19.06.2013 22:39 Merkliste 0

Tierschützer: Gericht lehnt Ermittlungen ab

27.08.2012 | 17:57 |   (Die Presse)

Das Wiener Straflandesgericht greift einen Antrag des rechtskräftig freigesprochenen Hauptangeklagten Martin Balluch, gegen die Tierschutz-Soko zu ermitteln, nicht auf. Balluch reagierte mit heftiger Kritik.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/APA. Keine weiteren Ermittlungen gegen jene Polizei-Soko, die 13 Tierschützer in Wiener Neustadt wegen des Mafia-Paragrafen 278 a StGB (Beteiligung an einer kriminellen Organisation) vor Gericht gebracht hatte. Ein entsprechender Fortführungsantrag des rechtskräftig freigesprochenen Hauptangeklagten Martin Balluch wurde vom Wiener Straflandesgericht nun abgewiesen.

In der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, sei „keine qualifizierte Fehlentscheidung zu erblicken“, stellte das Wiener Landesgericht fest. Und weiter: „Selbst wenn im konkreten Fall offenbar fehlerhaft gearbeitet wurde, lässt sich daraus noch kein Rückschluss auf das Vorliegen eines wissentlichen Befugnismissbrauches (. . .) ziehen.“

„Blankovollmacht zu lügen“

Balluch reagierte auf die endgültige Verfahrenseinstellung mit heftiger Kritik: „Die Justiz hat nun mit der politischen Tierschutz-Soko den Schulterschluss vollzogen.“ Das Urteil sei eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und persönliche Animositäten auszuleben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

10 Kommentare

Balluch

Kommentiert Herr Balluch unter mehreren Namen. Einen gewissen Schutz sollte eine Soko schon haben, auch wenn diese Fehler macht. unverstehbar, was man diesem Menschen auch noch für eine Plattform bietet, stattihn einfach medial in der Versenkung verschwinden zu lassen!

Gast: M. Wolf
28.08.2012 07:03
1 2

Das Urteil sei eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und persönliche Animositäten auszuleben.

Recht klug kann dieser Balluch nicht sein,
vor Gericht darf ein jeder lügen.

Re: Das Urteil sei eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und persönliche Animositäten auszuleben.

ein jeder angeklagte/polizist;sie sind wohl (primär) zweiteres...

Re: Das Urteil sei eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und persönliche Animositäten auszuleben.

Nur wenn er angeklagt ist. Ein Zeuge, zum Beispiel, darf natürlich nicht lügen. Wo kämen wir da auch hin?

The Untouchables

Wieder einmal bestätigt: "Welcher Beamte ermittelt schon gerne gegen andere Beamte?" (Abt.Insp. K.). Das Delikt des Amtsmissbrauchs ist mehrfach luft- und wasserdicht eingeschweißt. Es dient nur als vakuumverpacktes Schaustück einer Schaust
ellerjustiz.

Zitat Mag. Prammer: "Machen Sie sich keine Sorgen,

die Strukturen in Österreich funktionieren noch ganz gut --- bis auf die Justiz". 31.01.2011 im Parlament als die BO nach am rumfuhrwerken war. Besser ist es mit der Karl auch nicht geworden.

http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=138

ohne den klammerinhalt zu kennen

erscheint mir "wissentlicher befugnismissbrauch" ein sehr euphemistischer ausdruck für "beamtliche blödheit" zu sein.

Re: ohne den klammerinhalt zu kennen

Dieser Kommentar ist nichts weiter als eine plumpe und primitive pauschale Beleidigung, und daher entbehrlich...! In der "Presse" sollten wir doch nicht auf Steinzeit-Niveau diskutieren.

No, hat man sich außer Beförderungen der Verantwortlichen etwas anderes erwartet?

Ich nicht.

4 3

aha

geiste ueberforderung ist bei debilen in leitenden positionen nicht strafbar...