Wien. Nach außen hin ist es ein Fall wie jeder andere. Blickt man jedoch hinter die Mauern des Innenministeriums, zeigt sich ein anderes Bild: Tschetschene F., der in den Akten des Verfassungsschutzes auch unter zwei anderen (Alias-)Namen geführt wird, ist wieder da. „Das ist schon mehr als unangenehm“, sagt ein Insider.
Recherchen ergaben, dass F. in Österreich nämlich einmal mehr einen Antrag auf Asyl gestellt hat. Und das, obwohl er eigentlich gar nicht hier sein dürfte. Trotzdem sind den Sicherheitsbehörden die Hände gebunden. Der Fall des Mannes, der einst angab, hierzulande eine Art Botschafter des der Folter und des Mordes verdächtigten Tschetschenen-Präsidenten Ramsan Kadyrow zu sein, beschäftigt die Republik seit acht Jahren. Und er zeigt, wie unkoordiniert Österreichs Asylbehörden manchmal nebeneinander arbeiten.
Anfang 2012 wurde F. per Bescheid sein Status als Konventionsflüchtling aberkannt. Er musste das Land verlassen. Im April reiste er – dieses Mal illegal – über Polen und Tschechien ein. Durch einen Zufall (Autopanne) erwischte ihn die Polizei. Er kam in Schubhaft, sollte nach Polen überstellt werden, denn: Laut dem sogenannten Dublin-Übereinkommen müssen Asylwerber in jenem Land ihren Antrag auf Schutz stellen, über das sie in die EU einreisen.
Aus der Abschiebung wurde nichts. F. stellte beim Asylgerichtshof im Bundeskanzleramt einen Antrag auf Abschiebeschutz. Der Beschluss des AsylGH vom 8. Mai 2012 gab ihm Recht. Verfassungsschützer und Asylbehörden schütteln seither die Köpfe.
Unentdeckt im Flüchtlingsstrom
Bei den verantwortlichen Stellen im Innenministerium gilt der Mann als eine Art Präzedenzfall in der Tschetschenen-Frage. Erst nachdem man über 20.000 Schutzsuchenden vor den Gräueln des Krieges in ihrer Heimat Schutz gewährt hatte, verdichteten sich beim Staatsschutz die Hinweise, dass mit dem Strom der Asylwerber auch regimetreue Personen angespült wurden, die hierzulande darauf achteten, dass sich niemand allzu kritisch über den Putin-treuen Tschetschenen-Präsidenten Ramsan Kadyrow äußerte.
Umar I. tat es trotzdem – beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Konsequenz war seine Ermordung auf offener Straße in Wien-Floridsdorf. Die Täter sind (nicht rechtskräftig) verurteilt. Als Auftraggeber vermutete der Staatsanwalt Ramsan Kadyrow selbst.
Gegenüber der „Presse“ bestritt F. in anwaltlichen Schreiben, als Agent für Kadyrow tätig gewesen zu sein. In einem „Presse“-Interview stellte er sich gleichzeitig als dessen inoffizieller Vertreter in Österreich dar. Mehrfach ermittelten Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz gegen ihn. Der Verdacht: Er soll asylberechtigte Landsleute unter Druck gesetzt haben. Allerdings stand stets Aussage gegen Aussage. F. war nichts nachzuweisen.
Zumindest bis man bemerkte, dass F. zu einem von Kadyrow organisierten Kongress nach Tschetschenien reiste und einen russischen Pass beantragte. Der Glaube der Behörde, dass F. ausgerechnet von diesem Regime verfolgt wurde, war dahin, er musste ausreisen.
Und trotzdem darf er hier sein. Im Beschluss des AsylGH steht nämlich sinngemäß, dass der vor einem halben Jahr vom Innenministerium nachgewiesene Missbrauch des Asylrechts nicht zwingend bedeute, dass F. heute in seiner Heimat nicht doch verfolgt werden könnte. Dies zu überprüfen, hätten die Behörden unterlassen.
Das Innenministerium kommentiert den Fall auf Anfrage offiziell so: „Unserer Auffassung nach sind die Gründe für die Aberkennung von F.'s Asylstatus nach wie vor gültig“, so ein Sprecher. Warum es Österreichs Behörden nicht schaffen, in wichtigen Asylfragen zu kooperieren? „Der Asylgerichtshof im Bundeskanzleramt ist die Rechtsmittelinstanz. Wir müssen das Urteil zur Kenntnis nehmen und kommentieren es nicht.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2012)
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