Die Auflagen für die Vergabe von Fußfesseln für Sexualstraftäter sollen verschärft werden. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) präsentierte am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien ein Gesamtpaket, das unter anderem vorsieht, dass Fußfesseln von einschlägig Verurteilten künftig mit einem GPS-Sender ausgestattet werden sollen. Außerdem kann ein elektronisch überwachter Hausarrest erst dann beantragt werden, wenn zumindest die Hälfte der Strafe verbüßt worden ist. Kein Verurteilter könne sich dadurch mehr "eine Gefängnisstraße ersparen", sagte die Ressortleiterin.
Insgesamt beinhaltet das Maßnahmenpaket, an dem auch Opferschutzverbände mitgewirkt haben, vier Punkte zur Verschärfung der Vergabekriterien für Fußfesseln an Sexualstraftäter. Bei schweren Sexualdelikten wie Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch oder Kinderpornografie muss der Täter künftig auf jeden Fall ins Gefängnis. "Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen", sagte Karl.
GPS-Sender an der Fußfessel
Zudem muss sichergestellt werden, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird. Auch bei weniger schweren Sexualdelikten - wie etwa einvernehmlicher Sex von Erwachsenen in der Öffentlichkeit - soll eine Fußfessel nur zum Einsatz kommen, wenn garantiert ist, dass der Verurteilte nicht gegen die Auflagen verstößt.
Um die Täter besser kontrollieren zu können, sollen die Fußfesseln für Sexualstraftäter künftig mit einem GPS-Sender ausgestattet werden. So kann man den Verurteilten nicht nur rund um die Uhr überwachen, sondern auch gewisse Gegenden - wie etwa den Wohnort oder den Arbeitsplatz des Opfers - generell sperren. Zudem können dem Träger Auflagen gemacht werden: "Etwa das Besuchen einer Therapie oder ein Alkoholverbot", sagte Karl.
Einbinden der Opfer
Außerdem könnten künftig auch die Opfer, sofern sie es wünschen, in die Vergabe von Fußfesseln eingebunden werden. "Ich werde vorschlagen, sämtlichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht einzuräumen", so die Justizministerin.
Sexualstraftätern generell den Zugang zu Fußfesseln zu verwehren, hält Karl nicht für zweckmäßig. "Es macht Sinn, den Täter am Ende seiner Haftstrafe bei der Reintegration zu kontrollieren", meinte die Ministerin. Außerdem könne man den elektronisch überwachten Hausarrest mit Auflagen verbinden, die bei einer einfachen Entlassung nach Abbüßen der Freiheitsstrafe nicht verhängt werden können. Die Ministerin will das Maßnahmenpaket nun dem Parlament vorlegen.
(APA)

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