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Jogger fordert Schmerzensgeld für Bienenstiche

16.08.2012 | 10:34 |   (DiePresse.com)

Er wurde beim Training mehrmals gestochen. Sein Anwalt verlangt 700 Euro plus Spesen vom Landwirt, auf dessen Grund die Bienenstöcke stehen.

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Ein oberösterreichischer Jogger fordert von einem Bauern im Bezirk Steyr-Land Schmerzensgeld, nachdem er von Bienen gestochen worden ist. Sein Anwalt verlangt in einem Brief an den Landwirt, auf dessen Grund die Bienenstöcke stehen, 700 Euro inklusive Spesen. Das berichtete die oberösterreichische Wochenzeitung BezirksRundschau in ihrer jüngsten Ausgabe.

Der Jogger lief am 19. Juli wie gewohnt auf einem Wanderweg, der über das Grundstück des Landwirtes führt. Im Bereich der rund 250 Meter vom Bauernhof aufgestellten zehn Bienenstöcke wurde er von mehreren Insekten gestochen. Er ließ sich von seinem Hausarzt behandeln.

Bauer will nicht zahlen

Nun flatterte dem Grundstückeigentümer ein Brief eines Rechtsanwaltes ins Haus, in dem dieser für seinen Mandaten Schmerzensgeld fordert. Der Bauern denkt aber nicht daran zu zahlen. Die Bienen seien nicht von Haus aus aggressiv, wie es in dem Anwaltsbrief stehe. Dennoch will er eine Lösung, mit der alle leben können. "Ich kenne den Jogger und wir grüßen einander, wenn wir uns sehen", wird er zitiert. Wegen der Bienenstöcke habe er aber kein einziges Mal das Gespräch gesucht. Möglich wäre, die Bienenstöcke, die einem Hobbyimker aus dem Bezirk gehören, umzusiedeln.

Die Angelegenheit hat eine Vorgeschichte: Bereits im Vorjahr hat der Jogger eine Beschwerde beim Gemeindeamt eingebracht. Dort habe man versucht, zu vermitteln, schilderte die Amtsleiterin. An zwei Stellen rund 100 Meter von den Behausungen der Insekten entfernt wurden Warnschilder mit der Aufschrift "Achtung Bienen" angebracht. Insgesamt hat sie aber wenig Verständnis, dass verstärkt "alles auf die Behörden abgeschoben wird". Deshalb ihr Ratschlag: "Die Bienenstöcke sieht man von weitem. Das Einfachste wäre, sie zu meiden".

(APA)

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24 Kommentare
Gast: Leonhard Müller
22.08.2012 14:17
0 0

Falsches Schild...

Vielleicht tut es eher ein Schild
"Vorsicht Jogger" in Richtung der Bienenstöcke sichtbar.

Wenn schon so'n schmarrn, dann richtig.

2 0

Ausnahmsweise zitiere ich die Krone

Laut Krone ist der Jogger ein Psychologe und Psychotherapeut. Einweisen in die Psychiatrie, wie ein User weiter unten geschrieben hat, wird wohl nicht mehr nötig sein.

http://www.krone.at/Oesterreich/Bienen_stachen_zu_Jogger_klagt_Bauern_auf_Schmerzensgeld-700_Euro_fuer_vier_Stiche-Story-331285

Gast: ROTFRONT
16.08.2012 16:31
0 5

Der Bauer wird schon wissen, warum er seine Flugtacker nicht vorm eigenen Haus aufgestellt hat!

Übrigens gibt es Landesgesetze zur Bienenhaltung, worin der Mindestabstand zu Strassen und Wegen geregelt ist.
Und es gibt Versicherungen mit der Vereinsmitgliedschaft, die für solche Schäden aufkommt.
Ach ja, und für den Bauern wird halt"Zahlen" ein Fremdwort sein. Sowas gibt es im Bauernwortschatz nicht. Da gibts nur "Förderungen einstreifen".

Antworten Gast: HUBERTUS
16.08.2012 20:13
0 0

Re: Der Bauer wird schon wissen, warum er seine Flugtacker nicht vorm eigenen Haus aufgestellt hat!

?? Essen Sie vielleicht nie Honig? !Achtung! der wird auch in Mehlspeisen etc. verarbeitet. Kann ich jetzt auch Katzenhalter verklagen weil deren Katzenin meinem Garten rumstreunen und ich aufgrund meiner Allergie niesen muss? Wer von einer Kuh auf der Alm angegriffen wird hat ja auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir alle die wir Ihre "Verwirrtheiten" lesen müssen bekommen ja auch kein ......

Re: Der Bauer wird schon wissen, warum er seine Flugtacker nicht vorm eigenen Haus aufgestellt hat!

Geh bitte. Da läuft jemand durch die schöne Natur und an Bienenstöcken vorbei und holt sich halt ein paar Stiche ab. Muss man wegen jedem Mist vom Staat am Handerl geführt werden?
Ich werf mich ja auch nicht vor den Mähdrescher damit meine Nachkommen was zum Einklagen haben.

Re: Der Bauer wird schon wissen, warum er seine Flugtacker nicht vorm eigenen Haus aufgestellt hat!

wurde eigentlich die Biene schon einvernommen?

Gast: bahnfreund
16.08.2012 15:59
0 0

Beachten Sie bitte die Rubrik "aus dem Archiv"

Erlaube mir eine kurze Themanabschweifung, aber mich beschäftigt es schon ein wenig, daß bei den themenverwandten Links "aus dem Archiv", die seitlich und am Ende des Artikels meist auf ähnliche Themen hinweisen, ein Beitrag über einen Schwulen Bauern der auf ATV die große Lieb sucht(e) hingewiesen wird. Resultiert das aus einem Algorithmus oder ist es Absicht der Redaktion?

Re: Beachten Sie bitte die Rubrik "aus dem Archiv"

Wunderbare Beobachtung;-)
Wir können getrost davon ausgehen, dass es sich um den verzweifelten und immerwieder amüsanten Versuch handelt, Intelligenz in Maschinen zu simulieren. D.Hoffman´s Künste der Lebensrettung waren hier ja nicht gefragt. Ob es aber clever war, dass sich der Bienenschwarm auf den Jogger gestürzt hat, wird die Justiz beantworten.

Gast: Gastus
16.08.2012 13:46
4 0

Wegen so einem Sch**ß..

..werden unere Gerichte bemüht?
Der Jogger gehört wegen Verschwendung von Steuergeld verurteilt -was wieder die Gerichte benötigt- sie sehen: Wir leben in einem Beamten- Paradoxon.

Antworten Gast: Biene Naja
16.08.2012 15:33
3 0

Re: Wegen so einem Sch**ß..

Nicht nur der Jogger gehört bestraft! Auch der Rechtsanwalt, der diesen Menschen in seiner geistigen Ver(w)irrung unterstützt gehört mMn bestraft und zwar durch ein zeitlich befristetes Berufsverbot!
Nur so kann das Ausnutzen von Personen und Justizsystem zwecks Bereicherung von Rechtsver*** eingedämmt werden

Gast: Der faule Willi
16.08.2012 13:15
6 0

DNA-Test

Die Beweisführung, dass die Übertäter gerade Bienen aus diesen Bienenstöcken waren, dürfte wohl schwer fallen. Vielleicht waren es ja wilde Bienen oder Bienen aus der Nachbarschaft die "zufällig" gerade auf Besuch waren oder...

Der Anwalt sollte jedenfalls eine Privatdetektiv zur Observierung beauftragen und notfalls DNA-Gutachten zur Überführung der Missetäter beantragen!

Gast: DerZuschauer
16.08.2012 12:32
0 4

Gehrecht?

Naja, vielleicht gibt es ja eine - vielleicht sogar im Grundbuch eingetragene - Dienstbarkeit (Zb Geh- und Fahrrecht) für die Öffentlichkeit? Dann ist der Eigentümer wohl verpflichtet, den Weg von "Gefahren" freizuhalten.

Re: Gehrecht?

Und wenn wir jetzt noch Honigbienen als "Gefahr" einstufen, wird mir als Nicht-Juristen auch schlagartig klar, warum mancherorts am Strassenrand vor "Gefährlicher Ausfahrt" oder "Gefährlicher Kurve" gewarnt wird.

Gast: MuninundHugin
16.08.2012 12:32
8 0

Imker

verklage den Jogger, da durch seine dumme Provokation einige Bienen sterben mussten.

absolut krank

die Schüttelbewegung im Hirn beim Joggen muss diesen Menschen völlig irre gemacht haben - sofortige Vorführung des Joggers vor den Amtsarzt und vermutliche Einweisung in eine Anstalt

2 0

Überschrift

wieso verklagt er nicht gleich diei bienen?

Man stelle sich vor

Jahrelang Jus studiert. Und dann muss der arme Kerl einen Brief schreiben wo drinsteht, sein Mandant konnte ja nicht wissen, dass Bienen stechen könnten.
Muss auch deprimierend sein.

Gast: cerises
16.08.2012 11:43
7 1

Bienen sind ökologisch wichtig - Jogger eher nicht!

Argumentationshilfe für den Bauern/Imker: waren es wirklich und nachweisbar meine Bienen oder nicht vielleicht doch (eigentümerlose) Hummeln/Wildbienen?
.
Als Hundebesitzer und als Jäger hat man auch so seine Erfahrungen mit Joggern; viele von ihnen sollten besser zu Haus am Laufband hopsen...

Gast: Ösi
16.08.2012 11:40
1 4

Jo, liebe Freunde der Blasmusik! Wäre es nicht eine Killerbienensorte gewesen (Carnica-Teufel), sondern ein Hunderl, dann würden hier die Gemeindeposter sofort nach Einschläfern und schlimmeres schreien!

Will nicht wissen, welche Krankheiten das Insektenzeugs so mitüberträgt.
Ich gehe einmal davon aus, dass die gute Varroa, der Freund der Allergiker, das Problem diesen Winter lösen wird.
Stell' sich einer vor ein kleines Kind wäre da attakiert worden!
Mei oh mei! Tuts das gefährliche Zeugs doch wegsperren. Haben eh eine Stock, wos vor sich hinbrummen können!

Jedenfalls Tschüssi

Antworten Gast: Rauchmelder
16.08.2012 15:00
0 0

Re: Jo, liebe Freunde der Blasmusik! Wäre es nicht eine Killerbienensorte gewesen (Carnica-Teufel), sondern ein Hunderl, dann würden hier die Gemeindeposter sofort nach Einschläfern und schlimmeres schreien!

Bitte Troll dich

Antworten Gast: bahnfreund
16.08.2012 12:27
0 0

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär...

... und waun mei Oma 4 Radln hät wärs a Auto.
Hier hat eine bzw. haben mehrere Bienen einen scheinbar erwachsenen Menschen gestochen und kein Hund ein kind gebissen!

Gast: bahnfreund
16.08.2012 11:28
8 0

Alle büssen wieder wegen einem

Erstens sollte der Amtsarzt, um diesen Menschen vor weiterer Verletzungsgefahr in der freien Natur zu schützen, Ihn umgehend in die Wagner-Kauregg Klinik in Linz einweisen.

Zweitens sollte er sich selbst überlegen, wer Ihn zukünftig noch seinen Grund und Boden betreten lässt, sollte er hier Recht bekommen.

Drittens wird es sich kein Grundeigentümer, im Falle eines Rechtsspruches pro Ankläger, mehr leisten können seinen Grund und Boden für Wanderwege, Langlaufloipen etc. zur Verfügung zu stellen. Das besdeutet dann de-facto das Ende jeglicher Wegefreiheit.

Wie geistig degeneriert muß eigentlich eine ganze Gesellschft (der Schreiber natürlich miteingeschlossen) sein, um auf solche Ideen zu kommen bzw so etwas zuzulassen.

Narredei

Der Amtsarzt soll den Jogger mit seinem Anwalt zur Gesundenuntersuchung in die Psychiatrie überweisen.

11 0

Soweit kommt es noch,

daß die Bienenzucht wegen solcher Stänkerer verboten wird. Er sollte halt in ein bienenfreies Land ziehen.

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