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Testamentsfälscher-Prozess: Alle Angeklagten verurteilt

31.07.2012 | 11:40 |   (DiePresse.com)

Alle restlichen sechs Angeklagten fassen Haftstrafen aus. Der geständige Hauptbeschuldigte muss sieben Jahre ins Gefängnis.

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Nach 21 Verhandlungstagen und vier Schuldsprüchen im aufsehenerregenden Prozess um Testamentsfälschungen beim Vorarlberger Bezirksgericht (BG) Dornbirn sind am Dienstag am Salzburger Landesgericht alle restlichen sechs Angeklagten, darunter fünf ehemalige oder suspendierte Justizmitarbeiter, verurteilt worden. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Posch ist nicht, wie einige Verteidiger gemeint hatten, von einer One-Man-Show des geständigen Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) ausgegangen. Der suspendierte Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn erhielt sieben Jahre unbedingte Haft. Die nicht geständige, suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Alle sechs Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwälte gaben keine Erklärung ab. Als einziger Angeklagter hat der Hauptbeschuldigte das Urteil angenommen.

Laut Staatsanwaltschaft wurden von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Die Täter sollen sich in unterschiedlichen Funktionen an den Fälschungen beteiligt haben. Sie wollten offenbar sich und Angehörige unrechtmäßig bereichern. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro. Vier geständige Angehörige des Hauptangeklagten, die vorwiegend in die Rolle von Scheinerben geschlüpft waren und sich auch geständig gezeigt hatten, wurden im Laufe des Prozesses bereits schuldig gesprochen. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und zwei Jahren teilbedingt.

30 Stunden Beratung

Für die übrigen sechs Urteile dauerte die Beratung 30 Stunden, und zwar im Zeitraum von 23. bis 26. Juli. Für das Gericht stand fest: Jürgen H. war nicht der alleinige Drahtzieher der Manipulationen. "Wenn 40, 50 Auffälligkeiten auftreten, kann das kein Zufall sein. Es hat ein 'System Dornbirn' gegeben, das war keine One-Man-Show von Jürgen H.", betonte der vorsitzende Richter Posch. "Da bin ich ganz bei Staatsanwalt Manfred Bolter. Man muss das Mosaik sehen." Es habe sich um die Spitze des Eisberges gehandelt, einiges konnte auch nicht mehr zutage gebracht werden.

Posch verwies in diesem Zusammenhang auf 510, bis heute verschwundene Testamente am Bezirksgericht Dornbirn. Der Richter ortete ein "horribles Unrechtsbewusstsein" und "mangelnde Zivilcourage, "auch bei Zeugen". "Für jeden war das Winkeln normal. Auch Kollegen haben wirklich nicht geglänzt", ließ Posch aufhorchen.

Auch Beweismittel miteinbezogen

Die Schuldsprüche basierten nicht einzig auf den Aussagen von Jürgen H., stellte der Vorsitzende klar, sondern beruhten auf Beweismitteln. Die ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Clemens M. (53), und Kurt T. (49), wurden zu je drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. (73) erhielt zwei Jahre Haft bedingt. Kornelia Ratz (49) - sie soll zugunsten ihrer Mutter und Tante ein gefälschtes Testament bestellt haben - wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Die vier damaligen Justizmitarbeiter beteuerten ihre Unschuld. Schuldig gesprochen wurde zudem ein geständiger Freund des Hauptbeschuldigten: Peter H. (48) kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Die Schuldsprüche erfolgten wegen folgender Delikte: Jürgen H. wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betruges und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung verurteilt. Kurt T. wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung unter Ausnützung einer Amtsstellung, Clemens M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung, Walter M. wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch und schwerem Betrug, Peter H. wegen Amtsmissbrauchs und gewerbsmäßig schweren Betruges und Kornelia Ratz wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch.

Charakterisierung der Verurteilten

In einzelnen Anklagepunkten sind auch - im Zweifel - Freisprüche erfolgt. Richter Posch beleuchtete zu Beginn seiner für vier Stunden anberaumten Urteilsbegründung die Persönlichkeiten der einzelnen Beschuldigten: Kornelia Ratz bezeichnete er als eine ehrgeizige, intelligente Frau, "die sich nimmt was sie möchte". Jürgen H. sei ein intelligenter Mann mit Eigenheiten, Clemens M. "autoritätshörig", der sich auch Anerkennung habe schaffen wollen. Kurt T. sei "der Macher" in der Außerstreitabteilung gewesen, er habe wie Walter M. ein "Machtgefühl" entwickelt. Posch bezeichnete weiters den Freund des Hauptbeschuldigten als "so devot, dass mir ein bisschen übel geworden ist".

Die Fälscher sollen der Anklage zufolge besonders dreist vorgegangen sein. Im Visier standen laut Anklage meist durchwegs vermögende, kinderlose, betagte Erblasser. Sie wurden oft besachwaltert oder waren bereits verstorben. Um den Schwindel zu verschleiern, wurden nach Erstellung des gefälschten oder manipulierten Testamentes oft demente Senioren als Scheinerben dazwischengeparkt. Nachdem diese gestorben waren, gingen die Verlassenschaften aufgrund der Fälschung entweder meist an Angehörige von Jürgen H. oder seinen in Salzburg wohnenden Freund Peter H. Bei letzterem wurden hinterlassene Vermögenswerte von rund einer Million Euro sichergestellt.

(APA)

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51 Kommentare
 
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Gast: A.B.C.
01.08.2012 14:50
0 0

Einsperren bringt niemand was

Nicht nur, dass ich insgesamt denke, bei uns werden die Straftaten gegen Leib und Leben wesentlich großzügiger als die behandelt, wenn es um schnöden Mammon geht, glaube ich zusätzlich, wozu sperrt man die Leute ein. Das kostet der Allgemeinheit nur Geld.

Ich wäre je nach Delikt dafür, dass anstelle der Haftstrafe Arbeit zu Mindestkonditionen für die Allgemeinheit durchgeführt werden sollte. Damit wäre der Gesellschaft gedient.

Natürlich sollte auch das Eigentum dieser Personen angeknabbert werden, wenn es um Schadenswiedergutmachung geht.

Gast: Wiener Ente
01.08.2012 11:32
3 0

Zu harmloser Schluß

Es gibt keine SYSTEM DORNBIRN, es gibt ein SYSTEM ÖSTERREICH !
Unsere Justiz ist schwer krank, und wie der Richter wahrheitsgemäß sagte( und das bezieht sich nicht nur auf Dornbirn): Das ist nur die Spitze eines Eisberges !
Da wird es für alle involvierte Beteiligten bald ein böses Erwachen geben, wenn dieser Eisberg zu schmelzen beginnt. Denn das Volk beginnt sich gegen diese Korruptionisten zu wehren. Wir werden sie dann beim Anstellen im AMS wiedersehen.

Gast: Konservativer
01.08.2012 08:27
3 1

Derart scham- und ehrlose Verbrecher sollte man lebenslänglich in den Steinbruch sperrren: Bei Wasser, Baumrinde und Stockhieben.


Antworten Gast: Affffe
01.08.2012 14:51
0 2

Re: Derart scham- und ehrlose Verbrecher sollte man lebenslänglich in den Steinbruch sperrren: Bei Wasser, Baumrinde und Stockhieben.

In Mali werden die Menschen gesteinigt. Wenn Sie dieses Schauspiel erleben wollen, siedeln Sie sich dort an.

Hoffe, Sie sind dann selbst mal nicht auf der anderen Seite.

Gast: Traurig, aber wahr:
01.08.2012 08:24
2 2

Es fehlt den Betroffenen JEDE Möglichkeit zur Gegenwehr!!!

Entmündigt ist man in Ö schnell.

Ab dann hilft einem niemand mehr.

Abgesehen davon ist man bei jeder simplen Verkehrskontrolle auf das Wohlwollen der Polizisten angewiesen.

Da sind schon Fragen gestellt worden, die gezielt provozieren sollen. Normal wird irgendwas kritisiert und beanstandet, was zwischen 20-30 EUR kostet.

Schönes Körberlgelt, da freut sich die BH!

Gast: Na und?
01.08.2012 07:34
1 0

Werden die Urteile der letzten Jahre jetzt revidiert?

Und wer würde das tun?

Die Kollegen, die da die Gelegenheit haben, auch gleich etwas abzubiegen?

Es wäre auch interessant zu wissen, welche Mittel einem Menschen zustehen, um sich gegen solche Korruption zu wehren.

Noch dazu gegen einen Apparat, der alle Vorteile auf seiner Seite hat.

Ist ja bei der Polizei genauso: Wenn man als Autofahrer dem Kieberer nicht zu Gesicht steht, zahlt man. Irgend einen Grund finden die immer, und wenn ein Licht etwas schwächer leuchtet...

Von daher sind die Urteile viel zu gering, eigentlich ein Freispruch.

Re: viel zu gering, eigentlich ein Freispruch.

"Mehrjährige" sind doch nicht eher gering?

Dass hier aber mit voller Härte auch auf den Vollzug der ausgesprochenen Strafen zu achten ist, wird ein wichtiger Bestandteil der Verurteilungen!

Es kann doch nicht sein, dass Urteile die wohlerworbenen Pensionsansprüche dieser kurrupten Bande beinflussen:

Eher wird hinter der Journaille revidiert werden und Schwamm drüber!

Gast: Gabriele Bitterlich
01.08.2012 05:48
4 0

Wo gehen wir eigentlich hin?

PFUI TEUFEL......

Gut vorstellbar, was diese Personen. in einem totalitären System, mit anderen Menschen machen.
Das Strafausmaß ist ein Hohn,
damit pisst man jedem noch verbliebenen Anstand in die Nasenlöcher.
Allein der Gedanke solchen geldgierigen, dem Staat und der Gerechtigkeit dienenden Dreckspersonen ausgeliefert zu sein, ist unerträglich.

Gast: Reinigungsdienst Strasser
31.07.2012 22:52
3 2

Testamentsfälscher: „Es hat ein System Dornbirn gegeben“???.....

....mir gefällt bei dieser Headline, die Reduzierung auf Dornbirn alleine, NICHT!......Man könnte auch schreiben, die in Dornbirn hat man erwischt!
be.es: ich glaube NICHT, dass, wenn man ein Stübchen sauber macht, auch das Stübchen nebenan sauber ist, NEIN, das glaube ich NICHT!

Gast: So aus Interesse
31.07.2012 22:12
3 0

Werden die...

... manipulierten Erbschaften jetzt rückabgewickelt???

Re: Werden die...

Na was glaubst?

In welchem Land leben wir wirklich?


Dürfen wir nicht einmal mehr den Gerichten vertrauen?

Bananenrepublik ist fast Schönfärberei!

sachwalterschaften

wär mal interessant, sachwalterInnen zu überprüfen .. also all jene juristInnen und notarInnen, welche die betuchteren (dementen, ...) menschen ohne angehörige besachwaltern. wohin deren vermögen vor und nach dem ableben hinversickert und wie das gericht ihren überprüfungspflichten nachkommt/nachkommen kann.

Re: sachwalterschaften ... wohin deren vermögen vor und nach dem ableben hinversickert?

Einfach den Vermögenszuwachs der Verwalter zu durchleuchten?

Antworten Gast: PARLAMENT;BMJ-Pr7000/0089-Pr.1/2011
01.08.2012 07:16
0 1

Re: sachwalterschaften

Kontrollen:
Der OGH hat sich zu 1 Ob7/94 klar
ausgedrückt und aus den Folgeentscheidungen muss festgestellt
werden, dass sich kein Pflegschaftsrichter
daran hält;

Wenn noch vor Jahren von 83000
Sachwalterschaften gesprochen wurde,
laut Auskunft der BMJ Dr.Karl sind es nurmehr 54885, also war die Anzahl demJustizministerium überhaupt nicht
bekannt, wievielen Personen der
Vermögensschutz zusteht, wer privaten
Richteragenden unterlegen ist ???

Dazu kommt, welcher Fall schon durch
Unterlassung der Gerichtsinventur nach §222 ABGB und Nichterstellung
der gesetzlichen Rechnungen mit
Vermögensverlust untergeht ?

Selbst der OGH vermeint,dass
fachunkundige Pflegschaftsrichter
keine Fachkentnisse eines Buchhalters haben müssen,deren
Rechnungsbewilligung oder Ablehnung,
Nichtzulassung eines Buchsachverständigen aber von den
Finanzbehörden zur Kenntnis genommen werden muß ????
Der übliche Vorgang ist so:
Wenn Sie die Schlussrechnung verlangen,protokolliert der Richter
" UNKLARE ANGABEN" eines
Geisteskranken--und schon ist für ihn der Fall wiederum erledigt.
Sowas nennt man nach Art.6 EMRK
Waffengleichheit...Schutzgesetze .....

Antworten Gast: Wr,Neustadt<<<<<<<<1Nc67/01b
01.08.2012 06:50
0 0

Re: sachwalterschaften



http://www.wikilegia.com/wiki/index.php/
Knabl-Loub

Antworten Gast: Mag.Dr.Karl, Parlament
31.07.2012 22:24
0 0

Re: sachwalterschaften

Laut der Anfragebeantwortung 8077/AB,
XIV GP an die Abgeordneten ist bei der
Justiz alles in bester Ordnung.

GOOGLE: 8077/AB BMJ Karl

8 1

Unglaublich was da abgelaufen ist.

Nach der Haftstrafe sollte auch ein jeder Pensionsanspruch erlischen.

Antworten Gast: UKW
31.07.2012 21:13
5 2

Re: Unglaublich was da abgelaufen ist.

Ich fürchte man muss schon froh sein, wenn die ehrenwerten Beamten nicht während dem Einsitzen bei vollen Bezügen freigestellt werden und später wieder an einem anderen beamteten Arbeitsplatz Dienst versehen oder bei vollen Ansprüchen kerngesund frühpensioniert werden. In der Beamtenrepublik Österreich ist alles möglich.

Gast: Gasti
31.07.2012 19:22
13 2

Laecherliche Strafen!

Bei diesen 'beamteten Fachleuten' ist wohl ein anderer Massstab anzulegen.

2.5 Jahre fuer die Vizepraesidentin des Landesgerichts ist ja fast schon wie ein Freispruch. Wer in so einem Rang steht und solche Gaunereien betreibt, hat eigentlich lebenslaenglich verdient.

Ich bin empoert. Die Justiz macht hier einen sehr schaebigen Eindruck.

1 2

Re: Unsinn

Die Vizepräsidentin hat 2 1/2 Jahre für ein Telefonat bekommen. Das ist nicht wenig. Die Gaunereien (Mehrzahl) mit Millionenschaden haben die anderen erfunden und begangen, ganz ohne sie.

Antworten Antworten Gast: Gasti
01.08.2012 07:28
2 1

Re: Re: Unsinn

Sie war ganz offensichtlich Teil des Verbrechens.

Da man aber von einer Richterin uneingeschraenkte Loyalitaet dem Gesetze gegenueber erwartet und auch erwarten darf, muss der Fehltritt mit aller Haerte bestraft werden.

Eine Justiz, die dies verabsaeumt, verspielt viel Vertrauen. Ein Rechtsstaat kann sich das aber nicht leisten.

1 0

Re: Re: Re: Unsinn

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: das IST Härte (vom Ruin der beruflichen und sozialen Existenz gar nicht zu reden). Die Verwandten des Haupttäters, die sich Erbschaften unter den Nagel gerissen haben, und die anonym wieder in der Menge untertauchen können, sind mit vollbedingt nach Hause gegangen.

Re: Re: Unsinn

Komm uns hier nicht mit Sachargumenten! Es geht darum den Pöbel ruhig zu stellen. Da müssen ordentlich Köpfe rollen.

Gast: joseph
31.07.2012 18:47
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milde

fuer diese verbrechen durch amtspersonen sind die strafen zu gering !

Gast: Solzburga Wüllferhigkeitsregn
31.07.2012 18:09
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is eh kloar, die Richterin geht mit a por Monat ham......

....oba damits net so offensichtli ausschaut, haums ihr a bissi unbedingt dazua gebn, de wirds NIE ausitzn, do kuman daun a por Krompfadern und a Psüchose usw..natrüli vun an GUTOCHTER bestetigt und ferti is di Wüllfehrigkeit....lusti geht di Wölt zugrunde, hot mei Opa imma gsogt, recht hot er ghobt!

be.es: missns zumindest dös dagaunerte Göld on di RECHTMÄßIGEN ERBEN zruckzohln, oda is dös inbegriffn???

 
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