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Gestohlene Rhinozeros-Hörner: Vier Haftstrafen

02.08.2012 | 12:58 |   (DiePresse.com)

Die vier Angeklagten sind rechtskräftig zu vier Jahren bis 15 Monaten verurteilt worden. Sie haben Rhinozeros-Hörner aus einer Waldviertler Burg für noch unbekannte Auftraggeber gestohlen.

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Im Prozess um den Diebstahl von wertvollen Rhinozeros-Hörnern aus einer Waldviertler Burg sind am Landesgericht Krems am Donnerstag vier Schuldsprüche erfolgt. Der 23-jährige Erstangeklagte wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die übrigen Angeklagten erhielten drei Jahre (davon zwei bedingt), zwei Jahre (davon 16 Monate bedingt) und 15 Monate (davon zehn bedingt).

Die Urteile des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Mildernd ausgewirkt hatten sich die Geständnisse der Polen im Alter von 21 bis 30 Jahren. Richter Gerhard Wittmann sieht die Gewerbsmäßigkeit als gegeben an: Die Beschuldigten hätten zahlreiche Orte aufgesucht, um die am Schwarzmarkt begehrten Trophäen zu besichtigen - das Pulver der zermahlenen Hörner gilt vor allem im asiatischen Raum als Potenz- und Heilmittel. Einen Freispruch gab es im Fall des versuchten Einbruchs in das Geschäft eines Tierpräparators im Jänner in Wien - die Tür war verschlossen gewesen, worauf die Verdächtigen abzogen.

Tatort Rastenfeld

Im August 2011 waren aus Burg Rastenberg in Rastenfeld zwei Doppelhörner gestohlen worden. Die Anklage bezifferte den Wert mit 170.000 Euro - untermauert durch ein Auktionsergebnis im Dorotheum, wo ein Rhinozeros-Doppelhorn über 85.000 Euro erzielte. Ein Antrag der diese horrenden Summen anzweifelnden Verteidigung auf Erstellung eines Gutachtens wurde abgelehnt. Im März besuchte das Quartett das Schloss erneut, man fand aber den gewünschten - inzwischen sicher verwahrten - Nashornkopf nicht. Am selben Tag wurden die Verdächtigen im Grenzraum zu Tschechien angehalten und festgenommen.

Staatsanwältin Elisabeth Sebek sprach von einer bisher nicht ausgeforschten Tätergruppe als Auftraggeber, die sich auf den Diebstahl dieser Nashorn-Trophäen spezialisiert hat. Die Aufträge an den Erstbeschuldigten kamen per SMS oder Telefon, worauf die Standorte der Zielobjekte ausgeforscht wurden. Nach erfolgtem Diebstahl in Rastenfeld habe der Erstangeklagte die Hörner seinem Auftraggeber in Znaim übergeben.

14.000 Euro für erstes Beutestück

Der Erstbeschuldigte gab - via Dolmetsch - an, dass er in Deutschland beim Straßenbau Arbeit gefunden hatte. Sein Boss (mit englischem Namen) habe ihm als "Job" angeboten, er solle Nashorn-Hörner besorgen, was er zunächst ablehnte und nach Hause zurückkehrte. Nach weiteren Anrufen nahm er doch an, weil er keine Arbeit hatte finden können. Nach dem Diebstahl im Waldviertel übergab er die Beute in Znaim und erhielt 14.000 Euro.

Über das Auskundschaften erzählte er, dass er in Weißkirchen in der Steiermark in einem Gasthaus ein Foto von einem Rhinozeros-Kopf machte und sich an einer Adresse in Wien umschaute. Auch in Frankreich war er - und mit den Mitangeklagten in Italien in Museen in Florenz und Venedig.

Der Schlossbesitzer hatte vor dem Diebstahl Besuch von einem - seiner Einschätzung nach - Iren bekommen, der ihm Asphaltierungsarbeiten anbot. Als er kurz darauf von englisch sprechenden Männern hörte, die u.a. im Wiener Dorotheum auf der Suche nach Nashorn-Trophäen waren, sah er nach und entdeckte das Fehlen der Hörner im Schauraum der Burg.

(APA)

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2 Kommentare

systematische plünderung ostösterreichs.


Antworten Gast: Büchsenschuss
03.08.2012 13:43
0 0

Re: systematische plünderung ostösterreichs.

Nashörner sind in Ostösterreich artfremd.