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Sextäter: Zeit im Hausarrest könnte noch kürzer werden

24.08.2012 | 18:29 |  MANFRED SEEH (Die Presse)

Jener Vergewaltiger, der seine sechsmonatige Haftstrafe zu Hause – überwacht mit einer Fußfessel – absitzen soll, könnte sogar schon nach drei oder vier Monaten wieder freikommen.

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Wien/Salzburg. Der 51-jährige Salzburger, der wegen fünffacher Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde und lediglich sechs Monate mit einer Fußfessel in den Hausarrest kommen soll, könnte sogar schon nach drei Monaten wieder in Freiheit sein. Eine vorzeitige bedingte Entlassung ist durchaus realistisch: Wenn schon nicht nach der sogenannten Halbstrafe (eben nach drei Monaten), dann nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe. In diesem Fall könnte der Mann also nach vier Monaten die Fußfessel ablegen.

Wie eine mögliche Reduktion der Arrestdauer ausfällt, bleibt abzuwarten – neuerdings ist sogar unklar, ob der Täter tatsächlich eine Fußfessel bekommt. Aber selbst wenn er doch ins Gefängnis muss, könnte er – genauso wie im Hausarrest – einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen.

Seit Freitag stellt sich die Causa, die seit Tagen für Aufregung sorgt, aber wieder anders dar. Am Mittwoch hatte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in Sachen „Fußfessel“ erklärt: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Vollzugskammer und damit unabhängige Richter so entschieden haben.“ Am Freitag folgte unter starkem öffentlichen und medialen Druck der Schwenk: „Ich habe veranlasst, dass wir die Entscheidung der Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof anfechten.“

Dies könnte dazu führen, dass das Höchstgericht dem 51-Jährigen, der vor sechseinhalb Jahren ein damals 15- bzw. später 16-jähriges Mädchen fünfmal vergewaltigt hat, den bereits gewährten elektronisch überwachten Hausarrest wieder aberkennt. Dann würde der Täter doch ins Gefängnis wandern.

Schon bisher wurde in der Sache ein Zickzack-Kurs gefahren: Die Leitung der zuständigen Justizanstalt Salzburg hatte dem Sexualstraftäter nämlich eine Fußfessel verwehrt – auch mit Hinweis auf eine kritische Stellungnahme der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (Best). Die Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz (ein Berufsrichter, zwei Justizbedienstete) hatte diese Entscheidung gekippt. Nun soll der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) ein Machtwort sprechen. Dessen Sprecher Heinz Kail sagte der „Presse“, dass dies „ein paar Monate“ dauern könne. Sehr interessant in diesem Zusammenhang: Erst heuer hat der VWGH in einem ähnlichen Fall eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Fußfessel abgewiesen. Dabei ging es auch um einen Sextäter, der ebenfalls zwei Jahre teilbedingte Haft bekommen hatte. Der Mann muss nun seine Strafe im Gefängnis absitzen.

Zurück zum aktuellen Salzburger Fall: Der Fünffach-Vergewaltiger hatte ursprünglich acht Monate unbedingte Haft erhalten. Später hatte das Landesgericht Salzburg die Strafe nachträglich gemildert. Weil sich der Mann „wohl verhalten“ hatte – und weil zwischen der richterlichen Entscheidung und der Tatzeit doch relativ viel Zeit vergangen war, wurden dem Vergewaltiger zwei Monate erlassen – wodurch nun eben sechs Monate zu Buche stehen.

Während in der Wohngegend des Mannes bereits Flugblätter mit Warnungen vor dem „Kinderschänder“ die Runde machen, ist Ministerin Karl nun sichtlich um eine Beruhigung der Lage bemüht: „Ich möchte, dass in diesem sensiblen Fall alle Aspekte wirklich beachtet werden.“

 

Bald schärfere Fußfessel-Regel?

Auch „Verschärfungen“ bei der Fußfessel-Vergabe an Sexualstraftäter lässt Karl nun prüfen. „Dabei soll vor allem eine stärkere Einbindung der Opfer angedacht werden.“ Beobachter gehen davon aus, dass künftig die „Fessel“-Vergabe an eine Stellungnahme des Opfers geknüpft sein könnte. Gerade im aktuellen Fall hatte das heute 22-jährige Opfer, wie berichtet, einen flehentlichen Appell an die Ministerin gerichtet: Ihr Peiniger, so hieß es, solle die Strafzeit nicht in seiner Wohnung verbringen dürfen, zumal dies der Tatort sei und der Mann bisher seine Taten auch nicht bereue.

Indessen macht der Grazer Anwalt Peter Bartl (er hatte für seine prominente Klientin, die ehemalige Tierpark-Betreiberin Andrea Herberstein „Hausarrest statt Gefängnis“ durchgesetzt) darauf aufmerksam, dass die Fußfessel an sich sinnvoll sei. „Nur wer die Voraussetzungen für einen Freigang erfüllt, bekommt in der Regel die Fußfessel.“ Freigänger sind Häftlinge, die tagsüber (außerhalb des Gefangenenhauses) arbeiten und nur nachts in die Anstalt „einrücken“ müssen.

Auf einen Blick

Fußfessel-Debatte. Der Fall jenes Salzburgers, der als Fünffach-Vergewaltiger sechs Monate Haft in Form von Hausarrest absitzen soll, wird neu geprüft. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) spricht sich überdies für Verschärfungen bei der Fußfessel-Vergabe an Sexualstraftäter aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)

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79 Kommentare
 
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Gast: Jodeldiplomsänger
27.08.2012 14:06
0 1

Sehr geehrter Herr Reinhard Eher!

Es ist ja schon sehr erfreulich, daß sie sich in ihrem Büro die Sexualstraftäter anhören und sich anweinen lassen, daß diese eh' nichts gemacht haben.
„80 Prozent derer, die hier landen, haben ,nie etwas gemacht"

Und sie bringen wahrscheinlich auch die Barmherzigkeit auf "zu versuchen, auch beim größten Gewalttäter die menschlichen Seiten zu entdecken". Auch bei Psychopathen?

Alles lobenswerte Tätigkeiten, jedoch vermisse ich, daß sie sich auch mit dem Opfer auseinandersetzen. Das Opfer scheint in ihren Untersuchungen keinen Stellenwert zu haben.
Aber die Lügen und das Selbstmitleid des Täters interessiert sie sehr eingehend.

Wie wärs, wenn sie in Zukunft VOR dem Interview mit dem Täter ihren Allerwertesten aus dem bequemen Büro hinaus befördern würden, in Richtung Opfer und dem Tatort. Daraus ließen sich vielleicht einige zusätzliche Erkenntnisse gewinnen, um besser die Schauergeschichten der Täter zu zerpflücken. Aber davon lese ich nichts i.o. gesetzten Artikel. Auch nichts über die Barmherzigkeit sich des Opfers anzunehmen. Aber die brauchen ja keine Rehabilitierung und sind auch sonst für ihre Wissenschaft eigentlich ohne Nutzen.

Aber ich danke ihnen für die Aussage: „Die meisten sind nicht so gestört, dass sie sich nicht stoppen könnten..."was beweist, daß auch sie die Täter für zurechnungsfähig halten.

"Öterreichs Sexualstraftäter ..."

Und was ist mit jenen aus Österreich?

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Drei Bitten an die "Presse" in diesem Zusammenhang:

Erstens

Bitte, nicht immer von einer "Fessel" schreiben, wenn von einer solchen in keiner Weise die Rede sein kann. Bitte, schreiben Sie "Peilsender", "Ortungsband" oder was auch immer. Niemand wird hier "gefesselt".

Zweitens

Es wird sich nicht vermeiden lassen, anlässlich (höchst) kontrovers diskutierter richterlicher Entscheidungen ganz prinzipiell die relevant gewordenen Paragraphen zu zitieren, und vor allem: auch kurz vorzustellen. Wären im vorliegenden Fall §§ 201 und 202 in der Weite der darunter zu subsummierenden Sachverhalte dem Leser nahegebracht worden, dann wäre auch die Empörung über das Strafausmaß nicht gleich so groß gewesen. Man darf nicht vergessen, dass die meisten Menschen (und ich schließe mich da nicht aus), wenn sie "Vergewaltigung" hören, zunächst in der Kategorie des alten Notzuchtsparagraphen denken - selbst dann, wenn sie das grausliche Wort vielleicht gar nicht mehr kennen sollten.

Drittens

Bitte, wenigstens ganz kurz auf die Urteilsbegründung bzw. auf die Intentionen der Vollzugskammer einzugehen - damit eine ungefähre Vorstellung davon entstehen kann, wie eine derart milde Behandlung eines Gewalttäters überhaupt zustandekommen hat können (dass ich mir und uns keine Tathergangsbeschreibung wünsche, versteht sich in sexualibus wohl von selbst).

Dann erst könnte man ernsthaft zu diskutieren anfangen.

Danke.


Re: Drei Bitten an die "Presse" in diesem Zusammenhang:

danke Ihnen. sehr klar zusammengefasst. Reaktion aber leider unwahrscheinlich

Re: Drei Bitten an die "Presse" in diesem Zusammenhang:

Danke für Ihr Posting, aber vielen Forengästen hier würde eine differenzierte Berichterstattung eh nicht in ihr Schwarz-Weiß-Weltbild passen.

Das soll uns einer erklären!

Von der Prävention und dem Schutz der Gesellschaft einmal abgesehen soll das Abbüßen einer Haftstrafe in einem Gefängnis auch strafenden Charakter haben, sonst hieße es ja nicht "Haftstrafe".
Wenn nun ein Sexualstraftäter seine "Strafe" im privaten Wohnbereich "abbüßen" darf, kann man wohl schwerlich von einer Strafe sprechen. Der für einen wegen Eigentumdeliktes Einsitzenden verhinderte Zugang zur sexuellen Zweisamkeit ist für einen fussgefesselten Sexualstraftäter aufgehoben. Ein Anruf genügt und käufliche Sexualität kommt ins Haus.
Der Hendldieb darf im Hühnerstall wohnen!

Gast: tumulus
26.08.2012 11:48
4 1

kein wenn und aber

kein sogenannter experte kann abschätzen, ob ein sexualstraftäter rückfällig wird oder nicht. diese verbrecher müssen weggesperrt werden um die bevölkerung vor ihnen zu schützen. da gibt es kein wenn und aber. wahltag ist zahltag.

risiko-check

täterschutz statt opferschutz.

1 0

...

ich glaube es ist sinnlos sich mit den korrupten typen in staat und justiz auseinanderzusetzen, da sie das verbrechen selbst generieren, keiner interessiert sich fuer seine diagnose, da der staat seit 50 jahren die opfer beidhaendig bestielt auf dem weg und nach ihm... ich geniere mich fuer die psychologie...

Gast: newromancer
25.08.2012 20:13
2 1

ca 75% der täter

kommen ungeschoren davon,weil sie gar nicht erst angezeigt werden.she.online forum;"ich hab`s nicht angezeigt,WEIL..."

Antworten Gast: es eh sinnlos ist
25.08.2012 22:57
1 1

Die Aufklärungsquote

von Straftaten liegt bei 43%. Wenn sie also nicht vergewaltigt werden sondern ihnen wer den Fernseher stiehlt nehmens einfach den vom Nachbarn. Wahrscheinlich kommens damit durch und wenn nicht gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Nur begegnen darf er ihnen dann nicht mehr sonst sind sie Schuld wenn er gefußfesselt wird.

Schuldzuweisung

Da in solchen Fällen (die lange zurück liegen) die Beweislage meistens sehr dünn ist und es auf die Glaubwürdigkeit des Opfers od. des Täters ankommt, hat man den Eindruck, die Richter trauen sich zwar keinen Freispruch im Zweifel aber setzen daher die Strafe eher gering an. Es könnte ja sein er wars doch nicht, oder das Mädl hat gelogen (warum auch immer). Warum das Mädl, immerhin 15-16 J. niemand etwas gesagt hat ist unklar.

10 8

gerechte Strafe

man sollte Vergewaltiger generell kastrieren und mind 5 Jahre einsperren!

Re: gerechte Strafe

man sollte sie lebenslang wegsperren, bei solchen Ansichten

Antworten Gast: xxxx
25.08.2012 18:33
1 6

Re: gerechte Strafe

Sagens das bitte dem Assange?

Gast: 567
25.08.2012 17:28
0 1

Unpackbar

und wenn sich der Mob zuviel gegen das Urteil aufregt schicken wir die nächsten Täter auf Staatskosten nach Thailand?
Und der Richter fliegt gleich mit?

Gast: werner 1978
25.08.2012 17:15
10 1

Vorschlag

Ich könnte mir eine spezielle (Fuss)Fessel an einem anderen Körperteil solcher Täter vorstellen.
Jedesmal wenn er das Haus verlassen will, gibts einen Stromschlag od. ähnliches.
Würde ihn vielleicht mehr an seine Taten erinnern, als diese lächerliche Maßnahme.

Gast: Gast4711
25.08.2012 15:10
11 1

Bei manchen Urteilen frage ich mich

was derjenige Richter sich dabei gedacht hat. Bei Urteilen wie diesen kann ich nicht nachvollziehen das dieser Richter fähig ist sein Gehirn zu gebrauchen. Wenn ein Dieb heutzutage länger sitzt als so ein Verbrecher, der 5-mal (!!!!) eine Frau vergewaltigt hat, dann stimmt in der Gedankenwelt des Richters etwas Gröberes nicht.

Antworten Gast: e.e.
25.08.2012 18:07
1 0

Re: Bei manchen Urteilen frage ich mich

nichts vermutlich;)

6 1

Re: Bei manchen Urteilen frage ich mich

Vielleicht wars ein Parteikollege.
unfassbar sowas. ein schlag ins gesicht für JEDES Vergewaltigungsopfer.

Gast: Brumm
25.08.2012 13:59
1 1

Die Verkommenheit der österreichischen Justiz unter Karl

Angeblich gibt es im Justizministerium einen Gesetzesvorschlag, dass die Sextäter ab 2013 gratis Viagra beziehen dürfen.... das ist die österr. Justiz 2012. Danke Frau Karl! Danke ÖVP!

mit scheint, der Richter

findet eine solche Tat "nachvollziehbar"...

Man möge sich seinen Reim darauf bilden.

9 0

Der 51-jährige Salzburger, der wegen fünffacher Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde und lediglich sechs Monate mit einer Fußfessel in den Hausarrest kommen soll, könnte sogar schon nach drei Monaten wieder in Freiheit sein.

eigentlich unglaublich, aber leider immer noch Realität, dass derartige Widerholungstäter wohl abscheuendster Vergehen noch immer geringer "bestraft" werden als Ladendiebe .... sogar Anspruch auf die Halbstrafe erhalten ?!

Wie kann man So an einen Rechtsstaat und einer gerechten Justiz glauben ???

5 0

Etliches fällt auf:

- die Frauenminister (oder, falls sie auf Urlaub sein sollte, ihr Büro) haben zu diesen Fall (der ein ureigenste Frauproblem berührt) nicht Stellung genommen - wenn's um die Sicherung von Pfründenposterln für mehr oder minder geeignete Weiblichkeit geht sind ist sie sofort da;

- scheint der gute Verurteilte (bzw. sein familiäres und gesellschaftliches Umfeld) recht gut politisch und/oder wirtschaftlich, gesellschaftlich vernetzt zu sein (Geld für Rechtsvertreter scheint vorhanden zu, nicht aber die vom Gericht dem Opfer zuerkannten 5000 € -eigentlich sollte die Hinterlegung Grundvoraussetzung für die Gewährung jedweder Vergünstigung sein).

- betrachtet man den Vollzug der ausgesprochenen Hafturteile, so erscheint jedweder Richterspruch sowieso illusorisch (Verkürzung der Haftzeiten um 25 - 50 %). Eine radikale Einsparung von Strafrichterplanposten zu Gunsten des Budget scvheint mehr als gerechtfertigt. Nach Aufklärung von Tatbeständen durch Polizei und Staatsanwaltschaft bringt doch im Regelfall eine zivilrechtliche (?) Schadensgutmachung (Meditation) auch nicht mehr als das augenblickliche Verfahren sowohl gesamtpräventiv als auch für die Opfer.

- leider hat sich die Justiz (Ministerium und Richter) völlig von der realen Welt abgekapselt;
hier scheint das amerikanische System Sheriffs und Richter der unteren Ebene zu wählen, doch gewisse Vorteile zu bieten (da eine im konkreten Falle eine Iterpretation des Gestes im Sinne einer Volksmehrheit wahrscheinlich erschein


Danke BRODA und Genossen

Der vom links linken Hammer und Sichelstaat gehasste Ex Minister Grasser wird verfolgt wie einer unter Stalin,ein solcher Vergewaltiger gehätschelt:Wir wissen ja dank Broda u Sluga:Es gibt ger keine Verbrecher sondern nur Leute mit einer unglücklich verlaufenen Kindheit.Mit seinen Vergewaltigungen hat er das Leben der Opfer nachhaltig zerstört,da interessiert undsere Richter aber nicht.
Das ist nicht Recht oder Unrecht sondern linke Ideologie.
Auch Brejvik wusste:"Ich darf umbringen so viel ich will,die schießen MIR nie in den Kopf;"Jetzt hat er Vollpension Kabel TV ,Leihbibliothek,er wird viel besser leben als viele die am unteren Rand"struggle to survive"

Antworten Gast: Störrisch...
28.08.2012 18:00
0 0

Links?

...die ÖVP ist links, seit wann?
...die FPÖ, die in der Regierungs-zeit ÖVP/FPÖ enorme Einsparungen bei Gerichten, Gefängnissen etc. veranlasst haben, sind links angesiedelt?

Dann dürfte ich mich mit links/rechts nicht auskennen...oder Sie?

 
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