23.05.2013 10:39 Merkliste 0

Verbrannte Kellnerin: Anklage gegen Ex-Lebensgefährten

19.09.2012 | 15:24 |   (DiePresse.com)

Er soll die junge Frau bei lebendigem Leibe verbrannt haben. Ihre Leiche wurde in einem Misthaufen in Holice bei Bratislava gefunden.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Im Fall der gewaltsam ums Leben gekommenen Shqiponje Flora A., deren Leiche im November 2010 in einem Misthaufen in einem Feld in Holice bei Bratislava (Slowakei) gefunden wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten Anklage wegen Mordes erhoben. Gerhard N., der nach langwierigen Ermittlungen im vergangenen Juli in U-Haft genommen wurde, soll die 28-jährige Frau bei lebendigem Leib verbrannt haben.

Konkret wirft Staatsanwalt Leopold Bien dem 45-Jährigen vor, am 16. Oktober 2010 seine damalige Freundin aufgrund "krankhafter Eifersucht" und des sich abzeichnenden Beziehungsendes getötet zu haben. Er soll sie "zunächst mit einem um den Hals gelegten Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit" stranguliert, ihr eine Plastiktasche über den Kopf gestülpt und sie mit einer Decke zugedeckt haben. Schließlich soll der Mann, der zuletzt bei einem Bauunternehmen als Teilzeitbeschäftigter tätig war, die Frau mit Brandbeschleuniger übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt haben.

Indizien, aber keine Beweise

Wie die gebürtige Kosovarin, die bis zu ihrem Tod in einem Lokal in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus als Kellnerin gearbeitet hatte, ums Leben kam, hat sich auf Basis des Obduktionsgutachtens und am Fundort der Leiche sichergestellter Spuren eruieren lassen. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass die 28-Jährige unmittelbar vor ihrem Tod noch Rußpartikel und Gase eingeatmet hatte, die sich bei der Verbrennung ihres eigenen Körpers gebildet hatten.

Der Staatsanwalt unterstellt daher dem Angeklagten, dieser habe "die Absicht verfolgt, den Tod seines Opfers auf besonders grausame Art und Weise herbeizuführen".

Einen hieb- und stichfesten Sachbeweis gegen den 45-jährigen enthält die Anklage allerdings nicht. Der Staatsanwalt verweist auf mehrere Indizien, die seiner Ansicht nach "schlüssig und widerspruchsfrei" für die Täterschaft des Mannes sprechen. So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in die die 28-Jährige eingewickelt worden war. Da an der Decke Leichenfett haftenblieb, ist laut Anklage davon auszugehen, dass sie und die Frau zeitgleich angezündet wurden.

Wenige Personen kommen als Täter infrage

Für den Staatsanwalt kommen als Täter daher nur Personen in Betracht, die sich am Morgen des Verschwindens der Frau in ihrer Wohnung befunden und Gelegenheit hatten, die Decke mitzunehmen. Das war neben Gerhard N. noch ein Bruder der 28-Jährigen, den Shqiponje A. kurz zuvor bei sich aufgenommen hatte. Für den Ankläger scheidet der Verwandte als Verdächtiger aus, da er in den Augen des Staatsanwalts kein Motiv gehabt hätte, seine Schwester umzubringen, und zum Zeitpunkt ihres Verschwindens geschlafen haben soll.

"Die Suppe ist sehr dünn", hatte Nikolaus Rast, der Verteidiger von Gerhard N., bereits unmittelbar nach dessen Festnahme erklärt. Es gebe "nichts, was auf seine Täterschaft hindeutet. In Wahrheit tappt die Polizei weiter im Dunkeln", so Rast gegenüber der Austria Presse Agentur. Der Anwalt brachte die Bluttat mit möglichen mafiösen Hintergründen in Zusammenhang. Der Bruder der Getöteten habe sich illegal nach Österreich bringen lassen und sei den Schleppern das dafür in Rechnung gestellte Geld schuldig geblieben. Möglich, dass die Schwester von diesen Leuten verschleppt wurde, um die Familie unter Druck zu setzen, endlich die offenen Schulden zu bezahlen.

Falsches Alibi macht verdächtig

Für den Ankläger ist Gerhard N. außerdem verdächtig, weil er versucht haben soll, sich für den Tatzeitpunkt am 16. Oktober ein falsches Alibi zu verschaffen. Er gab an, um 7 Uhr in einem Lokal in Wien gesehen worden zu sein. Der Staatsanwalt unterstellt dem 45-Jährigen weiters "Bestrebungen, Beweismittel zu beseitigen".

Wann der Indizienprozess stattfinden wird, steht noch nicht fest - der Richter hingegen schon: Die Verhandlung wird Andreas Böhm leiten.

 

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

3 Kommentare
Gast: bcv
19.09.2012 19:25
2 0

Einfach nur krank!!!

Mehr kann man dazu nicht sagen!

Wir wieder ein Fall für die Fußfessel.


Gast: Wasserlaeufer
19.09.2012 15:19
0 0

Erinnert stark an den Feuersturm

http://de.wikipedia.org/wiki/Feuersturm