Wien/Salzburg. Der 51-jährige Salzburger, der wegen fünffacher Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde und lediglich sechs Monate mit einer Fußfessel in den Hausarrest kommen soll, könnte sogar schon nach drei Monaten wieder in Freiheit sein. Eine vorzeitige bedingte Entlassung ist durchaus realistisch: Wenn schon nicht nach der sogenannten Halbstrafe (eben nach drei Monaten), dann nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe. In diesem Fall könnte der Mann also nach vier Monaten die Fußfessel ablegen.
Wie eine mögliche Reduktion der Arrestdauer ausfällt, bleibt abzuwarten – neuerdings ist sogar unklar, ob der Täter tatsächlich eine Fußfessel bekommt. Aber selbst wenn er doch ins Gefängnis muss, könnte er – genauso wie im Hausarrest – einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen.
Seit Freitag stellt sich die Causa, die seit Tagen für Aufregung sorgt, aber wieder anders dar. Am Mittwoch hatte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in Sachen „Fußfessel“ erklärt: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Vollzugskammer und damit unabhängige Richter so entschieden haben.“ Am Freitag folgte unter starkem öffentlichen und medialen Druck der Schwenk: „Ich habe veranlasst, dass wir die Entscheidung der Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof anfechten.“
Dies könnte dazu führen, dass das Höchstgericht dem 51-Jährigen, der vor sechseinhalb Jahren ein damals 15- bzw. später 16-jähriges Mädchen fünfmal vergewaltigt hat, den bereits gewährten elektronisch überwachten Hausarrest wieder aberkennt. Dann würde der Täter doch ins Gefängnis wandern.
Schon bisher wurde in der Sache ein Zickzack-Kurs gefahren: Die Leitung der zuständigen Justizanstalt Salzburg hatte dem Sexualstraftäter nämlich eine Fußfessel verwehrt – auch mit Hinweis auf eine kritische Stellungnahme der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (Best). Die Vollzugskammer des Oberlandesgerichts Linz (ein Berufsrichter, zwei Justizbedienstete) hatte diese Entscheidung gekippt. Nun soll der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) ein Machtwort sprechen. Dessen Sprecher Heinz Kail sagte der „Presse“, dass dies „ein paar Monate“ dauern könne. Sehr interessant in diesem Zusammenhang: Erst heuer hat der VWGH in einem ähnlichen Fall eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Fußfessel abgewiesen. Dabei ging es auch um einen Sextäter, der ebenfalls zwei Jahre teilbedingte Haft bekommen hatte. Der Mann muss nun seine Strafe im Gefängnis absitzen.

Zurück zum aktuellen Salzburger Fall: Der Fünffach-Vergewaltiger hatte ursprünglich acht Monate unbedingte Haft erhalten. Später hatte das Landesgericht Salzburg die Strafe nachträglich gemildert. Weil sich der Mann „wohl verhalten“ hatte – und weil zwischen der richterlichen Entscheidung und der Tatzeit doch relativ viel Zeit vergangen war, wurden dem Vergewaltiger zwei Monate erlassen – wodurch nun eben sechs Monate zu Buche stehen.
Während in der Wohngegend des Mannes bereits Flugblätter mit Warnungen vor dem „Kinderschänder“ die Runde machen, ist Ministerin Karl nun sichtlich um eine Beruhigung der Lage bemüht: „Ich möchte, dass in diesem sensiblen Fall alle Aspekte wirklich beachtet werden.“
Bald schärfere Fußfessel-Regel?
Auch „Verschärfungen“ bei der Fußfessel-Vergabe an Sexualstraftäter lässt Karl nun prüfen. „Dabei soll vor allem eine stärkere Einbindung der Opfer angedacht werden.“ Beobachter gehen davon aus, dass künftig die „Fessel“-Vergabe an eine Stellungnahme des Opfers geknüpft sein könnte. Gerade im aktuellen Fall hatte das heute 22-jährige Opfer, wie berichtet, einen flehentlichen Appell an die Ministerin gerichtet: Ihr Peiniger, so hieß es, solle die Strafzeit nicht in seiner Wohnung verbringen dürfen, zumal dies der Tatort sei und der Mann bisher seine Taten auch nicht bereue.
Indessen macht der Grazer Anwalt Peter Bartl (er hatte für seine prominente Klientin, die ehemalige Tierpark-Betreiberin Andrea Herberstein „Hausarrest statt Gefängnis“ durchgesetzt) darauf aufmerksam, dass die Fußfessel an sich sinnvoll sei. „Nur wer die Voraussetzungen für einen Freigang erfüllt, bekommt in der Regel die Fußfessel.“ Freigänger sind Häftlinge, die tagsüber (außerhalb des Gefangenenhauses) arbeiten und nur nachts in die Anstalt „einrücken“ müssen.
Fußfessel-Debatte. Der Fall jenes Salzburgers, der als Fünffach-Vergewaltiger sechs Monate Haft in Form von Hausarrest absitzen soll, wird neu geprüft. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) spricht sich überdies für Verschärfungen bei der Fußfessel-Vergabe an Sexualstraftäter aus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)
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