Wien/Ag./Cim. Die kleinen Geschäfte entlang der Autobahnen sorgen für großen Ärger: Eigentlich, so sehen es die Verträge zwischen Autobahnbetreiber Asfinag und ihren Pächtern vor, dürften die Betreiber der Tankstellen und Raststationen nichts für die Benutzung der Toiletten verlangen. Nach wie vor stehen aber vor den Toilettentüren an 23Raststätten kleine Schälchen mit dem Hinweis auf eine Gebühr oder eine „freiwillige Spende“. Diese Spende sei, wenn ein Mitarbeiter danebensitzt und der Hinweis, die Benutzung sei kostenlos, fehlt, nicht freiwillig. Die Asfinag erwägt nun neuerlich zu klagen.
Kurz zur Vorgeschichte: Im Sommer hatte die Asfinag die Betreiber von zwei Rast- bzw. Tankstellen geklagt, weil diese „freiwillige Spenden“ für die Benutzung ihrer Toiletten verlangt hatten. Das Gericht gab der Asfinag recht: Das offensive Spendensystem schaffe eine „Zwangssituation“ und sei daher einzustellen. Zumal es in den Pachtverträgen geregelt sei, dass der Zugang zu den Toiletten, unabhängig davon, ob konsumiert oder getankt wurde, gratis sein müsse.
„Gelbe Karte“, dann die Klage
In 129 von 152 Raststationen sei das System nun abgestellt worden, das habe jüngst eine Kontrolle ergeben. Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl spricht nun von einer „Gelben Karte“ für jene Betriebe, die nach wir vor Gebühren verlangen. Stellen sie das System nicht ein, werde die Asfinag klagen. Bei den 23 Betrieben handle es sich besonders um jene entlang der von Urlaubern häufig frequentierten Routen Südautobahn und Tauernautobahn, sagt Asfinag-Sprecher Christoph Pollinger. Besonders bei Eni-Tankstellen in Kärnten sei eine „gewisse Häufigkeit“ zu beobachten. Der Konflikt um die 20 oder 50 Cent Toilettengebühr klingt kleinlich, aber es geht um erhebliche Summen.
Reinigung koste tausende Euro
Der Fachverband der Mineralölindustrie (FVMÖ) hält der Forderung nach Gratistoiletten entgegen, die Reinigung koste an hoch frequentierten Strecken – dort wird eine Toilette von bis zu 2000 Menschen pro Tag besucht – bis zu 100.000 Euro pro Jahr. Während der Verband zuletzt noch für ein Gebührensystem eingetreten ist, schwenken die Pächtervertreter nun um: „Eines ist bereits fix: Die Benutzung der Toilettenanlagen auf Autobahntankstellen bleibt für alle Kunden weiterhin kostenlos.“ Wie eine Lösung aussehen könnte, ließ der Verband aber offen.
Viele Betreiber von Tankstellen und Raststationen haben die Reinigung der Toiletten bisher an Fremdfirmen vergeben, die sich ausschließlich über „Spenden“ finanziert haben. Beim Einheben dieser sei es, so heißt es bei der Asfinag, vermehrt zu „Fällen von psychischem und im extremen Fall sogar von physischem Druck“ gekommen. Grundsätzlich aber versperrt sich die Asfinag nicht gegen Spenden als Gegenleistung für die Toilettenbenutzung. Nur müssten diese tatsächlich freiwillig sein. Eine Schale voller Münzen neben einem Mitarbeiter des Reinigungspersonals, der diese Münzen am Eingang hütet, sei nicht zulässig. „Eine Variante wäre ein Schild mit einem ausdrücklichen Hinweis, dass die Benützung der Toiletten gratis ist, man sich aber über Trinkgeld freue“, sagt Pollinger.
Spenden: ja, betteln: nein
So ein Schild steht nun beispielsweise vor dem Eingang zur Toilette der Autogrillraststätte an der Ostautobahn bei Göttlesbrunn, über die es laut Asfinag zuvor besonders viele Klagen gegeben habe. Während der Musterprozess dort Wirkung gezeigt hat, sei das 40 Kilometer weiter, in Nickelsdorf, an einer Shell-Tankstelle offenbar nicht der Fall gewesen. Von Shell hieß es, man habe die Pächter seit der Musterklage angewiesen, die Anforderungen der Asfinag zu erfüllen. Allerdings stelle sich die Frage, wie man Toiletten sauber halten soll, wenn sich die Putzfrau dort nicht aufhalten dürfe. Aber man sei an einer „kundenorientierten, einheitlichen“ Lösung interessiert.
Und was rät die Asfinag Kunden, die eine Aufforderung zur freiwilligen Spende einfach ignorieren wollen? „Eigentlich kann man das, aber es ist manchmal schwierig, es gibt psychologische, menschliche oder moralische Situationen, die das vielen Kunden schwer machen“, sagt Stefanie Grafenauer von der Asfinag.

(APA)
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