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Testamentsfälscher: Staatsanwalt legt Berufung ein

03.08.2012 | 18:49 |   (Die Presse)

Der Anklagebehörde ist das Strafausmaß für sechs Beschuldigte zu niedrig. Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauchs und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt.

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Wien/Apa. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sechs Schuldsprüche im „Testamentsfälscherprozess“ vom Dienstag berufen. Offenbar war das Strafmaß des Salzburger Schöffensenates für fünf ehemalige Vorarlberger Justizbedienstete und den Freund des Hauptbeschuldigten Jürgen H. der Anklagebehörde zu niedrig.

Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauchs und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt. Schon im Laufe des Prozesses waren vier Angehörige von Jürgen H. schuldig gesprochen worden. Der suspendierte Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn selbst nahm sein Urteil an – er muss sieben Jahre ins Gefängnis.

Laut Staatsanwaltschaft wurden am Bezirksgericht Dornbirn von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der Schaden beträgt zehn Millionen Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2012)

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10 Kommentare
Gast: Sauerei!
04.08.2012 21:56
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In China gibts dafür die Todesstrafe......

.....OK, das muss NICHT sein......ABER EINE MINDESTSTRAFE VON 10 JAHREN UNBEDINGT! Wenn man bedenkt, dass es bei Testamenten um sehr viel Geld gehen kann und man sich auf dieser Welt FAST ALLES(eigentlich eh alles) um Geld kaufen kann UND ES SICH BEI DEN TÄTERN UM JUSTIZANGESTELLTE HANDELT, also da gehöre eine Abschreckung von mindestens 10 Jahre UNBEDINGT her, ALLES ANDERE IST HOHN!

eine farce sondergleichen

wenn man bedenkt dass eine frau rat, also richterin, eine frau welche unabhängig recht sprechen sollte, in diese malversationen und rechstbeugungen in millionenhöhe involviert ist, überkommt einem das grauen in anbetracht der lächerlichen strafhöhen. wie es im beamtendienstrecht vorgesehen sollte bei dem nun sicherlich anstehenden disziplinarverfahren für diese richtergestalt eine entlassung aus dem beamtenstand, unter entfall aller aus dem dienstverhältnis fließenden rechte sein.

Gast: pferdeschwanz
04.08.2012 10:34
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mafia

gabs da nicht einmal diesen "mafia-paragraphen"??
äh - sorry, der wird ja nur für tierschützer und männer-rechtler angewandt

Gast: Baumgartner Herwig
04.08.2012 06:41
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Ungleichbehandlung

Ein Linzer Gericht hat dem Forenschreiber
über die Missstände bei der Justiz 4 Jahre
und die Einlieferung in die Sonderanstalt
verpaßt !!!!!

Gast: M. Wolf
04.08.2012 05:59
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Zu niedrig.

Also gehts wohl doch in Richtung Freispruch.

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Ein Gefälligkeits Urteil

Ja wer gezwungen ist echt zu stehlen bekommt sicher mehr Häfen aufgebrummt.
Dieses Pack gehört doch min.für 5 Jahre hinter Schloß und Riegel.

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hmmm

aha sie arbeitet doch! das ist ja ganz neu! wer wird dann die vielen klagen dort aber bearbeiten?

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Re: hmmm

bin aber schon bissi hingerissen, in interviews kamen sie ja immer schlecht weg... wie kann nur eine entscheidung in den zeitungen alles aendern (nix glauben!!!)?

Gast: Testamentberaubter
03.08.2012 20:08
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nur 10 Monate für diese Verbrecherin?


Hängt sie!

Gast: Wiener Ente
03.08.2012 17:49
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Richtige Handlungsweise !

Endlich einmal ein Staatsanwalt, der scheinbar genug gesunden Menschenverstand hat und die Täter nicht mit Lapplienstrafen davonkommen lassen will.
Bitte vor den Vorhang !

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