Graz. „Es ist eine unmögliche Situation für einen Elternteil. Aber das Wichtigste ist, wie es Oliver geht“, sagt Marion Weilharter im Gespräch mit der „Presse“. „Und Oliver geht es schlecht.“
Oliver ist der fünfjährige Sohn der Grazerin. Am 3.April dieses Jahres wurde das Kind von seinem dänischen Vater vom Kindergarten abgeholt und von Österreich nach Dänemark gebracht. Seither hat Weilharter mit ihrem Sohn nur noch telefonisch Kontakt. „Ich darf mit ihm einmal pro Woche zwei Minuten lang telefonieren“, erzählt sie. Die Telefonate verlaufen allerdings einseitig – Oliver spricht nach Angaben seiner Mutter nicht mehr mit ihr, antwortet auf keine Fragen.
Persönlich gegenübergestanden sind einander Mutter und Sohn in den letzten sechs Monaten lediglich ein einziges Mal. Das war am Rande einer Verhandlung im dänischen Helsingör über eine mögliche Rückführung Olivers am 6.September. Doch auch hier sprach Oliver kein Wort zu seiner Mutter.
Der Fünfjährige ist schwer traumatisiert, meint auch die Anwältin von Weilharter, Britta Schönhart. Belegt wird diese Aussage durch ein Gutachten der Kinderpsychologin Marianne Waldenmaier. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass die „psychische Situation des Kindes schlecht ist“. Weiters: „Die Ereignisse der letzten Monate sowie die nun hergestellte Situation mit der Entfremdung von der Kindesmutter stellen für das Kind kurz- und langfristig gesehen eine Kindeswohlgefährdung dar, die die weitere positive emotionale Entwicklung bedroht.“
Der Bub hat im vergangenen halben Jahr offenbar keinerlei psychologische Hilfe erhalten. Wann und ob er jemals wieder nach Graz zu seiner Mutter kommt, ist derzeit schwer abzuschätzen. Das Urteil im Verfahren von Helsingör soll zwar am Freitag ergehen. Allerdings ist einerseits nicht klar, ob für oder gegen Weilharter entschieden wird. Sollte das Urteil zugunsten Weilharters ausgehen, sollte also die Rückführung Olivers nach Österreich angeordnet werden, ist nicht klar, ob sich der Vater dem Urteil auch beugen wird.
Ein Kind – zweimal Sorgerecht
„Ich hoffe, dass Oliver vor der Urteilsverkündung in Sicherheit gebracht wird“, sagt Weilharter. Olivers Vater habe auch österreichische Urteile schon missachtet, wieso soll er dies nicht auch bei dänischen tun?
„Wer garantiert mir, dass er mit Oliver nicht untertaucht?“ Streitpunkt zwischen Olivers Eltern ist das Sorgerecht, obwohl seine Mutter das alleinige Sorgerecht seit Geburt des Kindes innehat und Oliver österreichischer Staatsbürger ist. Als Oliver fünf Monate alt war, hat sie sich von seinem Vater getrennt. Sie blieb drei weitere Jahre in Dänemark, um Oliver ein Leben mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.
Im Jahr 2010 ist sie mit Wissen des Vaters legal aus Dänemark ausgereist und gemeinsam mit ihrem Sohn nach Graz zurückgekehrt. Erst dann hat Olivers Vater das Sorgerecht in Dänemark beantragt. Und es auch erhalten. Was dazu geführt hat, dass beide Elternteile in ihrem jeweiligen Heimatland das Sorgerecht für ein und dasselbe Kind innehatten – ein juristisches Kuriosum.
Das nächste Kapitel im „Fall Oliver“ wird bereits am Dienstag nächster Woche, diesmal wieder in Österreich, geöffnet. Da beginnt der Prozess wegen „schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung“ am Straflandesgericht Graz gegen den Vater. Ob er vor Gericht erscheint, ist ungewiss. Sollte der Vater von Oliver nicht anwesend sein „wird es einen erneuten europäischen Haftbefehl geben“, erklärt Schönhart.
Der erste, der kurz nach der Wegnahme Olivers erlassen worden war, wurde aufgehoben, weil sich der Vater ausdrücklich zu einer Kooperation mit den österreichischen Behörden bereit erklärt hatte. Juristin Schönhart: „Entzieht er sich dem Strafverfahren, wäre das Grund genug für einen erneuten Haftbefehl.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2012)
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