Wien/APA. Keine weiteren Ermittlungen gegen jene Polizei-Soko, die 13 Tierschützer in Wiener Neustadt wegen des Mafia-Paragrafen 278 a StGB (Beteiligung an einer kriminellen Organisation) vor Gericht gebracht hatte. Ein entsprechender Fortführungsantrag des rechtskräftig freigesprochenen Hauptangeklagten Martin Balluch wurde vom Wiener Straflandesgericht nun abgewiesen.
In der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, sei „keine qualifizierte Fehlentscheidung zu erblicken“, stellte das Wiener Landesgericht fest. Und weiter: „Selbst wenn im konkreten Fall offenbar fehlerhaft gearbeitet wurde, lässt sich daraus noch kein Rückschluss auf das Vorliegen eines wissentlichen Befugnismissbrauches (. . .) ziehen.“
„Blankovollmacht zu lügen“
Balluch reagierte auf die endgültige Verfahrenseinstellung mit heftiger Kritik: „Die Justiz hat nun mit der politischen Tierschutz-Soko den Schulterschluss vollzogen.“ Das Urteil sei eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und persönliche Animositäten auszuleben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2012)
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