Wien. Ein Polizist, der mit seiner Frau pornografisches Material von den eigenen Kindern angefertigt haben soll. Sechs Kollegen, die einen Studenten aus Mauretanien so lange am Boden „fixierten“, bis dieser stirbt. Vier Mitglieder einer Sondereinheit, die den Schubhäftling Bakary J. in einer Lagerhalle krankenhausreif prügeln.
Die Liste schwerer Verfehlungen von Polizisten ist lang. Jene, in denen es um kleinere Vergehen geht, noch viel länger. Und immer wieder sorgen die vergleichsweise milden Urteile und extrem langen Verfahren gegen die schwarzen Schafe für öffentliche Aufregung. Was passiert eigentlich, wenn Polizisten untragbar werden? „Die Presse“ suchte nach Antworten.
1. Warum dauern die Verfahren oft extrem lange?
Weil für Polizisten bei Verfehlungen nicht nur das Strafrecht, sondern auch das im Beamtendiensrecht festgeschriebene Disziplinarrecht gilt. Kommt beides zur Anwendung, wird's kompliziert. Bevor sich der Beamte disziplinär überhaupt verantworten kann, muss nämlich die strafrechtliche Verfolgung von der Justiz abgeschlossen und rechtskräftig sein. Erst danach wird über die dienstlichen Konsequenzen beraten. Es sei denn, das Urteil übersteigt ein Jahr Haft (ob bedingt oder unbedingt, ist unerheblich). In diesem Fall folgt automatisch der Amtsverlust. Beispiel: Wiens ehemaliger Landespolizeikommandant Roland Horngacher (15 Monate bedingt).
Ist die Strafe geringer, entscheidet der zuständige Dienstgeber – das jeweilige Landespolizeikommando –, ob das Vergehen geringfügig oder schwer war. Im ersten Fall zieht das Polizeikommando selbst die Konsequenzen, kann Verweise oder kleine Geldbußen bis zur Höhe eines halben Monatsgehalts aussprechen. Dass schwere Fälle sozusagen intern, also am Dienstort, geregelt werden, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich. Es existiert nämlich kein festgeschriebener Katalog, der bestimmt, welche Dienstverfehlung eher harmlos ist und welche nicht. Die Entscheidung darüber geschieht sozusagen aus dem Bauch heraus. Allerdings: Jedes dieser sogenannten „abgekürzten Verfahren“ muss auch dem Disziplinaranwalt im Innenministerium gemeldet werden. Der ist so etwas wie der Chefankläger bei Dienstverfehlungen – und kann überbordene Nachsicht bei den unmittelbaren Dienstgebern aufdecken.
Dann bringt der Disziplinaranwalt, der den Weisungen der Innenministerin untersteht, den Fall in einem „ordentlichen Verfahren“ vor die Disziplinarkommission. Die besteht aus drei Personen, darunter einem Personalvertreter. Das unabhängig gestellte Gremium kann Verweise, kleine Geldbußen, zusätzlich aber auch große Geldstrafen (bis zu fünf Monatsgehälter) und sogar die Entlassung (bei Einstimmigkeit) aussprechen.
Im Fall Bakary J. lautete das Urteil bei drei von vier Beamten: Entlassung. Vor dem Strafrichter waren sie mit milden Urteilen (dreimal acht, einmal sechs Monate bedingt) davongekommen. Allerdings brauchte die Berufungsbehörde (Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt) bis zum April 2012, um dieses Urteil zu bestätigen. Zur Erinnerung: Die Tat fand im April 2006 statt.
2. Ist völlige Rehabilitierung für Dienstvergehen möglich?
Ja und nein. Der Fall des Gehilfen der drei Peiniger von Bakary J. zeigt das gut. So war Wiens Landespolizeikommandant Karl Mahrer der Meinung, dass sich der Betroffene zuletzt gut verhalten habe und sich deshalb für einen Führungskräftelehrgang eigne. Jedoch: Das Innenministerium sah das anders. Nicht, weil der Mann ewig für seine Tat büßen sollte – nach drei Jahren gelten Dienstvergehen auch disziplinarrechtlich als getilgt. Vielmehr ging es um die Frage, ob ein derart Vorbelasteter seinen Kollegen jemals ein Vorbild sein könne. Deshalb gibt es für einen sensiblen Bereich wie den Polizeidienst ein Instrument, das moralisch fragwürdige Personen in ihrer Karriere einbremst. Die Rede ist von der sogenannten „persönlichen Eignung“, die bei jeder anstehenden Beförderung geprüft wird, und auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
3. Gibt es eine Art „Abstellgleis“ für problematische Beamte?
Ja. In den meisten Fällen werden die Betroffenen in die Administration des Innendienstes versetzt. Höhere Beamte – wie ein verurteilter Landesgendarmeriekommandant in den 1990er-Jahren – bekommen zwar anspruchsvollere Aufgaben zugewiesen (Projektarbeit). Kontakt mit Bürgern oder der Öffentlichkeit ist jedoch fast ausgeschlossen.
Bei offensichtlichem Versagen der Disziplinarkommissionen versuchen Dienstgeber mitunter, den Betroffenen anderweitig zu entfernen. Im Fall eines Polizisten der Folteraffäre Bakary J. über eine fragwürdige Frühpensionierung. Die Beamtenpension hat der Mann inzwischen wieder verloren. Wegen seiner im April 2012 von der Oberdisziplinarkommission doch noch bestätigten Entlassung verlor er sämtliche Ansprüche und lebt seither von der Mindestsicherung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2012)
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?