Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen. Er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten. Statt den unbedingten Teil zu verbüßen, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.
Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus. Statistisch gesehen sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.
OLG sieht geringes Rückfallrisiko
Trotz dieser Skepsis leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen Folge und genehmigte die Fußfessel. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich "ein geringes Rückfallrisiko".
Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.
Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das "Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform" sei "derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern".
Karl betont "Reformbedarf"
Nicht glücklich ist Justizministerin Beatrix Karl mit dieser Entscheidung. Sie akzeptiere zwar grundsätzlich jede Entscheidung der unabhängigen Justiz, habe jedoch gegen den Beschluss der Vollzugskammer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Dieser sei der Beschwerde auf aufschiebende Wirkung aber nicht nachgekommen, erläuterte Karl am Mittwochnachmittag.
"Dieser Fall zeigt wieder auf, dass Reformbedarf bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter besteht", betonte Karl.
Anzeige knapp vor Verjährung
Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.
Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.
Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren.
Täter darf in Segelschule vortragen
Der mittlerweile pensionierte HTL-Lehrer muss den elektronisch überwachten Hausarrest nicht durchgehend in jenem Kleingartenhäuschen verbringen, das er mit seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn bewohnt. Die Vollzugskammer hat die Fußfessel mit Auflagen verbunden, die dem Mann einen recht freizügigen Bewegungsspielraum lassen.
So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf.
Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.
Tochter wurde von Medien informiert
Die Tochter des ehemaligen HTL-Lehrers erfuhr von der APA, dass ihr Vater die Fußfessel genehmigt bekommen hat, erklärte ihr Anwalt. Auch er selbst wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass sich der 55-Jährige seit vergangenem Donnerstag im Hausarrest befindet: "Das Opfer bzw. sein Vertreter werden in diesen Fällen normalerweise nicht verständigt." Der Jurist schloss aber aus, dass sie sich zu den Vorgängen öffentlich äußern wolle: "Sie ist froh, dass das alles erledigt ist."
(APA)
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