Wien. Die öffentliche Aufregung über jenen rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger, der ab Dienstag eigentlich seine Strafe zu Hause und mit elektronischer Fußfessel antreten sollte, wird wohl noch eine ganze Weile lang andauern. Die zuständige Justizanstalt in Salzburg, oder besser das ihr übergeordnete Justizministerium, wartet mit dem Verschicken der Aufforderung zum Strafantritt noch zu. Oder anders formuliert: Zumindest für die nächsten Wochen gewährt die Justiz dem 51-Jährigen eine Art „Gnadenfrist“, während der er weder in Haft noch in Hausarrest gehen muss.
Hintergrund für diesen Schritt ist einerseits eine Beschwerde von Justizministerin Beatrix Karl beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), andererseits ein Antrag auf aufschiebende Wirkung über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, dem Mann – anstatt ihn in Strafhaft zu nehmen – sechs Monate lang das Tragen einer elektronischen Fußfessel und damit erleichterten Vollzug zu erlauben.
Entscheidung in einem Monat
Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen für viel Aufsehen, beschäftigt die Justiz jedoch schon länger. Der Verurteilte hatte vor etwa sieben Jahren ein damals 15-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt. Im folgenden Strafprozess erhielt er zunächst acht Monate unbedingte Haft. Während des Instanzenzuges fiel die Strafe jedoch zunehmend geringer aus, bis schließlich sechs Monate Hausarrest mit elektronischer Fußfessel übrig blieben. Der Aufschrei in Medien, Öffentlichkeit und bei der politischen Opposition war entsprechend laut.
So laut, dass die Justizministerin ihre anfänglich doch eher zurückhaltende Meinung zum Fall („Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unabhängige Richter so entschieden haben“) noch einmal überdachte. Der Beschwerde gegen das Urteil folgte der Antrag auf aufschiebende Wirkung für die elektronische Fußfessel. Laut Sven Pöllauer, in Karls Kabinett für den Strafvollzug zuständig, sei es nur logisch und folgerichtig, dass man mit jener Maßnahme, die man beim VwGH in einem konkreten Fall bekämpfe, nun zuwarte.
Der Öffentlichkeit, vor allem aber dem heute 22-jährigen Opfer, stellt sich nun die Frage: Wie lange wird es dauern, bis über die Art des Vollzugs Klarheit herrscht? Antwort: Im günstigsten Fall drei bis vier Wochen. So lange dauert es nämlich in der Regel, bis der VwGH über entsprechende Anträge auf aufschiebende Wirkung entscheiden kann. Auch der Betroffene selbst hat in diesem Verfahren noch einmal die Möglichkeit, sich zu äußern.
Die Bearbeitung der Beschwerde gegen die Vollzugsentscheidung an sich kann jedoch noch deutlich länger dauern. Bereits vergangene Woche nannte VwGH-Sprecher Heinz Kail im Gespräch mit der „Presse“ eine mögliche Dauer von „mehreren Monaten“.
Opfer „sehr erleichtert“
Zeit, während der das sensible Thema weiter aufregen wird. Sensibel nicht nur für das Opfer und sein Umfeld, sondern auch für den Täter und seine Angehörigen. Zuletzt tauchten etwa in der Umgebung des Wohnorts des ehemaligen Hundeausbilders Flugblätter besorgter Eltern auf, die zu einem Vorgehen gegen einen Vollzug mit elektronischer Fußfessel aufriefen.
Der Anwalt des Opfers, Nikolaus Rast, äußerte sich gegenüber der Austria Presse Agentur jedenfalls positiv zum Vorgehen des Ministeriums. Seine Mandantin sei darüber „sehr erleichtert“ gewesen, und weiter: „Ich gehe davon aus, dass ein Mädchen, das mit 15 mehrfach vergewaltigt wird, nicht mitansehen muss, wie der Täter ungestraft davonkommt.“
Zwar kann von „ungestraft“ auch in diesem Fall keine Rede sein, allerdings will das Justizministerium die Anwendung der elektronischen Fußfessel nun zumindest teilweise überdenken. Inwiefern, wollte Ministerin Karls zuständiger Kabinettsmitarbeiter, Sven Pöllauer, noch nicht sagen. Fest stehe nur, dass es zu keiner Ungleichbehandlung von „normalen“ und Sexualstraftätern kommen dürfe. Derzeit sei man damit beschäftigt, die Ideen von Bewährungshelfern und Opferschutzorganisationen zu sammeln. Bis zum Herbst wolle man evaluieren, anschließend das Vorhaben dem Parlament präsentieren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2012)
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