Rasen, falsch parken, Alkohol am Steuer: Diplomaten haben aufgrund ihrer Immunität keine Strafverfolgung zu befürchten. Bußgelder werden zwar verhängt, müssen aber nicht bezahlt werden. Das belegt eine aktuelle Statistik des Innenministeriums. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2012 rund 1838 Anzeigen wegen Verkehrsübertretungen gegen Diplomaten erstattet, in 517 Fällen wurde das Verfahren im Schutz der Immunität abgebrochen.
Während die Polizei im ersten Halbjahr 2010 noch 3275 Anzeigen gegen Diplomaten erstattet hat, ist die Zahl im Vergleichszeitraum 2012 um rund 56 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Verkehrsübertretungen insgesamt im gleichen Zeitraum in der Bundeshauptstadt um rund 35 Prozent gestiegen.
Die häufigsten Vergehen: Schnellfahren, bei Rot über die Ampel, Sperrlinien nicht beachten, Telefonieren am Steuer bis hin zu Alkoholdelikten. "Was die Standarddelikte angeht, unterscheiden sich Diplomaten kaum von anderen Verkehrsteilnehmern", sagte Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien am Donnerstag.
Entscheidung zwischen Rot und Blau
Doch warum genießen Diplomaten diese Privilegien, Verkehrssünden ohne Sanktionen begehen zu können? Der Grund dafür ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Demnach unterliegen Diplomaten im Empfangsstaat nicht der Strafgerichtsbarkeit. Die Immunität befreit sie aber nicht von der Gerichtsbarkeit im Entsendestaat.
Doch Diplomat ist nicht gleich Diplomat: Ausnahmslos gilt die Immunität nur für jene Diplomaten mit roter Legitimationskarte. Das betrifft etwa den Botschafter und seine Familie oder fixe Mitglieder von Organisationen wie UNO - für sie gilt der Schutz sowohl beruflich als auch privat. Den Status einer blauen Legitimationskarte haben die Angestellten der Botschaft, etwa der Chauffeur des Botschafters. Für ihn gilt die Immunität nur beruflich.
Nach jeder Anzeige muss die Polizei zunächst mit dem Außenministerium abklären, ob es sich um einen Diplomaten mit roter oder blauer Legitimationskarte handelt. Hat die Person "blauen" Status, wird geprüft, ob ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht oder ob die Anzeige in der Freizeit erfolgt ist.
Strafzettel? Bezahlen "verboten"
Liegt Immunität vor, fragt die Behörde an, ob die Organisation oder der Staat auf den Einwand der Immunität verzichten möchte. Ist das der Fall, bezahlt der Diplomat seine Strafe. Pikant: Wird ein Diplomat von einem Polizisten angehalten und möchte sein Organmandat bezahlen, dann "darf er das gar nicht", weil er nicht der Strafgerichtsbarkeit unterliegt, so Goldgruber. Es fehle die gesetzliche Legitimation dafür. Auf die Immunität kann nur die Organisation oder der Staat verzichten.
In den meisten Fällen wird tatsächlich auf den Schutz der Immunität verzichtet, wie ein Blick in die Statistik verrät. Laut Innenministerium wurden im ersten Halbjahr 2012 rund 70 Prozent der Verkehrsstrafen von den Diplomaten bezahlt bzw. die Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt. Welche Nationen 2012 die Hitliste der Verkehrsrowdys anführen, ist nicht bekannt. Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung geht aber hervor, dass 2010 in Österreich die meisten nicht bezahlten Strafzetteln der Russischen Föderation zuzuordnen waren, gefolgt von Kasachstan und China.
(APA)
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