21.05.2013 15:02 Merkliste 0

Flugzettel gegen Fußfessel-Träger

23.08.2012 | 22:57 |  Von Manfred Seeh (Die Presse)

In Salzburg nahe der Wohnung des umstrittenen Fußfessel-Trägers tauchten Flugzettel gegen den „Kinderschänder“ auf. Justizministerin Karl ruft das Höchstgericht an.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

WIEN/SALZBURG. Soll verurteilten Sextätern das Gefängnis erspart bleiben? Sollen auch sie in Hausarrest kommen, wo sie durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden? Diese Fragen sorgen derzeit für heftige Debatten – ausgelöst durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Linz: So darf ein 51-jähriger Salzburger, der eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte, die noch offene sechsmonatige Haftstrafe zu Hause absitzen. Das Opfer und auch Teile der Öffentlichkeit verstehen die Welt nicht mehr.

„Es ist für mich nicht in Worte zu fassen, er wird mit einer Fußfessel belohnt und das als Mehrfachtäter“, sagte die heute 22 Jahre alte Frau, die gewaltsamen sexuellen Übergriffen des heute 51-Jährigen ausgesetzt war in der „Kronen Zeitung“. Und: „Er darf ja arbeiten gehen, darf also das Haus verlassen und gleich daneben ist ein Kinderheim.“ Hingegen erklärte die Frau des Täters der APA: „Das Tragen einer Fußfessel ist sehr wohl eine starke Bestrafung. Man wird rund um die Uhr überwacht. Am Dienstag wird mein Mann die Fußfessel erhalten.“

In der Nacht auf Donnerstag waren Flugzettel in Briefkästen nahe der Wohnung des Täters aufgetaucht: „In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder und sie können ihm jederzeit begegnen“, heißt es darauf. Und: „Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, einen Kinderschänder in der Nähe Ihrer Kinder zu haben, unternehmen Sie etwas dagegen und setzen Sie sich mit dem Bürgermeister in Verbindung, berichten Sie diesem über Ihren Unmut und Ihre Ängste. Machen wir gemeinsam etwas zum Schutz unserer Kinder.“

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) kündigte in der ZIB 2 an, die Entscheidung des OLG Linz vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Außerdem sagte Karl, dass es bald eine Reform der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Fußfesseln geben werde.

Aus dem Justizministerium erfuhr die „Presse“, dass dem Täter die Fußfessel unter folgenden Auflagen gewährt wurde: Er müsse wöchentlich nachweisen, dass er einen Job habe, müsse ein dauerndes Alkoholverbot einhalten und müsse nach Möglichkeit dem Opfer jene 5000 Euro bezahlen, die diesem im Rahmen des Prozesses zugesprochen worden waren.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erklärte am Donnerstag dazu: „Fußfesseln bei Gewaltdelikten im Sexualbereich müssen die Ausnahme, nicht die Regel sein.“ Weiter: „Das Opferschutzinteresse ist absolut zu erfüllen“, erst wenn das sicher gestellt sei, solle überprüft werden, ob Fußfessel-Kandidaten die übrigen Auflagen erfüllen.

Opfer sexueller Gewalt sollten ein Anhörungsrecht haben, wenn ein Täter um eine Fußfessel ansucht. Dies schlug Rosa Logar, Obfrau der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, vor.

Sextäter: Niedrige Rückfallquote

Abseits aller Emotionen zeigt die gerichtliche Kriminalstatistik, dass ein Rückfall bei Sextätern selten vorkommt. Werden im Durchschnitt 38 Prozent aller Täter innerhalb von fünf Jahren wieder rückfällig (Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011, die Fünf-Jahres-Spanne wird bei Untersuchungen auch international herangezogen), beträgt diese Quote bei Sexualstraftätern 19 Prozent. Wichtige Einschränkung: Einschlägig rückfällig (erneute Begehung eines Sexualdelikts) werden nur fünf Prozent. Die höchste Rückfallquote, knapp 45 Prozent, gibt es bei jenen Tätern, die gegen das Suchtmittelgesetz (Drogenmissbrauch etc.) verstoßen haben. Hier beträgt der Anteil der einschlägigen Rückfälle 19 Prozent.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

131 Kommentare
 
12 3 4
Gast: sachte sacht:
27.08.2012 23:30
1 0

entfesselt...

Anscheinend sind viele Hervorbringer des teiweise entsetzlich blöden Geschreibsels Träger von Hirnfesseln.
Wenn ich das nicht freiwillig lesen, sondern dazu gezwungen würde, käme ich mir 100 fach vergewaltigt vor.
Wie wär`s mit Mundfesseln für diese entfesselten Dummschwätzer?

Hier

ist oft die Rede davon, dass es bestimmt mildernde Umstände gab, die zu diesem Urteil führten, ABER:

Wäre das tatsächlich so mild abgelaufen, hätte das Opfer keinen flehenden Brief an die Justizministerin geschrieben. Ich weiß, folgendes kann man sich nur schwer vorstellen, aber es gibt auch Opfer, die mit der Tat tatsächlich halbwegs normal weiterleben können. Dann wäre so eine Strage eventuell nachvollziehbar, aber dieses Opfer gehört nicht dazu, deshalb ist die Strafe auch inakzeptabel.
Sie hat auch hier Kommentare im Presse-Forum geschrieben und gesagt, wie schwer das ganze doch sei. So eine Tat kann doch keine milderne Umstände haben!
Des Weiteren ist es wahnsinnig, einen Menschen (der keine Reue zeigt!!!!) wieder auf andere Menschen loszulassen. Wenn er nichts bereut, hindert ihm doch nichts daran, es nochmal zu machen

Gast: sachte sacht
25.08.2012 15:32
1 0

Hirn einschalten

Ohne den Fall zu kennen, wie offensichtlich die meisten Kommentatoren hier:
Der Mann ist vermutlich seit seiner Verurteilung vollkommen frei und OHNE Fußfesseln herumgelaufen. Das bedeutet, dass das Gericht den Straffall als minderschwer erachtet hat. Der Mann wäre sonst sofort in Untersuchungshaft gekommen und dort bis zur Verurteilung und Abbüßung seiner Haftstrafe verblieben.
Für eine FÜNFFACHE Vergewaltigung scheint das Strafausmaß äußerst gering, es müssen also besondere Umstände vorliegen, die das Gericht gewürdigt hat. Der Strafrahmen beträgt 10 Jahre.

Gast: Rückfallschreiber
24.08.2012 19:07
1 1

Wieso sind überhaupt Flugzettel notwendig?

Nicht nur Sexualtäter, sondern alle Gewalttäter gehören als Fußfessel-Kandidaten ausgeschlossen. Juristen, die zu blöd sind, ein entsprechendes verfassungskonformes Gesetz zu formulieren, sollen ihren Hut nehmen. Und Richter, die gegen Schwerverbrecher ständig Pipifax-Strafen verhängen - solche gibt es heutzutage leider überall, in Deutschland noch krassere Fälle als bei uns - gehören ihres Amtes enthoben und straßenkehren geschickt.

Ein Bravo übrigens an die Flugzettelverteiler - warum verschweigen sämtliche Medien den Familiennamen des rechtskräftig verurteilten Vergewaltigers? An der Bekanntgabe besteht ein begründetes öffentliches Interesse, welches seine Persönlichkeitsrechte überwiegt!

Antworten Gast: gast567
25.08.2012 09:22
1 1

Re: Wieso sind überhaupt Flugzettel notwendig?

geh mach doch du einen vorschlag wie so ein gesetz formuliert sein sollte

"Juristen, die zu blöd sind, ein entsprechendes verfassungskonformes Gesetz zu formulieren, sollen ihren Hut nehmen."

Antworten Antworten Gast: Hallo!
27.08.2012 09:49
0 1

Re: Re: Wieso sind überhaupt Flugzettel notwendig?

Also hier wäre mal ein Vorschlag das zu ändern: Der Gesetzgeber müsste einfach den Strafrahmen für Sexualdelikte heben - sowohl den Mindeststrafrahmen als auch den Maximalstrafrahmen. Denn es kommt ja auf den Strafrahmen an - ist zumindest eine Voraussetzung für Fussfesseln. Die Strafrahmen für Wirtschaftsdelikte sind ja höher als gegen Delikte wo es um die persönliche Integrität der Opfer geht. Ich hätte auch noch eineige Vorschläge bezüglich der Strafbedingungen, hat mich aber noch keiner gefragt

Fußfessel für die Frau Karl!

Sie darf ihr Ministerium solange nicht verlassen, als in Österreich einigermaßen wieder Recht und Ordnung herrschen und vor allem die Fälle Mennsdorff, Strasser, Rauch-Kallath, Grasser, Faymann etc. abgeschlossen sind.

Minister

Der nächste Justizminister muss wieder ein Mann sein, am besten ein General ! Recht und Ordnung muss wieder in diesem verweichlichten Justizapparat einziehen. Die Richter gehören ausgetauscht! Gegen Generäle und Offiziere der Armee.

Gast: Jodeldiplomsänger
24.08.2012 18:03
2 1

Gleichheitsgrundsatz

Jedes Verbrechen welches sich gegen Leib und Leben wendet, darf auf keinen Fall mit Fußfesseln geandet werden.
Die Fußfessel ist doch nur wegen überbelegter Gefängnisse eingeführt worden, aber die "Sozialpädagogen und psychiatrischen Pseudowissenschafter" wollen in abhängigem Regierungsgehorsam uns einreden, daß dies ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt zur Resozialisierung sei.
Der wahre Grund ist aber wie immer das Geld. Gefängnisse kosten Geld, weil aber unsere Gutmenschen mit den Verbrechern sanfter umgehen als mit den Opfern, steigt die Kriminalität von Jahr zu Jahr. Deshalb werden auch immer mehr Delikte entkriminalisiert.
Da haben wir zB das Gesetz gegen Korruption in der Politik. Kaum herausgebracht, wurde es von Rot und Schwarz gleich wieder entschärft.
Fußfessel nur für Täter, die nicht vorsätzlich eine Straftat begangen haben.
zB im Strassenverkehr: Reagiert man zu spät oder falsch, kommts zum Crash, schon gibts eine Strafe. Aber kaum jemand setzt sich ans Steuer mit der Absicht einen schweren Unfall bewußt zu bauen. Ausgenommen Selbstmörder.

Gast: justius justissimus
24.08.2012 17:58
1 1

Unfassbar!

Dass ein zweifacher Vergewaltiger so einfach wieder auf die Menschheit losgelassen wird, ist völlig indiskutabel.

Er gehört weggesperrt, und zwar nicht nur zum Schutz der Mitbürger, sondern auch ganz altmodisch deshalb, weil ihm das Unrecht, das er getan hat, so klar werden soll.

Die Richter, die den Herrn aus irgendwelchen Gründen mit der Fußfessel versorgen wollen, gehören aus ihren Ämtern entfernt. Sie haben nicht begriffen, dass sie nicht nur irgendwelche Paragrafen kennen sollen, sondern dass sie auch für den Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern da zu sein haben. Unfassbar, was wir für Richter haben.

Antworten Gast: Jodeldiplomsänger
24.08.2012 18:46
1 1

Re: Vollkommen richtig!

Die Strafe soll ja nicht nur Abschreckung für Andere sein, sie soll ja auch dem Täter bewußt machen, welches Unrecht er dem Anderen zugefügt hat.
Bei der Fußfessel kann sich der "Herr Vergewaltiger" zu Hause seine Patschen anziehen, sich gemütlich vorm Fernseher hinsetzen den Sport oder die Karlich Show hineinziehen und genüsslich in sein Schnitzelbrot beissen.
Daß die Begründig für diesen, jeder Vernunft widersprechenden, Entscheid nicht veröffentlicht wird, entspricht einer Diktatur, nicht einer Demokratie.
Und, seit in Vorarlberg eine Richterin, sich an gefälschten Testamenten bereichert hat und verurteilt wurde , sind auch die Richter nicht mehr unter dem Glassturz stehende Autoritäten. DIE Korruption ist schon soweit in diesem Land fortgeschritten, daß auch diese Berufsgruppe einer Kontrolle unterzogen werden muß

3 1

Unfähig

Frau Karl sollte auch überprüft werden, denn sie ist ihrer Arbeit nicht gewachsen.

0 0

...

es gibt in der justiz aberhunderte solche faelle, warum muss ich mir den mist der herauskommt, wenn sie den mund oeffnet auch nur anhoeren? die ist eine schande fuer jeden staat.

1 0

Re: ...

weil er fuer ihre opfer lebensgefaehrlich ist. ich mag das nicht, es ist strafbar!

0 0

Re: ...

noch dazu zu fortgesetztem und ueber taetergruppen hinweg geplanten schaden...

Gast: ZARA
24.08.2012 14:06
2 4

Entsteht da in Salzburg sowas wie eine Pogromstimmung?

Die Menschen aufhetzen und wieß Gott welche Hassgefühle bei den Einheimischen wecken?
Nach dem Wirtshausbesuch vielleicht ein paar Fackeln und Steine?
Wird aus dem Ort Rostock II?

Antworten Gast: gast567
24.08.2012 16:03
1 1

Re: Entsteht da in Salzburg sowas wie eine Pogromstimmung?

ich sage immer, es ist nur eine frage des zeitgeistes und der medien und es werden wieder juden durch die straßen getrieben - das ganze läuft immer auf der selben linie ab

es ist auch ein machtspiel der medien, wie weit können wir gehen, was muss man machen um die leute aufzustacheln

das gefällt den machthabern irgendwie auch, die medien haben sie im griff durch die finanzierung und so kann man auch in der wirtschaftskrise die leute gegeneinander aufhetzen: beamte gegen arbeiter gegen angestellte, frauen gegen männer (falsche zitate aus den studien zur lohnschere), pesnionisten gegen junge, ausländer gegen inländer, sozial schwache gegen die, die noch halbwegs geld haben usw usw

mit einem sexualstraftäter kann man natürlich sehr gut die menschen aufhetzen und sex sells, somit auch zeitungen, die darüber berichten, man will es ja nicht wissen, aber was der täter mit dem opfer angestellt, am besten in allen einzelheiten

Gast: gast567
24.08.2012 13:49
2 5

aber das ist dann rechtlich gedeckt

"Etwa, wie man Opfer besser in die Entscheidungsfindung einbauen könnte, Karl kann sich etwa ein Anhörungsrecht vorstellen."

was populismus anrichten ist schon sagenhaft, jetzt diktieren die leitmedien, wie richtersprüche und wie das strafmaß auszusehen haben

das ganze ist absurd, es kann in einem rechtsstaat nicht sein, dass opfer mitbestimmen, wie die strafe aussieht, das ist eine form der lynchjustiz, und das nächste ist, die strafe wäre abhängig von dem wunsch des opfersm das ja nicht objektiv ist, sondern sehr subjektiv, jedes opfer erlebt das anders udn verarbeitet es anders, das widerspricht dem gleicheitsgrundsatz

Antworten Gast: agst567
25.08.2012 09:20
1 0

Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

@gast568
wo steht, dass ich den strafrahmen gut finde?? Ich kenne diesen einzelfall nicht, ich weiß nicht was da passiert ist, ich weiß nur, dass es nicht in ordnung ist, wenn medien festlegen wollen, wie das strafmaß auszusehen hat und ich finde es nicht in ordung, wenn opfer den strafrahmen mitbestimmen, das ist es was ich geschrieben habe nicht mehr nicht weniger

das ist dann die letzte möglichkeit - denunzieren, wenn einem gar nichts mehr einfallt

im gegensatz zu dir bin ich jemand, der nicht auf medienhetze reagiert, sondern mir meine eigenen gedanken mache

aber andere menschen hinter einem gastnamen versteckt zu denunzieren und hetze betreiben gegen menschen, die dir nichts getan haben, das ist mehr als feige und zeigt welchen charakter du hast, einen miesen, das ist schon mal klar

die pflicht eines staatsbürgers ist mitzudenken, und nicht mitzugrölen oder mitzuhetzen

ich mache da nicht mit


Antworten Gast: 568
24.08.2012 16:25
2 0

Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

offenbar steckst selber tief drinnen.
Welch vernünftiger Mensch kann es gutfinden, wenn ein fünfacher Vergewaltiger straffrei umherschwirrt. Wenn das deine Vorstellung vom Rechtsstaat ist, dann Gute Nacht Österreich.

Antworten Antworten Gast: gast567
25.08.2012 09:24
0 0

Re: Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

da du es ja weißt, wer ich bin - bitte mach eine anzeige, ich bitte darum, dem sehe ich nämlich ganz gelassen entgegen, ob du dann noch lachst bezweifle ich aber

Antworten Antworten Gast: gast567
25.08.2012 09:19
0 0

Re: Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

wo steht, dass ich den strafrahmen gut finde?? Ich kenne diesen einzelfall nicht, ich weiß nicht was da passiert ist, ich weiß nur, dass es nicht in ordnung ist, wenn medien festlegen wollen, wie das strafmaß auszusehen hat und ich finde es nicht in ordung, wenn opfer den strafrahme mitbestimmen, das ist es was ich geschrieben habe nicht mehr nicht weniger

das ist dann die letzte möglichkeit - denunzieren, wenn einem gar nichts mehr einfallt

im gegensatz zu dir bin ich jemand, der nicht auf medienhetze reagiert, sondern mir meine eigenen gedanken mache

aber andere menschen hinter einem gastnamen versteckt zu denunzieren und hetze betreiben gegen menschen, die dir nichts getan haben, das ist mehr als feige und zeigt welchen charakter du hast, einen miesen, das ist schon mal klar

die pflicht eines staatsbürgers ist mitzudenken, und nicht mitzugrölen oder mitzuhetzen

ich mache da nicht mit


Antworten Antworten Gast: gast567
24.08.2012 23:34
0 0

Re: Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

da du es ja weißt, wer ich bin - bitte mach eine anzeige, ich bitte darum, dem sehe ich nämlich ganz gelassen entgegen, ob du dann noch lachst bezweifle ich aber

Antworten Antworten Gast: gast567
24.08.2012 23:30
0 0

Re: Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

wo steht, dass ich den strafrahmen gut finde?? Ich kenne diesen einzelfall nicht, ich weiß nicht was da passiert ist, ich weiß nur, dass es nicht in ordnung ist, wenn medien festlegen wollen, wie das strafmaß auszusehen hat und ich finde es nicht in ordung, wenn opfer den strafrahmen mitbestimmen, das ist es was ich geschrieben habe nicht mehr nicht weniger

das ist dann die letzte möglichkeit - denunzieren, wenn einem gar nichts mehr einfallt

im gegensatz zu dir bin ich jemand, der nicht auf medienhetze reagiert, sondern mir meine eigenen gedanken mache

aber andere menschen hinter einem gastnamen versteckt zu denunzieren und hetze betreiben gegen menschen, die dir nichts getan haben, das ist mehr als feige und zeigt welchen charakter du hast, einen miesen, das ist schon mal klar

die pflicht eines staatsbürgers ist mitzudenken, und nicht mitzugrölen oder mitzuhetzen

ich mache da nicht mit

Antworten Antworten Gast: gast567
24.08.2012 23:29
0 0

Re: Re: aber das ist dann rechtlich gedeckt

wo steht, dass ich den strafrahmen gut finde?? Ich kenne diesen einzelfall nicht, ich weiß nicht was da passiert ist, ich weiß nur, dass es nicht in ordnung ist, wenn medien festlegen wollen, wie das strafmaß auszusehen hat und ich finde es nicht in ordung, wenn opfer den strafrahmen mitbestimmen, das ist es was ich geschrieben habe nicht mehr nicht weniger

das ist dann die letzte möglichkeit - denunzieren, wenn einem gar nichts mehr einfallt
da du es ja weißt, wer ich bin - bitte mach eine anzeige, ich bitte darum, dem sehe ich nämlich ganz gelassen entgegen, ob du dann noch lachst bezweifle ich aber

im gegensatz zu dir bin ich jemand, der nicht auf medienhetze reagiert, sondern mir meine eigenen gedanken mache

aber andere menschen hinter einem gastnamen versteckt zu denunzieren und hetze betreiben gegen menschen, die dir nichts getan haben, das ist mehr als feige und zeigt welchen charakter du hast, einen miesen, das ist schon mal klar

die pflicht eines staatsbürgers ist mitzudenken, und nicht mitzugrölen oder mitzuhetzen

ich mache da nicht mit

Gast: k.u.k Feldmarschal
24.08.2012 13:48
1 6

Schöön! Rufen die "Gerechten" wieder zu einer Hexenjagd auf!

Wer einmal eine Straftat begangen hat, darf ja sein Lebtag ungestraft bespuckt werden, stimmts?
Und man kann auf sein Hausnummerschild gleich "Hier wohnt ein Verbrecher" draufschreiben.....

Unglaublich! Wir haben hier ein Rechtssystem. Auch der Verurteilte hat Persönlichkeitsrechte und darf nicht so behandelt werden wie die Ju... von unseren Großeltern.
Kapiert es endlich!

 
12 3 4