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Vizeleutnant verurteilt: Sexueller Missbrauch an Rekrut

25.07.2012 | 15:55 |   (DiePresse.com)

Dem Vorfall soll ein Saufgelage vorangegangen sein. Das Opfer hat geschlafen - zwölf Monate bedingte Freiheitsstrafe.

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Ein 52-jähriger ehemaliger Vizeleutnant des Bundesheeres ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen "sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person" zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Außerdem muss der Kärntner die Kosten des Strafverfahrens tragen und nach einem Alkoholentzug Folgetherapien machen.

Der Vertragsbedienstete soll in der Nacht auf den 24. August 2011 in der Salzburger Schwarzenbergkaserne einem damals 20-jährigen, schlafenden und schwer alkoholisierten Rekruten sexuell missbraucht haben. Vorangegangen war dem Vorfall ein ziemliches Saufgelage im Aufenthaltsraum einer Kfz-Werkstatt am Kasernengelände. Der Rekrut war zunächst noch mit Kameraden, dann alleine mit dem Angeklagten zusammen gesessen. Bier, Jägermeister und Zirbenschnaps floss in Strömen. Gegen Mitternacht machte sich der Grundwehrdiener auf den Heimweg, durch die "Luftwatschen" (verstärkte Alkoholwirkung, nachdem man an die frische Luft geht, Anm.) beim Verlassen des Gebäudes stürzte er.

Täter brachte Rekruten zu sich nach Hause

Weil er über Schwindel und Atemnot klagte, bot ihm der Unteroffizier an, ihn aufs Krankenrevier zu bringen. Allerdings fuhr er den schwer alkoholisierten Burschen mit seinem Wagen in seine private Unterkunft in der Kaserne und legte den Soldaten auf sein Bett. "Dann zog er ihn aus und streichelte ihn an Oberschenkel und Bauch", betonte Staatsanwältin Barbara Feichtinger in ihrem Eröffnungsplädoyer.

Beim anschließenden Oralverkehr wurde der Rekrut wach. Er stieß den Vizeleutnant weg und verließ dessen Quartier. Der 52-Jährige soll ihn noch angefleht haben, nichts zu sagen, der junge Mann meldete den Vorfall am nächsten Tag aber seinen Vorgesetzten. Der Unteroffizier wurde daraufhin fristlos entlassen. Er wurde in der Vergangenheit vom Bundesheer bereits dreimal wegen Übergriffen auf Rekruten verwarnt. Zu einer Anklage ist es aber nie gekommen.

Angeklagter geständig

Der Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig und sprach von Depression und Alkoholproblemen: "Mein Mandant ist völlig fertig", betonte Verteidiger Bernhard Heim. "Er hat seit dem Vorfall über 40 Kilo abgenommen, einen Alkoholentzug gemacht und befinden sich noch immer in psychologischer Behandlung."

Der Kärntner selbst konnte den Vorfall am Mittwoch nicht erklären. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Ich habe sechs, sieben Bier und einige Schnaps getrunken und kann mich nicht mehr an alles erinnern." Ihm tue der Vorfall leid, er macht sich schwere Vorwürfe sich selbst gegenüber. Der Richter verband sein Urteil - der Strafrahmen hätte bis zu fünf Jahre betragen - an die Zusicherung, eine psychotherapeutische Gesprächstherapie und eine Alkoholnachsorge-Theapie zu machen.

(APA)

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10 Kommentare

Ein bemerkenswertes Urteil

Man fragt sich unwillkürlich: Wie hätte das Urteil gelautet, wäre das Opfer eine Frau gewesen?

Hätte der alte „Vizelutscher“ (so wurden die Vizeleutnants zu meiner Zeit genannt) dann auch nur eine bedingte Strafe ausgefasst? Zwischen zwölf Monaten bedingt und fünf Jahren unbedingt besteht ja doch ein großer Unterschied!

Eine bedingte Strafe wird offenbar deshalb als ausreichend erachtet,

1. weil das Opfer bloß ein Mann ist.

2. es sich in dieser Causa um einen Fall von homosexuellem Missbrauch handelt, und dieser ist ja bei weitem weniger strafwürdig als heterosexueller Missbrauch.


Re: Ein bemerkenswertes Urteil

Ein Vizeleutnant, der seine Rekruten oral befriedigt, Allein das die Sache raus gekommen ist, ist für den Vize Strafe genug, der kann sich nirgendwo mehr Blicken lassen. Und im Gefängnis fühlt er sich vielleicht sogar sehr wohl....

Gast: Kyniker-Ersatz
26.07.2012 02:37
0 0

Nochmals typisch




Und diesmal schweigt der Kyniker ...




Gast: Kyniker-Ersatz
26.07.2012 02:36
2 0

Typisch




Wenns nicht beim Bundesheer passiert wäre, sondern in der RKK, gäbe es nicht erst 4 Postings, sondern sondern mindestens 150 ...




Antworten Gast: Matador
26.07.2012 09:20
0 1

Re: Typisch

Typisch ist, dass dieser Fall auch ordentlich vor Gericht aufgearbeitet wurde.
Typisch für RKK wäre, dass genau das nicht passiert.

Antworten Antworten Gast: Kyniker-Ersatz, in einer anderen Rolle
26.07.2012 17:39
1 0

Re: Re: Typisch

Wenn im Fall der RKK wirklich Beweise vorliegen, wird das auch vor Gericht aufgearbeitet. Nur: Allein auf Grund einer Behauptung kann man niemanden entlassen, weder in der RKK noch anderswo. Die Staatsanwaltschaft erhebt auch keine Anklage, wenn nicht wirklich etwas Konkretes vorliegt.
(NB: Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass sich die Zahl der "Opfer" erst dann explosionsartig vermehrt hat, als der Direktor des Jesuitengymnasiums, der alles ins Rollen gebracht hat, gemeint hat, man könne ja durchaus auch über Entschädigungen sprechen? Und dass es sich interessanterweise fast immer um verjährte "Fälle" gehandelt hat, bei denen die Staatsanwaltschaft nicht mehr tätig wird, weshalb man auch nichts beweisen muss?)

Gast: Kibietz
25.07.2012 18:53
3 2

Aber dafür steht ja das Bundesheer!

War auch mein Credo als sie mich einzogen: "Blow my whistle, baby!"

Bist du schw... und nicht ganz normal -

Geh zum Heer als Korporal! Ich kann mich noch an meinen Präsenzdienst erinnern; wir wurden z.B. zum Blutspenden gezwungen. Und: Ich weiß schon, ein Korporal ist kein Vizeleutnant, der Spruch hat aber gepasst.

Re: Bist du schw... ned ganz beinand,

... Herr Vizeleutnant?

Antworten Antworten Gast: Kibietz
25.07.2012 18:52
0 5

Re: Re: Bist du schw... ned ganz beinand,

Es beschämt doch sehr ungemein, wenn man einen "postmeister" ohne "P" lesen muss.
Ich schäm' mich mal stellvertretend für die ganze deutsche Rechtschreibgeschichte im Namen dieses Forums ordentlich und anständig mit Schamesröte im Gesicht fremd!

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