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Richter bremsen Kontrollore: Fahrgäste dürfen weglaufen

20.02.2007 | 18:55 |  MICHAEL LOHMEYER (Die Presse)

Richter klären, was „Schwarzkappler“ dürfen.

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LINZ/WIEN.Neue Strophe im alten Lied von „Schwarzkapplern“ und Schwarzfahrern: Das Linzer Oberlandesgericht (OLG) hat nun entschieden, dass Fahrgäste, die ohne gültiges Ticket erwischt werden, von den Kontrollorganen nicht gestoppt werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei den Kontrolloren um die Angehörigen eines Sicherheitsdienstes handelt.

Kurz die Vorgeschichte: Ein Oberösterreicher ist in einer Linzer Straßenbahn von drei Angehörigen eines Security-Dienstes aufgefordert worden, seinen Fahrschein zu zeigen, kam dem jedoch nicht nach. Er sprang aus der Tramway, wurde dabei jedoch von den drei Kontrolloren zurückgehalten; der Schwarzfahrer riss sich los und verletzte dabei die drei leicht.

In erster Instanz wurde er wegen Körperverletzung verurteilt – das OLG hob diesen Spruch nun wegen Nichtigkeit auf; Begründung: Die Erlaubnis zurückzuhalten bestehe nur, wenn der Fahrgast ein Vergehen zur Erschleichung einer Leistung setzt – also etwa einen gefälschten Ausweis zeigt. Geschehe dies nicht, so sei jeglicher Versuch, einen davonlaufenden Schwarzfahrer aufzuhalten, eine Einschränkung dessen Bewegungsfreiheit.

Für Johann Ehrengruber, den Sprecher der Wiener Linien, ändert sich in Wien damit rein gar nichts: „Es ist ein großer Unterschied, ob Tickets von Sicherheitsfirmen oder von den Angestellten der Verkehrsbetriebe kontrolliert werden.“ „Schwarzkappler“ der Wiener Linien seien „Aufsichtsorgane nach dem Eisenbahngesetz“. Sie dürften Schwarzfahrer bis zum Eintreffen von Polizisten „mit gebotenen Mitteln“ zurückhalten, so Ehrengruber.


Erlagschein im Nachtbus

„Unsere Leute haben keine Nahkampfausbildung und auch keine Handschellen. Aber sie werden versuchen, sich in den Weg zu stellen.“ Nachsatz: In den meisten Fällen gebe es keinerlei Probleme, es werde gezahlt.

Im Einsatz sind 75 hauptberufliche „Schwarzkappler“, die von 190 so genannten „Fahrscheinprüfern“ unterstützt werden – Bedienstete der Wiener Linien, die normalerweise mit Bussen, Straßen- oder U-Bahnen fahren.

Ehrengruber dementiert schließlich, dass in Nachtbussen nicht mehr kontrolliert und gestraft werde: „Das geschieht nach wie vor.“ Wer vom Angebot, sich ein Ticket zu kaufen, nicht Gebrauch macht, bekommt einen Erlagschein – um die Strafe fürs Schwarzfahren zu zahlen: immerhin 62 Euro.

WISSEN

In Wien wurden 2006 mehr als 150.000 Schwarzfahrer erwischt. Geschätzt wird, dass fünf bis sechs Prozent der Fahrgäste ohne Ticket unterwegs sind. In Linz dürfen Angehörige eines Sicherheitsdienstes Schwarzfahrer nicht mehr aufhalten. Das entschied das Oberlandesgericht: [APA]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2007)

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4 Kommentare
biedermann
22.02.2007 04:23
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das heißt, im nachtbus können betrüger grundsätzlich gratis fahren,

nur bei einer kontrolle empfiehlt sich ein sofortiger kartennachkauf. wird diese methode jetzt auch in anderen lebensbereichen eingeführt ?

pateix
21.02.2007 20:08
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Das Eisenbahngesetz sagt etwas anderes

Die Rechtsansicht des Herrn Ehrengruber kann zumindest ich nicht nachvollziehen. Aufsichtsorgane nach dem EisenbahnG dürfen nach dessen § 30 (3) unter gewissen Umständen zwar Festnahmen vornehmen, aber nur bei bestimmten anderen Übertretungen: so bei Gefährdung des Bestands oder Betriebs der Eisenbahn, bei störendem Verhalten, bei unbefugtem Betreten von Eisenbahnanlagen (Bauten, Grundstücke etc) und bei Verhaltensweisen, die die Sicherheit oder Ordnung des Bahnbetriebs beeinträchtigen. Eine Festnahmelegitimation bei einem Verdacht auf "Schwarzfahren" sehe ich dadurch gerade NICHT begründet. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren, möchte ich doch nicht annehmen, dass die Wiener Linien die für sie einschlägigen Bestimmungen nicht kennen.

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Das kommt eben davon....

...wenn Bund und Gemeinden Aufgaben, welche bisher staatlichen Organen oblagen, aus "Kostengründen ausgelagern"; OHNE die dann dafür zuständigen privaten Personen juristisch unzweideutig abzusichern, was deren Rechte und Pflichten betrifft. So, wie der Einsatz der sog. "Schwarzkappler", bzw. privater Securitys gehandhabt wird, könnte man genau so effizient "Pappkameraden" in den Zügen platzieren. Es geht dabei auch weniger um deren"Glück" oder "Pech", ob ein des Schwarzfahrens "Betretener" brav zahlt oder sich bloß "Leckt¿s mich!" denkt. Erfahrungsgemäß wachsen in solchen juristischen "Sumpfnischen" allerlei irrwitzige Vorstellung darüber, wie unfähig der Staat schon geworden ist, in seinem elementarsten Bereich für Recht und Ordnung zu sorgen. Zudem kommen sich die Anständigen, die aus ehrlicher ethisch-moralischer überzeugung versuchen, nur ja nicht den Tugendpfad zu verlassen, ziemlich veralbert vor, wenn andere mit weitaus weniger Skrupel ihr kostenminderndes Ziel erreichen..

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Sehr geehrter Hr.Ehrengruber!

Der Kontrolleur ist doch kein Polizist und verfügt über keine Staatsgewalt, die Arbeiten immerhin nur für die Wiener Linien und sonst nichts. Ich muss mich bei einer Kontrolle weder ausweisen noch sonst was und Sie können mich nicht zwingen. Ich kann ruhig weiter gehen und er darf mich weder anhalten noch berühren. Greift er mich an so gibt es gleich Anzeige wegen Nötigung und wenn er es übertreibt dann auch wegen Körperverletzung noch dazu. Hält er mich fest so gibt es gleich Anzeige wegen Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit. Sie können das drehen wie Sie wollen, das Gesetz ist ganz klar formuliert. Ob Private Security Leute oder Wiener Linien Kontrolleure sind, es ändert sich nichts an der Tat. „Aufsichtsorgane nach dem Eisenbahngesetz“ verfügen über keine Staatsgewalt! Er muss nur froh sein wenn ein Polizist in der nähe ist, wenn nicht dann hat der Kontrolleur eben pech gehabt, mehr nicht!...