Heinisch-Hosek: Amtsverlust bei Sexualdelikt und Folter

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Mit der Novelle entfallen ab 1. Jänner 2013 Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt. Die Beamtenministerin will so "die schwarzen Schafe aus dem Verkehr ziehen".

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zieht Konsequenzen aus dem Fall Bakary J.: Künftig verlieren Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten sowie des Quälens und Vernachlässigens Schutzwürdiger rechtskräftig verurteilt sind, automatisch ihr Amt -unabhängig vom Strafmaß. Rechtsmittel dagegen gibt es keine mehr. Damit entfallen ab 1. Jänner 2013 die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt.

Außerdem werden Beamte und Vertragsbedienstete sofort (bei Streichung eines Drittels des Lohns) vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird. Damit der Dienstgeber davon erfährt, müssen die Staatsanwaltschaften ihm diese Anklagen künftig melden.

"Ziehen schwarze Schafe aus Verkehr"

"Wir ziehen die schwarzen Schafe sofort aus dem Verkehr", betonte Heinisch-Hosek am Freitag. "Solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren". Die Zeit, bis es zur Entlassung kommt, werde "praktisch halbiert".

Als Frauenministerin freue sie besonders, dass Beamte bei sexuellen Übergriffen - auch im privaten Bereich - automatisch den Job verlieren. Die Zahl der Fälle, die von der Änderung betroffen sind, sei "zum Glück" nicht groß, Zahlen gibt es nicht.

Sechs Jahre zwischen Tat und Strafe

Im Fall Bakary J. verstrichen zwischen Tat und Konsequenz sechs Jahre: 2006 wurde der Gambier bei einem Polizeieinsatz nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch schwer verletzt. 2009 wurden die WEGA-Beamten zu bedingten Haftstrafen verurteilt - und erst 2012 nach langem Verfahren vor Disziplinar- und Disziplinaroberkommission sowie Befassung des Verwaltungsgerichtshofes entlassen.

(APA)

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