Radfahrer sind in Österreich auf dem Vormarsch. Immer mehr zurückgelegte Kilometer und eine ständig steigende Anzahl an Fahrrädern setzen natürlich auch eine ständige Erweiterung adäquater und vor allem sicherer Verkehrsflächen voraus.
Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) gab nun bekannt, ein frisch geschnürtes Fahrrad-Paket mit allerlei Neuerungen (Stichwort "Rechte & Pflichten") in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu implementieren. Sollte der Koalitionspartner mitspielen, könnte das Gesetz noch vor der Zweiradsaison 2013, also im Frühjahr, in Kraft treten.
Senkung der Promillegrenze nicht vorgesehen
Im Paket verpackt sind etwa Neuerungen wie die Einführung von Fahrradstraßen und sogenannter Begegnungszonen, die Flexibilisierung der Radwegebenutzungspflicht sowie ein Telefonierverbot am Rad. Eine Senkung der Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 ist nicht vorgesehen, "da Alkoholisierung im Zusammenhang mit Fahrradunfällen keine statistische Relevanz" habe. Allerdings sei diese Entscheidung genauso wenig in Stein gemeißelt wie die Höhe der Strafe beim Telefonieren (angedacht sind 50 Euro).
Anderer Ansicht ist dabei das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV): Eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5 für Radfahrer würde das Paket noch verstärken: "Ein Radfahrer ist mit Alkohol im Blut genauso reaktionsschwach wie ein Autofahrer. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Beteiligung alkoholisierter Radfahrer an Verkehrsunfällen um fast 100 Prozent erhöht", betonte KFV-Direktor Othmar Thann.
Die Novelle ist laut Bures deswegen notwendig geworden, weil "immer mehr Menschen ihre Wege umweltfreundlich und gesundheitsbewusst mit dem Rad zurücklegen". Die Statistik widerspricht nicht: Derzeit gibt es in Österreich sieben Millionen Fahrräder, Tendenz steigend. Der Radverkehrsanteil ist zwischen 2006 und 2011 um 40 Prozent gestiegen. Bures: "Mir geht es um ein friedliches, gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr - und um die größtmögliche Sicherheit für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Dafür brauchen wir ausreichend Raum und klare Regeln."
Nummerntafeln zu aufwändig
Die Schaffung von Fahrradstraßen und Begegnungszonen soll künftig Städten und Gemeinden (als Straßenerhalter) obliegen. Anfallende Kosten müssen die Kommunen allerdings selbst tragen, denn vom Bund gibt es dafür keinerlei Zuschüsse.
Eine klare Absage erteilte die Verkehrsministerin den Nummerntafeln für Fahrräder. "Diese wären mit einem enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringem Nutzen verbunden", so Bures. Laut Berechnungen würde allein die Registrierung des derzeitigen landesweiten Radbestandes 1000 Beamte ein ganzes Jahr beschäftigen und 2,1 Millionen Euro kosten.
Eräuterungen tzu den Plänen:
- Fahrradstraßen sind Straßen oder auch nur Straßenabschnitte, die den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt.
- Begegnungszonen sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Ausnahmen von der Radwegebenutzungspflicht sollen gesetzlich ermöglicht werden. Dort, wo es die Sicherheit erlaubt, sollen sich zum Beispiel schnelle Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt. Das würde - so die Meinung der Experten - auch die oftmals bedrängte Situation am Radweg entschärfen.
(APA)
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