WIEN/SALZBURG. Soll verurteilten Sextätern das Gefängnis erspart bleiben? Sollen auch sie in Hausarrest kommen, wo sie durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden? Diese Fragen sorgen derzeit für heftige Debatten – ausgelöst durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Linz: So darf ein 51-jähriger Salzburger, der eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte, die noch offene sechsmonatige Haftstrafe zu Hause absitzen. Das Opfer und auch Teile der Öffentlichkeit verstehen die Welt nicht mehr.
„Es ist für mich nicht in Worte zu fassen, er wird mit einer Fußfessel belohnt und das als Mehrfachtäter“, sagte die heute 22 Jahre alte Frau, die gewaltsamen sexuellen Übergriffen des heute 51-Jährigen ausgesetzt war in der „Kronen Zeitung“. Und: „Er darf ja arbeiten gehen, darf also das Haus verlassen und gleich daneben ist ein Kinderheim.“ Hingegen erklärte die Frau des Täters der APA: „Das Tragen einer Fußfessel ist sehr wohl eine starke Bestrafung. Man wird rund um die Uhr überwacht. Am Dienstag wird mein Mann die Fußfessel erhalten.“
In der Nacht auf Donnerstag waren Flugzettel in Briefkästen nahe der Wohnung des Täters aufgetaucht: „In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder und sie können ihm jederzeit begegnen“, heißt es darauf. Und: „Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, einen Kinderschänder in der Nähe Ihrer Kinder zu haben, unternehmen Sie etwas dagegen und setzen Sie sich mit dem Bürgermeister in Verbindung, berichten Sie diesem über Ihren Unmut und Ihre Ängste. Machen wir gemeinsam etwas zum Schutz unserer Kinder.“
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) kündigte in der ZIB 2 an, die Entscheidung des OLG Linz vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Außerdem sagte Karl, dass es bald eine Reform der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Fußfesseln geben werde.
Aus dem Justizministerium erfuhr die „Presse“, dass dem Täter die Fußfessel unter folgenden Auflagen gewährt wurde: Er müsse wöchentlich nachweisen, dass er einen Job habe, müsse ein dauerndes Alkoholverbot einhalten und müsse nach Möglichkeit dem Opfer jene 5000 Euro bezahlen, die diesem im Rahmen des Prozesses zugesprochen worden waren.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erklärte am Donnerstag dazu: „Fußfesseln bei Gewaltdelikten im Sexualbereich müssen die Ausnahme, nicht die Regel sein.“ Weiter: „Das Opferschutzinteresse ist absolut zu erfüllen“, erst wenn das sicher gestellt sei, solle überprüft werden, ob Fußfessel-Kandidaten die übrigen Auflagen erfüllen.
Opfer sexueller Gewalt sollten ein Anhörungsrecht haben, wenn ein Täter um eine Fußfessel ansucht. Dies schlug Rosa Logar, Obfrau der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, vor.
Sextäter: Niedrige Rückfallquote
Abseits aller Emotionen zeigt die gerichtliche Kriminalstatistik, dass ein Rückfall bei Sextätern selten vorkommt. Werden im Durchschnitt 38 Prozent aller Täter innerhalb von fünf Jahren wieder rückfällig (Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011, die Fünf-Jahres-Spanne wird bei Untersuchungen auch international herangezogen), beträgt diese Quote bei Sexualstraftätern 19 Prozent. Wichtige Einschränkung: Einschlägig rückfällig (erneute Begehung eines Sexualdelikts) werden nur fünf Prozent. Die höchste Rückfallquote, knapp 45 Prozent, gibt es bei jenen Tätern, die gegen das Suchtmittelgesetz (Drogenmissbrauch etc.) verstoßen haben. Hier beträgt der Anteil der einschlägigen Rückfälle 19 Prozent.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)
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