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Morsches Geländer: Urlauber stürzt 40 Meter ab

16.08.2012 | 13:10 |   (DiePresse.com)

Der Mann stürzt wegen eines morschen Geländers über eine steile Böschung. Die Behörden klären, in wie weit der Wegerhalter verantwortlich ist.

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Ein laut Polizei morsches Geländer ist am Mittwochnachmittag einem 52-jährigen Niederländer auf dem Wanderweg zur Kitzlochklamm im Salzburger Pinzgau zum Verhängnis geworden. Als sich der Urlauber beim Fotografieren an das Geländer lehnte, gab dieses nach und brach. Der Mann stürzte rund 40 Meter über eine steile Böschung und erlitt dabei mehrere Verletzungen, so die Sicherheitsdirektion.

Helfer der Bergrettung bargen den Urlauber, der sich beim Absturz eine Gehirnerschütterung, einen Bruch des Oberarmes und Verletzungen an der Wirbelsäule zugezogen hatte. Anschließend wurde er mit dem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus Schwarzach geflogen.

Wer ist für Sicherheit zuständig?

Den Behörden stellt sich jetzt die Frage, ob der Wegerhalter wegen Sorgfaltswidrigkeit zur Verantwortung zu ziehen ist oder ob der Wanderer fahrlässig gehandelt hat. "Die Unfallursache wird noch ermittelt. Die Polizei wird der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln", sagte Polizeisprecher Anton Schentz.

Wegerhalter im Unfallbereich ist die Gemeinde Rauris, wie deren Bürgermeister Robert Reiter (ÖVP) im bestätigt. Der Zugangsweg zur Kitzlochklamm werde im Jahr mehrfach kontrolliert. Dabei seien bei dem Geländer keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

Garantie kaum möglich

Die Gemeinde investiere jährlich mehrere 100.000 Euro in die Erhaltung und Sicherung der Wanderwege. "Wir sind da sehr sensibel, unternehmen alles Menschenmögliche und sehen uns alles genau an. Aber man kann nicht für eine hundertprozentige Sicherheit im alpinen Gelände garantieren", sagte der Bürgermeister. Die Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde würden die Wege in Tallagen betreuen, ein morsches Geländer sei ihnen nicht aufgefallen.

Die Polizei wies in ihrem Bericht aber auf die schlechte Beschaffenheit des Geländers hin, das Eigenschaftswort "morsch" wurde in Klammer beigefügt. Ob es tatsächlich morsch war, sei nun Gegenstand der Ermittlungen, erklärte Polizeisprecher Schentz. Für die Polizei war gegen Donnerstagmittag noch nicht geklärt, wer für die Wegerhaltung verantwortlich ist. Der Unfallbereich sei dokumentiert und fotografiert worden, sagte Schentz. Die Staatsanwaltschaft müsse dann entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Aufwändige Erhaltung

Der Weg führt über drei Gemeindegebiete: Rauris, Lend und Taxenbach. Zuständig für die Wegerhaltung seien in Abschnitten aber nur die Gemeinden Rauris und Taxenbach. Die Erhaltung von Wanderwegen bezeichnete der Taxenbacher Bürgermeister für die Gemeinden als aufwendig. "Wenn ich nur den Teil der Gemeinde Taxenbach hernehme, kostet das inklusive der Klamm 45.000 bis 60.000 Euro im Jahr." Nach Unwettern schickt er vorsichtshalber Fachleute zur Begehung in die Klamm.

Einen ähnlichen Unfall hat es im Oktober 2007 in der Gemeinde Unterach am Attersee (OÖ) gegeben. Ein 110 Kilogramm schwerer Urlauber aus Deutschland war auf einer Holzbrücke ausgerutscht, gegen das Geländer gestürzt, durchgebrochen und drei Meter in ein Bachbett gefallen. Der Wanderer erlitt einen Bruch des Ellbogenradiusköpfchens. Das Bezirksgericht Thalgau hatte daraufhin den damaligen Bürgermeister und seinen Vorgänger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt.

Ein Berufungssenat des Landesgerichtes Salzburg sprach die beiden Beschuldigten in zweiter Instanz am 27. November 2009 frei. Die Urteilsbegründung: Erstens habe es sich um einen alpinen Wanderweg gehandelt, für dessen Wartung keine gesetzlichen Normen zur Verfügung stünden. Zweitens könne ein gefahrloser Zustand nicht immer erreicht werden und drittens sei es nicht möglich, diese Wege ständig zu kontrollieren. "Eine objektive Sorgfaltswidrigkeit liegt nicht vor", argumentierte der Richtersenat. Die Brücke war erst ein Jahr vor dem Unfall neu gebaut worden.

(APA)

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10 Kommentare

Betreten verboten

Wir leben in Österreich und nicht im Deppenland - und das ist gut so - und sollte es zur Verurteilung der Gemeinde kommen wird eine unvorstellbare Lawine losgetreten, die in tausenden Schildern "Betreten verboten" enden wird

Gast: ASVG-Sklave
16.08.2012 22:14
2 2

Ein Geländer gehört nicht zum Anhalten oder Absichern


Also wie konnte sich der Holländer an diese Naturdekoration anlehnen?

Sorry, aber es kann nicht sein, dass kleine Gemeinden in den Alpen Fussgänger- und Mountainbikeautobahnen bauen!!!!

Selbstverantwortung ist angesagt!!!!

Dieses beschixxene Vollkaskodenken und -handeln muss persönliche Konsequenzen haben! Den Bürgermeistern dieser kleinen Gemeinden stellvertretend für die Bürger der Gemeinden das Pummerl umzuhängen ist billigst!!!


Gast: Blankensteiner Husar
16.08.2012 18:40
0 3

Die Gemeinde kassiert deftig für die Wegeerhaltung. Sie cashed Fremdenverkehrsbeiträge von Zwangsverpflichteten ab!

Als Wegeerhalter und auch noch oberste Baubehörde ist sie gesetzlich verpflichtetdie Anlagen sicher benützbar zu halten.
Dafür nimmt die Gemeinde ja auch noch Steuergelder her.
Bei Privaten redens ja auch immer so schön gscheit. Selber lassen die Menschen sich das Genick brechen!

verantwortlich ist nicht der wegerhalter sondern der mann selbst

Man sollte vorher immer testen ob es haelt

Gast: Marktgemeinde
16.08.2012 15:13
0 0

Kitzlochklamm

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion.

Danke für die Berichtigung Ihrer Berichterstattung

Bgm. Franz Wenger

4 0

Es gibt 2 Möglichkeiten

Entweder kann für jeden Schaas irgendwer haftbar gemacht werden, und deshalb wird dann auch aus "rechtlichen" Gründen alles verboten,

oder

Es wird mit diesem Schwachsinn aufgehört, dass IMMER irgendwer Schuld sein muss. Dann muss es auch nicht soviele Verbote geben.

Antworten Gast: SchauGenau
16.08.2012 16:38
5 0

Re: Es gibt 2 Möglichkeiten

Vollkommen richtig, es ist unerträglich, dass bei jedem Patscherten, der über seine eigenen Füße fällt, gleich die Gerichte tätig werden müssen.

Unsere Totalversicherungsgesellschaft wird sich noch selbst ad absurdum führen.

Gast: Marktgemeinde
16.08.2012 14:58
3 0

Kitzlochklamm

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion.

Ihre Recherche, betreffend die gegenständliche Berichterstattung, ist mehr als mangelhaft. Es ist rufschädigend zu behaupten, der Urlauber wäre IN DIE KITZLOCHKLAMM gestürzt. Tatsache ist vielmehr, dass, von Rauris ausgehend, ein ca. 2 km langer Wanderweg in die Klamm führt. Auf halbem Weg (also ca. 1 km vor dem Eingang in die Klamm) stürzte der Urlauber über ein steile Böschung. Nachdem Sie sich bei dieser Information auf die Sicherheitsdirektion berufen, wird diesbezüglich eine dementsprechende Anfrage gestellt werden.

BR Franz Wenger - Bürgermeister der Marktgemeinde Taxenbach.

Re: Kitzlochklamm

Sehr geehrter Herr Wenger!

Es tut uns leid für diesen Fehler. Die ersten Informationen zu diesem Vorfall waren in dieser Hinsicht leider missverständlich. Wir haben die Darstellung aber sofort korrigiert!