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Verurteilter Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis

21.08.2012 | 17:21 |   (DiePresse.com)

Er hat 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrmals vergewaltigt. Das Landesgericht Linz genehmigt dennoch eine Fußfessel.

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Ein mehrfacher Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis. Der Mann arbeitete früher als Hundetrainer in Salzburg, als er 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt). Am Oberlandesgericht (OLG) Linz wurde nun aber entschieden, dass er die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen darf, bestätigte die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichtes Oberösterreich Elisabeth Nagele entsprechende Vorab-Berichte der Zeitungen "Kurier" und "Kronenzeitung".

Der Bescheid des Oberlandesgerichtes ist am Dienstag in der Justizanstalt Salzburg eingelangt und wird in den nächsten Tagen vollzogen, sagte der stellvertretende Anstalts-Leiter Oberstleutnant David Klingbacher zur APA. Die Fußfessel wurde nur unter bestimmten Auflagen bewilligt, die aber weder Klingbacher noch Nagele nennen wollten. Mit den Auflagen "sollen risikobegünstigende Faktoren verhindert werden", so die OLG-Vizepräsidentin.

Täter musste nie ins Gefängnis

Das spätere Opfer hatte den Hundetrainer in einem Abrichtekurs kennengelernt und war später zu ihm und seiner Gattin gezogen. Dort soll er das Mädchen 2005 und 2006 insgesamt fünfmal vergewaltigt haben, ehe es auszog und die Sache anzeigte. Der heute 51-Jährige wurde 2007 rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Nach Erhalt einer Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann aber einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor einigen Monaten wurde dann seitens der Justiz sogar der unbedingt verhängte Haftteil von acht Monaten auf sechs Monate reduziert - wegen "Wohlverhaltens" des Verurteilten.

Der ehemalige Hundeausbildner beantragte dann die Verbüßung mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Dies wurde im Juli von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt: "Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist." Doch der 51-Jährige berief dagegen, und das Oberlandesgericht gab am 8. August der Beschwerde statt. Nähere Details wollte Nagele nicht nennen, weil dies eine nicht öffentliche Angelegenheit sei.

Das Opfer ist über die Entscheidung empört. "Er bereut bis heute nichts", sagte die Frau zum "Kurier" über ihren Peiniger. "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe." Sie wendet sich in einem Brief an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP): "Ich flehe Sie an, Gerechtigkeit walten zu lassen!", heißt es darin laut "Kurier".

Tragischer Fall in Deutschland

In Deutschland sorgte ein ähnlicher Fall Mitte Juli für Aufsehen. Dort hat ein verurteilter Sex-Täter wahrscheinlich erneut ein Kind missbraucht, obwohl er das Überwachungsgerät am Körper trug. Der mutmaßliche Täter ist inzwischen wieder in Haft.

Der Mann war 1999 verurteilt worden, weil er seine Stieftochter missbraucht hatte. Laut der TV-Sendung "Report München" missbrauchte er nun im April eine Siebenjährige. Er habe die Mutter kennengelernt und sei von ihr in die Wohnung gelassen worden. Die Mutter soll während der Tat geschlafen haben, der Vater habe den Missbrauch später angezeigt. Die Daten hätten eindeutig ergeben, dass sich der Mann mit der Fußfessel in der Wohnung aufgehalten habe, berichtete der Bayerische Rundfunk. Allerdings wurde der 40-Jährige laut Staatsanwaltschaft schon vor Bekanntwerden der Tat wieder in Haft genommen, weil er gegen Auflagen verstoßen hatte.

Diskussion angefacht

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sei bei rückfallgefährdeten Schwerst- und Sexualverbrechern kein gleichwertiger Ersatz für eine geschlossene Unterbringung, sagte der der Landesvorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Hermann Benker. Es sei ungeheuerlich, dass Täter, denen amtlich die Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. "Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte Benker.

Die bayerische Justizministerin verteidigte die Maßnahme: "Mit der Fußfessel wisse der entlassene Täter genau: "Die Polizei kann nachvollziehen, wann ich wo war und zu welcher Uhrzeit. Die Gewissheit, gefasst zu werden, ist da - und das hilft, Straftaten zu verhindern."

(APA)

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34 Kommentare
 
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Gast: Erika Müllner
23.08.2012 08:47
0 0

Wahnsinn

Mann findet keine Worte mehr, wie viele Kinder und Jugendliche sollen noch mißbraucht werden?
Die Menschheit verblödet zusehends und am meisten die Politiker!!!
Alles unfähige Menschen!
Bei einem Bankraub bekommt ein Täter mehr Strafe,aber anscheinend darf mann in Österreich mißbrauchen wie mann lustig ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Unglaublich!

5 fache Vergewaltigung einer 15 Jährigen, möchte wissen ob die oder der Richter auch so ein mildes Urteil verkündet hätte, wenn es sich um die eigene Tochter gehandelt hätte!

unglaublich!

Antworten Gast: einBeobachter
22.08.2012 19:59
0 0

Re: Unglaublich!

Als Richter hätte ich ihn in dem Fall ganz sicher freigelassen.
Aber um ihn in die Finger zu bekommen ...

Gast: einBeobachter
22.08.2012 09:57
2 0

Kein Einzelfall

In WrNeustadt steht ein Sexualstraftäter vor Gericht, der vor Jahren 4 Jahre aufgebrummt bekam, aber auf Grund eines "Gutachtens" nicht in den Knast mußte. Jetzt stehen wieder eine Reihe neuer einschlägiger Delikte zur "Diskussion" vor Gericht !

Gast: guckmal
21.08.2012 22:06
8 1

Ein ehemaliger Hundetrainer, der ab 2005 eine damals 15-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat

und sowas kriegt Fussfessel............unglaublich!!!

Wegsperren für MEHRFACHE VERGEWALTIGUNG, sollte zum Schutz des Opfers dienen!

Aber in Österreich muss erst wieder was passieren, bis der Täter event. eine Wiederholungstat begeht wird einfach weggeschaut.

TYPISCH für Österreichs Justiz!!

Gast: IR
21.08.2012 19:37
6 2

Ob

es da der österreichischen Justitz vielleicht auch ums Geld geht?? Mit diesen Fußfesseln müssen sie vermutlich die Lebeskosten des Täters nicht tragen. Es ist auf jeden Fall ein Skandal. Sexualdelikte müssen endlich härter bestraft werden!!!

RE

Tierschützer hingegen bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren,
auch ideologisch verirrte Studenten die einen Mistkübel anzünden.
Alles klar, Gute Nacht Österreich.

Antworten Gast: Der Herzmayr
22.08.2012 12:20
0 0

Re: RE

Nein, diese Miniterroristen sollen ebenfalls mit der ganzen Härte bestraft werden

Nur ein weiterer Mosaikstein Richtung erzwungener Selbstjustiz

Wahre, selbst erlebte Geschichte: Mann fotografiert im Schwimmbad nackte Kinder mit Spiegelreflexkamera und wird von Besuchern zur Rede gestellt und festgehalten, kann jedoch fliehen und fährt mit dem Auto Passanten an, die ihn auch aufhalten wollten. Nach nur 10 Minuten erscheint die Polizei am Schauplatz, um sinngemäß mitzuteilen das wohl alles aufgenommen und der StA übergeben werde, der aber die Suppe zu dünn und für eine Hausdurchsuchung (Beweissicherung) nicht ausreichend sein wird.
Auf die Frage ob wir den Kerl mit Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei hätten festhalten dürfen meinte der Inspektor: "Damit haben wir eigentlich gerechnet".
Trotz bekannten KFZ-Kennzeichen und vier aufgenommener Zeugen ward nie mehr etwas von dem Fall gehört.
Für mich ist nächstes Mal die Vorgehensweise klar...

Antworten Gast: Gast: Leser
22.08.2012 12:30
0 0

Re: Nur ein weiterer Mosaikstein Richtung erzwungener Selbstjustiz

Kann ich durchaus nachvollziehen: dass er nackte Kinder fotografiert deutet zwar auf eine pädophile Neigung (oder zumindest eine psychische Störung) hin, doch etwas Strafbares hat er offenbar nicht getan; fotografieren (was auch immer) ist ja nicht verboten. Daher hatte die Polizei auch keine Handhabe, ihn zu verhaften. Jeder Junganwalt hätte ihn innerhalb von wenigen Minuten freibekommen.

österr?

da wünsche ich mir doch strengere gesetzte wie in den usa . !!! da würde er nicht so durchkommen .die Justiz wiedert mich an in den super Land ....

Antworten Gast: ritis
21.08.2012 19:38
4 1

Re: österr?

Etwa so vorbildlich wie bei Michael Jackson?

0 0

Bravo

Wenn man bei der Justiz und im Vollzug so weiter spart, kann man bald wieder die Parteienförderung erhöhen!

Diese österr.Justiz ist wohl ein...........

Wieder eine Art Justizskandal in Österreich: drei Jahre (!!!) benötigt ein Gericht, um einen Antrag auf Wiederaufnahme zu entscheiden. Wer so langsam fuhrwerkt, hat im Justizwesen nichts mehr verloren. Frau Justizinister sorgen sie auf gewissen Ebenen endlich für Ordnung - auch bei gewissen Staatsanwälten, die ein mehrseitiges Gutachten um 6 Mio. Euro für o.k. befinden.....Diesen Juristen fehlte offenbar der Hausverstand!!!!
Dieser Fall mit dem Vergewaltiger, der nicht einen Tag in Haft muss, ist wohl ein besonderer Leistungsnachweis unserer Justiz.

Gast: b745
21.08.2012 18:36
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ist das das selbe gericht wo ein jugendrichter kinderpornos geschaut hat?


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in österreich kann man sich auch

als polizist kinderpornos reinziehn und polizist bleiben.

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unglaublich

Hätte er eine Bank ausgeraubt hätte er eine viel längere Strafe bekommen und diese auch im Gefängnis absitzen müssen. wo leben wir, dass sowas möglich ist?!?!?!

dieses Monster, das etwas der schlimmsten dinge getan hat, die man einem menschen antun kann, kommt fast straffrei davon. unglaublich sowas.

ich hoffe, dass das schicksal die strafe für ihn bereit hält, die die justiz nicht zusammen gebracht hat und die er verdient hätte.

Naja, ist doch seit "den Taten" ...

auch schon einige Zeit verstrichen und er lief frei?
.
Nun kommt wahrscheinlich hinzu, dass er als angesehener Bürger unter angesehenen Bürgern als Wiederholungstäter ausscheidet: ganz erhlich, was wäre der "Sinn des Einsitzens"?

Re: Naja, ist doch seit "den Taten" ...

Der Hausverstand geht hier mit der Rechtsmeinung konform (aus Wikipedia). Begründung für Strafe:

-Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
-mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
-mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
-mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

Re: Naja, ist doch seit "den Taten" ...

Wozu dann überhaupt noch Gefängnis?

Antworten Gast: Rackeldackel
21.08.2012 19:12
0 1

Re: Naja, ist doch seit "den Taten" ...

Strafe für eine unverzeihliche Tat?
Bin überzeugt, wenn man ihnen nur einen Kratzer in IHR Auto macht würden sie sich noch dafür bedanken....

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Dringender Novellierungsbedarf

Vergewaltigung auf 10 bis 20 lebenslang und dann hat es sich das mit der fußfessel. Unglaublich wie milde diese Sexualdelikte immer wieder bestraft werden! Schlimmeres kann man einem jungem Mädchen nicht antun!

Re: Dringender Novellierungsbedarf

kennen sie die Hintergründe der Entscheidung? die mildernden Umstäne etc. .. sicher nicht

also lassen sie die Unterstellungen bitte

Re: Re: Dringender Novellierungsbedarf

Meinens, er hat kondome und ein gleitmittel verwendet, der liebe verbrecher?

Re: Re: Dringender Novellierungsbedarf

Welche Umstände wären Ihrer Meinung nach milde genug, um einen mehrfachen Vergewaltiger nicht ins Gefängnis zu stecken?

Täter

es wird immer schlimmer.

 
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