Wien/KB. Mehr Sicherheit für zusatzversicherte Patienten von Privatkliniken fordert die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz (Grüne). Bei Nachbehandlungen von Operationen sei es in der Vergangenheit immer wieder zu schwerwiegenden Komplikationen gekommen.
Zum einen, weil in den Privatspitälern oft die dafür notwendige Infrastruktur, wie etwa Intensivstationen, fehle, und zum anderen, weil aufgrund der rechtlichen Situation für die Sonderklassepatienten ausschließlich die sogenannten Belegärzte zuständig seien – und diese könnten im Ernstfall nicht immer sofort erreicht werden. Belegärzte sind Mediziner, die an einer Privatklinik nicht angestellt sind, sondern sie lediglich für Operationen und Behandlungen buchen (belegen). Pilz will nun in erster Linie die Patientenaufklärung verbessern.
„Uns liegen mehrere Fälle von Patienten vor, die von einem Belegarzt operiert wurden, die man aber – als der Arzt schon gegangen war – bei Komplikationen nicht mehr behandelte“, sagte Pilz am Montag vor Journalisten. Im besten Fall sei in den Privatkliniken versucht worden, den zuständigen Arzt telefonisch zu kontaktieren. Von einer optimalen und sicheren Nachbetreuung, „so wie es sich Privatpatienten wünschen und von der sie eigentlich auch ausgehen“, könne jedenfalls keine Rede sein.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Daher sollten Sonderklassepatienten laut Pilz am besten gleich von Beginn an in öffentlichen Spitälern behandelt werden, wo sie eine medizinisch fachgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung bekämen. „Also nicht des Geldes, sondern der Sicherheit wegen“, so die Patientenanwältin im Hinblick auf Sonja Wehselys (SPÖ) Vorstoß vergangene Woche. Die Gesundheitsstadträtin hatte sich im „Kurier“ dafür ausgesprochen, mehr Sonderklassepatienten in Gemeindespitäler zu locken, um die „zig Millionen Euro nicht nur den Privatkliniken zu überlassen“.
Nach Komplikation gestorben
Pilz zufolge liegt die Problematik an den Privatkliniken nicht allein im System des Belegarztes begründet, wonach dieser rechtlich gesehen – samt seiner Gehilfen – die alleinige Verantwortung für den Patienten trägt. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arzt gerade auswärts und nicht erreichbar ist. Oft fehle es darüber hinaus den zumeist kleineren, privaten Spitälern auch an Spezialeinrichtungen, wenn medizinische Komplikationen auftreten. Dadurch ginge meist wertvolle Behandlungszeit verloren, und viele Privatpatienten würden letztendlich doch wieder im öffentlichen und größeren Spital landen, „das für solche Fälle ausgerüstet ist“.
Pilz schilderte den Fall einer älteren Frau, die an der Schilddrüse operiert worden sei und anschließend aufgrund einer sehr seltenen Komplikation Atembeschwerden bekommen habe. „Um 17 Uhr wurde die Patientin operiert, bereits um 23 Uhr beklagte sie sich über Schmerzen und Atemnot“, so Pilz. Da der behandelnde Arzt nicht im Spital war und das anwesende Personal die Symptome nicht rechtzeitig richtig gedeutet habe, sei die Frau erst um zwei Uhr notoperiert worden. „Da war es aber schon zu spät, sie ist gestorben.“ Ein Gutachten habe ergeben, dass ihr Leben bei einem früheren Eingreifen hätte gerettet werden können.
„Den Privatpatienten ist oft nicht klar, was es bedeutet, über einen Belegarzt in eine Klinik zu kommen“, kritisiert Pilz. Sonderklassepatienten müssten daher schon im Vorfeld verstärkt auf die rechtliche Lage des Belegarztes hingewiesen werden.
Von „unbegründeten Vorwürfen“ spricht Cornelia Obermeier, Generalsekretärin des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs. In allen privaten Spitälern gebe es rund um die Uhr einen ärztlichen Dienst, auch wenn der Vertrauensarzt des Patienten bereits gegangen ist. Dadurch sei eine kompetente Rundum-Betreuung zu jeder Zeit gewährleistet – wie in jedem öffentlichen Spital.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2012)
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