19.06.2013 22:52 Merkliste 0

Fußfessel für HTL-Lehrer, der Tochter missbrauchte

29.08.2012 | 14:28 |   (DiePresse.com)

Justizanstalt und Begutachter waren skeptisch bis ablehnend, dennoch darf der Wiener seine Haft im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen. Er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten. Statt den unbedingten Teil zu verbüßen, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest. 

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die "absolut fehlende Deliktseinsicht" sowie die "fehlende Therapiewilligkeit" des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine "positive Prognose" zulasse.

Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens" skeptisch aus. Statistisch gesehen sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden. Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine "Persönlichkeitseigenschaften" aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet "jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext" gegeben.

OLG sieht geringes Rückfallrisiko

Trotz dieser Skepsis leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen Folge und genehmigte die Fußfessel. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich "ein geringes Rückfallrisiko".

Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.

Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das "Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform" sei "derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern".

Karl betont "Reformbedarf"

Nicht glücklich ist Justizministerin Beatrix Karl mit dieser Entscheidung. Sie akzeptiere zwar grundsätzlich jede Entscheidung der unabhängigen Justiz, habe jedoch gegen den Beschluss der Vollzugskammer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Dieser sei der Beschwerde auf aufschiebende Wirkung aber nicht nachgekommen, erläuterte Karl am Mittwochnachmittag.

"Dieser Fall zeigt wieder auf, dass Reformbedarf bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter besteht", betonte Karl.

Anzeige knapp vor Verjährung

Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.

Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.

Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren.

Täter darf in Segelschule vortragen

Der mittlerweile pensionierte HTL-Lehrer muss den elektronisch überwachten Hausarrest nicht durchgehend in jenem Kleingartenhäuschen verbringen, das er mit seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn bewohnt. Die Vollzugskammer hat die Fußfessel mit Auflagen verbunden, die dem Mann einen recht freizügigen Bewegungsspielraum lassen.

So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für "persönliche Erledigungen" verlassen darf.

Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Bei ihm wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.

Tochter wurde von Medien informiert

Die Tochter des ehemaligen HTL-Lehrers erfuhr von der APA, dass ihr Vater die Fußfessel genehmigt bekommen hat, erklärte ihr Anwalt. Auch er selbst wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass sich der 55-Jährige seit vergangenem Donnerstag im Hausarrest befindet: "Das Opfer bzw. sein Vertreter werden in diesen Fällen normalerweise nicht verständigt." Der Jurist schloss aber aus, dass sie sich zu den Vorgängen öffentlich äußern wolle: "Sie ist froh, dass das alles erledigt ist."

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

64 Kommentare
 
12
Gast: Mr Entsetzt
17.09.2012 00:08
0 0

Ich empfinde die

6 Monate unbedingt, dafür dass man seine eigene Tochter 6 Jahre lang vergewaltigt eine bodenlose Frechheit!

Ein Opfer eines Mordes ist tot und muss sich daher nicht jeden Tag an die Tat erinnern, ein Opfer einer Vergewaltigung hat sein leben lang damit zu kämpfen.

Schon ohne den Vergleich mit Vermögensdelikten zu ziehen ist mein Vertrauen in unsere Justiz verloren!!!

Fußfessel ist keine Strafe

sondern nichts als "überwachter Hausarrest". Ich würde jetzt einmal sagen, das läuft dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger diametral zuwider. Die Anwendung der Fußfessel heißt, dass Vergehen (mit verfügter Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr) faktisch straffrei gestellt werden. Dem Bürger verlangt es aber nicht nur nach Rache, sondern auch nach Schutz vor Straftätern (sprich: Abschreckung). Und dass Abschreckung durch Strafe nicht wirkt, wird zwar immer wieder von "Experten" behauptet, deren Weltanschauung die Grundlage ihrer Behauptung ist, bewiesen ist es hingegen nicht.

Gast: sosorry
01.09.2012 23:32
0 0

die ganze familie ist hier ein opfer wegen einer einzelnen person leiden alle

hier zerbricht eine ganze familie, wie kann ein mensch rein krieg der spermien mäßig das generationen antun, das wirkt sich auf einen ganzen stammbaum aus. und toll von der fußfessel hat keiner was.

1 1

Die "Piraten" sind echte Fußfesselfetischisten:

O-Ton der Piratenpartei: "Opferschutz hat Grenzen"!

Zum Nachlesen:
https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=2&t=4563

0 0

Re: Die "Piraten" sind echte Fußfesselfetischisten:

Das ist eine arg verkürzte Wiedergabe.Es handelt sich um den Beginn einer Forendiskussion und da gibt ein Teilnehmer diesen zugegeben seltsamen Satz von sich.Andere Forumsteilnehmer haben ganz andere Meinungen,wobei sich überhaupt noch nicht viele zu Wort meldeten.Beurteilen sie andere Parteien auch nach dem,was eine einzelne Privatperson kommentiert?Finde ich ziemlich unfair.

Gast: Raven 27
30.08.2012 20:51
1 0

Wie wäre es,

wenn man die Fussfessel gegen die schöne alte Kanonenkugel mit Kette tauschen würde??
Damit könnten die Träger derselbigen sich etwas schwieriger aus ihrer Wohnung bewegen, und wären auch um einiges auffälliger im Straßenbild!!

Gast: Antiradler
30.08.2012 14:19
2 1

Das ist das neue Rechtsempfinden

Steckt eine Supermarktkassiererin 1 Cent ein, so kündigt man sie und läuft zu Gericht.

Bringt jemand aus religiösem Wahn, Frau oder Kind um, so ist das eine allgemein verständliche Erregung. Vergewaltigt wer sein eigenes Kind, so muß man Milde walten lassen, weil ja die Tat schon lange zurückliegt.

Aber, hat wer eine Verkehrsstrafe nicht bezahlt, ab ins Häfn.........

Ich verstehe das voll und ganz, die gefährlichen Verbrecher müssen ins Gefängnis, die anderen bleiben zu Hause.

Die Informationen

über verurteilt Sexualtäter kommen meistens aus deren Umfeld selbst.

Ob der neidige Konkurrent seinen Mitbewerber "aufdeckt", oder aus anderen persönlichen Rachegründen, das Web 2.0 bietet genug Möglichkeiten als anonymer (später enttarnter) Aufdecker aufzutreten und den Jubel der Forenuser zu kassieren.

Gast: Das Ekel Alfred
30.08.2012 13:03
2 1

Unter Kontrolle


Wenn Sexualstraftäter die elektronische Fessel so gerne haben (Fesselfetischisten?), dann sollte ihnen die Justiz diesen Gefallen tun und ihnen diese lebenslang verpassen.

Aber auch am richtigen Körperteil.


1 0

offenkundig

stört es die Österreicher in keinsterweise, dass seit geraumer Zeit Details über abgeurteilte Straftäter faktisch ungefiltert an die Öffentlich gespült werden?

Sind es die Verurteilten selbst, die bei sämtliche Zeitungen anrufen und aktuelles zum Besten geben? Oder werden die Details durch Behörden bereitgestellt? Dazu hätte ich gerne die Rechtsgrundlage gelesen.

Aber wie sieht es aus, wenn sich das ganze als Justizirrtum herausstellt?...wie z.B. im Falle Kachelmann, im Falle des Herrn Türck,oder..wie z.B. im Falle des Herbert B. der 7 Jahre unschuldig im Gefängnis sass,..wo das Opfer schlicht und weg gelogen hat.

Bei ca. jährlich 3000 Anzeigen und 500 Verurteilungen liegt eben die Falschbeschuldigungsquote in Österreich bei mindestens 6:1.

Antworten Gast: Dr Evil
30.08.2012 12:06
2 1

Re: offenkundig

Nein, es stort mich ueberhaupt nicht. Ich wuerde sogar sehr gerne mehr wissen, z.B. wie der HTL Lehrer heisst und wo er wohnt.

2.Versuch

gestern hörte ich von einem Sohn und seiner Mutter. Bankraub, weil arbeitslos geworden und sie wollten ihr Haus retten. Sohn: 5 Jahre. Mutter: 3 Jahre, davon 14 unbedingt!!!
Und warum darf einer, der Frauen kaputt macht mit einem Fußfesselchen herumlatschen? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit. Diese Gesetze gehören sofort geändert. Vergewaltigung usw ist Seelenmord.

0 0

Re: 2.Versuch

Es ist offenkundig.
Die Seele eines Menschen ist in dieser Gesellschaft weit weniger wert als vergängliches Hab und Gut.Wird tagtäglich demonstriert.

Antworten Gast: Trauma
04.09.2012 22:01
0 0

Re: 2.Versuch

Was passt daran nicht? Wenns ein bewaffneter Bankraub war, dann ist normalerweise schon die Mindeststrafe fünf Jahre, von daher ist das eh relativ niedrig...und warum glauben eigentlich alle, dass ein Opfer eine Bankraubs (nicht die Bank, sondern der/die Angestellte) nicht traumatisiert ist? Warum glauben immer alle, dass exklusiv nur Vergewaltigungsopfer traumatisiert sind? Es ist an sich hinreichend bekannt, dass auch z.B. die Ermordung eines nahen Angehörigen, eben so ein Überfall, wo man Todesängste ausstehen muss oder ein beinahe tot geprügelt werden schwere psychische Probleme verursachen können...aber offenbar denken hier im Forum viele nicht so weit und sehen eine Traumatisierungsgefahr nur bei Sexualdelikten...daher gehört meiner Meinung nach generell der Strafrahmen für Gewalttaten angehoben, aber dass sich hier alle auf die Sexualverbrechen versteifen, ist schon eigenartig...

0 0

Re: Re: 2.Versuch

Da hat "Trauma" natürlich schon recht.Wenn Gewalt im Spiel ist,ist das weit schlimmer als ein reines Eigentumsdelikt.
Wobei in der Praxis reine Eigentumsdelikte meist schärfer geahndet werden,was das absolut falsche Signal ist und ein Spiegel unserer Zeit.

6 1

Sextäter

Sextäter sind in Österreich offenkundig Personen die mit einer Fußfessel das Auslangen finden. Welche Geisterreiter sind für diese Gesetze verantwortlich, die die Gerichte zu vollziehen haben.
Die Dutrouxgattin in Belgien erhält eine Strafnachsicht über die Hälfte der verhängten Strafe.........
Nur noch wundern über diese sonderbaren Vorschriften die von den Abgeordneten im Parlament abgesegnet werden. Haben diese einen Freibrief für mangelhafte Gesetze?

Sarkastisch gesagt :

Fessel ja, aber an einer anderen Stelle. Und zwar lebenslang.

Antworten Gast: Gast 0000
30.08.2012 09:12
3 1

Re: Sarkastisch gesagt :

Absolut richtig!!!
Es ist eine Schweinerei, höflich ausgedrückt, wie man mit "nur" einer Fußfessel bei einer der verabscheungswürdigsten Straftaten davonkommt!!!
Eine Schande für Österreich!!!

Stellungnahme des OLG unverständlich!

Das OLG begründet die Entscheidung für die Fußfessel damit, dass die Tat 17 Jahre zurückliegt und dass sich der Täter seither wohlverhalten hat.

Gut. Besser: überhaupt nicht gut!

Denn das bedeutet unter dem Strich, dass das Opfer selbst an dieser milden Behandlung des rechtskräftig verurteilten Mannes schuld ist, weil es erst sehr, sehr spät und nicht sofort Anzeige erstattet hat. Denn dadurch kam es auch erst 15 Jahre nach Ende der Taten zu einer Verurteilung ...

Aber, wenn man weiß, dass Vergewaltigungsopfer aufgrund ihrer schweren Traumatisierung oft Jahre oder Jahrzehnte brauchen um die Tat erzählen und anzeigen zu können, dann ist das ein Grund mehr, KEINE Milde gegenüber dem Täter walten zu lassen.

Aus dieser Sicht ist für einen Bürger mit normalem Rechtsempfinden diese Entscheidung des OLG überhaupt nicht zu verstehen.

Dass der Täter für das Leid das er dem Opfer zugefügt hat hart zu bestrafen ist, ist ja hoffentlich keine Frage. Und Wohlverhalten des Täters hilft dem Opfer bei der Aufarbeitung wahrscheinlich überhaupt nicht weiter ...

Antworten Gast: Gast 0000
30.08.2012 09:17
2 1

Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Richtig!
Oder haben diese Richter gar "Angst", daß der Straftäter im Gefängnis auf nicht aufzuklärende Weise "umkommt"??
Denn solche Straftäter sind in der "Häfn-Hierarchie" gaaaanz unten...
Bitte ins Gefängnis, ganz klassisch!
So ein Verbrechen verjährt niemals.

Antworten Gast: Walter von der Vögelweide
30.08.2012 08:09
2 7

Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Na geh!
Nach fast 2 Jahrzehnten brauchts keinen Trara mehr.
Wenn man solange nichts gleichartiges anstellt, dann war es aber wirklich ein einmaliger Ausrutscher.
Kann man doch nicht ewig nachtragen.
Weil wo bleibt da die Rechtssicherheit?

Re: Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Jahrelang regelmäßig minderjährige Tochter vergewaltigt, keine Einsicht dass das ein Delikt ist? Und das ist ein EINmaliger Ausrutscher?

Gehts noch, Herr V.?

2 3

kanns wahr sein?

super!
Wer "absolut deliktuneinsichtig ist" bekommt...

die FUSSFESSEL!!


Gast: globetrotterneu
30.08.2012 00:22
9 3

nie wieder schwarz rot

täter schützen täter so läuft das system.

Re: nie wieder schwarz rot

Und sie glauben, die grüninnen sind nicht der meinung von schwarz-rot?

Immer dann

wenn solche polarisierenden Themen wie Sexualverbrechen als Grundlage für eine fachliche Diskussion über das Für und Wider einer Entscheidung in der Öffentlichkeit diskutiert werden, denke ich mir, dass der Grund dafür tiefer liegt.

Ich denke, irgendeine Passage im entsprechenden Gesetzestext passt jemanden nicht, und die Sextäter werden jetzt dafür herangezogen, um öffentlichen Druck auf die entsprechenden Entscheidungsgremien auszuüben.

Das lässt vor allem daher schließen, dass anscheinend die Entscheidungen der Gerichte in allen Details an die Medien weitergegeben werden; ja man sogar eine Inventur über die fußfesseltragenden Sexualstraftäter medial durchgeführt hat - insofern dürfte hier also jemand seine eigene persönliche Politik verfolgen.

Nicht, dass ich mißinterpretiert werde - wer jemanden anderen Gewalt antut, der muß dazu gebracht werden, so etwas in Zukunft nicht mehr zu tun, damit er/sie/es keine Gefahr mehr für andere darstellt.

Jedoch wird die Konsequenz der aus dieser Polarisierung geschaffenen Meinungsbildung die eine oder andere Person (die, die's trifft, und die womöglich kein Sextäter ist) vermutlich überraschen.

Das ist aber immer so, egal bei welchen Themen. Leider ersetzt unser subtiles Wissen nicht das medial aufgezeizte gerechte Volksempfinden, insofern hoffen wir also alle auf das Beste.

 
12