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Mikl-Leitner will Betretungsverbot deutlich ausweiten

08.08.2012 | 12:50 |   (DiePresse.com)

Eine "Task Force" hatte sich zuvor für die Ausweitung auf Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Spitäler ausgesprochen.

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Das wegen Gefahr von Gewalttaten in Familien mögliche Betretungsverbot für Familienangehörige soll in Österreich ausgeweitet werden. Dies kündigte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gegenüber der "Kronen Zeitung" an.

Die "Task Force Kinderschutz" schlägt zur Verhinderung von Gewalttaten in der Familie auch Änderungen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Einstweiligen Verfügung vor. Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.

Die aus Vertretern mehrerer Ministerien und Experten aus dem Gewaltschutzbereich bestehende "Task Force" war von Mikl-Leitner eingesetzt worden, nachdem am 25. Mai ein Siebenjähriger in seiner Schule von seinem Vater durch einen Kopfschuss getötet worden war. Gegen den Mann, der Selbstmord beging, war ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt worden.

Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die "Task Force" plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen - Direktor, Tagesmutter, etc. - ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.

Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der "Task Force" strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren. "In der 'Task Force' gibt es einen einhelligen Konsens", betonte Grundböck.

Opferschutzeinrichtungen wollen Mitsprache

Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen wünschen sich weitere Gespräche mit dem Innenministerium und möchten bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags einbezogen werden. Das sagte Marlies Leitner, die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Niederösterreich. "Bei der Informationsverpflichtung gibt es keinen Konsens. Dieses Thema wird auch unter Vertretern und Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen kontrovers diskutiert", so die Expertin.

Die Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines Betretungsverbots unter anderem auf Schule oder Kindergarten sei selbstverständlich zu begrüßen, hielt Leitner im Gespräch mit der APA fest. Allerdings gibt es ihren Angaben nach unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Informationen diese Stellen auf welchem Weg erhalten sollen. Einige der Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen: Wer informiert wen? Soll die von der Polizei angelegte Fall-Dokumentation weitergegeben werden? Werden Kinder womöglich stigmatisiert oder Lehrer bzw. andere mittelbar Betroffene überfordert? Wie sollen sie sich verhalten?

"Dass Schutz notwendig ist, steht außer Zweifel, Änderungen müssen aber gut überlegt werden. Ich hielte es für sinnvoll, wenn Experten von Polizei und Opferschutzeinrichtungen sich noch zusammensetzen", sagte Marlies Leitner.

 

(APA)

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34 Kommentare
 
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diese unfähige

mikl leitner soll einfach nur ruhig sein....und fachpersonen ihr ressort weiterführen lassen !

Antworten Gast: Hiesmayr
08.08.2012 20:48
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Re: diese unfähige

Richtig!
Prof Amendt und Prof. Michael Bock wären Möglichkeiten, anstelle von Breitbeckrigen (Schobenhauer) aus der militanten Feministinnenszene. Warum werden nur Männer und Väter weggewiesen und die die Initialzündung verursachenden Weiblichkleiten nie? - Psychische Gewalt geht zu 80 - 90% von den XX Trägerinnen aus (Lügen, Verleumdungen) und ist zerstörender als alles andere!
Nietzsche brachte es auf den Punkt:

DER MANN IST BÖSE, DAS WEIB IST SCHLECHT....

Schade

Die Gewalttat von St. Pölten und ähnliche (Hollabrunn, Klosterneuburg) sind sehr schrecklich und nicht zu entschuldigen. Auch die Tatsache, daß es eine Gewaltschutz-Gesetzgebung gibt.
Aber völlig über das Ziel wird geschossen, wenn man versucht die potentiellen Opfer noch weiter zu isolieren, als sie es ohnedies schon sind. Das bekämpft nur das Symptom, nicht die Ursache.
Viel wichtiger wäre es mit der Frage nach dem Gewaltpotential und dem psychischen Zustand des Täters eine Lösung herbeizuführen, anstatt noch weitreichendere Mißbrauchstüren durch Opferisolierung zu öffnen, die im Mißbrauchsfall ungeahndet bleiben.
Schade um die (wieder einmal) vergebene Chance.

Gast: b754
08.08.2012 08:31
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ich bin auch für eine ausweitung

vor allem für fpöler im parlament sollte man ein betretungsverbot aussprechen angefangen mit den scheuchs

Männer als Gesellschaftsmüll.

Dss wird erst aufhören, wenn die Männer aufhören, männerfeindliche Parteien zu wählen.

Antworten Gast: Gundel
08.08.2012 09:54
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Re: Männer als Gesellschaftsmüll.

Das wird aufhören, wenn man Männern vergraut hat, Kinder in die Welt oder Samenspenden in die Institute zu setzen...

anlassgesetzgebung

diese mikl und der darabos bleib gleich rücktrittsreif.

Gast: gast999
08.08.2012 00:22
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und warum werden die nicht näher genannt???

"Eine aus den Vertretern verschiedener Ministerien und Institutionen zusammengesetzte "Task Force".."

es dürfen somit nur frauen gewesen sein, und bringen wird das wenig

so was nennt man anlassgesetzgebung

Gast: Garst
08.08.2012 00:21
2 0

Gott, das ist alles so peinlich.

Task Force. Wir hinken der Welt um Jahrzehnte hinten nach. Peinlich, peinlicher, Österreich.

 
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