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Tödliche Prügel-Attacke: Zwei Jahre Haft für 19-Jährigen

11.09.2012 | 17:15 |   (DiePresse.com)

Der Angeklagte soll einem 17-Jährigen zwei Faustschläge versetzt haben, wodurch dieser stürzte und sich tödliche Kopfverletzungen zuzog. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Ein 19-jähriger Oberösterreicher ist am Dienstag im Landesgericht Linz wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und versuchter Anstiftung zu falscher Zeugenaussage zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde er vom Schöffengericht für zwei Körperverletzungen an seinen beiden Cousins im Jahr 2010 schuldig, von einer im Jahr 2009 an einem anderen Burschen jedoch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem 19-Jährigen wurde angelastet, einem 17-Jährigen im März zwei Faustschläge versetzt zu haben, die zwei Wochen später zu dessen Tod führten. Er soll zudem seinen Freunden eine falsche Aussage vorgeschlagen haben, die ihm ein Motiv für die Attacke liefern sollte.

Das bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft milde Urteil begründete die Richterin mit dem teilweisen Geständnis, der Unbescholtenheit und der Jugend des Angeklagten. Erschwerend wirkten das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie die Tat-Wiederholung. "Sie müssen Ihre Aggressionen irgendwie in den Griff kriegen", riet sie dem 19-Jährigen zur Fortführung einer Therapie während der Haft.

Die seit April bereits verbüßte Untersuchungshaft wird dem 19-Jährigen angerechnet. Eine vom Verteidiger beantragte Enthaftung lehnte das Schöffengericht ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine hohe, drakonische Freiheitsstrafe gefordert. Den Eltern des Todesopfers wurden über 30.000 Euro Teiltrauerschmerzensgeld und Begräbniskostenersatz sowie Zinsen zuerkannt.

Der Angeklagte soll nach einer Rempelei in einem Lokal im März 2012 dem 17-Jährigen im Freien zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Jüngere fiel zu Boden, wobei er mit dem Kopf hart auf dem Asphalt aufschlug und reglos liegen blieb. Er starb zwei Wochen später im Spital.

Nach der Attacke lief der 19-Jährige davon. Er habe sich von den Freunden des anderen, die auf ihn zurannten, bedroht gefühlt, gab er an. Seinen drei Begleitern, die ihn später heimbrachten, schlug er vor, sie sollten aussagen, das Opfer habe einem von ihnen einen Stoß versetzt. Damit hätte er ein Motiv für seine Tat gehabt. Der Angeklagte gestand den Versuch der Anstiftung zur Falschaussage vor Gericht. Mehrere Zeugen sagten übereinstimmend aus, dass er leicht aggressiv werde und zuschlage, wenn er alkoholisiert sei.

(APA )

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9 Kommentare
Gast: mir reichts
12.09.2012 09:56
0 0

bei so milden urteilen

kann man nur den kopf schütteln oder ist das wieder der berühmte bonus im spiel?

2 Jahre für einen Todschlag

2 Jahre für einen wiederholten Autodieb.

Welches Strafausmaßverhältnis?

Re: 2 Jahre für einen Todschlag

Entschuldigung, natürlich Totschlag!

Gast: Final Jutice
11.09.2012 19:37
6 0

Opferverhöhnung

Im Namen der Republik wird das das Opfer verhöhnt und der Killer ist nach einem Jahr schon wieder unter uns...

Es muss sich etwas ändern!!!

Gast: TA
11.09.2012 19:19
3 0

Man kann nicht...

...so viel fressen, wie man kotzen möchte.
2 Jahre ist diesem Tr...el, die besser Sozialarbeiterin anstatt Richterin geworden wäre, ein Menschenleben wert.
"Sie müssen Ihre Aggressionen besser in den Griff bekommen." Na, da kann der Totschläger ja froh sein, dass er nicht noch zusätzlich beinhart drei Wochen Fernsehverbot ausgefasst hat.
Diesen Witz von einem Staat kann keiner ernst nehmen, in dem Punkt ist die ablehnende Haltung von Migranten nachvollziehbar.

Gast: Alex9
11.09.2012 18:07
3 0

Wie wärs mit klassischer Konditionierung

A la "A Clockwork Orange"?

Ich bin zwar normalerweise für die Entscheidungsfreiheit jedes Menschen, aber wenn die dazu führt, dass andere verletzt werden, halte ich es für das geringere Übel, wenn aggressive Menschen diese Freiheit nicht mehr haben.

streng

...na so ein strenges Urteil. 2 Jahre für einen toten Menschen, typisch für unsere Micky Maus Justiz.

Aber wehe mir ich zahle meine Radarstrafe nicht, da kommens gleich mit der Ersatzhaftstrafe.....

Re: streng

da geht´s ja auch um Kohle!
und Geld wiegt mittlerweile viel mehr als ein Menschenleben.....

Gast: Slavko
11.09.2012 17:51
7 0

Zwei wetere Körperveretzungen

...Wenn man also 2 weiter Körperverletzungen begangen hat .......gilt man als UNBESCHOLTEN ???
Drecksjus.... !!!