Wien/M.l. Asylwerber unter 18 Jahren dürfen künftig unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine Lehre machen, geht aus einem Erlass des Sozialministeriums hervor. Seit 2004 durften Asylwerber nur als Saisonarbeiter im Tourismus oder in der Landwirtschaft arbeiten. Diese Regelung gilt weiterhin für Erwachsene. Angesichts der arbeitsmarkt- und migrationspolitischen Veränderungen der vergangenen Jahre sei es jedoch „vertretbar, jugendlichen Asylwerbern für die Dauer ihres Aufenthalts eine Ausbildung und eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen“, heißt es in dem Erlass. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Asylwerber daher in allen Lehrberufen mit Lehrlingsmangel arbeiten.
Allerdings brauchen sie dafür die Bewilligung des AMS (Arbeitsmarktservice). Die Voraussetzungen für eine solche Bewilligung: Der Asylwerber muss bereits eine konkrete Lehrstelle gefunden haben und seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sein.
Aufgrund dieser Auflagen erwartet man im Sozialministerium, dass nur wenige jugendliche Asylwerber in nächster Zeit tatsächlich eine Lehre beginnen werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2012)
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