Am Diesntag berichteten Medien, dass ein mehrfacher Vergewaltiger aus Salzburg trotz Urteils keinen Tag ins Gefängnis muss. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt). Er darf die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Diese Entscheidung hat hohe Wellen geschlagen. Teile der heimischen Politik zeigten sich empört.
Tatsächlich hatte es im Zusammenhang mit dem im September 2010 eingeführten elektronisch überwachten Hausarrest Diskussionen gegeben, ob diese Form des Strafvollzugs für Sexualstraftäter überhaupt infrage kommen soll. Letztlich entschied sich der Gesetzgeber dazu, aus verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Ausnahmen für bestimmte Deliktsgruppen vorzusehen.
Gleichheitsgrundsatz als Argument
Der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer bestätigte vor wenigen Monaten in einem von Justizministerin Beatrix Karl in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, dass eine Beschränkung der Fußfessel auf bestimmte Straftäter mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz schwer in Einklang zu bringen wäre.
Karl hatte Schwaighofer im November 2011 mit der Prüfung beauftragt, ob eine Einschränkung der von ihrer Amtsvorgängerin Claudia Bandion-Ortner (VP) in die Wege geleiteten Fußfessel-Regelung möglich und sachgerecht wäre. "Dieser ist in seinem mir nun vorliegenden Gutachten zum Ergebnis gekommen, dass das Gesetz ausreichende Vorkehrungen enthält, damit aufgrund eingehender individueller Prüfung nur solche Verurteilte in den Genuss dieser Vollzugsform kommen, die keine Gefahr für andere Personen darstellen können", hielt Karl im vergangenen Jänner in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache fest.
Mit Systematik des Gesetzes nicht vereinbar
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken machte Schwaighofer zusätzlich darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss bestimmter Straftäter vom elektronisch überwachten Hausarrest mit der Systematik des Strafvollzugsgesetzes nicht vereinbar wäre.
Im Justizministerium verweist man darauf, dass seit Einführung der Fußfessel bei Anträgen von rechtskräftig verurteilten Sexualstraftätern stets zwingend eine Stellungnahme der Begutachtungs-und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) einzuholen ist. In ihrer Antwort auf die Strache-Anfrage hob die Justizministerin hervor, dass speziell bei dieser Personen-Gruppe für die Genehmigung einer Fußfessel in jedem Fall eine "positive Risikoprognose" erforderlich ist, wobei der Maßstab dafür "besonders streng" anzulegen sei.
Derzeit vier Sexualstraftäter betroffen
Wie Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion, am Mittwoch erklärte, machen Sexualstraftäter unter den Fußfessel-Trägern eine "verschwindend kleine Anzahl" aus. Derzeit befinden sich vier Männer im elektronisch überwachten Hausarrest, die unter anderem wegen eines Sexualdelikts abgeurteilt wurden. Seit Inkrafttreten der Fußfessel-Regelung haben laut Justizministerium 22 Sex-Täter ihre Strafe im Hausarrest verbüßt.
(APA)
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