Wien. Die hitzige Debatte um Fußfesseln für Sexualstraftäter hat neue Nahrung: Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die am Dienstag ihren spanischen Amtskollegen Alberto Ruiz-Gallardón besuchte und sich ein Bild über Spaniens Erfahrungen mit der Fußfesseltechnik machte, plädiert nun für mehr Kontrolle.
Künftig sollen Straftäter, die in den elektronisch überwachten Hausarrest kommen, mittels GPS (Global Positioning System, Ortung via Satellit) permanent überwacht werden.
Derzeit ist diese Technik in Österreichs Justiz nicht im Einsatz. Wer eine sogenannte Fußfessel trägt, muss sich lediglich zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten (Wohnung, Arbeitsplatz) aufhalten. Nur das wird überwacht. Wo sich die Fesselträger genau befinden, wenn sie die ihnen (meistens) zustehenden Zeiten für „persönliche Erledigungen“ konsumieren, oder wenn sie gerade zwischen den vorgeschriebenen Fixpunkten pendeln, lässt sich nicht messen. Dies ist ein Unsicherheitsfaktor, der so manchen Richter davon abhält, einer Fußfessel zuzustimmen.
In Spanien kommt das GPS-Modell breitflächig zur Anwendung. „Es würde auch in Österreich Sinn haben“, sagte Karl am Dienstag zur Austria Presse Agentur. „Die Erfahrungen der Spanier zeigen, dass GPS-Fußfesseln den Vorteil haben, gewisse Orte für den Sexualstraftäter zu sperren. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass der Alarm losgeht, sobald sich der Täter dem Wohnort oder dem Arbeitsplatz des Opfers nähert oder er einem Kindergarten zu nahe kommt.“ Besonders interessant findet Karl die Variante, bei der auch die Opfer mit einem GPS-Sender ausgestattet und automatisch alarmiert werden, sobald sich der Täter ihnen nähert.
„Heimliche Tests“ in Österreich
Die GPS-Technik ist längst auch in anderen Ländern im Einsatz. So gibt es etwa in Großbritannien insgesamt 16.000 überwachte Personen, teilweise setzen die Behörden dabei auf GPS. In Frankreich werden derzeit etwa 9000 Personen dauerhaft mittels GPS überwacht.
Und auch in Österreich wurde bereits 2005 unter Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ, dann parteilos) mit der – damals noch „überforderten“ – GPS-Technik (angewendet bei Freigängern) experimentiert. Zudem wurden vor kurzer Zeit erneut Tests durchgeführt: Verurteilte, die der Strafanstalt Graz-Karlau zugeordnet sind, trugen probeweise Fußfesseln mit GPS-Technologie. Nennenswerte Probleme wurden nicht gemeldet.
Indessen haben am Dienstag FPÖ und BZÖ angeboten, mit der SPÖ und der ÖVP die parlamentarische Mehrheit für eine Verfassungsänderung herzustellen – eine Änderung, die in die Strafprozessordnung aufgenommen werden könnte, wonach Sextäter von der Fußfessel ausgeschlossen sind. FP-Chef Heinz-Christian Strache erklärte, er habe „kein Verständnis, dass man mit grausamen Monstern so handzahm umgeht“, sie würden vielmehr „lebenslang hinter Gitter gehören“.
Karl hegt erhebliche Bedenken. Durch generellen Ausschluss einer ganzen Tätergruppe würde der Gleichheitsgrundsatz ausgehebelt. Ein zu dieser Frage eingeholtes Gutachten, erstellt vom Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer, gibt Karl recht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2012)

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