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Ministerin ordnet an: Vorerst keine Fußfessel für Sextäter

27.08.2012 | 18:19 |  Von Andreas Wetz (Die Presse)

Ministerium schiebt den Strafantritt eines verurteilten Vergewaltigers hinaus, bis ein Höchstgericht über Sache entschieden hat. Für die nächsten Wochen muss der Salzburger weder in Haft noch in Hausarrest gehen.

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Wien. Die öffentliche Aufregung über jenen rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger, der ab Dienstag eigentlich seine Strafe zu Hause und mit elektronischer Fußfessel antreten sollte, wird wohl noch eine ganze Weile lang andauern. Die zuständige Justizanstalt in Salzburg, oder besser das ihr übergeordnete Justizministerium, wartet mit dem Verschicken der Aufforderung zum Strafantritt noch zu. Oder anders formuliert: Zumindest für die nächsten Wochen gewährt die Justiz dem 51-Jährigen eine Art „Gnadenfrist“, während der er weder in Haft noch in Hausarrest gehen muss.

Hintergrund für diesen Schritt ist einerseits eine Beschwerde von Justizministerin Beatrix Karl beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), andererseits ein Antrag auf aufschiebende Wirkung über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, dem Mann – anstatt ihn in Strafhaft zu nehmen – sechs Monate lang das Tragen einer elektronischen Fußfessel und damit erleichterten Vollzug zu erlauben.

Entscheidung in einem Monat

Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen für viel Aufsehen, beschäftigt die Justiz jedoch schon länger. Der Verurteilte hatte vor etwa sieben Jahren ein damals 15-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt. Im folgenden Strafprozess erhielt er zunächst acht Monate unbedingte Haft. Während des Instanzenzuges fiel die Strafe jedoch zunehmend geringer aus, bis schließlich sechs Monate Hausarrest mit elektronischer Fußfessel übrig blieben. Der Aufschrei in Medien, Öffentlichkeit und bei der politischen Opposition war entsprechend laut.

So laut, dass die Justizministerin ihre anfänglich doch eher zurückhaltende Meinung zum Fall („Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unabhängige Richter so entschieden haben“) noch einmal überdachte. Der Beschwerde gegen das Urteil folgte der Antrag auf aufschiebende Wirkung für die elektronische Fußfessel. Laut Sven Pöllauer, in Karls Kabinett für den Strafvollzug zuständig, sei es nur logisch und folgerichtig, dass man mit jener Maßnahme, die man beim VwGH in einem konkreten Fall bekämpfe, nun zuwarte.

Der Öffentlichkeit, vor allem aber dem heute 22-jährigen Opfer, stellt sich nun die Frage: Wie lange wird es dauern, bis über die Art des Vollzugs Klarheit herrscht? Antwort: Im günstigsten Fall drei bis vier Wochen. So lange dauert es nämlich in der Regel, bis der VwGH über entsprechende Anträge auf aufschiebende Wirkung entscheiden kann. Auch der Betroffene selbst hat in diesem Verfahren noch einmal die Möglichkeit, sich zu äußern.

Die Bearbeitung der Beschwerde gegen die Vollzugsentscheidung an sich kann jedoch noch deutlich länger dauern. Bereits vergangene Woche nannte VwGH-Sprecher Heinz Kail im Gespräch mit der „Presse“ eine mögliche Dauer von „mehreren Monaten“.

Opfer „sehr erleichtert“

Zeit, während der das sensible Thema weiter aufregen wird. Sensibel nicht nur für das Opfer und sein Umfeld, sondern auch für den Täter und seine Angehörigen. Zuletzt tauchten etwa in der Umgebung des Wohnorts des ehemaligen Hundeausbilders Flugblätter besorgter Eltern auf, die zu einem Vorgehen gegen einen Vollzug mit elektronischer Fußfessel aufriefen.

Der Anwalt des Opfers, Nikolaus Rast, äußerte sich gegenüber der Austria Presse Agentur jedenfalls positiv zum Vorgehen des Ministeriums. Seine Mandantin sei darüber „sehr erleichtert“ gewesen, und weiter: „Ich gehe davon aus, dass ein Mädchen, das mit 15 mehrfach vergewaltigt wird, nicht mitansehen muss, wie der Täter ungestraft davonkommt.“

Zwar kann von „ungestraft“ auch in diesem Fall keine Rede sein, allerdings will das Justizministerium die Anwendung der elektronischen Fußfessel nun zumindest teilweise überdenken. Inwiefern, wollte Ministerin Karls zuständiger Kabinettsmitarbeiter, Sven Pöllauer, noch nicht sagen. Fest stehe nur, dass es zu keiner Ungleichbehandlung von „normalen“ und Sexualstraftätern kommen dürfe. Derzeit sei man damit beschäftigt, die Ideen von Bewährungshelfern und Opferschutzorganisationen zu sammeln. Bis zum Herbst wolle man evaluieren, anschließend das Vorhaben dem Parlament präsentieren.

Auf einen Blick
Ein Salzburger, der ein 15-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt hat, sollte am Dienstag sechs Monate in Hausarrest mit Fußfessel gehen. Nach einer Welle der Empörung geht das Ministerium gegen die Entscheidung beim VwGH vor – ein Urteil gibt es frühestens in drei bis vier Wochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2012)

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76 Kommentare
 
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Gast: Unverstaendnis...
28.08.2012 15:45
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Kurze Frage...

Also der Mann hat vor 7 Jahren (!!!) ein Mädchen vergewaltigt und muss jetzt erst seine Strafe antreten? Wo war er die letzten 7 Jahre? Konnte der da die ganze Zeit frei herumlaufen? Arbeiten/Urlaub fahren/beim Billa einkaufen? Und wieso regt man sich jetzt so künstlich drüber auf, dass er 6 Monate mit Fußfessel herumlaufen kann?

Re: Kurze Frage...

Nehmen wir an es sei Ihr Kind,würden Sie wollen das er frei herum rennt? oder das er Fußfesseln kriegt und nicht wie jeder andre Sextrtiebtäter hinter Gittern kommt?
Egal ob die Straffe zu spät kommt,sie kommt...und das zählt für die Eltern,fürs Kind,für alle die Mitfühlen..

Keiner möchte immer das Gefühl haben,der rennt frei herum,der kriegt seine gerechte Straffe nicht.

Bedenken Sie einmal die Sicht des Opfers bzw. der Angehörigen..

Antworten Antworten Gast: Unverstaendnis...
29.08.2012 13:58
0 0

Re: Re: Kurze Frage...

Also aus Sicht des Opfers ist ein 7-jähriger Instanzenweg während dessen der Täter frei herumläuft nur noch eine Verhöhnung. Mit Gerechtigkeit hat das alles nicht mehr viel zu tun. Aber ich finde 6 Monate für mehrfache Vergewaltigung auch verdächtig niedrig angesetzt; Es fehlen uns anscheinend die Hintergrundinformationen (die uns alle nix angehen!!), um das Urteil verstehen zu können.
Welche Form der "Bestrafung" nun aber "gerecht" ist, muss von der Justiz und nicht vom Opfer entschieden werden.

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überwiegend

Als aufmerksamer Leser kann man nur zu der Erkenntnis gelangen, dass der überwiegende Teil der Poster genauso viel Ahnung von der
Strafprozessordung, von der Urteilsfindung eins Schöffengerichtes, von einer Wiederaufnahme eines Strafverfahrens und einer Berufung hat,....

,...wie eine Vertreterin der Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt, wie sie es kürzlich in einer Puls 4 Diskussion zum besten gegeben hat. Es ist erstaunlich, mit welchem Unwissen und welcher originellen Rechtsauffassung öffentlich argumentiert wird.

Sollen rechtsstaatliche Prinzipien auf Zuruf und im medialen Anlassfall ausgehebelt werden? Nein Danke, auch wenn es in dem einen oder anderen Strafverfahren schwer fällt.

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überwiegend

Als aufmerksamer Leser kann man nur zu der Erkenntnis gelangen, dass der überwiegende Teil der Poster genauso viel Ahnung von der
Strafprozessordung, von der Urteilsfindung eins Schöffengerichtes, von einer Wiederaufnahme eines Strafverfahrens und einer Berufung hat,....

,...wie eine Vertreterin der Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt, wie sie es kürzlich in einer Puls 4 Diskussion zum besten gegeben hat. Es ist erstaunlich, mit welchem Unwissen und origineller Rechtsauffassung argumentiert wird.

Sollen rechtsstaatliche Prinzipien auf Zuruf und im medialen Anlassfall ausgehebelt werden? Nein Danke, auch wenn es in dem einen oder anderen Strafverfahren schwer fällt.

Das kann doch nicht sein!

Dass ein rechtskräftig Verurteilter jetzt frei herumlaufen kann, ohne Fussfessel? Warum kam er statt dessen nicht ins Gefängnis, wenn Frau Minister die Fussfessel für Sextraftäter verbietet? Irgendwie unververständlich!

Gast: Gast_123
28.08.2012 11:45
2 0

mir wir schlecht

Bei solche einer Tat jahrelang - trotz Urteil - nicht im Gefängnis - da stimmt etwas gewaltig nicht in unserem Rechtssystem. Hoffentlich wird bei Gewalttaten die Fussfessel nochmals überdacht werden. Der Vergewaltiger war ja laut dem Bericht weder in Haft noch in Therapie. Kann mir nicht vorstellen, dass seine krankhaftes Verhalten nun von selbst besser geworden ist - ausserdem gehört solch eine Tat mit Gefängnis bestraft.

Gast: mir reichts
28.08.2012 10:05
3 0

gnadenfrist? aha

damit er nicht aus der übung kommt.

ich verstehe die justiz schon lange nicht mehr.

Gast: das mädchen aus dem song
28.08.2012 09:51
3 0

die "logik" der österreichischen justiz ist unüberbietbar


Gast: Da stimmt was nicht!
28.08.2012 09:37
2 0

Ein 45 Jähriger der ein 16 Jährige vergewaltigt,

da gibt's ein sehr klare einfache Antwort die die Gesellschaft erwartet, Lebenslange ohne Chance auf vorzeitige Entlassung, geht das nicht, nach dem Gefängnis ab in eine Klinik für abnormale Rechtsbrecher ohne Chance einer Entlassung irgendwann.

Wie es in diesem Land möglich ist, das ein gültiger Rechtspruch 6 Jahre hinausgezögert, da stimmt etwas gewaltig nicht!

Dieses harte Vorgehen ist nur dann Berechtigt, wenn die Tat medizinisch eindeutig erfolgte, in dem Fall ja sehr klar, das Opfer war unter 18 Jahre und die Medizinnische Beurteilung wohl klar, da gibt's wohl kaum eine Unstimmigkeit, selbst wenn das im Willen des Opfers gewesen wäre, (mißbrauch um diese Delikte gibt's ja zur genüge leider), der Altersunterschied war weit jenseits jeder Romeo und Julia Regelung!

Ein eigenes Thema ist, wie man bei einer derartigen Tat überhaupt auf die Idee kommt Fußfesseln verwenden zu wollen, jeder der Einschläge Bilder von 16 Jährigen am PC hat bekommt die gesamte Gesetzeskeule zu spüren, ohne Diskussion!

Antworten Gast: cecsy
28.08.2012 11:39
0 3

Re: Ein 45 Jähriger der ein 16 Jährige vergewaltigt,

Vergewaltigung ist so ein Delikt.- Es gibt wirklich brutale Vergewaltigungen und "beinahe einvernehmliche". - Denken Sie daran wieviele Frauen angeben von ihrem Ex vergewaltigt worden zu sein. Das ist jedoch eine ganz andere Kategorie als nachts im Park von einem Wildfremden überfallen und vergewaltigt zu werden. Auch bei jungen Mädchen bin ich mir nicht sicher wie oft diese nicht ein bißchen mit dem Feuer spielen wollen - und die Situation entgleitet. Im gegenständlichen Fall bestand ja eine gewisse "Beziehung" zwischen Opfer und Täter. Auf der Vergewaltigungsskala von 1 bis 10 würde ich auf 6 tippen.

Re: Re: Ein 45 Jähriger der ein 16 Jährige vergewaltigt,

Ich fände es schlimmer von.meinem Freund vergewaltigt zu werden, als von einem Fremden. Schließlich vertraue ich meinem Freund und liebe ihn und wenn er dann so ein furchtbares Verbrechen begeht und mich vergewaltigt..das fände ich am schlimmsten. Nur weil eine Frau einen Mann liebt oder auch Sex mit ihm hatte, heißt es nicht, dass sie es deshalb immer will. Und es darf nicht milder bestraft werden, nur weil sie eine Beziehung hatten. Denn die Straftat bleibt dieselbe.

Ich bin nur dann für eine Milderung, wenn:
- der Täter aufrichtige Reue zeigt und sich entschuldigt
- es nur 1x vorkam (nicht 5x)
- er das Schmerzensgeld bezahlt
- keine Gefahr mehr von ihm ausgeht (durch Gutachten ermittelt)
- er sich einer Therapie unterzieht

Nur wenn all diese Faktoren zutreffen, ist in meinen Augen eine Strafmilderung (auch bei so einer abscheulichen Tat) okay. Aber wenn der Täter nichts bereut und er es mehrmals getan hat, dann auf keinen Fall!

Noch ganz dicht?

Jede Vergewaltigung ist ein Verbrechen und gehört dementsprechend verfolgt und bestraft!

Antworten Antworten Antworten Gast: cecsy
28.08.2012 16:08
0 1

Re: Noch ganz dicht?


Bestraft wird auch das Nehmen von Leben. Allerdings würden nur Dumme meinen, dass tot gleich tot ist und nicht zwischen Notwehr, Totschlag und Mord zu unterscheiden wäre. Es gibt eben auch Vergewaltigung und Vergewaltigung.

Gast: tc_t
28.08.2012 08:09
2 0

wird immer besser

zuerst keine haft, dann fussfessel und jetzt gar nix.. justiz ala österreich

Gast: pronstar
27.08.2012 21:03
3 13

...

Hat die Menschenhetze der Kronenzeitung jetzt also doch Wirkung gezeigt.

Antworten Gast: NPT
28.08.2012 10:28
4 1

Re: ...

Sie sind also ein Sextätersympatisant!

Gast: Salisburgo
27.08.2012 20:03
6 1

Strafe

... die fussfessel wurde ja nur eingeführt, damit kein politiker in den häf'n muss falls die "unabhängige" justiz ja wirklich einmal ein urteil dieser art treffen würde und nicht alles nur verschleppt bis es verjährt wird

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Fünf Jahre bis zum endgültigen Urteil

"Der heute 51-Jährige wurde 2007 rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Doch ins Gefängnis musste er nie. Denn nach Erhalt einer Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor einigen Monaten wurde dann seitens der Justiz sogar der unbedingt verhängte Haftteil von acht Monaten auf sechs Monate reduziert worden - wegen "Wohlverhaltens" des Verurteilten."

Nicht nur das Straf­maß ist total lächerlich für eine fünffache Vergewaltigung sondern auch die Verfahrensdauer bis zum endgültigen Urteil.
Den Vogel schießt aber die Sache ab dass er für die Verzögerung des Verfahrens auch noch belohnt wird weil er ja in den fünf Jahren nicht noch jemand vergewaltigt hat wird ihm das als "Wohlverhalten" angerechnet.

Re: Fünf Jahre bis zum endgültigen Urteil

Was für außerordentlich gute Beziehungen hat denn der Vergewaltiger zur Salzburger Justiz? Hat man da eigentlich schon nachgefragt? Vielleicht das Hunderl von der Frau Rat trainiert?

Gast: ZARA
27.08.2012 19:04
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Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

Man kennt ja aus Erfahrungen in der Geschichte wie sich die bigotten Österreicher aufführen können, wenn sie sich unbeobachtet fühlen oder keine Strafe zu erwarten haben!
Kein Wunder, dass die Resozialisierung von Kriminellen so schwierig ist, wenn das"normale" soziale Umfeld in den Gemeinden, wie man deutlich sieht, völlig asozial sind.
Hier dreht sich das Opfer-Täter-Verhältnis komplett um.

Antworten Gast: mir reichts
28.08.2012 10:08
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Re: Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

dann kann ich nur hoffen, sie haben keine tochter im gefährdeten alter.

manche müssen eben mangels empathie das unglück selber erleiden um zu merken, wie sich das anfühlt.

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Re: Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

Asozial sind Sie und die, die Sie hier so heftig bedauern. Aber auch diese Phase, in der jeder Auswurf mehr zählt als der gewöhnliche Bürger, geht vorbei, und dann empfehle ich warme Kleidung.

Antworten Antworten Gast: ZARA
28.08.2012 09:40
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Re: Re: Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

Ihre Aussagen sind unerträglich!
Haben Sie bei der Sozialisierung geschlafen?
Der Täter hat aus krankhaften Verhalten heraus gehandelt. Er ist ebene krank und nicht böse!
Den Unterschied verstehen Sie doch bitte!

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Re: Re: Re: Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

Ihre pseudophilosophischen Betrachtungen über krank oder böse interessieren nicht. Was zählt, ist die Tat , und nicht die Ausreden dafür.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ZARA
28.08.2012 15:02
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Re: Re: Re: Re: Ich will gar nicht wissen welchen Vorurteilen nun dieser Mann und seine Frau ausgesetzt sind!

Sie werden den Rechtstaat auch nicht dazu bringen dem wütenden Mobb auf der Straße nachzugeben!!!!
Dazu sind wir zum Glück schon eine gefestigte Demokratie mit einem liberalem Strafrecht und dem Bekenntnis zur Resozialisierung Krimineller.

 
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