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Rettungsgasse: Schärfere Kontrollen kein Thema

10.08.2012 | 12:45 |   (DiePresse.com)

Das Verkehrsministerium betont, dass die Einführung gründlich vorbereitet worden sei. Ein härteres Durchgreifen ist bei der Polizei derzeit nicht geplant.

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Jahrelang haben Blaulichtorganisationen für die Einführung der Rettungsgasse in Österreich gekämpft - mit dem Ziel, die schnellstmögliche Erstversorgung der Patienten nach einem Unfall zu gewährleisten. Seit 1. Jänner ist sie in Kraft. Die Umsetzung macht Autofahrern aber auch acht Monate danach - vor allem auf mehrspurigen Fahrbahnen - Probleme. Dennoch: Ein härteres Durchgreifen und verschärfte Kontrollen sind für die Polizei derzeit kein Thema. Es sei eine Frage der Zeit und der Gewöhnung, bis das System funktioniere, hieß es dazu am Freitag aus dem Innenministerium.

Eine bundesweite Anordnung, dass mehr gestraft werden muss, gibt es nicht. "Das sind Übertretungen wie andere auch. Dafür braucht es keine bundesweit einheitliche Regelung", sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Die Rettungsgasse ist in Österreich relativ kurz eingeführt, meinte der Sprecher. "Die Herausforderung dabei ist, dass sie nur dann funktioniert, wenn die Regelung von allen beachtet wird. Hält sich einer nicht daran, kippt es", so Grundböck. "Wegen Verletzungen einzelner darauf zu schließen, dass es nicht funktioniert", sei nicht zulässig.

Gründliche Vorbereitung

"Die Einführung der Rettungsgasse ist gründlich vorbereitet worden, sagte Walter Fleißner, Sprecher des Verkehrsministeriums. Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) hat vor dem 1. Jänner 2012 lediglich vorgeschrieben, dass sich Autofahrer so verhalten müssen, dass sie Einsatzfahrzeuge nicht behindern. Klare Vorgaben, wie das Freimachen einer Fahrspur erfolgen soll, gab es nicht. Die Rettungsorganisationen waren damit unzufrieden und forderten wiederholt eine einheitliche Regelung. Nach jahrelangen Vorbereitungen unter Einbeziehung aller Rettungsorganisationen und Verkehrsexperten ist im vergangenen Jahr mit einem einstimmigen Beschluss aller Parlamentsparteien die Einführung der Rettungsgasse beschlossen worden, so Fleißner.

Ein Blick in das Meldungsarchiv zeigt: Ähnliche Probleme wie heute, gab es auch vor Einführung der Rettungsgasse: Am 21. September 2010 beispielsweise benötigte die Feuerwehr bei der Anfahrt zu einem Unfall auf der Ostautobahn (A4) 50 Minuten statt der üblichen zehn. Grund: der Pannenstreifen war durch abgestellte Fahrzeuge blockiert. Damals hoffte das Landesfeuerwehrkommando Niederösterreich auf die Einführung der Rettungsgasse, um Abhilfe zu schaffen.

(APA)

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35 Kommentare
 
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Re: einspurigen Fahrbahnen

Wie wär's mit RECHTS (ran-)fahren?

Antworten Gast: Birnstingl Pepi
10.08.2012 14:11
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AUFKANTEN!

ein bisserl mitdenken muss schon jeder selber.

"Das sind Übertretungen wie andere auch. Dafür braucht es keine bundesweit einheitliche Regelung"

Das sind eben KEINE 0815-Übertretungen, sondern welche, von denen teilweise sogar Menschenleben abhängen können. Es ist für mich absolut unverständlich, warum es hier keine bundesweite Verordnung an die Polizei geben soll, dass Rettungsgassen-Sünder verstärkt gestraft werden sollen.

Re: "Das sind Übertretungen wie andere auch. Dafür braucht es keine bundesweit einheitliche Regelung"

Natürlich ist es eine Übertretung - nur, die ist nicht beweisbar. Jeder, der im Stau in der Mitte steht, braucht nur zu sagen, er hätte nicht mehr nach rechts oder links ausweichen können, weil die ihn dort nicht in die Reihe hieingelassen hätten. Diese Aussage ist unwiderlegbar, denn die Übertretung wird erst auffallen, wenn der Stau schon steht... ;-)

Antworten Antworten Gast: yoshi1
10.08.2012 21:37
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Re: Re: "Das sind Übertretungen wie andere auch. Dafür braucht es keine bundesweit einheitliche Regelung"

Derjenige der sich im Beweisnotstand wiederfindet sind Sie, wenn Sie ein Polizeifahrzeug in der Rettungsgasse behindern.

Klar, das Rote Kreuz wird Sie nicht bestrafen können, aber soweit es mir bekannt ist fährt zu jedem Unfall auf der Autobahn zumindest ein Streifenwagen..

Antworten Antworten Gast: Gast256789
10.08.2012 17:09
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Re: Re: "Das sind Übertretungen wie andere auch. Dafür braucht es keine bundesweit einheitliche Regelung"

Es ist so zu vorausschauend fahren, dass dies ausgeschlossen ist.

Wieso nicht?

Greift endlich durch!

Antworten Gast: Grüner Halbmond
10.08.2012 14:28
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Jawoll!

Bevor das erste Rotkreuzfahrzeug mit Blaulicht durch die Rettungsgasse prescht, sollte eine motorisierte COBRA-Einheit alle Hindernisse konsequent und energisch aus dem Weg räumen. Vielleicht mit Panzern? Bei jeder Straßenmeisterei könnten einige davon bereit stehen und auf ihren Einsatz warten.

Gast: Bettelstudent
10.08.2012 13:13
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Unklare Rechtslage beim Auflösen der Rettungsgasse

Was passiert, wenn sich die REttungsgasse wieder auflöst?
Hat wie anzunehmen ist der Rechtskommende immer Vorrang, oder doch derjenige, der die Fahrtrichtung beibehält. In Zeiten der Juristenkrise ein ungelöstes Problem.

Re: Unklare Rechtslage beim Auflösen der Rettungsgasse

Ich sehe das Problem nicht!

"Derjenige, der die Fahrtrichtung beibehält" - Wer soll das sein? Auf der Autobahn umzudrehen ist keine gute Idee.

 
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