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Sollen auch Sextäter mit Fußfessel nach Hause dürfen?

22.08.2012 | 18:36 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Ein wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Täter muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Der Fall löst eine emotionale Debatte aus. "Die Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Wien/Linz. Am Dienstag langte ein mittlerweile heftig umstrittener Beschluss des Oberlandesgerichts Linz in der Justizanstalt Salzburg ein: Ein wegen fünffacher Vergewaltigung eines 15- bzw. später 16-jährigen Mädchens verurteilter Täter muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Der 51-Jährige war zur eher milden Strafe von zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Nur ein Strafdrittel wurde unbedingt verhängt. Selbst dieser Teil (acht Monate) wurde nachträglich auf sechs Monate reduziert. Und nun wurde dem Mann eine Fußfessel gewährt. Seither gehen die Wogen hoch. „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

1 Was versteht man überhaupt unter einer „Fußfessel“?

Der Begriff steht eigentlich für den elektronisch überwachten Hausarrest. Das heißt, dass sowohl Straf- als auch U-Häftlinge (diese aber nur sehr selten, „Die Presse“ berichtete vom jüngst entschiedenen ersten Fall in Wien) ihre Haftzeit zu Hause absitzen dürfen – sofern diese nur (noch) maximal ein Jahr ausmacht. Im Hausarrest werden die Häftlinge mit einem Sender, der in einem schwarzen, fix am Fußgelenk angebrachten Kunststoffband integriert ist, überwacht. 192 Personen befinden sich derzeit im Hausarrest. Vier davon tragen die Fußfessel, obwohl sie (auch) wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden.

2 Warum bekommen auch Sexualstraftäter die Fußfessel?

Laut einem der „Presse“ vorliegenden Gutachten, das der renommierte Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer Ende des Vorjahrs für das Justizressort erstellte, darf der Gesetzgeber prinzipiell auch den Sexualstraftätern (und übrigens auch jenen, die ein Tötungsdelikt begangen haben) die Chance auf den Hausarrest nicht von vorn herein verwehren. Aus dem Gutachten: „Abgesehen von [...] kriminalpolitischen Gründen wäre ein gesetzlicher genereller Ausschluss bestimmter Verurteilter aus dieser besonderen Vollzugsform unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes sehr bedenklich, weil er den Zwecken des Strafvollzugs (Resozialisierung, Anm.) nicht entspräche.“ Aus Sicht der Systematik des Strafvollzugs wäre ein solcher Ausschluss „geradezu als Systembruch anzusehen“. Jedoch ist hervorzuheben – und dies tut Schwaighofer auch –, dass das Gewähren der Fußfessel sowieso in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss. Wer als gefährlich gilt, darf nicht nach Hause.

3 Wie geht man mit Sextätern um, die keine Fußfessel bekommen?

Sexualstraftäter, die im Gefängnis landen, haben wie alle anderen Inhaftierten auch die Möglichkeit, um vorzeitige bedingte Entlassung anzusuchen. Etwa die Hälfte aller Sextäter werden nach Einholen einer Stellungnahme einer Begutachtungsstelle vorzeitig bedingt entlassen. Somit ist die Quote überdurchschnittlich hoch. Im Gesamtdurchschnitt sieht nur ein Drittel der Inhaftierten vorzeitig die Freiheit. Allerdings hinkt dieser Vergleich etwas, da die Gruppe der Sextäter mehr Parameter für vorzeitige Entlassungen aufweist (weniger Vorstrafen als andere etc.) als der Durchschnitt. Meist ist die vorzeitige Entlassung an Auflagen geknüpft. So wird oft eine Therapie und/oder Bewährungshilfe angeordnet. Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation Weißer Ring beklagte aber am Mittwoch im Zuge der Debatte: „Derzeit wird in Österreich Therapie für Sexualstraftäter viel zu wenig angeboten.“ Einige Zahlen: 2011 gab es 36.461 gerichtliche Verurteilungen. Davon ergingen 605 wegen Sexualdelikten (2010: 38.340, davon 648).

4 Was sagt Justizministerin Beatrix Karl (VP) zum aktuellen Fall?

Wenig. Sie übermittelte der „Presse“ diese Stellungnahme anlässlich der OLG-Linz-Entscheidung: „Ich kann natürlich die persönliche Betroffenheit des Opfers nachvollziehen. Im konkreten Fall müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass die Vollzugskammer und damit unabhängige Richter so entschieden haben.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2012)

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115 Kommentare
 
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Gast: Antiradler
23.08.2012 17:40
1 3

Im Gefängnis ist nur Platz

für die wirklich gefährlichen Täter, die etwa eine Verkehrsstrafe nicht zahlen können oder sonst ein Delikat begangen haben, das mit Geld zu tun hat.

Aber den ungefährlichen Zeitgenossen - Mördern, Vergewaltigern, Gewalttätern - denen kann man doch keinen Aufenthalt im Gefängnis zumuten.

Das sollte man immer berücksichtigen, wenn solche Urteile gefällt werden und ist natürlich die Erregung "nicht allgemein verständlich".

Gleichheitsgrundsatz

"dass eine Beschränkung der Fußfessel auf bestimmte Straftäter mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz schwer in Einklang zu bringen wäre."

Wenn ich den Gleichheitsgrundsatz so auslege, dürfte ein Raubmörder ja auch keine höhere Strafe erhalten als ein Hendldieb...

Gast: austria wien
23.08.2012 14:47
0 3

richter

wenn man so typen nur ansieht, wird einem schlecht.

Gast: Die Ente Lippens
23.08.2012 13:53
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Der Vorwurf an die Opfer nur primitive "vergeltung" zu wollen, wird bei Verfahren wie gegen Elsner oder gegen bankraeuber nie erhoben. da wenden die unbedingten gefaengnisjahre aufgebrummt ohne bedenken

bei sexualdelikten kann man sich aber vor bedenken, ob man dem taeter nicht helfen muesse und nicht strafen darf, kaum erwehren. wenn kuscheljustiz, dann bitte bei den weniger kriminellen handlungen (vermoegensdeliken) auch.

2 2

unsere Justiz ist völlig unbrauchbar !

da sie die Täter schützt und nahezu sogar belohnt, statt Strafe für Unrecht auszusprechen !

Heutige Gefängnisse sind mitlerweile zu Hotelbetrieben umfunktioniert, weshalb sie auch besonders in der kalten Jahreszeit überquellen; zudem wird am Personal gespart, was den "Gefangenen" natürlich noch mehr Freiraum garantiert ..... !

Kritische Beobachter meinen deshalb wohl nicht zufällig, dass man in weiser Voraussicht solche Zustände schuf ?!

Gast: Die Ente Lippens
23.08.2012 13:50
2 3

Elsner 10 Jahre, jeder Bankraeuber mehr als 5, Vergewaltiger von 15 jaehrigen Maedchen keine Untersuchungshaft und kein einziger Tag im Gefaengnis.

Rechtsstaat Oesterreich 2012.

Gast: qu
23.08.2012 13:14
0 3

...

Warum nicht... wenn man ihnen vorher die Tatwaffe abnimmt.

Gast: Gast98
23.08.2012 12:26
8 0

und wieso

wird eigentlich nicht das Opfer eingesperrt?

Antworten Gast: Antiradler
23.08.2012 18:19
1 1

Re: und wieso

Das ist wirklich eine Frechheit -

wo kommen wir da hin - den Täter einsperren -

die Opfer muss man künftig einsperren, damit der Täter nicht mit seiner Tat konfrontiert werden muss.

Antworten Gast: michel m.
23.08.2012 14:25
4 0

Re: und wieso ... geht's mit Österreich bergab?

Österreich ist nun einmal kein Land für Opfer, sondern ein Täterparadies.
Das macht das Land für Letztere auch ziemlich attraktiv.

Gast: Drakon
23.08.2012 12:15
0 3

Ja zu Fussfesseln und gleichzeitig lebenslanges Outen des Delinquenten


Gast: mayerz
23.08.2012 11:25
6 0

Täterschutzprogramm

Das Täterschutzprogramm funktioniert immer wieder in Österreich.....

4 2

Urteil

Richter entscheiden zwar weisungsfrei, aber im Rahmen der gültigen Gesetze.

Daher läge es sehrwohl auch unserer Justizministerin, hier einen Vorstoß zu erwirken, dass diese lächerlichen Strafrahmen bei solchen Delikten der Vergangenheit angehören.

Ein 5-facher Vergewaltiger darf sich ohne einen einzigen Tag im Gefängnis verbracht zu haben, frei bewegen.
Bravo, das schreckt viele weitere potentielle Täter ab.

Traurig.

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Frechheit

Wie soll man verstehen, dass ein 5-facher (!!), Vergewaltiger, der dafür verurteilt wurde, sich weiterhin ungeschoren frei bewegen darf?

Und welchen potenziellen Täter (Vergewaltiger) sollte es abschrecken, wenn er als Konsequenz für seine Straftat ein elektronisches Piepserl am Fuß bekommt?
Da könnte sich ja jeder denken: "Hey, die gefällt mir, die vergewaltige ich, bekomm ich halt piepserl für die nächsten paar Monate."

Unpackbar, wie zurückgeblieben unsere Rechtssprechung im Lande ist.

Fußfessel ...

Die Bezeichnung "Fußfessel" ist ja alleine schon falsch, denn da wird niemand wirklich "gefesselt" oder wenn, dann bestenfalls virtuell. Bei der Fußfessel handelt es sich ja lediglich um ein Überwachungsinstrument, das alarmiert, wenn jemand einen bestimmten örtlichen Bereich verlässt. Korrekt heißt das Ding daher auch "Elektronische Aufenthaltsüberwachung".

Das bedeutet, dass jemand mit einer Fußfessel all das tun kann, was er will und wo er will. Und der Verurteilte wird sich im Falle eines Falles einen Dreck um diese "Fessel" scheren. Strafe ist das keine und Maßnahmen lassen sich erst im nachhinein treffen ...

Und ob das bei Tätern sinnvoll ist, die eine Gefahr für ihre Umwelt darstellen und wie im Salzburger Fall nicht einmal Reue zeigen, darf bezweifelt werden. Auch wenn manche "Experten" diese Art des Vollzugs befürworten.

Die für ihr Leben traumatisierten Opfer "fußgefesselter" Wiederholungstäter werden das sicher niemals verstehen. Und ich auch nicht. Für viele Dinge reicht auch der normale Menschenverstand ...

PS: Frau Minister Karl, wie wäre es wenn Sie sich DOCH dieser Sache annehmen. Bis jetzt haben Sie das offenbar nicht getan. Und sich auf Gesetze auszureden, die Sie ja mitbeschließen, ist nicht genug.

Das Parteienförderungsgesetz, das den Parteien mehr Geld bringt, konnte (oh Wunder) blitzschnell verabschiedet werden. Also warum nicht auch hier rasche Korrekturen, denn hier geht es im Gegensatz zur Parteienförderung um Leib und Leben!

Gast: Gauer G
23.08.2012 10:03
2 3

Nein niemals!

Fussketten statt Fußfessel.

Gast: advo
23.08.2012 09:48
0 2

Hochgradige Schweinerei

Nach den bisherigen Berichten handelt es sich um eine krasse Fehlentscheidung. Im Vordergrund steht dem geschädigten Opfer Gutmachung zu gewährleisten!
Die Frage ist hat der Täter sich auch beim Opfer entschuldigt und Wiedergutmachung geleistet?? Bisher ist in dieser Richtung nichts hervorgekommen, im Gegenteil hat sich das Opfer bei den Medien beschweren müssen um überhaupt angehört zu werden. Wenn sich die staatliche Justiz auf das Niveau einer Kabinettsjustiz begibt werden elementare Rechte des Geschädigten verletzt.
Zu dieser hochgradigen Schweinerei will die "Justizministerin" nicht sagen.......
Bei den nächsten Wahlen gehört diesen Versagern das Gestell geputzt!

Gast: Sticha
23.08.2012 09:22
0 3

Fussfessel für Vergewaltiger?

Ein klares NEIN !!!

meine güte

soviel theater um so eine leicht straftat !

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Re: meine güte

so eine "LEICHT STRAFTAT"...Ich kann wohl annehmen das Sie schon 5mal vergewaltigt wurde oder wie können Sie sonst so eine Tat als "leicht" einstufen?

Re: meine güte

Haben wir einen Clown gefrühstückt oder sind Sie immer so lustig :-(

Gast: abcdefghijklmnop
23.08.2012 08:27
3 1

Das ist nur eine typisch brillante Idee unserer Politik um den Tourismus zu fördern, bald hat Österreich Thailand den Rang abgelaufen


ein lichtblick

bei dem fußgefesselten sexualstraftäter soll es sich ja laut medien um einen hundetrainer handeln, also eine person die in seiner gegend bekannt gewesen sein dürfte,- also sobald dieser kretin irgendwo ansicht wird ist ja anzunehemn dass genug überwachende augen auf dieses kretin gerichtet sein werden und jede seiner handlungen genauestens beobachten. es ist dieser fall ja nicht der erste, bei dem perverseste sexualschwerstverbrecher mit samthandschuhen und in watte gepackt angefasst werden.

Antworten Gast: gast99
23.08.2012 09:12
3 0

Re: ein lichtblick

ach sie hatten akteneinsicht?

übrigens was ein kretin ist steht hier
http://www.duden.de/rechtschreibung/Kretin

Herkunft aus dem französischen und bedeutung eigentlich = (armer) Christenmensch
heutzutage bezeichnet man damit (salopp abwertend) jemand, dessen Handeln, Benehmen für unvorstellbar dumm gehalten wird

ja was sind ihrer meinung nach nun sexualstraftäter?

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Re: Re: ein lichtblick

Nehme an, er hatte keine Akteneinsicht. Es könnte sein, dass das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, dass die Anschuldigungen bewiesen sind. Was solls auch, ......... der werfe den ersten Stein.

Re: Re: Re: ein lichtblick

Wer werfe den ersten Stein? Der noch keine Frau vergewaltigt hat, oder was?

 
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