Weil er seine Nichte vier Jahre lang sexuell missbraucht haben soll, ist ein Steirer am Freitag im Grazer Straflandesgericht von einem Schöffensenat zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll dem Mädchen erklärt haben, dass ein unbekannter Erpresser diese Taten verlange. Als sie sich einem Freund anvertraute, flog alles auf, der Onkel wurde verhaftet. Laut Staatsanwalt war der Mann bisher nur teilweise geständig. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Staatsanwalt Hansjörg Bacher sprach zu Beginn von einem "äußerst perfiden Sexualverbrechen", das der Angeklagte an dem jungen Mädchen begangen hatte. Als seine Nichte erst elf Jahre alt war, redete der 50-Jährige ihr ein, ein unbekannter Erpresser würde diese Handlungen verlangen. Dieser drohe damit, belastende Fotos von dem Mädchen ans Jugendamt weiterzuleiten, dann würden ihre Mutter ins Gefängnis und der Bruder ins Heim kommen. Aus Angst machte das Kind mit und ließ die sexuellen Handlungen über sich ergehen. Der Angeklagte zeichnete alles auf Video auf und machte Fotos. Erst nach vier Jahren vertraute sich das Opfer einem Freund an, und der Mann wurde angezeigt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Filme und Bilder gefunden und der Steirer sofort verhaftet.
Beschuldigter redet nicht mit Anwalt
"Sie war bereits traumatisiert von sexuellen Übergriffen innerhalb der Familie", schilderte der Ankläger die psychische Situation des Mädchens. Es war bereits ab dem achten Lebensjahr zwei Jahre lang vom Großvater missbraucht worden und entging einmal nur knapp der Vergewaltigung durch einen Fremden. Der Verteidiger konnte nicht viel sagen, da sein Mandant den Kontakt zu ihm bisher verweigert hatte. Laut Staatsanwalt war der Beschuldigte bisher jedenfalls nur teilweise geständig.
Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine "seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades" sowie eine sexuelle Störung in Richtung einer pädophilen Neigung. Laut Psychiater bestehe die Gefahr, dass der 50-Jährige weitere Straftaten begeht. Er wurde daher nicht nur zu neun Jahren Haft verurteilt, sondern auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA)
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