20.06.2013 03:33 Merkliste 0

Missbrauch: Prozess gegen vormals Haftunfähigen

22.08.2012 | 18:05 |   (DiePresse.com)

Der Mann war bereits zu einer Haftstrafe verurteilt, die er aber nicht antreten musste. Er wurde erneut auffällig, nun steht er in Wr. Neustadt vor Gericht.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

In Wiener Neustadt hat am Mittwoch der neue Prozess gegen einen vormals als haftunfähig erklärten 47-Jährigen begonnen. Dem Akademiker werden zahlreiche sexuelle Übergriffe auf zum Teil minderjährige Burschen vorgeworfen. Er bekannte sich "teilweise schuldig".

Nach dem Vortrag der Anklage mussten Gerichtskiebitze am Mittwoch den Saal verlassen: Richterin Alexandra Baumann gab dem Antrag des Beschuldigten auf Ausschluss der Öffentlichkeit statt. "Zum Schutz der Geschlechtssphäre von Opfern und Angeklagtem", so die Begründung.

Bereits vor vier Jahren verurteilt

Es ist nicht der erste Sex-Prozess gegen den Niederösterreicher. Bereits vor vier Jahren ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl dieses Urteil rechtskräftig wurde, musste der Akademiker - zunächst - nicht ins Gefängnis. Ein medizinisches Gutachten attestierte ihm Haftunfähigkeit - unter anderem wegen Depressionen und Klaustrophobie. Diese Expertise sollte sich als Bumerang erweisen: Denn in Freiheit wurde der Mann erneut - einschlägig - straffällig.

Unter anderem werden dem Mann nun die Vergewaltigung eines Buben, dem er zuvor ein Betäubungsmittel untergejubelt hatte, mehrfach sexueller Missbrauch und Belästigung von Buben, geschlechtliche Nötigung und Herstellung von Kinderpornos angelastet. Die Anklage umfasst ein Dutzend Vorwürfe.

Seit dem Vorjahr in U-Haft

Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde der Akademiker im Vorjahr nach Ermittlungen verhaftet und in U-Haft genommen. Die attestierte Haftunfähigkeit spielte für die Untersuchungshaft keine Rolle.

Richterin Baumann hat für den 23. und 24. August sowie für 3. und 4. September Verhandlungstermine anberaumt, dann ist bis 12. November Pause, da der Gerichtspsychiater erst zu diesem Termin Zeit hat.

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

2 Kommentare
Gast: Allerdings
22.08.2012 19:48
0 0

ein bezeichnendes Schauspiel

für die Qualität psychiatrischer Gerichtsgutachten in Wiener Neustadt.

Da ist der Proband vorerst einmal haftunfähig.

Dann steht er in der Zeitung.

Dann ist er plötzlich haftfähig.

Merkwürdig.

WER war da als Sachverständiger dabei???

Vorher und nachher?

Gast: 1. Parteiloser
22.08.2012 18:34
0 0

@Grummelbart

Das ist Deine tolle Justiz!

Ist das nicht zum Kotzen?