Bereits seit 2006 werden "Taser" von vier Sondereinheiten der Polizei getestet. Nun werden die etwa 1500 Euro teuren Geräte am 1. Juli in den Regelbetrieb übernommen. Eine Studie bescheinigte den neuen Dienstwaffen, dass sie für niemanden gefährlich seien - hundertprozentige Garantien gebe es dafür aber nicht. Verwendet dürfen die "Taser" aber weiterhin nur von den vier Sondereinheiten.
Norbert Leitgeb von der TU Graz, der Kardiologe Gregor Wollenek und der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, Gerhart Wielinger, attestierten dem "Taser X26" die Einsatzfähigkeit im Regelbetrieb. 127 Mal wurden sie im Probebetrieb eingesetzt. Dabei gab es einen Schwerverletzten - weil die Person anschließend mit dem Kopf auf einen Stein gestürzt war.
Bis auf 7,6 Meter Entfernung funktioniert ein Taser, allerdings nur dann, wenn beide Pfeilelektroden treffen. Genau das sei, so Oberst Hermann Zwanzinger vom Referat für Sondereinsatzangelegenheiten, aber das Problem. Denn sobald die Situation "dynamisch" sei und nicht "statisch", sei es für den Beamten schwierig, überhaupt einen Treffer zu landen.
Ist man deutlich zu nah dran wie die optimale Einsatzdistanz von einem Meter, so fügt man der Person lediglich Schmerzen zu, was im Ernstfall dazu führen könne, dass der- oder diejenige noch aggressiver wird, so Zwanzinger. In 75 von 127 Fällen taten die Stromstöße sofort ihre Wirkung, 19 Mal war ein weiterer Impuls notwendig und in 17 Fällen war der Taser wirkungslos.
Gesundheitsgefährdend sei der Taser für niemanden, Träger von Herzschrittmachern müssten keine Funktionsstörungen fürchten, auch für eine Schwangere und deren Ungeborenes bestehe keine Bedrohung. Selbst für Menschen, die ein hohes Risiko für Herzkammerflimmern oder Atemstillstand haben, sei die Gefahr "sehr gering". Zur Gänze ausschließen könne man tödliche Folgen eines Taser-Einsatzes allerdings nicht, so Zwanzinger. Die Stromstärke eines Tasers sei hundertmal schwächer als jene von Netzstrom.
200 Geräte stehen der Polizei derzeit zur Verfügung - 79 davon in den Polizeianhaltezentren, 63 bei der Bekämpfung von Straßenkriminalität, 32 bei der Cobra und 26 bei der Wega. Fehlleistungen bzw. Missbrauch ziehe dienstrechtliche Konsequenzen nach sich, betonte Menschenrechtsbeiratsvorsitzender Wielinger.
(APA)
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