Ein mehrfacher Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis. Der Mann arbeitete früher als Hundetrainer in Salzburg, als er 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt). Am Oberlandesgericht (OLG) Linz wurde nun aber entschieden, dass er die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen darf, bestätigte die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichtes Oberösterreich Elisabeth Nagele entsprechende Vorab-Berichte der Zeitungen "Kurier" und "Kronenzeitung".
Der Bescheid des Oberlandesgerichtes ist am Dienstag in der Justizanstalt Salzburg eingelangt und wird in den nächsten Tagen vollzogen, sagte der stellvertretende Anstalts-Leiter Oberstleutnant David Klingbacher zur APA. Die Fußfessel wurde nur unter bestimmten Auflagen bewilligt, die aber weder Klingbacher noch Nagele nennen wollten. Mit den Auflagen "sollen risikobegünstigende Faktoren verhindert werden", so die OLG-Vizepräsidentin.
Täter musste nie ins Gefängnis
Das spätere Opfer hatte den Hundetrainer in einem Abrichtekurs kennengelernt und war später zu ihm und seiner Gattin gezogen. Dort soll er das Mädchen 2005 und 2006 insgesamt fünfmal vergewaltigt haben, ehe es auszog und die Sache anzeigte. Der heute 51-Jährige wurde 2007 rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Nach Erhalt einer Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann aber einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor einigen Monaten wurde dann seitens der Justiz sogar der unbedingt verhängte Haftteil von acht Monaten auf sechs Monate reduziert - wegen "Wohlverhaltens" des Verurteilten.
Der ehemalige Hundeausbildner beantragte dann die Verbüßung mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Dies wurde im Juli von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt: "Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist." Doch der 51-Jährige berief dagegen, und das Oberlandesgericht gab am 8. August der Beschwerde statt. Nähere Details wollte Nagele nicht nennen, weil dies eine nicht öffentliche Angelegenheit sei.
Das Opfer ist über die Entscheidung empört. "Er bereut bis heute nichts", sagte die Frau zum "Kurier" über ihren Peiniger. "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe." Sie wendet sich in einem Brief an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP): "Ich flehe Sie an, Gerechtigkeit walten zu lassen!", heißt es darin laut "Kurier".
Tragischer Fall in Deutschland
In Deutschland sorgte ein ähnlicher Fall Mitte Juli für Aufsehen. Dort hat ein verurteilter Sex-Täter wahrscheinlich erneut ein Kind missbraucht, obwohl er das Überwachungsgerät am Körper trug. Der mutmaßliche Täter ist inzwischen wieder in Haft.
Der Mann war 1999 verurteilt worden, weil er seine Stieftochter missbraucht hatte. Laut der TV-Sendung "Report München" missbrauchte er nun im April eine Siebenjährige. Er habe die Mutter kennengelernt und sei von ihr in die Wohnung gelassen worden. Die Mutter soll während der Tat geschlafen haben, der Vater habe den Missbrauch später angezeigt. Die Daten hätten eindeutig ergeben, dass sich der Mann mit der Fußfessel in der Wohnung aufgehalten habe, berichtete der Bayerische Rundfunk. Allerdings wurde der 40-Jährige laut Staatsanwaltschaft schon vor Bekanntwerden der Tat wieder in Haft genommen, weil er gegen Auflagen verstoßen hatte.
Diskussion angefacht
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sei bei rückfallgefährdeten Schwerst- und Sexualverbrechern kein gleichwertiger Ersatz für eine geschlossene Unterbringung, sagte der der Landesvorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Hermann Benker. Es sei ungeheuerlich, dass Täter, denen amtlich die Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. "Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte Benker.
Die bayerische Justizministerin verteidigte die Maßnahme: "Mit der Fußfessel wisse der entlassene Täter genau: "Die Polizei kann nachvollziehen, wann ich wo war und zu welcher Uhrzeit. Die Gewissheit, gefasst zu werden, ist da - und das hilft, Straftaten zu verhindern."
(APA)
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?