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Entscheid über Tierschützer-Prozess und Kritik an Richterin

11.07.2012 | 18:24 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Die Staatsanwaltschaft übt in einer 43 Seiten starken Berufung massive Kritik an der Richterin, die glatte Freisprüche fällte. Nun liegt es am OLG, ob es der Berufung stattgibt oder diese verwirft.

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Die Erleichterung war groß, als am 2. Mai 2011 im Landesgericht Wiener Neustadt alle 13 Angeklagten freigesprochen wurden. Zur Feier des Tages floss sogar Sekt – in den Reihen der sonst eher asketisch gepolten Tierschützer. Der „Mafia-Vorwurf“ der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation war vom Tisch. Und auch in sämtlichen anderen Anklagepunkten (Nötigung, Sachbeschädigung etc.) ergingen Freisprüche. Letztere will die Anklage wie berichtet aber nicht hinnehmen. Die Berufung des Staatsanwaltes liegt nun vor. Diese gerät zur beklemmenden Abrechnung mit dem Gericht.

So enthält die 43 Seiten starke Berufung vielfach herbe Kritik an den rechtlichen Würdigungen der seinerzeitigen Vorsitzenden des Monsterprozesses, Einzelrichterin Sonja Arleth vom Landesgericht Wiener Neustadt. Die Berufung wurde von Staatsanwalt Wolfgang Handler ausgearbeitet, unterzeichnet ist sie von der leitenden Staatsanwältin Barbara Haider.

An einer Stelle wird etwa die richterliche Begründung von Freisprüchen vom Vorwurf der versuchten Nötigung der Firma Kleider Bauer (es ging um Proteste gegen den Verkauf von Pelzen) auseinandergenommen, es heißt: „Die Begründung ist unzureichend, unvollständig, aktenwidrig, undeutlich und widersprüchlich.“

Im Hinblick auf einen anderen Teil der Freisprüche – wieder geht es um mutmaßliche versuchte Nötigung der Firma Kleider Bauer – attestiert der Staatsanwalt der „erkennenden Richterin“, dass sie „jedenfalls völlig lebensfremd“ zu ihrem Urteil gekommen sei. An anderer Stelle heißt es scharf: „Diesen Widerspruch unterzieht das Gericht keiner Erörterung, sondern lässt diese beiden einander nach den Denkgesetzen ausschließenden Tatsachen unaufgelöst nebeneinander stehen.“

Indessen mutet ein vom Staatsanwalt in der Berufung nun aufrechterhaltener Anklagepunkt seltsam an: Ausgerechnet einem der Tierschützer, Jürgen F., wird neuerlich, trotz des erstinstanzlich ergangenen Freispruchs, Tierquälerei vorgeworfen: F. soll im August 2008 ca. 400 Mastschweine aus einem Stall in Bad Fischau-Brunn, Niederösterreich, freigelassen haben. F. bestreitet das. Jedenfalls seien damals einige Tiere „in Folge hiedurch ausgelöster Panik“ bzw. „Stress“ verendet, meint der Staatsanwalt.

Die Richterin hatte ihren Freispruch aus wohl nachvollziehbaren Gründen gefällt: Es könne doch nicht angenommen werden, schreibt sie in ihrer (der „Presse“ ebenfalls vorliegenden) Urteilsbegründung, dass ein „überzeugter Tierrechtsaktivist die Zufügung unnötiger Qualen vorsätzlich in Kauf nehmen würde“. Insgesamt beantragt der Staatsanwalt in seiner „Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld“ nun bei der nächsthöheren Instanz, beim Oberlandesgericht (OLG) Wien, dieses möge fünf (vier Männer und eine Frau) der 13 freigesprochenen Personen doch noch verurteilen. Der wohl prominenteste Tierschützer der ehemaligen Angeklagtenriege, der Tierrechtler Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), hat die Sache aber hinter sich. Sein Freispruch vom Vorwurf „Kriminelle Organisation“ (§ 278a Strafgesetzbuch, dieser Tatbestand wird nun definitiv reformiert) ist rechtskräftig.

Nun liegt es am OLG, ob es der Berufung stattgibt oder diese verwirft. Aus eingeweihten Kreisen heißt es, das Justizministerium war über das – ursprünglich noch umfassender geplante – Rechtsmittel der Anklagebehörde nicht unbedingt erfreut. Man hätte „oben“ auch mit den Freisprüchen leben können. Letztlich soll sich aber die strikte Haltung der Anklage (Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Oberstaatsanwalt Wien), durchgesetzt haben.

Wird die Berufung abgeschmettert, wäre dies eine Niederlage für die Anklage. Hat sie Erfolg, könnte es einen neuen (kleineren) Tierschützer-Prozess geben. Einen Tierschützer-Prozess light – sozusagen.

Auf einen Blick

Staatsanwalt Wolfgang Handler beantragt, dass fünf der insgesamt 13 zur Gänze freigesprochenen Tierschützer doch noch verurteilt werden. Das letzte Wort hat das Oberlandesgericht Wien. [APA]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2012)

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53 Kommentare
 
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Gast: Der Lump
20.07.2012 11:47
0 0

Verbrüdert???

Vielleicht sind der Staatsanwalt und der Kleider Bauer Chef "verbrüdert" und gehören dem selben Verein an. Irgendwo in der Wiener Innenstadt regelmäßig am Abend....

Gast: Hirti
18.07.2012 16:17
1 0

Ich bin fassungslos!

Wie konnte es so weit kommen, dass Staatsanwaelte das Rechtssystem derart missbrauchen, dass sie harmlose tierschuetzer terrorisieren koennen?

0 0

Ach?

"Man hätte „oben“ auch mit den Freisprüchen leben können."

Unfaßbar wie Recht gesprochen wird.

Gast: Held der Arbeit
12.07.2012 13:12
0 0

einfach unfassbar

die StA kostets ja nichst, und so gehen die offenbar auch vor. nur die (in diesem elenden schauprozeß letztlich doch bereits erstinstanzlich freigesprochenen) müssen weiter zahlen. vielleicht sollte man den mafia paragrphen einmal auf diese staatsanwälte anwenden.

Gast: Bruggger
12.07.2012 11:37
0 1

Wenn man sie schon nicht verurteilt bekommt, da sie es einfach nicht waren,

dann besorgt man ihnen ein so langes und teures Verfahren (dessen Kosten die Opfer nie ersetzt bekommen), dass das Verfahren einer Strafe gleich kommt. Und - wir reden nicht von Tschetschenien oder dem Iran, wir reden von Österreich im Jahre 2012!

Gast: SL95
12.07.2012 11:08
1 0

Druck auf Richterin war schlicht zu groß.

Man darf nicht vergessen, dass SPÖ, Grüne und andere Gutmenschenvereinigungen sowie einschlägig linke Medien (Falter, Standard, Profil) massiv gegen die Richterin gehetzt haben. Diese ist schlussendlich unter dem Druck zusammengebrochen und musste, trotz offenbar ziemlich unzweideutiger Beweise, einen Freispruch fällen. Leider gilt in diesem Land völlige Narrenfreiheit wenn man seinen Handlungen einen "linken" Anstrich verleiht. Ob das dunkelrote OLG Wien hier für Gerechtigkeit sorgen wird, ist mehr als zweifelhaft.

0 0

Re: Druck auf Richterin war schlicht zu groß.

Na so einfach ist das nicht! Am Anfang hatte man ja den Eindruck, die Richterin wollte, wie normalerweise, wenn keiner zuschaut, einfach "drüberfahren", was aber durch die öffentliche Aufmerksamkeit dann nicht klappte.

Das endgültige Urteil sieht schon nachvollziehbarer aus, und die Änderung des Mafiaparagrafen ist auch ein Indiz, dass im Gesetz einiges suspekt war.

Antworten Gast: Tekkarnor
12.07.2012 11:31
0 2

Wenn jemand die Rechtseinstellung der DDR

hat, also Schauprozesse zur Verurteilung Unschuldiger fordert, dann sind Sie das.

Gast: b754
12.07.2012 09:21
2 1

in österreich kann man sich nicht nur gesetze sondern auch staatsanwälte kaufen


Antworten Gast: Leser234234
12.07.2012 11:30
0 0

Ganz schnell bekommt man eine SOKO der Polizei

für die sogar Experten von der Mordkommission abkommandiert werden: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/623083/Tierschuetzer_Soko-nach-Kleider-BauerIntervention

Gast: TT1
12.07.2012 09:04
1 1

Hätte die Staatsanwaltschaft die gleiche Energie bei

Yline, Strasser, Grasser, Bawag, Mensdorff, Meischberger, HypoNÖ, Hypo Kärnten, Scheuch, Flughafen Wien, Pratereingang etc. dann würde ich die österreichische Justiz als ernstzunehmend bezeichnen. So bleibt sie auf Bananenrepublik-Status. Ein Witz!

Antworten Gast: globetrotterneu
12.07.2012 11:56
0 0

Re: Hätte die Staatsanwaltschaft die gleiche Energie bei

Ncht zu Vergessen

Der Fall Lucona
Die Konsum- Pleite
Der Noricum Skandal
Der AKH Skandal
Bank Burgenland Skandal
Der BAWAG Skandal

Antworten Antworten Gast: b754
12.07.2012 12:28
0 0

Re: Re: Hätte die Staatsanwaltschaft die gleiche Energie bei

und alle die du nennst sind verurteilt worden

so wie 12 freihietliche auch und die deckt strache immer noch

Gast: M. Wolf
12.07.2012 07:25
3 4

Staatsanwalt Wolfgang Handler beantragt, dass fünf der insgesamt 13 zur Gänze freigesprochenen Tierschützer doch noch verurteilt werden.

Was Staatsanwalt Wolfgang Handler weiterhin weiss:
Er hatte die Täter angeklagt.
Was Staatsanwalt Wolfgang Handler weiterhin aber nicht weiss:
Er hat ihnen die Taten nachzuweisen.
Mit rechtsstaatlichen Mitteln.
Das stand aber in dem Verfahren durchaus im Zweifel.

0 0

Re: Staatsanwalt Wolfgang Handler beantragt, dass fünf der insgesamt 13 zur Gänze freigesprochenen Tierschützer doch noch verurteilt werden.

Dann hätte er nicht berufen.

Und die Richterin hat für jeden Laien dubios gewirkt.

Gast: *** Mark Poller ***
12.07.2012 05:31
6 2

Immerhin hat es ja objektiv begangene einschlägige Straftaten gegeben


Man erinnere sich nur an den massiven Terror gegen Kleider-Bauer-Angestellte usw. Ob das allerdings die sog. Tierschützer waren oder irgendwelche Außerirdischen zufällig jeweils zur gleichen Zeit am gleichen Ort auftraten bleibt wohl für immer ein Geheimnis.

Ob nach Mafiaparagraph oder nicht, das Treiben dieser Leutchen ist jedenfalls als mafiös einzustufen. Man muss sich nur die massiven Einschüchterungsversuche gegen die Richterin in Erinnerung rufen etc. etc.

Und Balluch, der wegen dem Wohlergehen eines Tieres sogar Menschentötung in Erwägung zieht ("Tyrannenmord") wäre ohnehin woanders besser aufgehoben, zum Schutz der Bevölkerung aber auch zum eigenen Schutz.

Antworten Gast: Joseph74
12.07.2012 11:25
0 1

Den "massiven Terror"

gab es nie. Aber dafür eine wiefe Pressesprecherin besagter Ladenkette, deren Freund als Vizechef vom Falter ordentlich zu diesem Thema publiziert hat.

Re: Immerhin hat es ja objektiv begangene einschlägige Straftaten gegeben

Narrenfreiheit haben bei uns anscheinend nicht nur kriminelle Politiker sondern auch Tierschützer(innen)!

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Re: Immerhin hat es ja objektiv begangene einschlägige Straftaten gegeben

das machen unsere Politiker aber jeden Tag und keiner wird angeklagt.Man ändert halt die Gesetze .

Soso.

Und wann folgt die Anklage gegen Zwettler? Dass ein Ermittler unter Wahrheitspflicht vor Gericht lügt, wird die Staatsanwaltschaft doch sicher nicht durchgehen lassen?!

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Re: Soso.

und Strasser vergess ma halt ......kann ja passieren.......

Gast: UKW
11.07.2012 21:50
6 4

Ich gehe aus Solidarität nur mehr zum Kleider Bauer einkaufen

Vorige Woche war ich dort und habe für die Hundehütte von Flocki einen echten Nerz gekauft.
Bin ich nicht ein toller Tierfreund?

Jetzt hat er es im Winter schön warum und im Sommer schläft er eh draussen.

Interessant.

Und wie schmecken, die Sachen so?

Antworten Antworten Gast: UKW
12.07.2012 22:32
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Re: Interessant.

Nach "schmecken" gehört kein Beistrich. Wozu sollte der gut sein?

Re: Re: Interessant.

Komisch. Ist mir vorher noch, nie passiert.

Gast: b754
11.07.2012 19:01
6 9

gibts schon ein psychiatrisches gutachten über den staatsanwalt


 
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