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Fall Oliver: Psychische Situation des Kindes ist schlecht

19.09.2012 | 18:16 |  von MARTINA LEINGRUBER (Die Presse)

Am Freitag wird das Urteil eines Gerichts im dänischen Helsingör über die Rückführung Olivers zu seiner Mutter nach Graz ergehen. Der Fünfjährige ist schwer traumatisiert, meint die Anwältin von Weilharter.

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Graz. „Es ist eine unmögliche Situation für einen Elternteil. Aber das Wichtigste ist, wie es Oliver geht“, sagt Marion Weilharter im Gespräch mit der „Presse“. „Und Oliver geht es schlecht.“

Oliver ist der fünfjährige Sohn der Grazerin. Am 3.April dieses Jahres wurde das Kind von seinem dänischen Vater vom Kindergarten abgeholt und von Österreich nach Dänemark gebracht. Seither hat Weilharter mit ihrem Sohn nur noch telefonisch Kontakt. „Ich darf mit ihm einmal pro Woche zwei Minuten lang telefonieren“, erzählt sie. Die Telefonate verlaufen allerdings einseitig – Oliver spricht nach Angaben seiner Mutter nicht mehr mit ihr, antwortet auf keine Fragen.

Persönlich gegenübergestanden sind einander Mutter und Sohn in den letzten sechs Monaten lediglich ein einziges Mal. Das war am Rande einer Verhandlung im dänischen Helsingör über eine mögliche Rückführung Olivers am 6.September. Doch auch hier sprach Oliver kein Wort zu seiner Mutter.

Der Fünfjährige ist schwer traumatisiert, meint auch die Anwältin von Weilharter, Britta Schönhart. Belegt wird diese Aussage durch ein Gutachten der Kinderpsychologin Marianne Waldenmaier. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass die „psychische Situation des Kindes schlecht ist“. Weiters: „Die Ereignisse der letzten Monate sowie die nun hergestellte Situation mit der Entfremdung von der Kindesmutter stellen für das Kind kurz- und langfristig gesehen eine Kindeswohlgefährdung dar, die die weitere positive emotionale Entwicklung bedroht.“

Der Bub hat im vergangenen halben Jahr offenbar keinerlei psychologische Hilfe erhalten. Wann und ob er jemals wieder nach Graz zu seiner Mutter kommt, ist derzeit schwer abzuschätzen. Das Urteil im Verfahren von Helsingör soll zwar am Freitag ergehen. Allerdings ist einerseits nicht klar, ob für oder gegen Weilharter entschieden wird. Sollte das Urteil zugunsten Weilharters ausgehen, sollte also die Rückführung Olivers nach Österreich angeordnet werden, ist nicht klar, ob sich der Vater dem Urteil auch beugen wird.

Ein Kind – zweimal Sorgerecht

„Ich hoffe, dass Oliver vor der Urteilsverkündung in Sicherheit gebracht wird“, sagt Weilharter. Olivers Vater habe auch österreichische Urteile schon missachtet, wieso soll er dies nicht auch bei dänischen tun?

„Wer garantiert mir, dass er mit Oliver nicht untertaucht?“ Streitpunkt zwischen Olivers Eltern ist das Sorgerecht, obwohl seine Mutter das alleinige Sorgerecht seit Geburt des Kindes innehat und Oliver österreichischer Staatsbürger ist. Als Oliver fünf Monate alt war, hat sie sich von seinem Vater getrennt. Sie blieb drei weitere Jahre in Dänemark, um Oliver ein Leben mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Im Jahr 2010 ist sie mit Wissen des Vaters legal aus Dänemark ausgereist und gemeinsam mit ihrem Sohn nach Graz zurückgekehrt. Erst dann hat Olivers Vater das Sorgerecht in Dänemark beantragt. Und es auch erhalten. Was dazu geführt hat, dass beide Elternteile in ihrem jeweiligen Heimatland das Sorgerecht für ein und dasselbe Kind innehatten – ein juristisches Kuriosum.

Das nächste Kapitel im „Fall Oliver“ wird bereits am Dienstag nächster Woche, diesmal wieder in Österreich, geöffnet. Da beginnt der Prozess wegen „schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung“ am Straflandesgericht Graz gegen den Vater. Ob er vor Gericht erscheint, ist ungewiss. Sollte der Vater von Oliver nicht anwesend sein „wird es einen erneuten europäischen Haftbefehl geben“, erklärt Schönhart.

Der erste, der kurz nach der Wegnahme Olivers erlassen worden war, wurde aufgehoben, weil sich der Vater ausdrücklich zu einer Kooperation mit den österreichischen Behörden bereit erklärt hatte. Juristin Schönhart: „Entzieht er sich dem Strafverfahren, wäre das Grund genug für einen erneuten Haftbefehl.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2012)

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41 Kommentare
 
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Gast: mars70
25.09.2012 22:07
0 0

das arme kind

es geht nicht um recht. ich lebe auch von meiner frau getrennt, allerdings nur um ein paar kilometer. nie würde es mir einfallen, einen streit um die kinder zu entfachen. denn das schadet den kindern nur. wie verblödet muss ein dänischer richter sein, um das sorgerecht dem vater, der das kind jahrelang nicht gesehen hat, zuzusprechen? da steht wohl das egoistische wohl des vaters über dem wahren wohl des kindes. der kerl gehört verhaftet und eingesperrt.

Gast: bank12
21.09.2012 14:07
8 0

einseitige Sichtweise

warum kann die "Freie Presse" nicht eine ausgeglichene Sichtweise bringen sondern nur eine Feministische und die einer parteilichen Anwältin? Warum bringt man nicht einfach die Urteilsbegründung eines unabhängigen Gerichtes!? Auszüge aus einem psychologischen privaten Ferngutachten zu bringen ist lächerlich! Eine Qualitätszeitung sollte recherchieren und nicht nur APA- Meldungen abtippen, weil dafür brauche ich keine Zeitung.

Antworten Gast: xxx
22.09.2012 17:50
3 0

Re: einseitige Sichtweise

die headline entstammt von.... ?

...genau!

...keinerlei recherche!

voi peinlich!


Antworten Gast: pappenschlosser
22.09.2012 09:18
3 0

Re: einseitige Sichtweise

die sind halt von Österreich gewohnt,dass jedes Gericht auf den Hintern fällt, wenn sie solche Sprüche loslassen. Da wird flink behauptet,wahr muss es ja nicht sein, im Ernstfall hat der Vater das Gegenteil zu beweisen. Also bricht Frust aus, wenns nicht in ihrem Sinne läuft. In Dänemark hausen keine Hottentotten, die kümmern sich sehr wohl um ihre Kinder und sind nicht am Rande des Aussterbens, sie brauchen mit absoluter Sicherheit keine Nachhilfe aus Österreich.

Gast: spottdrossel
21.09.2012 13:46
5 0

ach,die Frau Anwältin betätigt

sich auch schon als Psychologin mit Kurzzeitdiagnose, kann man solchen Leuten nicht das Handwerk legen ?

Gast: Peter Remmesberger
21.09.2012 13:29
1 5

Viel Gück der Mutter

Die zweifelhafte oft erbärmliche dänische Rechtssicherheit und das Ignorieren des Wohles der Kindes zum Vorteil der dänischen Väter bringt einen intuitiv auf Seite des Kindes.
In diesem Fall ist die Rechtslage wegen der mangelnden Informationen unsicher. Dass der Vater sein Kind einfach entführt, statt den Rechtsweg zu beschreiten, stempelt ihn allerdings zum Täter. Wer das Gesetz in die eigene Hand nimmt, ist im Vornhinein schuldig.

Antworten Gast: DER ADVOKAT
21.09.2012 15:15
3 2

Re: Viel Gück der Mutter

Lassen Sie Ihr pseudomoralische Geschwätz, und um Ihre Rechtkenntnis im Internationalen Recht zu verbessern,lesen Sie meinen tieferstehenden Beitrag, vom 20.09.2012, 12,42h!
FAZIT: Nach meiner Einsicht, SIND SIE WEDER DÄNE, NOCH INTERNATIONALER JURIST-also wovon wird Ihre Rechtsmeinung gespeichert?!
Üblicherweise entspricht Ihr Beitrag dem einer fanatischen FEMINISTIN,wieso?!

Antworten Antworten Gast: Peter Remmesberger
21.09.2012 15:32
1 2

Re: Re: Viel Gück der Mutter

Warum sollte man denn das Geplapper eines Dodels mit dem Nick eines Eierlikörs lesen? Du hast doch Null Ahnung von der Rechtslage sondern verzapfst nur lauter Unsinn. Les' mein Kommentar und lern's auswendig!

Antworten Antworten Antworten Gast: DER ADVOKAT
21.09.2012 16:15
1 1

Re: Re: Re: Viel Gück der Mutter

Unter welchem Stein sind Sie denn hervorgekrochen, Dein Name-SEI SCHWACHSINN, sprach der Herr, oder die-KRONEN-ZEITUNG?!
Und: Bildung in der Sonderschule beendet?!
O-TON: "Les mein Kommentar und lern,s auswendig!"
Aha-was für eine Sprache ist das, und-WO GELERNT?!

Einseitige Sichtweise

"Sie blieb drei weitere Jahre in Dänemark, um Oliver ein Leben mit beiden Elternteilen zu ermöglichen."

Beide Elternteile zu haben sollte nur als Grundrecht des Kindes gesehen werden und nicht als etwas, das die Mutter gönnerhaft für einen Zeitraum bestimmt, der ihr alleinig in den Kram passt.

Wenn von IHRER Ausreise gesprochen wird, dann immer nur mit Betonung darauf, dass das angeblich legal war, bez SEINER Ausreise mit Oliver ist es auf einmal nur mehr wichtig "wie es Oliver geht".
Was nun?
Geht es nur um Legalität, dann ist er aus dänischer Sicht auch im Recht, geht es um das Kindeswohl, dann hat sie es ja wohl als erste aus der Umgebung gerissen. Warum werden also die Artikel so verfasst, als existiere nur der Standpunkt der Mutter? Gibt es so etwas wie den Versuch der Objektivität nicht mehr?

Gast: einfach_nur_traurig
21.09.2012 12:35
0 3

Kinder sind kein Eigentum

echt traurig was ich hier lesen muss. Lauter Egoisten die sich vor lauter Egotripp über Gerichte/Medien usw. auf dem Rücken dieses armen Kindes austoben. In ein paar Jahren wir der arme Oliver alle Berichter selber lesen und immer wieder wird nachgefragt/nachberichtet ....
Kinder sind kein Eigentum. Kinder brauchen Eltern - und das nicht alle einer Meinung sind ist ganz normal. Ich wär dafür das das Kind an einem Ort untergebracht wird - an dem beide Eltern gleiche Bedingungen haben es zu besuchen (also andere Sprache, gleich weite Entfernung) - Frankreich bietet sich an ....

Antworten Gast: IQ
21.09.2012 15:19
1 0

Re: Kinder sind kein Eigentum

VORSCHLAG:
Seien Sie weniger traurig, sondern sichern Sie sich fallspezifisch ein Mindestmaß an Rechtskenntnis!
Und in aller Härte: Auf Ihren Vorschlag zu Ende des Beitrages-KOMMT WOHL NUR EIN/E HALBIRRE/R!!

Gast: DER ADVOKAT
20.09.2012 12:42
10 1

STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT in Dänemark

RECHTSSITUATION: In Dänemark gilt, und zwar seit dem Jahre 1898 das sogenannt "uis sanguinis", das müßte selbstverständlich die RAIn der Frau Marion WEILHARTE, Mag.Britta SCHÖNHART wissen?!
STATUS: Auf den konkreten Fall angewendet heißt dies, dass die Rechtssituation unstrittig und völlig eindeutig ist, wie folgt:
1.Oliver ist-DÄNISCHER STAATSBÜRGER,
2. Die Dänische Staatsbürgerschaft hat er erworben über das "ius sanguinis", d.h.,-wenn einer der beiden Elternteile zum Zeitpunkt der Kindesgeburt in DÄNEMARK Dänicher Staatsbürger ist, erwirbt das Kind-ex lege ebenfalls die Staatsbürgerschaft des Dänischen Elternteiles!
Sogald der JungdäneIn bei der Dänischen Verw.Behörde angemeldet ist erhält sein Dänischer Elterteil das ALLEINIGE SORGERECHT!!
FAZIT:
a.Die Rechtssituation ist völlig eindeutig, DAS RECHT IST UNSTREITBAR AUF SEITEN SEINES VATERS!!
b.Nicht der Vater hat Oliver entführt, sondern seine Mutter, als sie Oliver nach Österreich verbracht hat, offensichtlich-OHNE ZUSTIMMUNG DES VATERS!!
Unabhängig davon kann natürlich der Vater und,oder sein Helfer (falls es den gab?!) bei der Mitnahme seines Sohnes nach Dänemark einen strafrechtlichen Tatbestand/Nötigung verwirklicht haben!
Diese Rechtfrage ist von einem AT-Strafgericht zu prüfen! Ein mögliches Urteil daraus-BEEINFLUSST DAS SORGERECHT IN KEINER WEISE!!
Das Frau Mag.Schönhart sollten Sie zweifelsfrei wissen,oder?!

Re: STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT in Dänemark

Wissen wird sie es schon können aber akzeptieren tut sie es nicht wollen!

Antworten Antworten Gast: DER ADVOKAT
20.09.2012 17:49
8 0

Re: Re: STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT in Dänemark

Da haben Sie wohl Recht Herr Qualtingen, zudem habe ich den Eindruck, dass es für die Frau RAIn auch, und vor allem um die Frage des-ERZIELBAREN HONORARES GEHT!!
Dabei gab es von Anfang an nur eine sinnvolle, reale und faire Chance für beide Eltern:
DIe RAIn Mag.Britta Schönhart hätte ihre Dienst als Mediatorin offerieren sollen!!
Aber viele Österr. Juristen wollen das nicht, weil aufwändig und arbeitsreich!
Allerdings jetzt, und das steht fest, wird die RAIn erfolglos bleiben, und die Mutter wenn der Kindesvater sie so behandelt wie sie ihn, dann wird sie ihren Sohn wenn sie Pech hat-ERST IM ERWACHSENENALTER WIEDERSEHN, als de facto-Fremden!!

0 1

.

morgen wird sich ja zeigen, wer hier im recht ist, aber in diesem forum gibt es ja einige die ihr urteil schon längst gefällt haben

Gast: Üzi Güzi
20.09.2012 09:46
12 5

Tja, da wird Blondie wohl bald wieder hackeln gehen müssen!

Oder ein anderer Gogel muss her!

Das Gejammere einer egoistischen Frau

deren Kind nicht mehr mit ihr sprechen will!

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kopfkratz

"Wer garantiert mir, dass er mit Oliver nicht untertaucht?" Wer garantiert, dass das "Opfer" wirklich die ganze Story erzählt?

Ich glaube kaum, dass die Psychologin sich wirklich vor Ort vom tatsächlichen Zustand des Kindes überzeugen konnte. Da soll dann diese Ferndiagnose Überzeugungskraft haben?

Aber ja, in Zeiten des Feminismus ist der Mann bzw. der Vater immer an allem Schuld und darf brennen wie ein Luster bis an sein Lebensende.

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Als das Kind mit der Mutter allein in Österreich war

war die psychische Situation des Kindes ganz super ...

Nun mit dem Vater ist sie ganz schlecht.
Das ist ja so verdammt glaubwürdig.

Sie fuhr nach Österreich und beantragte das alleinige Sorgerecht, weil Österreich einen EU Beschluss ratifiziert hatte, dass Mütter beim Sorgerecht bevorzugt.

Wenn sie das alleinige Sorgerecht ja immer schon gehabt hätte, wäre das Urteil nicht nötig gewesen.
Eigentlich ist es eine Frechheit, wie man der Menschen Intelligenz beleidigt.

Mir kommen die Tränen

Wie vielen Tausenden Vätern wird von Müttern mit freundlicher Unterstützung des Staates der Kontakt mit ihren Kindern vorenthalten?

Wie vielen dieser Väter wird dennoch Unterhalt abgepresst, auch wenn es sie unter (!) das Existenzminimum treibt (Stichwort: "Anspannung")?

Und da sollen wir Mitleid mit einer Kindesentführerin haben, die dank Frauensolidarität (AnwältIN, PsychologIN) die Fakten verdreht, bis irgendwie der Mann schuld ist?

Give me a break!

die geschichte kenn ich anders

mutter hat sohn entführt
vater ihn zurückgeholt(nach ö. recht möglicherweise entführt, nicht nach dänischem- dort lebte er allerdings)
daher was wollen die drei damen ?
er spricht nicht mit der mutter, die bezahlte ferndiagnose der psychologin, die frau anwalt will auch was (werden)...?
in ö haben männer keine echten rechte in solchen fällen, sie dürfen zahlen, sonst sind sie allein aus dem grund, dass sie keine frauen sind im unrecht. wieso soll mir eine einmal erklären.

Gast: verilo
19.09.2012 21:46
7 2

frau

sehen diese Fakten aus der dänischen Zeitung
http://jyllands-posten.dk/indland/article2742624.ece

Re: frau

???

Re: Re: frau

Interessanter Presseausschnitt.
Oliver kann also nicht gut deutsch und seine Mutter hat schon 2 Obsorgeprozesse in Dänemark verloren!
Da kann "Mann" sich ja ein Bild davon machen!

18 2

Ist das eine bezahlte

Einschaltung der Mutter bzw. der Verteidigung im Vorfeld des Grazer Strafprozesses? Selten so einen einseitigen Artikel in der Presse gelesen.

Wie kommt die Kinderpsychologin zu ihrem Gutachten? Ferndiagnose?

 
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