Wien/Stu/Apa. Wieder sorgt der Fall eines Sexualverbrechers, der gegen den Widerstand von Therapeuten und Justizministerium eine Fußfessel erhielt, für Aufregung. Seit einer Woche sitzt ein wegen Vergewaltigung seiner Tochter rechtskräftig verurteilter Ex-HTL-Lehrer seine Strafe mit Fußfessel zu Hause ab.
Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn weitere fünf Sexualstraftäter könnten nun laut Justizministerium in Kürze eine Fußfessel erhalten – wobei das Ministerium in all diesen Fällen Einspruch erhoben und auch eine aufschiebende Wirkung beantragt hat, wie ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl im Gespräch mit der „Presse“ sagt. Die Gerichte müssen in diesen Fällen allerdings noch über den Einspruch des Ministeriums entscheiden.
Tochter vergewaltigt
Bei dem jüngsten, am Donnerstag bekannt gewordenen Fall handelt es sich um einen ehemaligen Wiener HTL-Lehrer. Der Mann wurde verurteilt, weil er seine 1981 geborene Tochter zwischen 1989 und 1995 regelmäßig sexuell missbraucht hatte – während seine Ehefrau kochte oder beschäftigt war.
Die Tochter vertraute sich 2002 ihrer Mutter an, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem die junge Frau eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete sie knapp vor der Verjährung der Delikte Anzeige. Der Vater hatte vor Gericht und danach alle Vorwürfe bestritten. Im November 2010 wurde er zu drei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.
Der lange Tatzeitraum hinderte das Wiener Oberlandesgericht allerdings nicht, die Fußfessel zu genehmigen – mit der Begründung, das „Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform“ sei „derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern“. Mit anderen Worten: Man sei grundsätzlich streng, in diesem Fall bestehe aber kaum ein Risiko durch den Verurteilten. Deshalb darf der Mann auch weiterhin nebenberuflichen Tätigkeiten bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und auch Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16 und 18 Uhr für „persönliche Erledigungen“ verlassen darf.
Justizanstalt warnte
Diese umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde gefällt, obwohl Sozialarbeiter und die zuständige Justizanstalt davor warnten, den Mann mit einer Fußfessel nach Haus zu lassen. Ein Sozialarbeiter, der im Zuge des Fußfesselantrags mit dem heute 55-Jährigen zu tun hatte, hielt fest, dieser sei „absolut deliktuneinsichtig“ und lehne jede Therapie ab. Auch die Skepsis der Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter, die sich gegen die Fußfessel für den Wiener ausgesprochen hatte, wurde vom Oberlandesgericht nicht zur Kenntnis genommen.
Heftige Kritik von Opferverbänden
Das Justizministerium ist über diese Entscheidung nicht glücklich: „Wir haben am 20.Juli Beschwerde gegen die Fußfessel in diesem Fall eingelegt, gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.“ Nachsatz: „Wir bedauern, dass unserem Antrag nicht stattgegeben wurde.“ Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation Weißer Ring, kritisiert im „Presse“-Gespräch den Spruch des Oberlandesgerichts: „Die Entscheidung ist nicht sehr gescheit, um das einmal vornehm zu formulieren. Bei gravierenden Delikten ist die Fußfessel angebracht.“ Denn schwere Delikte seien ganz klar ein Teil des Strafrechts. Fußfesseln für Sexualstraftäter seien der Gesellschaft nicht zumutbar. Jesionek: „Man muss das Gefühl haben, dass die Justiz funktioniert. Ich bin grundsätzlich gegen eine Fußfessel für Sexualstraftäter.“
Gleichzeitig plädiert Jesionek, der auch lange Präsident des Jugendgerichtshofes war, für eine härtere Vorgangsweise bei Sexualdelikten – vor allem, wenn Kinder betroffen sind: Vergleiche man, welche Strafen ein Täter bei anderen Delikten bekomme, stehe das in keiner Relation zu Vermögensdelikten.
Missbrauch: Am Donnerstag erhielt ein Exlehrer, der seine Tochter mehrfach vergewaltigt hatte, die Fußfessel. Er muss seine Strafe also nicht im Gefängnis absitzen, obwohl sein Therapeut, die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter und das Justizministerium protestieren. Derzeit sind fünf weitere Fälle anhängig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2012)
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?