LINZ/WIEN.Neue Strophe im alten Lied von „Schwarzkapplern“ und Schwarzfahrern: Das Linzer Oberlandesgericht (OLG) hat nun entschieden, dass Fahrgäste, die ohne gültiges Ticket erwischt werden, von den Kontrollorganen nicht gestoppt werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei den Kontrolloren um die Angehörigen eines Sicherheitsdienstes handelt.
Kurz die Vorgeschichte: Ein Oberösterreicher ist in einer Linzer Straßenbahn von drei Angehörigen eines Security-Dienstes aufgefordert worden, seinen Fahrschein zu zeigen, kam dem jedoch nicht nach. Er sprang aus der Tramway, wurde dabei jedoch von den drei Kontrolloren zurückgehalten; der Schwarzfahrer riss sich los und verletzte dabei die drei leicht.
In erster Instanz wurde er wegen Körperverletzung verurteilt – das OLG hob diesen Spruch nun wegen Nichtigkeit auf; Begründung: Die Erlaubnis zurückzuhalten bestehe nur, wenn der Fahrgast ein Vergehen zur Erschleichung einer Leistung setzt – also etwa einen gefälschten Ausweis zeigt. Geschehe dies nicht, so sei jeglicher Versuch, einen davonlaufenden Schwarzfahrer aufzuhalten, eine Einschränkung dessen Bewegungsfreiheit.
Für Johann Ehrengruber, den Sprecher der Wiener Linien, ändert sich in Wien damit rein gar nichts: „Es ist ein großer Unterschied, ob Tickets von Sicherheitsfirmen oder von den Angestellten der Verkehrsbetriebe kontrolliert werden.“ „Schwarzkappler“ der Wiener Linien seien „Aufsichtsorgane nach dem Eisenbahngesetz“. Sie dürften Schwarzfahrer bis zum Eintreffen von Polizisten „mit gebotenen Mitteln“ zurückhalten, so Ehrengruber.
Erlagschein im Nachtbus
„Unsere Leute haben keine Nahkampfausbildung und auch keine Handschellen. Aber sie werden versuchen, sich in den Weg zu stellen.“ Nachsatz: In den meisten Fällen gebe es keinerlei Probleme, es werde gezahlt.
Im Einsatz sind 75 hauptberufliche „Schwarzkappler“, die von 190 so genannten „Fahrscheinprüfern“ unterstützt werden – Bedienstete der Wiener Linien, die normalerweise mit Bussen, Straßen- oder U-Bahnen fahren.
Ehrengruber dementiert schließlich, dass in Nachtbussen nicht mehr kontrolliert und gestraft werde: „Das geschieht nach wie vor.“ Wer vom Angebot, sich ein Ticket zu kaufen, nicht Gebrauch macht, bekommt einen Erlagschein – um die Strafe fürs Schwarzfahren zu zahlen: immerhin 62 Euro.
In Wien wurden 2006 mehr als 150.000 Schwarzfahrer erwischt. Geschätzt wird, dass fünf bis sechs Prozent der Fahrgäste ohne Ticket unterwegs sind. In Linz dürfen Angehörige eines Sicherheitsdienstes Schwarzfahrer nicht mehr aufhalten. Das entschied das Oberlandesgericht: [APA]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2007)
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