Wien/Graz. Die Mure vom vergangenen Samstag traf das obersteirische St.Lorenzen im Paltental zwar in der Dimension, nicht aber vom Ereignis her überraschend. Denn die etwa 60 betroffenen Gebäude sind im Gefahrenzonenplan der dem Umweltministerium unterstellten Wildbach- und Lawinenverbauung „rot“ und „gelb“ ausgewiesen. In der roten Zone darf aufgrund erhöhter Katastrophengefahr überhaupt nicht, in der gelben nur unter bestimmten Auflagen gebaut werden.
Die Tabuzonen gelten freilich nur für Neubauten – in der roten Zone stehen landesweit nach wie vor rund 17.000, in der gelben 38.000 Objekte als „Sünden der Vergangenheit“, wie es Gerhard Baumann, Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung Steiermark formuliert. Österreichweit sind es 70.000 in roten und 160.000 in gelben Zonen.
Hinzu kommen 200.000 Gebäude in sogenannten Überflutungszonen. „Diese Gebiete sind nicht von Lawinen und Murenabgängen, sondern von langsam steigendem Hochwasser durch Fließgewässer betroffen“, erklärt Franz Schmid, seines Zeichens zuständig für Gefahrenzonenplanung im Umweltministerium.
Zumeist historische Bestände
Zwar gibt es das Bundesgesetz, wonach die Wildbach- und Lawinenverbauung für alle Gemeinden Gefahrenzonenpläne zu erstellen hat, schon seit 1975. Die Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz agierten in der Vergangenheit aber nicht immer vorausschauend und gaben öfter dem Baudruck nach – schließlich sind die erstellten Gutachten in fast allen Bundesländern erst in den 1980er- und 1990er-Jahren rechtlich bindend geworden.
„Die allermeisten Objekte in den Gefahrenzonen sind historische Bestände“, sagt Robert Riemelmoser von der österreichischen Wildbach- und Lawinenverbauung. „Im aktuell betroffenen Gebiet in der Steiermark sind sämtliche in den roten Zonen liegenden Häuser gebaut worden, noch bevor diese Bereiche als gefährlich eingestuft wurden.“
Damals habe man die Gebäude nach bestem Wissen errichtet, „aber die Natur hat sich eben verändert. Es ist schwer, manchen Leuten klarzumachen, dass der Ort, an dem ihre Familien seit 500 Jahren wohnen, plötzlich zu gefährlich ist, um dort zu leben.“ Andere wiederum würden die attraktive Lage ihre Häuser direkt an einem See oder Bach schätzen und nicht umsiedeln wollen.

„Schlichtweg verboten“
Dass Bürgermeister leichtfertig Baugenehmigungen erteilten, will Helmut Mödlhammer, selbst Bürgermeister im Salzburger Hallwang und Präsident des Gemeindebundes, nicht so ohne Weiteres gelten lassen. „Es stimmt einfach nicht, wenn nun öffentlich behauptet wird, dass Bürgermeister überall bauen ließen“, sagt er. Denn: Das Erklären von Bauplätzen oder Erteilen von Baubewilligungen in roten Zonen sei schlichtweg verboten. Umgekehrt bedeutet das, dass Bürgermeister, die es trotzdem tun, straf- und verwaltungsrechtlich verfolgbar sind.
Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa, wenn eine Baubewilligung erteilt wird, nachdem eine rote Zone erfasst, aber noch bevor sie im Grundbuch eingetragen wurde. Dann kann die Gewässerbauabteilung des Landes oder die Wildbach- und Lawinenverbauung des Bundes Auflagen erteilen, bei denen ein Bau trotzdem zulässig ist.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2012)
Steiermark: Schwere Unwetter und Murenabgänge
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?