Der Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel, dem die Beteiligung an der Neonazistischen Website "Alpen-Donau-Info" vorgeworfen wird, ist am Montag erwartungsgemäß erneut vertagt worden. Als Zeugen am Straflandesgericht Wien wurden diesmal jene Beamte einvernommen, die den Mitangeklagten Wilhelm A. einvernommen hatten.
Nächster Termin im Küssel-Prozess ist der 17. Oktober. Ein Urteil wird für Anfang November erwartet.
"Zu gar nichts gezwungen"
Die beiden nun vom Gericht befragten Verfassungsschutz-Beamten hatten den Mitangeklagten Wilhelm A. nach dessen Hausdurchsuchung einvernommen. Beide berichteten, dass sich der Mann, der die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" eingerichtet haben soll, kooperativ gezeigt habe. Küssels Anwalt, Michael Dohr, schoss sich auf die Vorgehensweise bei der Befragung ein.
Bei den Vernehmungen sei der Mitangeklagte gesprächig gewesen, so der Chefinspektor. Vor allem auf technische Details habe dieser großen Wert gelegt. "Im Grunde genommen haben wir uns gut verstanden", so der Beamte, "Pausen, Getränke, meine halben Zigaretten hat er geraucht". Und: "Gezwungen ist er zu gar nicht geworden. Es war derartig entspannt, wie man sich um ein Adoptivkind kümmert." Eine Aussage, die Küssels Verteidiger dem Zeugen noch des öfteren vorhalten sollte.
Hatte Küssel Zugangsdaten?
Dass man A. bei dessen Einvernahme gesagt habe, man wolle nur Küssel "kriegen", bestritt der Beamte - zumindest diese "Wortwahl". In Aussicht gestellt habe man dem Festgenommen nichts, es sei jedoch eine "Perspektive", so kooperativ wie möglich zu sein. Warum man sich auf den nunmehrigen Hauptangeklagten eingeschossen habe? "Dass der Herr Küssel die Galionsfigur des Vereins 'Reich' ist, das ist überhaupt keine Frage." Zudem sei dieser ein "extrovertierter Typ" und auch in der rechtsextremen Szene im Ausland bekannt.
Ein weiterer Streitpunkt zwischen Verteidigung und Zeuge bestand in der Formulierung im Abschlussbericht, der Mitangeklagte habe die Zugangsdaten der Websites an Küssel und einen weiteren Angeklagten geschickt. Laut dessen Aussagen bei der Einvernahme habe dieser nur gesagt, dies sei "vermutlich" geschehen. Und auch Küssel selbst ergriff das Wort: "Haben Sie bei mir Zugangsdaten gefunden?" "Mir ist es nicht erinnerlich", so der Chefinspektor.
"Auch über Verbotsgesetz diskutiert"
Die zweite Beamtin, die sowohl bei der Hausdurchsuchung als auch bei den ersten fünf Einvernahmen dabeigewesen war, bestätigte die Schilderungen ihres Kollegen. A. sei zuerst "bis aufs Mark erschüttert" über den Zugriff gewesen, schließlich habe sich die Atmosphäre aber entspannt. Begünstigungen durch belastende Aussagen habe man nicht versprochen, so die Zeugin, es sei aber über vieles gesprochen worden: "Wir haben allgemein auch über das Verbotsgesetz diskutiert, ob das nicht ein viel zu hohes Strafmaß habe und gemein sei."
(APA)
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