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Bub entführt und missbraucht: Teilbedingte Haft

22.08.2012 | 14:41 |   (DiePresse.com)

Ein 23-Jähriger wurde in Wien zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, weil er einen 13-Jährigen entführt und missbraucht haben soll. Bei Rechtskraft des Urteils wäre er Kandidat für eine Fußfessel.

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Ein 23 Jahre alter Mann, der am 14. Mai 2011 einen 13 Jahre alten Buben unter Vorhalt eines Messers auf einem Spielplatz in Wien-Simmering entführt, in seine Wohnung gebracht und dort missbraucht hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.

Acht Monate muss der geständige Täter verbüßen, der sich vor Gericht folgendermaßen verantwortet hatte: "Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch. Deshalb habe ich es probiert." 16 Monate sah der Senat dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, könnte er damit um Verbüßung des unbedingten Strafteils im elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen.

Über Facebook kennengelernt

Der 23-Jährige hatte den Buben über Facebook kennengelernt. Als er ihn zufällig beim Spaziergang mit einem 21-jährigen Freund auf einem Spielplatz traf und wiedererkannte, zog er ein Messer, packte den 13-Jährigen gemeinsam mit seinem Begleiter an den Armen und zwang den Schüler, in seine Wohnung mitzukommen. Zwei Freunde des 13-Jährigen, die die Szene beobachtet hatten, verständigten per Mobiltelefon die Polizei und leiteten damit eine Suchaktion nach dem Buben ein.

In der Wohnung des 23-Jährigen spielte man zunächst Playstation. Als der 21-Jährige die Wohnung verließ, warf der 23-Jährige den Buben aufs Bett und fuhr ihm in die Hose, wobei es in weiterer Folge zu unsittlichen Handlungen kam. Als sich der 13-Jährige zur Wehr zu setzen begann, ließ der Täter von ihm ab und brachte ihn zu einem Taxi.

"Es fällt mir schwer, das alles zuzugeben. Das was er (das Opfer, Anm.) gesagt hat, stimmt", gab der Angeklagte zu Protokoll.


Sex mit 15-Jährigem, Erpressungen

Knapp acht Monate später verging sich der 23-jährige an einem 15 Jahre alten Burschen, den er ebenfalls über Facebook ausgemacht hatte. Da dieser offenkundig mit den sexuellen Handlungen einverstanden war - ehe es zu einem realen Treffen kam, hatten sich die beiden im Chat ausführlich über Sexualpraktiken und ihre jeweiligen Vorlieben unterhalten - und nach deren Vollzug 100 Euro erhalten hatte, wurde dieses Faktum als entgeltliche geschlechtliche Handlung mit einem unter 18-Jährigen qualifiziert, die gemäß § 207 b Strafgesetzbuch mit immerhin bis zu drei Jahren Haft bedroht ist.

Daneben hatte der beschäftigungslose junge Mann von jüngeren Bekannten, die er in einem Fußballverein kennengelernt hatte, Geld erpresst, nachdem ihn sein Vater zu Hause hinausgeworfen hatte. Einen 16-Jährigen schüchterte der körperlich deutlich Überlegene dermaßen ein, dass ihm dieser zwischen 25. Jänner 2011 und 25. Jänner insgesamt 2090 Euro übergab, wobei das Opfer sich die Banknoten bei der Großmutter erbettelt hatte. Der 23-Jährige hatte ihm angedroht, ihn "von der Donaubrücke zu werfen", falls er nicht zahle.

Ein 18-Jähriger kam der Aufforderung, 500 Euro abzuliefern, demgegenüber nicht nach. Als der 23-Jährige ihn zwei Tage später wieder traf und kein Geld sah, versetzte er dem Jüngeren einen Faustschlag ins Gesicht. Der Teenager musste mit einem Nasenbeinbruch im Spital behandelt werden.

(APA)

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12 Kommentare

Würde mich manchmal interessieren was in diesen

Richtern vorgeht wenn die solche Entscheidungen treffen. Das grenzt schon an Perversität und Dummheit sondergleichen. Kann doch nicht sein, dass die Gesetze zum Schutz unserer Jugendlichen so wischiwaschi sind.

Kann ich nicht nachvollziehen

Da kommen aber mehrere Delikte zusammen und dann bekommt der teilbedingte 8 Monate ?

§83 Körperverletzung
Strafrahmen bis zu einem Jahr
§101 Entführung einer unmündigen Person
Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre
§144 Erpressung
Strafrahemen 6 Monate bis 5 Jahre
bzw. eventuell
§145 schwere Erpressung
Strafrahmen 1 bis 10 Jahre

Das Ganze noch mit Vorsatz und mehrfach.

Und das soll ein Kandidat für die Fußfessel sein ?

Gast: Die Wahrheit macht frei
22.08.2012 18:34
1 2

Vielleicht könnte man dem Verbrecher noch einbe hübsche Belohnung zukommen lassen.....


Gast: b754
22.08.2012 18:32
0 3

100%

Grünwähler.

Gast: bergziege
22.08.2012 18:18
1 2

Typischer Fall für die Fussfessel?

Der gehört hinter Gitter und in Therapie! Alles andere ist unverantwortbar. Begeht er einmal derlei Aktionen, könnte man die Fussfessel überlegen. Dieser Typ jedoch ist brutaler Wiederholungstäter. Seine Vorlieben kann er mit Fussfessel genauso gut pflegen. Das Kittchen ist der bessere Ort.

Eine perverse Rechtssprechung.

Möchte wissen was die psychologische Therapie dem österreichischen Steuerzahler kostet.

Gast: Progress Werbung
22.08.2012 17:31
5 0

Bub entführt und missbraucht: Teilbedingte Haft

Aber ein verzweifelter Familienvater der einer Bank einen Versicherungsfall beschert, bekommt 5 Jahre Unbedingt.

Gast: fremdschämer
22.08.2012 16:27
0 0

kakanien kann (n)immer!

die laufen seit mindestens 60 jahren vor dem begriff "kindergefängnisse" davon.

und verstehen sich als opfer!
das hat klasse.

Gast: Wiener
22.08.2012 16:24
3 2

Da hat unsere Guti Justiz sicher wieder Mitleid mit dem Täter!

Wetten?

Gast: alex45
22.08.2012 16:05
5 1

ja..

ja gibt's ihm eine Fussfessel damit er seine Lektion lernt..

so nebenbei was hindert ihn dann Jugendliche bei ihm einzuladen?

2 2

Also das Strafmaß und die Schwere des Vergehens passen in Österreich überhaupt nicht mehr zusammen.


Gast: Birnstingl Pepi
22.08.2012 15:44
4 1

Fangeisen

würde ich besser finden als Fußfessel.