Wien. Sollen Polizisten, die bei Demonstrationen im Einsatz stehen, durch eine offen zur Schau getragene Dienstnummer oder ein Namensschild für jedermann identifizierbar sein? Diese Diskussion lebt seit dem Vorfall Ende August, bei dem in der Wiener City Polizisten bei einer antisemitischen Beschimpfung eines Rabbiners nicht eingeschritten sein sollen, wieder auf. In der Wiener Polizei heißt es kryptisch: Es gebe dazu mehrere Vorschläge, Überlegungen seien im Gang.
Das Thema scheint intern aber heikel zu sein: Auf Anfrage der „Presse“ wollte sich ein Polizeisprecher nicht dazu äußern, von wem der Vorstoß zu den öffentlichen Dienstnummern gekommen sei. Der Widerstand in der Exekutive gegen eine derartige Einführung ist enorm. Derzeit wird sie vor allem in der Wiener Polizei diskutiert, eine mögliche Einführung müsste dann aber vom Innenministerium erlassen werden.
Gewerkschaften und Personalvertreter sind sich über Parteigrenzen in der Ablehnung einer Kennzeichnung einig: „Das ist eine Geringschätzung der Bediensteten“, wie FP-Nationalrat Werner Herbert – er ist selbst Polizist – formuliert. SP-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger meint ebenfalls: „Eine persönliche Kennzeichnung jedes Polizisten kommt sicher nicht infrage.“ Der Denunziation von Beamten werde dadurch Tür und Tor geöffnet.
„Einladung zur Beschwerde“
Die jetzigen Regelungen seien vollkommen ausreichend, argumentiert Herbert. „Die öffentlich zur Schau gestellte persönliche Dienstnummer des Exekutivbeamten lädt ja förmlich zu einer falschen und unrichtigen Beschwerde ein“, empört sich der FP-Gewerkschafter.
Per Gesetz ist jeder Polizist verpflichtet, seine Dienstnummer bekannt zu geben. So steht es in der „Richtlinienverordnung“ des Innenministeriums, die das Einschreiten der Polizei regelt.
Allerdings gilt die Pflicht nur dann, wenn dadurch nicht „die Erfüllung der Aufgabe gefährdet“ ist. Das ist ein wichtiger Zusatz, denn bei Demonstrationen oder Ausschreitungen steht der Beamte unter besonderem Druck, trägt Vollmontur und könnte beispielsweise beim Hantieren auf der Suche nach der Visitenkarte den Eigenschutz vernachlässigen. Daher gibt es in der Regelung einen Zusatz: Befindet sich der betreffende Polizist in einer geschlossenen Einheit, „kann die Auskunft auch der Kommandant erteilen“.
Ziffern, Buchstaben auf Helmen
Ein erfahrener Einsatzoffizier der Wiener Polizei berichtet der „Presse“, dass dies bei Demonstrationen in den meisten Fällen auch so gehandhabt wird. Er weist auch darauf hin, dass Polizisten von Einsatzeinheiten Ziffern und/oder Buchstaben auf ihren Helmen tragen und somit intern leicht identifizierbar sind.
In anderen Ländern sind ähnliche Diskussionen im Gang, in manchen Staaten sind Namensschilder oder öffentlich getragene Identifikationsnummern für Polizisten Pflicht. In Deutschland gibt es für die Polizeien in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Amnesty International macht sich dort seit Jahren für eine persönliche Kennzeichnung durch das sichtbare Tragen des Namens oder einer Nummer stark.
In Berlin, wo die Exekutive bei Demonstrationen häufig mit Gewalt konfrontiert ist, müssen Mitglieder von Einsatzeinheiten seit September 2011 ein Schild mit der Dienstnummer auf ihren Jacken tragen. Skurriles Detail: Bei warmem Wetter gilt diese Pflicht nicht, denn da werden die Jacken nicht benutzt – und auf den Shirts gebe es keine Möglichkeit, das Schild zu befestigen. In anderen deutschen Bundesländern gibt es nur teilweise Verpflichtungen für Polizisten, sich durch ein Schild zu identifizieren, etwa bei Kontrollen im Verkehrsdienst.
Namensschilder in den USA
Verpflichtend sind Namensschilder unter anderem bei der Polizei in Belgien, Polen, Litauen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und den USA. Identifikationsnummern tragen hingegen Polizisten in Spanien und Italien.
Die Diskussion um eine öffentliche Kennzeichnung von Polizisten bei Demos entzündete sich nach einem Einsatz, bei dem Fußballfans einen Rabbiner verbal rassistisch attackierten. Die Polizei sei nicht eingeschritten. Erst nach mehreren Tagen konnten einige Polizisten ausgeforscht werden. Einer hatte nachweislich Kontakt mit dem Rabbiner. Der Beamte schilderte den Vorfall aber anders.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2012)
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