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Fußfessel für weitere fünf Sextäter

29.08.2012 | 18:27 |   (Die Presse)

Ein Exlehrer, der seine Tochter mehrfach missbraucht hat, sitzt seine Strafe seit einer Woche zu Hause mit Fußfessel ab – fünf weiteren Straftätern könnte es ähnlich ergehen.

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Wien/Stu/Apa. Wieder sorgt der Fall eines Sexualverbrechers, der gegen den Widerstand von Therapeuten und Justizministerium eine Fußfessel erhielt, für Aufregung. Seit einer Woche sitzt ein wegen Vergewaltigung seiner Tochter rechtskräftig verurteilter Ex-HTL-Lehrer seine Strafe mit Fußfessel zu Hause ab.

Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn weitere fünf Sexualstraftäter könnten nun laut Justizministerium in Kürze eine Fußfessel erhalten – wobei das Ministerium in all diesen Fällen Einspruch erhoben und auch eine aufschiebende Wirkung beantragt hat, wie ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl im Gespräch mit der „Presse“ sagt. Die Gerichte müssen in diesen Fällen allerdings noch über den Einspruch des Ministeriums entscheiden.

 

Tochter vergewaltigt

Bei dem jüngsten, am Donnerstag bekannt gewordenen Fall handelt es sich um einen ehemaligen Wiener HTL-Lehrer. Der Mann wurde verurteilt, weil er seine 1981 geborene Tochter zwischen 1989 und 1995 regelmäßig sexuell missbraucht hatte – während seine Ehefrau kochte oder beschäftigt war.

Die Tochter vertraute sich 2002 ihrer Mutter an, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem die junge Frau eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete sie knapp vor der Verjährung der Delikte Anzeige. Der Vater hatte vor Gericht und danach alle Vorwürfe bestritten. Im November 2010 wurde er zu drei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.

Der lange Tatzeitraum hinderte das Wiener Oberlandesgericht allerdings nicht, die Fußfessel zu genehmigen – mit der Begründung, das „Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform“ sei „derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern“. Mit anderen Worten: Man sei grundsätzlich streng, in diesem Fall bestehe aber kaum ein Risiko durch den Verurteilten. Deshalb darf der Mann auch weiterhin nebenberuflichen Tätigkeiten bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und auch Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für „persönliche Erledigungen“ verlassen darf.

 

Justizanstalt warnte

Diese umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde gefällt, obwohl Sozialarbeiter und die zuständige Justizanstalt davor warnten, den Mann mit einer Fußfessel nach Haus zu lassen. Ein Sozialarbeiter, der im Zuge des Fußfesselantrags mit dem heute 55-Jährigen zu tun hatte, hielt fest, dieser sei „absolut deliktuneinsichtig“ und lehne jede Therapie ab. Auch die Skepsis der Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter, die sich gegen die Fußfessel für den Wiener ausgesprochen hatte, wurde vom Oberlandesgericht nicht zur Kenntnis genommen.

 

Heftige Kritik von Opferverbänden

Das Justizministerium ist über diese Entscheidung nicht glücklich: „Wir haben am 20.Juli Beschwerde gegen die Fußfessel in diesem Fall eingelegt, gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.“ Nachsatz: „Wir bedauern, dass unserem Antrag nicht stattgegeben wurde.“ Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation Weißer Ring, kritisiert im „Presse“-Gespräch den Spruch des Oberlandesgerichts: „Die Entscheidung ist nicht sehr gescheit, um das einmal vornehm zu formulieren. Bei gravierenden Delikten ist die Fußfessel angebracht.“ Denn schwere Delikte seien ganz klar ein Teil des Strafrechts. Fußfesseln für Sexualstraftäter seien der Gesellschaft nicht zumutbar. Jesionek: „Man muss das Gefühl haben, dass die Justiz funktioniert. Ich bin grundsätzlich gegen eine Fußfessel für Sexualstraftäter.“

Gleichzeitig plädiert Jesionek, der auch lange Präsident des Jugendgerichtshofes war, für eine härtere Vorgangsweise bei Sexualdelikten – vor allem, wenn Kinder betroffen sind: Vergleiche man, welche Strafen ein Täter bei anderen Delikten bekomme, stehe das in keiner Relation zu Vermögensdelikten.

Auf einen Blick

Missbrauch: Am Donnerstag erhielt ein Exlehrer, der seine Tochter mehrfach vergewaltigt hatte, die Fußfessel. Er muss seine Strafe also nicht im Gefängnis absitzen, obwohl sein Therapeut, die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter und das Justizministerium protestieren. Derzeit sind fünf weitere Fälle anhängig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2012)

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64 Kommentare
 
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Gast: Mr Entsetzt
17.09.2012 00:08
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Ich empfinde die

6 Monate unbedingt, dafür dass man seine eigene Tochter 6 Jahre lang vergewaltigt eine bodenlose Frechheit!

Ein Opfer eines Mordes ist tot und muss sich daher nicht jeden Tag an die Tat erinnern, ein Opfer einer Vergewaltigung hat sein leben lang damit zu kämpfen.

Schon ohne den Vergleich mit Vermögensdelikten zu ziehen ist mein Vertrauen in unsere Justiz verloren!!!

Fußfessel ist keine Strafe

sondern nichts als "überwachter Hausarrest". Ich würde jetzt einmal sagen, das läuft dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger diametral zuwider. Die Anwendung der Fußfessel heißt, dass Vergehen (mit verfügter Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr) faktisch straffrei gestellt werden. Dem Bürger verlangt es aber nicht nur nach Rache, sondern auch nach Schutz vor Straftätern (sprich: Abschreckung). Und dass Abschreckung durch Strafe nicht wirkt, wird zwar immer wieder von "Experten" behauptet, deren Weltanschauung die Grundlage ihrer Behauptung ist, bewiesen ist es hingegen nicht.

Gast: sosorry
01.09.2012 23:32
0 0

die ganze familie ist hier ein opfer wegen einer einzelnen person leiden alle

hier zerbricht eine ganze familie, wie kann ein mensch rein krieg der spermien mäßig das generationen antun, das wirkt sich auf einen ganzen stammbaum aus. und toll von der fußfessel hat keiner was.

1 1

Die "Piraten" sind echte Fußfesselfetischisten:

O-Ton der Piratenpartei: "Opferschutz hat Grenzen"!

Zum Nachlesen:
https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=2&t=4563

0 0

Re: Die "Piraten" sind echte Fußfesselfetischisten:

Das ist eine arg verkürzte Wiedergabe.Es handelt sich um den Beginn einer Forendiskussion und da gibt ein Teilnehmer diesen zugegeben seltsamen Satz von sich.Andere Forumsteilnehmer haben ganz andere Meinungen,wobei sich überhaupt noch nicht viele zu Wort meldeten.Beurteilen sie andere Parteien auch nach dem,was eine einzelne Privatperson kommentiert?Finde ich ziemlich unfair.

Gast: Raven 27
30.08.2012 20:51
1 0

Wie wäre es,

wenn man die Fussfessel gegen die schöne alte Kanonenkugel mit Kette tauschen würde??
Damit könnten die Träger derselbigen sich etwas schwieriger aus ihrer Wohnung bewegen, und wären auch um einiges auffälliger im Straßenbild!!

Gast: Antiradler
30.08.2012 14:19
2 1

Das ist das neue Rechtsempfinden

Steckt eine Supermarktkassiererin 1 Cent ein, so kündigt man sie und läuft zu Gericht.

Bringt jemand aus religiösem Wahn, Frau oder Kind um, so ist das eine allgemein verständliche Erregung. Vergewaltigt wer sein eigenes Kind, so muß man Milde walten lassen, weil ja die Tat schon lange zurückliegt.

Aber, hat wer eine Verkehrsstrafe nicht bezahlt, ab ins Häfn.........

Ich verstehe das voll und ganz, die gefährlichen Verbrecher müssen ins Gefängnis, die anderen bleiben zu Hause.

Die Informationen

über verurteilt Sexualtäter kommen meistens aus deren Umfeld selbst.

Ob der neidige Konkurrent seinen Mitbewerber "aufdeckt", oder aus anderen persönlichen Rachegründen, das Web 2.0 bietet genug Möglichkeiten als anonymer (später enttarnter) Aufdecker aufzutreten und den Jubel der Forenuser zu kassieren.

Gast: Das Ekel Alfred
30.08.2012 13:03
2 1

Unter Kontrolle


Wenn Sexualstraftäter die elektronische Fessel so gerne haben (Fesselfetischisten?), dann sollte ihnen die Justiz diesen Gefallen tun und ihnen diese lebenslang verpassen.

Aber auch am richtigen Körperteil.


1 0

offenkundig

stört es die Österreicher in keinsterweise, dass seit geraumer Zeit Details über abgeurteilte Straftäter faktisch ungefiltert an die Öffentlich gespült werden?

Sind es die Verurteilten selbst, die bei sämtliche Zeitungen anrufen und aktuelles zum Besten geben? Oder werden die Details durch Behörden bereitgestellt? Dazu hätte ich gerne die Rechtsgrundlage gelesen.

Aber wie sieht es aus, wenn sich das ganze als Justizirrtum herausstellt?...wie z.B. im Falle Kachelmann, im Falle des Herrn Türck,oder..wie z.B. im Falle des Herbert B. der 7 Jahre unschuldig im Gefängnis sass,..wo das Opfer schlicht und weg gelogen hat.

Bei ca. jährlich 3000 Anzeigen und 500 Verurteilungen liegt eben die Falschbeschuldigungsquote in Österreich bei mindestens 6:1.

Antworten Gast: Dr Evil
30.08.2012 12:06
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Re: offenkundig

Nein, es stort mich ueberhaupt nicht. Ich wuerde sogar sehr gerne mehr wissen, z.B. wie der HTL Lehrer heisst und wo er wohnt.

2.Versuch

gestern hörte ich von einem Sohn und seiner Mutter. Bankraub, weil arbeitslos geworden und sie wollten ihr Haus retten. Sohn: 5 Jahre. Mutter: 3 Jahre, davon 14 unbedingt!!!
Und warum darf einer, der Frauen kaputt macht mit einem Fußfesselchen herumlatschen? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit. Diese Gesetze gehören sofort geändert. Vergewaltigung usw ist Seelenmord.

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Re: 2.Versuch

Es ist offenkundig.
Die Seele eines Menschen ist in dieser Gesellschaft weit weniger wert als vergängliches Hab und Gut.Wird tagtäglich demonstriert.

Antworten Gast: Trauma
04.09.2012 22:01
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Re: 2.Versuch

Was passt daran nicht? Wenns ein bewaffneter Bankraub war, dann ist normalerweise schon die Mindeststrafe fünf Jahre, von daher ist das eh relativ niedrig...und warum glauben eigentlich alle, dass ein Opfer eine Bankraubs (nicht die Bank, sondern der/die Angestellte) nicht traumatisiert ist? Warum glauben immer alle, dass exklusiv nur Vergewaltigungsopfer traumatisiert sind? Es ist an sich hinreichend bekannt, dass auch z.B. die Ermordung eines nahen Angehörigen, eben so ein Überfall, wo man Todesängste ausstehen muss oder ein beinahe tot geprügelt werden schwere psychische Probleme verursachen können...aber offenbar denken hier im Forum viele nicht so weit und sehen eine Traumatisierungsgefahr nur bei Sexualdelikten...daher gehört meiner Meinung nach generell der Strafrahmen für Gewalttaten angehoben, aber dass sich hier alle auf die Sexualverbrechen versteifen, ist schon eigenartig...

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Re: Re: 2.Versuch

Da hat "Trauma" natürlich schon recht.Wenn Gewalt im Spiel ist,ist das weit schlimmer als ein reines Eigentumsdelikt.
Wobei in der Praxis reine Eigentumsdelikte meist schärfer geahndet werden,was das absolut falsche Signal ist und ein Spiegel unserer Zeit.

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Sextäter

Sextäter sind in Österreich offenkundig Personen die mit einer Fußfessel das Auslangen finden. Welche Geisterreiter sind für diese Gesetze verantwortlich, die die Gerichte zu vollziehen haben.
Die Dutrouxgattin in Belgien erhält eine Strafnachsicht über die Hälfte der verhängten Strafe.........
Nur noch wundern über diese sonderbaren Vorschriften die von den Abgeordneten im Parlament abgesegnet werden. Haben diese einen Freibrief für mangelhafte Gesetze?

Sarkastisch gesagt :

Fessel ja, aber an einer anderen Stelle. Und zwar lebenslang.

Antworten Gast: Gast 0000
30.08.2012 09:12
3 1

Re: Sarkastisch gesagt :

Absolut richtig!!!
Es ist eine Schweinerei, höflich ausgedrückt, wie man mit "nur" einer Fußfessel bei einer der verabscheungswürdigsten Straftaten davonkommt!!!
Eine Schande für Österreich!!!

Stellungnahme des OLG unverständlich!

Das OLG begründet die Entscheidung für die Fußfessel damit, dass die Tat 17 Jahre zurückliegt und dass sich der Täter seither wohlverhalten hat.

Gut. Besser: überhaupt nicht gut!

Denn das bedeutet unter dem Strich, dass das Opfer selbst an dieser milden Behandlung des rechtskräftig verurteilten Mannes schuld ist, weil es erst sehr, sehr spät und nicht sofort Anzeige erstattet hat. Denn dadurch kam es auch erst 15 Jahre nach Ende der Taten zu einer Verurteilung ...

Aber, wenn man weiß, dass Vergewaltigungsopfer aufgrund ihrer schweren Traumatisierung oft Jahre oder Jahrzehnte brauchen um die Tat erzählen und anzeigen zu können, dann ist das ein Grund mehr, KEINE Milde gegenüber dem Täter walten zu lassen.

Aus dieser Sicht ist für einen Bürger mit normalem Rechtsempfinden diese Entscheidung des OLG überhaupt nicht zu verstehen.

Dass der Täter für das Leid das er dem Opfer zugefügt hat hart zu bestrafen ist, ist ja hoffentlich keine Frage. Und Wohlverhalten des Täters hilft dem Opfer bei der Aufarbeitung wahrscheinlich überhaupt nicht weiter ...

Antworten Gast: Gast 0000
30.08.2012 09:17
2 1

Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Richtig!
Oder haben diese Richter gar "Angst", daß der Straftäter im Gefängnis auf nicht aufzuklärende Weise "umkommt"??
Denn solche Straftäter sind in der "Häfn-Hierarchie" gaaaanz unten...
Bitte ins Gefängnis, ganz klassisch!
So ein Verbrechen verjährt niemals.

Antworten Gast: Walter von der Vögelweide
30.08.2012 08:09
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Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Na geh!
Nach fast 2 Jahrzehnten brauchts keinen Trara mehr.
Wenn man solange nichts gleichartiges anstellt, dann war es aber wirklich ein einmaliger Ausrutscher.
Kann man doch nicht ewig nachtragen.
Weil wo bleibt da die Rechtssicherheit?

Re: Re: Stellungnahme des OLG unverständlich!

Jahrelang regelmäßig minderjährige Tochter vergewaltigt, keine Einsicht dass das ein Delikt ist? Und das ist ein EINmaliger Ausrutscher?

Gehts noch, Herr V.?

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kanns wahr sein?

super!
Wer "absolut deliktuneinsichtig ist" bekommt...

die FUSSFESSEL!!


Gast: globetrotterneu
30.08.2012 00:22
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nie wieder schwarz rot

täter schützen täter so läuft das system.

Re: nie wieder schwarz rot

Und sie glauben, die grüninnen sind nicht der meinung von schwarz-rot?

Immer dann

wenn solche polarisierenden Themen wie Sexualverbrechen als Grundlage für eine fachliche Diskussion über das Für und Wider einer Entscheidung in der Öffentlichkeit diskutiert werden, denke ich mir, dass der Grund dafür tiefer liegt.

Ich denke, irgendeine Passage im entsprechenden Gesetzestext passt jemanden nicht, und die Sextäter werden jetzt dafür herangezogen, um öffentlichen Druck auf die entsprechenden Entscheidungsgremien auszuüben.

Das lässt vor allem daher schließen, dass anscheinend die Entscheidungen der Gerichte in allen Details an die Medien weitergegeben werden; ja man sogar eine Inventur über die fußfesseltragenden Sexualstraftäter medial durchgeführt hat - insofern dürfte hier also jemand seine eigene persönliche Politik verfolgen.

Nicht, dass ich mißinterpretiert werde - wer jemanden anderen Gewalt antut, der muß dazu gebracht werden, so etwas in Zukunft nicht mehr zu tun, damit er/sie/es keine Gefahr mehr für andere darstellt.

Jedoch wird die Konsequenz der aus dieser Polarisierung geschaffenen Meinungsbildung die eine oder andere Person (die, die's trifft, und die womöglich kein Sextäter ist) vermutlich überraschen.

Das ist aber immer so, egal bei welchen Themen. Leider ersetzt unser subtiles Wissen nicht das medial aufgezeizte gerechte Volksempfinden, insofern hoffen wir also alle auf das Beste.

 
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