Wien/Stög. Das Bundesheer hat 1977 mit der Planung von Namensschildern für die Kaderangehörigen begonnen, ein Jahr später wurden sie dann ausgeliefert. Die Schilder können mittels Klettverschluss auf die dafür vorgesehene Stelle auf der rechten Seite der Uniform (Brusthöhe) gesteckt werden. Für die Ausgangsuniform gibt es eine Spange. Große Diskussionen habe es damals keine gegeben, erinnert man sich beim Heer.
Rekruten wurden dann aber erst in den frühen 1990er-Jahren mit den Namensschildern ausgestattet. In der Regel müssen die Schilder während des Dienstes von Kaderangehörigen und Rekruten getragen werden.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Angehörige des Jagdkommandos – dabei handelt es sich um eine Spezialeinheit des Heeres – wollen anonym bleiben. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Namen auf der Uniform preiszugeben. Ebenso Angehörige der Militärpolizei: Auf ihrem Schild steht anstatt des Namens lediglich die Aufschrift „Militärpolizei“. Agenten der Heeresnachrichtendienste bleiben ebenfalls geheim – sie treten auch in Zivil auf.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2012)
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?