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Ausnahmslose Bettelverbote sind verfassungswidrig

11.07.2012 | 16:12 |   (DiePresse.com)

Das Verbot von "aggressivem Betteln" ist verfassungskonform, nicht jedoch das von "stillem" Betteln, sagt der VfGH. Damit wird das Salzburger Verbot aufgehoben, nicht jedoch diese in Oberösterreich und Kärnten.

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Ausnahmslose Bettelverbote sind verfassungswidrig. In Ordnung gehen Verbote, die bloß bestimmte Erscheinungsformen des Bettelns wie etwa aggressives Betteln, Betteln mit Kindern oder gewerbsmäßiges Betteln unter Strafe stellen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Sommersession entschieden, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mitteilte.

Damit wird das Verbot in Salzburg aufgehoben, nicht jedoch die Bettelverbote in in Oberösterreich und Kärnten. Offen sind noch Entscheidungen zu den Bettelverboten in Wien und der Steiermark, sie wurden für Herbst angekündigt. Zu diesen sei man in der letzten Session schlicht noch nicht gekommen, so Holzinger.

"In demokratischer Gesellschaft nicht notwendig"

"Stilles Betteln an öffentlichen Orten ausnahmslos zu verbieten, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig", hielt Holzinger fest. Regelungen zur Bettelei stehen kompetenzrechtlich im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei den Bundesländern zu. Insgesamt sind beim VfGH fünf Fälle dazu anhängig, in drei wurde in der Sommersession eine Entscheidung getroffen.

Das Bettelverbot in Oberösterreich enthält kein absolutes, auch das "stille Betteln" umfassendes Bettelverbot - "nur so sind die sprachlich durchaus missglückten Formulierungen im Gesetz zu verstehen", so der VfGH. Ebenso birgt die Regelung in Kärnten kein absolutes Bettelverbot.

Die Bestimmung in Salzburg hingegen wird als verfassungswidrig aufgehoben, denn sie verbietet auch das nicht aggressive, "stille" Betteln. Eine Reparaturfrist wurde laut Unterlage nicht gegeben. Die Aufhebung gilt ab Kundmachung im Landesgesetzblatt und diese habe "unverzüglich" zu erfolgen.

Der VfGH wörtlich:
"Öffentlichen Orten (...) ist die Begegnung mit anderen Menschen immanent. Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann (...) von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen." Dass dies als belästigend, störend oder gar schockierend empfunden werden kann, ändere nichts am grundsätzlichen Schutz derartiger kommunikativer Verhaltensweisen durch Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskommission.

"Eine Neuregelung des Bettelverbots in Salzburg soll zum ehest möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden", meinte die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Sie hofft auf einen raschen politischen Konsens für ein verfassungskonformes Gesetz. "In Österreich sollte kein Mensch auf das Betteln angewiesen sein, jeder wird aber Verständnis haben, wenn Menschen in kurzfristigen Notlagen keinen anderen Ausweg sehen. Organisierte Bettelei als Folgeerscheinung 'exportierter Armut' aus Ländern, die ihre Sozialsysteme vernachlässigen, kann aber gesellschaftlich nicht auf breite Akzeptanz stoßen."

Vinzenzgemeinschaft sehr erfreut

Überaus erfreut reagierte am Mittwoch die Vinzenzgemeinschaft rund um den Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher auf die Entscheidung. "Wir hoffen sehr, dass auch das allgemeine Bettelverbot der Steiermark und im Anschluss daran weitere Verbote österreichweit aufgehoben werden", hieß es in einer Aussendung.

Die Vinzenzgemeinschaft werde sich auch im Rahmen des neu gegründeten "Österreichischen Forums gegen Bettelverbote" weiterhin dafür einsetzen, "dass diesen ärmsten Menschen gegenüber Mindeststandards an Respekt und Toleranz entgegengebracht werden. Vor allem auch, dass man nicht unter dem Deckmantel einer bedrohten Sicherheit ihnen die Anwesenheit im öffentlichen Raum verwehrt".

(APA)

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25 Kommentare
 
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Es wird immer ärger!

weltfremde Entscheidungen, die die neue Situation mit Millionen Sinti und Roma vom Balkan ausklammert!

Dieser Staat schafft sich ab!

Gast: Mutter Teresa
11.07.2012 18:31
2 7

Das einzige, was die Armut beseitigen kann, ist miteinander zu teilen.


Antworten Gast: Hunter
11.07.2012 18:55
6 1

Re: Das einzige, was die Armut beseitigen kann, ist miteinander zu teilen.

Ich verteidige was mir gehört mit allen Mitteln.
Nur für den Fall diverse Gutis kommen auf ganz dumme Ideen.

Unglaublich, was für ein Armutschgerl Du bist!!!

Niemand is Dir was neidig.
Beim Betteln gehts um Geben und Nehmen auf freiwilliger Basis.

Gast: wassolls
11.07.2012 18:24
3 0

wie geht das mit der Grundsicherzung

bekommt nicht jeder Österreicher wenn er gar nichts hat die Grundsicherung?

Re: wie geht das mit der Grundsicherzung

Nein - es gibt keine bedingungslose Grundsicherung in Österreich. Es gibt nur eine bedarfsorientierte Mindestsicherung, und die ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung

Antworten Gast: xxx
11.07.2012 19:28
0 0

Re: das geht so....

zuvor muss er aufgrund seiner arbeitslosigkeit etc alle finanzen restlos verbraucht haben, dann bekommt er eine grundsicherung wie chlocharde.


Antworten Gast: xxxx
11.07.2012 19:01
0 0

Re: wie geht das mit der Grundsicherzung

Hahahahahahaha!
Der Witz war gut!
Gell, Sie wählen rot!

0 0

und warum ist dann Prostitution verboten, das gehört

doch auch unter Erwerbsfreiheit.
Wäre doch interessant, wenn der Link zum Oroginaltext dem Artikel beigegeben würde.

Re: und warum ist dann Prostitution verboten, das gehört

Seit wann ist Prostitution in Österreich illegal?

http://www.frauen.bka.gv.at/site/6375/default.aspx

Gast: EFF EFF
11.07.2012 18:15
0 1

Bettelnde Bankiers kriegen aber noch

oder ist der ESM jetzt also doch verboten
oder nur wenn die Bankbettler sich in Wien treffen
oder wie?

Der EU-Gouverneursrat hat beschlossen:
Bettelnde Bettler sind verboten.
Andere Berufsgruppen sind vom Verbot ausgeschlossen, auch wenn sie von ehemals bettelnden Bettlern vertreten werden.

Gast: Onkel Hans
11.07.2012 17:33
2 1

Immerhin ....


Die Oberösterreichischen Landes-Sozen, die das Oö Gesetz bekämpft haben, haben sich nicht entblödet, zu behaupten, die Bettelei wäre durch die ERWERBSFREIHEIT des Art. 6 des Staatsgrundgesetzes 1867 geschützt.

Dem ist der VfGH doch nicht gefolgt.

Warum hat der VfGH nicht gleich festgestellt,..

..dass Salzburg rückwirkend u. ausnahmslos gegenüber jedem ausländischen Bettler schadenersatzpflichtig ist, dem durch das Bettelverbot ein Verdienstentgang entstanden ist. Ausserdem sei Klagen von ausländischen Bettlern stattzugeben, die aufgrund des Bettelverbot nicht nach Salzburg gekommen sind und denen dadurch auch ein Verdienstentgang entstanden ist. Gottseidank haben wir den VfGH.

Gast: Grazer
11.07.2012 16:58
11 1

Ja solange wir die Linken in allen Ämtern haben wundern einen solche Urteile nicht wirklich.

Die wollen anscheinend echt das die Bürger ihre Problem selbst lösen....

Gast: Hunter
11.07.2012 16:55
7 1

Unsere Genossen in Amt und Würden.

Wen wunderts noch?
Die Parteibuchgenossen gegen den Willen des eigenen Volkes.

Gast: nina blum
11.07.2012 16:49
1 2

Ich spende gerne für die armen Katzerl und armen Hunderl! Die tun mir nämlich leid und die können so lieb betteln.

Im Gegensatz zu anderen, die die "eh scho wissen" Durschtigen, die eigentlich nur um die nächste Wahl-Watschen betteln!

Die Bettler sollen doch einfach eine Bank gründen!


Re: Die Bettler sollen doch einfach eine Bank gründen!

Haben sie längst und können daher auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Jetzt heisst´s Back to the Roots. Der ewige Kreislauf des Lebens;-)

Ich habe mich ja eh schon oft gefragt:

Ist das Betteln um Wählerstimmen "durch Zugehen auf eine Person" im Wahlkampf betteln um eine "geldwerte Sache"? Im Hinblick auch die Tatsache nämlich, dass Wählerstimmen ja tatsächlich zu Zahlungen an Parteien führen.

Re: Ich habe mich ja eh schon oft gefragt:

>>..."geldwerte Sache"? <<

Selbstverständlich. Von diesen aufdringlichen "Bettlern" wäre wenigstens im Falle von Anzeigen etwas zu holen. Ansonsten sind die Anzeigen gegen die (vorwiegend gewerbsmäßigen) Bettler sowieso das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind... ;-)

Antworten Gast: ido
11.07.2012 13:45
2 0

Re: Ich habe mich ja eh schon oft gefragt:

haha, nette Überlegung :)

Gast: Blankensteiner Husar
11.07.2012 12:29
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Wenn bei mir das Rote Kreuz oder die Feuerwehr anläutet und eine Spende haben will, dann finde ich das äußerst aggressiv!

Und die bekommen sowieso Steuergelder und Spenden aller Art und Höhe!
Und Steuern müssens ja auch keine zahlen und keine Sozialabgaben für die "Freiwilligen".

Antworten Gast: ido
11.07.2012 13:47
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Re: Wenn bei mir das Rote Kreuz oder die Feuerwehr anläutet und eine Spende haben will, dann finde ich das äußerst aggressiv!

ja dem Roten Kreuz u.ä. gehts ja eh so gut, die schwimmen ja quasi im Geld - deswegen gibts ja, besonders in Wien, viel zu viele Krankenwägen... [/sarkasm]

Antworten Antworten Gast: Mariahlfer
11.07.2012 14:42
4 0

Re: Re: Wenn bei mir das Rote Kreuz oder die Feuerwehr anläutet und eine Spende haben will, dann finde ich das äußerst aggressiv!

Das Rote Kreuz casht bei Ihren Einsätzen genauso bei der Krankenversicherung ab wie die Wiener
Rettung! Die fahren nicht umsonst für
die armen Mitbürger. Der Reibach wird
dann gutmenschlich ins Ausland gebracht.

Re: Wenn bei mir das Rote Kreuz oder die Feuerwehr anläutet und eine Spende haben will, dann finde ich das äußerst aggressiv!

Sie sprechen hier ausgerechnet das Rote Kreuz und die Feuerwehr an, sie würden aggressiv betteln. Geht's noch? Beide sind für uns lebensnotwendig, was Sie spätestens dann merken werden, wenn Sie beide brauchen. Und bei beiden arbeiten Freiwillige, die dafür kein großes Geld bekommen. Und wie stehen Sie zur Bettelei ausländischer Banden? Geben Sie denen etwas, damit sie das Geld an ihre Bosse abliefern und davon nur einen Bruchteil behalten dürfen. Dieser Kriminalität ist aber durch den VfGH auch ein Riegel vorgeschoben worden. Nur geht das aus diesem Artikel nicht ganz klar hervor. Somit ist wenigstens etwas Positives an dem Urteil.

 
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