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Sexualtäter im Risiko-Check

25.08.2012 | 17:19 |  von Teresa Schaur-Wünsch (Die Presse)

Jeder zu Haft verurteilte Sexualstraftäter wird in Wien-Floridsdorf begutachtet. Experten wie Reinhard Eher versuchen, deren Gefährlichkeit einzuschätzen. Es ist ein heikles Feld, in dem sich Eher bewegt.

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Öterreichs Sexualstraftäter sind in Floridsdorf versammelt. In einem grauen Büroregal, in sieben Fächern übereinander, liegen ihre Akten. Rote Mappen, auf dem Rücken steht mit schwarzem Filzstift der Name geschrieben. Florian K., Thomas B. Zwischen den Aktendeckeln: Geschichten von Grausamkeit und Leid.

Durch die Tür am Eck des Gebäudekomplexes, ein paar Stufen hinauf, dann rechts nach hinten: In ein paar kleinen Zimmern zwischen Polizeikommissariat und Bezirksgericht ist die sperrig benannte „Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter“ angesiedelt. Durch ein Fenster zum Innenhof sieht man auf das Gefängnis, eine Außenstelle der Justizanstalt Mittersteig für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zwei Zimmer sind hier für  den zweiwöchigen Aufenthalt der Sexualstraftäter reserviert, die von der Dokumentationsstelle zur Untersuchung einberufen wurden.

Ginge es nach der Gesellschaft, wären die Psychiater und Psychologen hier mit Hellsehen beschäftigt. Tatsächlich tun sie das Nächstbeste: „Wir versuchen, empirisch gesicherte Annäherungen zu treffen“, sagt Reinhard Eher, forensischer Psychiater und Leiter der Dokumentationsstelle, der mit hochgekrempelten Ärmeln in seinem Büro sitzt. „Denn das Verhalten einer Person können wir natürlich nie genau vorhersagen.“ Aufgabe seiner Stelle ist es, alle zu Haft verurteilten Sexualstraftäter in Risikokategorien einzuteilen und bei Anträgen auf bedingte Entlassung Gutachten zu erstellen.

600 Verurteilte pro Jahr. So einheitlich wie die roten Akten und das Bild des Boulevards vom „Sexmonster“ sind die Häftlinge dabei freilich keineswegs. Gemeinsam ist ihnen: Wer hierher kommt, hat in der Regel eine Vergewaltigung begangen oder ein Kind missbraucht. 500 bis 600 Menschen werden pro Jahr wegen Sexualdelikten verurteilt, die Hälfte zu unbedingter Haft.

Deren Geschichten werden hier studiert: Was hat der Täter schon früher getan, wer waren seine Opfer, wie ging er vor? „Früher gezeigtes Verhalten“, sagt Eher, „ist der beste Prädiktor für Künftiges.“ Am Ende landet der Täter „in einem Kastl mit einer bestimmten Rückfallwahrscheinlichkeit“. 60 Prozent, steht dann da, oder auch nur fünf. Ob der Täter mit der geringen Fünf-Prozent-Wahrscheinlichkeit wirklich zu diesen fünf Prozent gehört, kann vorher aber niemand sagen.

Um ein möglichst deutliches Ergebnis zu erhalten, wird ein Gutteil der Täter für zwei Wochen nach Floridsdorf bestellt. In Gesprächen soll die psychosexuelle Entwicklung erkundet werden. Wie ist er aufgewachsen, wie wurde ihm Sexualität nahegebracht, wurde er selbst missbraucht? Psychologen und Psychiater (immer zwei, für den seltenen Fall, dass einer dem manipulationserfahrenen Täter auf den Leim geht) fragen nach dem Vorleben, erkunden die Persönlichkeitsstruktur.

Maßnahmen, die selbst in Ehers Umfeld nicht immer auf Verständnis stoßen: „Es ist besser zu sagen, dass man Sexualtäter jagt, als dass man sie rehabilitiert. Dann ist man der hoch angesehene Psychocop. Wenn es um den Aspekt geht, was diese Menschen dazu gebracht hat, gerät man schon unter Verdacht. Und rennt gegen das Vorurteil an, dass alle Triebtäter sind.“

In regelmäßigen Abständen kocht das Thema hoch – wie jetzt, da die Fußfessel für einen Vergewaltiger heftig kritisiert wurde. Eher hat Verständnis dafür. Die Fußfessel werde als mildere Version der Haft angesehen – und wurde einem Täter genehmigt, „der offenbar keinerlei Reue gezeigt hat. Da passt für viele etwas nicht.“

Es ist ein heikles Feld, in dem sich Eher bewegt. Über seinem Schreibtisch hängen Schwarz-Weiß-Aufnahmen seiner Kinder. Ein blonder Bub, ein adoptiertes Mädchen aus Kambodscha, sie sind elf und sieben. Mitunter, sagt Eher, reiche das Thema bis in seine eigene Ehe hinein. Doch es sind gerade die Widersprüche, die Eher faszinieren. „Bei aller Grausamkeit findet man auch den Gegenpol: Es gibt nirgendwo diese Barmherzigkeit zu versuchen, auch beim größten Gewalttäter die menschlichen Seiten zu entdecken. Es braucht einen sehr menschlichen Zugang – den man vielleicht woanders gar nicht so sehr findet. In der Klinik ist es technokratischer, da bekommt man für seine Depression ein Medikament.“

Medikamente seien zwar auch bei Sexualtätern eine Option. „Die Delinquenz ausrotten kann das aber nicht.“ In den seltensten Fällen sei ein Verurteilter wirklich ein Triebtäter; der nach außen anständige Familienvater ist öfter dabei als der Pädophile, der im Schwimmbad lauert.
„Die meisten sind nicht so gestört, dass sie sich nicht stoppen könnten. Meist steckt eine ganz andere Dynamik dahinter.“ Da wird etwa die Ehekrise nicht bewältigt – also greift man sich ein verfügbares Sexualobjekt.

Fünf Jahre nach der Entlassung werden laut Eher jedenfalls nur fünf Prozent der Täter rückfällig – auch wenn sich die wenigsten in der Haft einsichtig zeigen. „80 Prozent derer, die hier landen, haben ,nie etwas gemacht‘“, sagt Eher. Dahinter stecken Scham, Verleugnung – oder, bei Psychopathen, auch völlig fehlendes Unrechtsbewusstsein. „Unsere Hauptarbeit besteht darin, zu einer Problemsicht zu verführen.“

Kleine, gefährliche Gruppe. Betreuung nach der Haft sei häufig dennoch nicht notwendig, bei einer kleineren Gruppe aber sinnvoll. Bleibt eine noch kleinere Gruppe, „bei der wir sagen müssen, dass wir relativ wenig wissen, wie wir ihre Gefährlichkeit eindämmen können“. Helfen würde da schon, Gefährlichkeit überhaupt besser einzuschätzen. Ob das in den Gutachten der Sachverständigen an Österreichs Gerichten immer passiert, ist sich Eher nicht so sicher. Zumal die Ausbildung für Forensiker immer noch „schlecht“ sei. Das Curriculum für eine Zusatzausbildung schlummert in einer Schublade.

Ob ihm etwas je besonders nahegegangen sei? Eher überlegt und verweist auf den Fall Fritzl. „Die Empörung war verständlich. Gleichzeitig hab ich mir gedacht: Wir haben im Jahr fünf Fritzls, die gar keinen Keller brauchen, weil sie so viel Macht ausüben, dass sie nur zu erscheinen brauchen, und alles um sie erstarrt.“

Fakten
500 bis 600 Menschen werden jährlich wegen eines Sexualdelikts verurteilt. Die Hälfte erhält eine unbedingte Haftstrafe.
Best lautet das Kürzel für die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter. Sie wurde 2002 eingerichtet, ist in Wien-Floridsdorf angesiedelt und unterzieht jeden Häftling auf Basis seiner Akten einem Gefährlichkeits-screening.
Ein Drittel bis die Hälfte wird danach persönlich untersucht. Sie werden dafür von der jeweiligen Justizanstalt „zugestellt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2012)

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79 Kommentare
Antworten Gast: Störrisch...
28.08.2012 18:00
0 0

Links?

...die ÖVP ist links, seit wann?
...die FPÖ, die in der Regierungs-zeit ÖVP/FPÖ enorme Einsparungen bei Gerichten, Gefängnissen etc. veranlasst haben, sind links angesiedelt?

Dann dürfte ich mich mit links/rechts nicht auskennen...oder Sie?

Antworten Gast: mir reichts
27.08.2012 09:10
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Re: Danke BRODA und Genossen

genauer gesagt hat broda, dass der sogenannte verbrecher, den es ja laut broda nicht gibt, schuld, sondern stets die gesellschaft.

damit hat er allen rechtsbrechern die eigene schuldfrage genommen, denn da gibt es auch keine schuldeinsicht, denn der rechtsbrecher ist immer ein opfer der gesellschaft.

Gast: freier und unfreier Tischler
25.08.2012 12:53
0 0

Wie sicher sind Fußfesseln - siehe Elsner und Fluchtgefahr-Argument

Sind elektronische Fußfesseln nicht unsicher wegen der potentiellen Fluchtgefahr?

Das Fluchtgefahr-Argument kenen wir ja von Elsner.

Das heißt, die Fußfesseln-Täter können (theoretisch) jederzeit flüchten, oder?

Re: Wie sicher sind Fußfesseln - siehe Elsner und Fluchtgefahr-Argument

wozu sollte in mehrfacher vergewaltiger flüchten, wenn er eh nicht eingesperrt wird und im nullkommanix wieder ein freier mann ist? ein paar wochen arbeiten und nix saufen und danach geht alles munter weiter wie vorher.

Gast: asisisi
25.08.2012 12:19
0 0

Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof

Der VwGH hat keine Vollzugskammer. Er hat überhaupt keine Kammern.

Kann von von einer Justizministerin oder irgendwelchen Schreiberlingen eigentlich ein Minimum an Sachkenntnis erwarten?

Gast: Du sollst nicht töten - weder körperlich noch psychisch
25.08.2012 12:15
10 0

Irgendwann bekommen Tierschützer längere Haft als mehrfache

Wenn die Karli so weitermacht, bekommen irgendwann Tierschützer ein längere Haft als mehrfache Sexualverbrecher an Minderjährigen.

Eine Justiz ohne Ethik und morialischen Werten....

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Re: Irgendwann bekommen Tierschützer längere Haft als mehrfache

Tierschützer nicht.

Radikale, gewaltbereite Sekten wie der VGT hoffentlich schon.

Gast: Ten Commandments
25.08.2012 12:08
4 0

Unfassbar -- wer Mädchen einen psychischen (und körperlichen) Schaden zufügt, wird beinahe belohnt

Es wird klar, dass der Rechtsstaat immer mehr zum Unrechtsstaat wird.

Dem "armen Vergewaltiger" gibt man ein paar Tage Fußfesseln, die Mädchen haben wahrscheinlich für den Rest ihres Lebens eine psychischen Schaden und sind vielleicht beziehungsunfähig. Laut Rechtsprechung kein Problem, hauptsächlich der so erbarmenswerte Vergewaltiger sitzt nicht ein, seine Freiheit, weitere Mädchen zu vergewaltigen, könnte eingeschränkt sein.

Entweder waren hier Richter am Werk, die in ihren feuchten Träumen von derartigen Daten träumen oder die Rechtsprechung wird immer mehr zur Unrechtsprechung. Vielleicht auch eine Vermischung von beidem....

Gast: Bua
25.08.2012 11:48
2 0

Straffreiheit

Warum lässt man nicht das Theater mit der Fussfessel ganz bleiben und führt Straffreiheit ein? Man würde sich die administrativen Kosten der Überwachung und Verwaltung und die Kosten der Rechtsmittelverfahren bei verwehrter Antragstellung sparen.

Warum das Ganze? Weil die Gefängnisse überquellen? Weil man eine Methode benötigt um Prominente sanft zu behandeln? Weil ein paar Ideologen von der gefängnislosen Gesellschaft träumen?

Antworten Gast: asisisi
25.08.2012 12:21
0 1

Re: Straffreiheit

Wissen Sie, wieviel der Häftling pro Tag für die Fusfessel BEZAHLEN muss?

Das ist eine Geldbeschaffungsaktion erster Klasse, die dazu dient, das Staatssäckel zu füllen (brauchen wir für Griechenland, Banken und Parteien samt Firmengeflechten und Vorfeld-NGOs). Opferrechte spielen dabei keine Rolle.

Re: Re: Straffreiheit

Deswegen wird die wohl auch so unglaublich oft vergeben, Blitzgneisser! -.-

Gast: Herr, lass regnen vom Himmel
25.08.2012 11:39
2 0

vermutlich bekommt er auch sofort einen Job

in einem Kinderheim.

14 1

bei Sexual-Straftaten bekommen nur die Opfer lebenslänglich


Antworten Gast: Erklärbär9
25.08.2012 23:27
2 1

Re: bei Sexual-Straftaten bekommen nur die Opfer lebenslänglich

"Und das immer!"

Bei Ihrer Aussage dann allerdings wirklich, denn wenn ich Opfer geworden bin, möchte ich nicht lesen oder hören müssen, ich sei jetzt fürs Leben geschädigt und werde nie mehr unbeschwert sein können... denken's ein bisschen nach, was Sie das schreiben.

Wieso wird

Vergewaltigung überhaupt noch verhandelt??

Antworten Gast: e.e.
25.08.2012 18:14
0 0

Re: Wieso wird

anscheinend im die Bürokratie mit Arbeit zu versorgen

Gast: IO
25.08.2012 10:15
5 0

Mit dem richtigen Parteibuch werdens gleich freigelassen...

Super - so schaut "Demokratie" aus...

3 0

Re: Mit dem richtigen Parteibuch werdens gleich freigelassen...

oder wie vor einigen Jahren als es um den damals verhärteten Verdacht von Kindesprostitution ging, in dem sehr namhafte Personen involviert gewesen sein sollen (es gilt natürlich wie immer die Unschulds(Lamm)vermutung) einfach "vergessen" anzuklagen !


Gast: gast567
25.08.2012 09:33
2 1

abstrus

"„Dabei soll vor allem eine stärkere Einbindung der Opfer angedacht werden.“ Beobachter gehen davon aus, dass künftig die „Fessel“-Vergabe an eine Stellungnahme des Opfers geknüpft sein könnte. "

das nennt man dann lynchjustiz, wie in saudi arabien, da zahlt man dann den eltern was und der/, und gut ist, andernfalls wird der/die TäterIn geköpft

Re: abstrus

Wenn das Opfer durch die Tat in Angst und Schrecken versetzt wurde oder schwer traumatisiert wurde, kann es für den Heilungsprozess sinnvoll sein, wenn das Opfer weiss, dass es den Täter mit Sicherheit zumindest eine bestimmte Zeitlang nicht antreffen wird. Solche Täter wohnen manchmal in unmittelbarer Wohnnähe des Opfers.

Soll nach einer grausamen Tat das Opfer zusätzlich leiden durch verständliche Ängste die das Trauma in die länge ziehen?

Fairer ist den Täter vom Opfer zu trennen indem man ihn sicher wegsperrt - er hat ja die ganze Misere verursacht. Ausser das Opfer hat keine Einwände gegen die Gewährung des Fussfessl-Vollzugs.

Ausserdem kann es verherrend auf die Psyche eines traumatisierten Opfers wirken, wenn es sieht, dass der Täter im Grunde so weiter leben darf wie bisher - also Strafcharakter des Vollzugs beinahe null.


Falls das VwGH entscheidet den Täter ins Häfen zurückzuschicken, hat er noch etliche Möglichkeiten einen normalen Strafvollzug zu entgehen oder abzumildern.

Bis zu Entscheidung des VwGH (dauert "ein Paar Monate") ist er "frei" = "Fussfessl-Vollzug".

Falls er vom VwGH zurück ins Häfen geschickt wird kann er sofort Freigang (arbeiten auserhalb der Anstalt) beantragen. Spätestens 3 Monate vor Vollzugsende muss der Entlassungsvollzug beginnen - dann hat er Aussicht auf Freigang + mehrere Ausgänge d.h. jeweils 3 Tage völlige Freiheit (eventuell aber mit Fussfessl)

Re: Falls das VwGH entscheidet den Täter ins Häfen zurückzuschicken, hat er noch etliche Möglichkeiten einen normalen Strafvollzug zu entgehen oder abzumildern.

Ach ja - der "gelockerte Vollzug" steht ihm auch zu (z.B. Hafträume werden nicht abgeschlossen, Benutzung von Gemeinschaftsräumen während der Tageszeit, Teilnahme an Veranstaltungen, Verlassen der Anstalt um Kurse zu besuchen, Zukauf von Lebensmitteln - Sortiment eines Greißlers, TV und Stereoanlage und Laptop im Haftraum)

Falls das VwGH entscheidet den Täter ins Häfen zurückzuschicken, hat er noch etliche Möglichkeiten einen normalen Strafvollzug zu entgehen oder abzumildern.

Bis zu Entscheidung des VwGH (dauert "ein Paar Monate") ist er "frei" = "Fussfessl-Vollzug".

Falls er vom VwGH zurück ins Häfen geschickt wird kann er sofort Freigang (arbeiten auserhalb der Anstalt) beantragen. Spätestens 3 Monate vor Vollzugsende muss der Entlassungsvollzug beginnen - dann hat er Aussicht auf Freigang + mehrere Ausgänge d.h. jeweils 3 Tage völlige Freiheit (eventuell aber mit Fussfessl)

Wer soll das verstehen?

Dem Hrn. Elsner wurde die Fußfessel verweigert, obwohl er damals schon über drei Jahre in Haft war, schwer herzkrank, mit vier Bypässen, beschlagnahmtem Vermögen und ohne Reisepass. Aber ein mehrfacher Vergewaltiger sonnt sich ein paar Monate am Balkon des eigenen Hauses.
Wer soll das verstehen?

Gast: p.
25.08.2012 07:18
8 0

Ich bin durchaus

für die Fussfessel! Die Arbeit sollte möglichst an der frischen Luft durchgeführt werden. Ich denke hier an gemeinnützige Arbeit im Steinbruch mit einem 10 Kilohammer.Auch im Hochwasserhilfsprogramm mit Schaufel und sechzehnstündiger Arbeit pro Tag könnten sich diese armen irregeleiteten Menschen nützlich machen.

3 0

ein einziger witz!

Die strafe für ein zerstörtes leben: ein paar monate fußfessel...

Gast: josef zach
25.08.2012 00:22
3 0

danke frau beatrix karl!

auch ich muss sagen, dass ich normal ein ruhiger mensch bin, dem nichts so schnell aus der bahn wirft. wie ich aber von diesem urteil gehört habe war ich auf 180 grad! dies justizministerin und deren gefolgen haben anscheinend nicht wirklich viel im hirn! ein opfer leidet ein leben lang unter diesen verbrechen und ein täter darf froh und munter daheim sitzen! zum kotzen ist das! die aktion mit den flugblättern finde ich auf jedenfall super, denn somit sind wenigstens die menschen in der umgebung gewarnt, welche bestie dort lebt. ich würde auch sehr gerne wissen in welcher gegend dieses monster wohnt, da auch ich eher ein vorsichtiger mensch bin! würde nur gerne wissen welche gegend gnig, parsch, aigen,....?
dem opfer möchte ich auf diesen weg alles gute wünschen. solche wunden werden ein leben lang nie heilen, man kann nur versuchen damit umzugehen!

Gast: Enkerl
24.08.2012 23:49
5 0

8 Monate?

5-fache Vergewaltigung einer 15 Jährigen und ursprünglich 8 Monate Haft?

Ich muss es immer wieder lesen, um es glauben zu können, tue mir dabei aber schwer. 8 Monate? Acht?

Korrigieren Sie mich, wenn ich mit meinen Werten, mit meinem Glauben an Gerechtigkeit falsch liege und in einer Art Parallelwelt lebe, aber ist das nicht eigenartig wenig Strafe für so ein Verbrechen?

Re: 8 Monate?

der Grund für diese milde Strafe ist aus den Akten klar und einleuchtend!

Gast: newromancer
24.08.2012 23:38
6 0

sextäter

vergewaltiger-eng."rapists"zählen im großteil der zivilisierten staaten zu den schwerst!verbrechern und werden entsprechend hart und unerbittlich bestraft.der lasche umgang mit diesem thema sorgt im ausland wiedereinmal für entsetzen und unverständnis über österreich...

Gast: Feministin
24.08.2012 23:09
6 0

Frage

Sechs Monate für fünfache Vergewaltigung einer Minderjährigen!? Könnte mir das jemand erklären? Ist Vergewaltigung ein Kavaliersdelikt in Österreich? ist Österreich überhaupt ein Rechtsstaat?

Gast: conny100
24.08.2012 23:08
0 0

Mir stellts die Haare auf,

mehr will ich nicht schreiben,ansonsten müßte ich Richter und Justiz aufs tiefste beleidigen.
Ich erspars mir lieber sonst würde ich mich auf ihre Stufe begeben.
Und ich denke die kann nur ziemlich tief unten liegen!


Gast: Final Justice
24.08.2012 23:03
3 0

Rechtsgeschichte

Ich wage die Prognose, dass unsere derzeitige Täterstreichlerjustiz von künftigen Generationen mit der selben Mischung aus erstaunter Angewidertheit und Verachtung betrachtet werden wird wie von der heutigen Generation die Rachejustiz des Mittelalters.

Gast: bruno33
24.08.2012 22:28
20 1

Das kann nicht mehr lange gut in diesen Europa,

wo sich immer mehr Opfer vorkommen müssen als ob sie der Dreck wären,weil die Justiz sich anscheinend immer mehr Sorgen und Mitleid mit den Tätern hat.

Ich spür es,es liegt schon in der Luft,es wird bald gewaltig knallen.

Antworten Gast: nsnfg
25.08.2012 00:30
4 0

Re: Das kann nicht mehr lange gut in diesen Europa,

Hoffe wirklich, du hast damit recht, denn das ist eine Sauerei höchster Güte und wer das Kommentar runterdrückt, war sicher nie Opfer oder hat keine Opfer in der Familie! Denn dann denkt man darüber mit Sicherheit anders!

Einfach nur UNERTRÄGLICH, wie das momentan läuft!

Gast: Kopfschüttler
24.08.2012 22:23
6 1

Wenn dieses Ansinnen der Lustiz so weitergeht.....

....dann wird man in Österreich, bald, OHNE Fußfesserl zu einer diskriminierenden Minderheit gehören, WEIL abschrecken wird so ein Clubbanderl(Fußfesserl) NICHT viele Verbrecher vor weiteren Taten.......Ich versteh das Zü der Lustiz nicht, da fehlen mir einfach die Worte, TAUSENDE ÖSTERREICHER empören sich über diese Clubbanderl-Entscheidung.....will man TAUSENDE ÖSTERREICHER auf die Strasse treiben, ist es das was man will, mit UNGERECHTIGKEIT etwas aufschaukeln???

Gast: Dr. Eisendraht
24.08.2012 21:55
11 1

Neue Gesellschaft

Der Oberheinz könnte doch gleich einen Gnadenakt setzen und ihm alles schenken. Oder wird er noch bis zur Weihnachtsamnestie warten


0 1

versorgung

wer versorgt solche Personen, die nicht außer aus dürfen?

Gast: Opa100
24.08.2012 19:51
21 1

Ich war immer ein ruhiger und besonnener Mensch,

aber wenn ich so was lese fängt dass Blut an zu kochen.Zum Glück habe ich Stärke und habe mich gleich wieder unter Kontrolle.
Aber man darf sich nicht mehr wenn manche Menschen dabei ausrasten.
Was geht in der Justiz und in diesen Richtern vor?
Was schaffen die für Gesetze?
Die können doch selbst nicht mehr normal sein.
Es braucht sich keiner mehr wundern wenn bald die Verbrecherzahl ins enorme steigt.
In was für einer Welt und in was für einer Zeit leben wir.


Antworten Gast: e.e.
25.08.2012 18:25
3 0

Re: Ich war immer ein ruhiger und besonnener Mensch,

Man kann aber dafür sicher sein, wenn sich ein Opfer wehrt und dem Täter Leid zugefügt eine harte Bestrafung folgt.
Wie schon so machen Polizisten ergangen ist, der Gut und Leben schützten wollte.

Antworten Gast: justerix
24.08.2012 22:01
12 0

Re: Ich war immer ein ruhiger und besonnener Mensch,

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt; aber offenbar ist die Justiz in den oberen Instanzen (z.B.0LGs) mit alt68ern durchsetzt, die vor der Pension noch einmal ihren Unfug veranstalten können.

Gratwanderung

Der Fall zeigt, ohne die detaillierten Umstände zu kennen: zwischen Resozialisieren und "gerecht" bestrafen ist es ein schmaler Grat.

Die Flugzettelaktion finde ich trotz aller Diskussion die geführt werden darf und soll, einen primitiven Rückschritt Richtung Mittelalter.

Antworten Gast: Fürn Hugo
25.08.2012 00:32
4 2

Re: Gratwanderung

Wieso wird eigentlich überall der Name des Täters schamhaft verschwiegen? Er ist doch rechtkräftig verurteilt und hat seine Strafe noch nicht verbüßt, unter diesen Umständen war früher eine Namensnennung zulässig und auch üblich.

Oder hat unser weiser Gesetzgeber inzwischen ein Gesetz durchgebracht, welches eine Namensnennung von Straftätern generell verbietet?

Auch finde ich nirgendwo eine Begründung dazu, wieso die Haftstrafe überhaupt so unverständlich niedrig ausgefallen ist. Hat das einigermaßen nachvollziehbare Gründe oder ist die Richterin bloß für gefängnislose Gesellschaft und so?

Ohne die ganze Geheimistuerei wäre es wahrscheinlich nicht zu der Flugzettelaktion gekommen, der ein verständliches Sicherheitsbedürfnis der Anrainer zugute gehalten werden muß.

In den USA gibt es übrigen Websites, sogenannte Sex Offender Registries, wo mit genauen Angaben über wieder in die Freiheit entlassene Sexualverbrecher inklusive Foto und Markierung des Wohnorts auf dem jeweiligen Stadtplan ausgiebigst informiert wird, siehe z.B. http://www.familywatchdog.us/ - sowas finden die hiesigen gutmenschlichen Verbrechersympathisanten sicher verabscheuungswürdig...

Re: Re: Gratwanderung

Genau, mit 95%iger Wahrscheinlichkeit wird der hier verurteilte Mann kein Sexualdelikt mehr begehen. Aber zur Sicherheit brandmarken wir ihn ein Leben lang, teeren und federn ihn und setzen ihn der Selbstjustiz des Mobs aus, damit er in jedem Fall nie wieder ein normales Mitglied der Gesellschaft werden kann.

Die Strafe ist die Verurteilung und die Haft (samt aller Begleiterscheinungen) und nicht das öffentliche Ruinieren des Lebens von jemandem. Es geht um Verhältnismäßigkeit und nicht um Verbrechersympathien.

Aber, wenn ich nicht "Todesstrafe für Ladendiebe" fordere, bin ich in Ihren Augen wohl ein Gutmensch.

Antworten Antworten Antworten Gast: e.e.
25.08.2012 18:29
0 0

Re: Re: Re: Gratwanderung

Das richte Maß der Strafe werden sie wohl erst finden wenn sie selbst zu Oper werden. Was hoffentlich nie eintritt.

8 0

Re: Gratwanderung

Es fehlt an wesentlich mehr Mittelalter. Das, was hier offenbar als "Zivilisation" betrachtet wird, hat ausschließlich die Erhaltung ihrer Fehler im Sinn.

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Re: Re: Gratwanderung

Im Mittelalter hättens solche Individien zumindest kastriert und geblendet.

Antworten Antworten Antworten Gast: e.e.
25.08.2012 18:31
1 0

Re: Re: Re: Gratwanderung

Mit der Scharia werden wir, Dank unserer Regierung und den Grünen bald dort sein

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Die Justiz sollte lieber die Opfer schützen!


3 3

Der gehört unverzüglich füsiliert.

Und damit hat sich's.