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Fall Oliver: Bedingte Haftstrafe für Vater

26.09.2012 | 18:16 |   (Die Presse)

Am Mittwoch erhielt Thomas S. ein Jahr bedingte Haft. Im April hatte er seinen Sohn Oliver der Mutter vor dem Kindergarten abgenommen und nach Dänemark gebracht.

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Graz/M.l. Thomas S. (41), jener Vater, der seinen fünfjährigen Sohn am 3. April 2012 vor einem Grazer Kindergarten der Mutter abgenommen und ohne deren Einverständnis nach Dänemark gebracht hatte, wurde am Dienstag im Grazer Landesgericht schuldig gesprochen. Richter Günther Sprinzel verurteilte den Dänen wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

„Er konnte nicht annehmen, dass die Mutter tatenlos zusehen würde, wenn er das Kind an sich nimmt. Er konnte nicht erwarten, dass die Aktion gewaltfrei abläuft“, begründete der Richter sein Urteil. „Ich hoffe, dass die treibende Kraft das Wohl des Kindes war, und nicht die Größe des eigenen Egos.“ Der Däne hatte bei der Kindesabnahme einen Komplizen dabei.

Das Urteil hat kaum unmittelbare Auswirkungen auf Oliver und den erbitterten Sorgerechtsstreit seiner Eltern. In Dänemark hat der Vater das Sorgerecht, in Österreich die Mutter. Der Antrag der Mutter auf Rückführung wurde von einem Gericht in Helsingör in der vergangenen Woche abgewiesen. Oliver bleibt also vorerst in Dänemark bei seinem Vater. Zudem hat die Anwältin des Vaters volle Berufung angemeldet, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

S., dem freies Geleit zugesichert wurde, befand sich am Mittwochnachmittag bereits auf der Heimreise. Währenddessen fand sein dänischer Sprecher deutliche Worte. „Wir fechten das Urteil an Ort und Stelle an, weil wir zutiefst schockiert sind. Thomas soll dafür bestraft werden, dass er von seinem Obsorgerecht Gebrauch gemacht hat“, zitierte die dänische Nachrichtenagentur Ritzau Janus Bang. „Er hat ein Gerichtsverfahren mit Lynchstimmung seitens der österreichischen Medien hinter sich. Dabei hat er nicht das Gefühl, etwas Falsches gemacht zu haben.“

 

Mutter: „Ich habe keine Lösung“

S. rechtfertigte während des Prozesses sein Handeln damit, nur das Beste für seinen Sohn gewollt zu haben. Dänische Anwälte und Behörden hätten ihm zu dieser drastischen Aktion geraten. „Mir wurde gesagt, dass die österreichischen Behörden sehr langsam arbeiten.“ Auch den Kontakt zur Mutter wolle er nicht unterbinden, sondern fördern.

Die Möglichkeit, die Geschehnisse des 3. April aus ihrer Sicht zu schildern, bekam Olivers Mutter Marion Weilharter am Mittwochvormittag. Als sie vor dem Kindergarten gehalten und versucht habe auszusteigen, sei sie von einem Mann festgehalten worden. „Ich habe Oliver angestarrt, sein Vater hat ihn von hinten gepackt, er konnte sich nicht bewegen.“ Sie habe versucht zu schreien, „aber es ist erst kein Ton gekommen“. Sie wollte zu Oliver gelangen, aber der Komplize habe sie zurückgehalten. „Ein Mann hat mich ans Auto gepresst, er hat mich an den Oberarmen festgehalten.“

Dass es zu Gewaltanwendung gekommen sei, bestritt S. Auch wer sein Komplize war, wollte er nicht preisgeben. „Ich sehe die Gesichter dieser beiden Männer jede Nacht vor mir, ich habe jede Nacht Albträume“, schilderte die Mutter. Um ihren Sohn mache sie sich große Sorgen. „Oliver ist traumatisiert und ich glaube, dass er bei mir besser aufgehoben ist.“ Ob sie sich eine Lösung der verfahrenen Situation gemeinsam mit Olivers Vater vorstellen könne, wollte Richter Sprinzel am Ende der Befragung von Marion Weilharter wissen. „Nach dem, was er getan hat, habe ich keine Lösung.“

Zuvor hatte Staatsanwältin Gertraud Pichler gemeint: „Ich plädiere an beide Elternteile, eine Lösung zu finden und ihre Ansprüche hinter Olivers Wohl zu stellen.“ Über den Vater sagte sie: „Er hat Selbstjustiz geübt.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2012)

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188 Kommentare
 
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Gast: MedienBeobachter
03.10.2012 17:46
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Wer erzählt die Geschichte?

Dieser "Fall" ist auch ein Medienkrimi. Wie sonst könnten sich österreichische Berichte derart von ausländischen unterscheiden? Wer füttert im Hintergrund, wie aktiv - und erfolgreich - ist die Anwältin der Mutter in der Medienbeeinflussung? Gibt es Kontakte zwischen Behörden und Medien? Hier wurde allerdings so massiv Hass gegen den Vater geschürt, dass - zum Glück - der Schuss nach hinten los ging.
Im Kurier etwa verstieg sich eine Verfasserin zu der Formulierung, der Vater hätte in Graz "in ziemlich arrogantem Ton" gesprochen. Wow. Sehr sachlich. Und so schönes Deutsch noch dazu. Aber fast alle Medien haben sich hier schuldig gemacht. Ich möchte meinen, sogar in strafrechtlich relevanter Weise, in Form von Ruf- und Kreditschädigung.
War nicht die Krone einst das Revolverblatt? Nun haben fast alle entdeckt, dass Hetze Quote bringt. Halbwahrheiten, Stimmungsmache ohne Skrupel, bis hin zu Falschmeldungen. Wer die "Nachrichten" nicht ab- und seinen Verstand eingeschaltet hat, konnte der Gehirnwäsche in den Medien eigentlich zuerst nicht entgehen. Bis dann die Fakten aus Dänemark doch wie eine gesunde Watsch'n aus dem wohligen "wiss ma eh" Dämmersschlaf geholt haben.

Gast: Gegendiegeifer
02.10.2012 17:27
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The Copenhagen Post

Wer sich für die dänische Version der Geschichte interessiert:

http://cphpost.dk/news/international/oliver-saga-continues-austria

Gast: Fritz Maier
01.10.2012 18:58
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Die Fakten

Der Junge ist Österreicher!
Oder haben Sie schon mal die dänische Staatsbürgerschaft des Jungen auch nur irgendwo nach seiner Geburt gesehen?
Der Junge ist seit seiner Geburt Österreicher!
Der Junge lebt seit seiner Geburt bei seiner Mutter, die die alleinige Obsorge besitzt und die mit ihm völlig legal ausgereist ist, was ihr die dänischen Behörden mehrfach bestätigt haben!
Im Gegenteil - DK ignoriert Österreichische Urteile! Und: DK ignoriert das HKÜ, nach dem das Kind schon längst wieder bei seiner Mutter sein müsste!
Bleiben Sie doch bitte bei den Fakten.

Antworten Gast: uev uev
02.10.2012 10:31
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Lügen bringen auch nix.

Der Junge ist dänisch-öst. Doppelstaatsbürger. Er ist in Dänemark aufgewachsen bis ihn die Mutter illegal nach Österreich verbracht hat. Alle seine Freunde vor dieser Entführung und nach der Heimkehr sind Dänen. Er spricht besser Dänisch als Deutsch. Sein Vater hat viel Zeit für ihn, seine Mutter ist eine Managerin, die keine Zeit hat. WARUM sollte das arme Kind dann nicht beim Vater bleiben?

Gast: Lieber Däne als Ösi
01.10.2012 12:54
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Die Lehre aus dem Fall:

Entführt Mutti das Kind, ist das voll ok.

Macht das der Vater, bricht eine Welle der Empörung los.

Abgesehen davon: Der Bub ist Däne, warum sollte er nicht in Dänemark aufwachsen dürfen? Warum ignoriert Österreich dänische Urteile?

Gast: Vernuenftiger Vater
01.10.2012 08:18
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Seid doch endlich vernuenftig!

Also eher sehe ich es umgekehrt -hier ist ein Haufen voellig frustrierter Vaeter! Weil sie mit ihren Frauen nicht(mehr)reden koennen, deswegen brauchen sie die Gerichte. Lernt doch mal, mit den Muettern eurer Kinder zu reden,dann kommt eine solche Situation erst gar nicht auf!
(Mir ist schon klar, dass euch das nicht passt.Wahrheit tut manchmal weh)

Re: Seid doch endlich vernuenftig!

Das wäre wohl das Beste!

Leider gibt es mindestens genauso viele unvernünftige Mütter wie auch Väter - und dass die Familienpolitik in Österreich im Argen ist und dass dann vor Gericht Väter ohne Zweifel den Kürzeren ziehen, darüber muss man sich nicht streiten.

Aussagen wie 'Das Kind gehört zur Mutter' sollte man allerdings nicht puplizieren!

Leider gibt es sehr viele Mütter, die die Situation ausnutzen!

Zum Nachdenken

Das Ausmaß des Sorgerechtsstreits um Oliver ist zweifellos ein Skandal und die Auswirkungen auf den kleinen Buben enorm.

Dennoch muss ich Ihnen als „entsorgter“ Vater mitteilen, dass ich Ihre Kommentare sehr einseitig, teilweis sogar feministisch sehe.

Täglich passieren Fälle in Österreich, bei denen Kindsmütter aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Kindern ausziehen und den Wohnsitz ändern. Die Justiz unterstützt dies einfach durch ein Schreiben an den Vater, indem dies AUSSCHLIESSLICH ZUM WOHL DES Kindes dient, dass die Kinder nicht mehr beim Vater leben. Ich nenne es ebenso ‚Entführung‘!
Bei einer Mutter ist es an der Tagesordnung, wird geduldet und juristisch nicht verfolgt!

Tausende Väter in Österreich sind Betroffene! Aber es interessiert Niemanden! Elternteilentfremdung durch Kindesentzug (PAS) ist für Väter leider der Alltag! Väter haben keine Rechte, sie sind seelenlose Geldautomaten, die von den Müttern erpresst und gedemütigt werden, Psychopharmaka schlucken und sich teilweise in der Obdachlosigkeit wiederfinden!

Meine Schilderung möge jetzt vielleicht auch etwas einseitig wirken, aber sie soll zum Nachdenken anregen!

Dänemark und generell die skandinavischen Länder sind hier schon viel weiter:„Wenn sich zwei Leute trennen, dann gibt es eine Doppelresidenz. Das heißt, das Kind hat zwei Wohnsitze, gehört selbstverständlich zu beiden Eltern und wer wegzieht, muss sich damit arrangieren. Er kann nicht einfach das Kind wie einen Koffer mitnehmen!

Antworten Gast: AuchVater
30.09.2012 22:24
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Re: Zum Nachdenken

Ich freue mich, dass wenigstens in den Foren Dinge beim Namen genannt werden. Aber ich befürchte, dass gerade in diesen Foren wertvolle Energie verpufft. Hier schreibt man sich's von der Seele. Aber dann ist die Luft raus, morgen geht der Alltag weiter. Das Familienrecht ist in der geltenden Form ohne jeden Zweifel unmenschlich und zynisch. Auch ich war Leidtragender, fand mich vor dem Familienrichter in einem falschen Film. Lauter Fremde erklären einem plötzlich wie selbstverständlich, dass es Recht sei, dass ich als leiblicher Vater nunmehr nur noch alle heiligen Zeiten "Besuch" machen darf. Nicht weil ich was angestellt hätte, nein. Weil die Kindsmutter halt mehr nicht zugestehen will. Aus. Ich habe Thomas Sörensen 1000 Euro überwiesen und werden nun in Österreich auch die Väterplattform unterstützen. So schön hier viele Postings sind, es wird alles beim Alten bleiben, wenn die Betroffenen Väter nicht mehr tun, als in Foren zu posten.

Wir machen was!

Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit, nur ob es reicht... Mal sehen! In Österreich muss es immer erst eine Eskalation geben, bevor über Änderungen nachgedacht wird :-(

Antworten Antworten Antworten Gast: Sören33
02.10.2012 22:57
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Die Lehren daraus. Vielleicht.

Das menschliche Leid mancher ist kaum zu ermessen. Dennoch denke ich, man muss auch gerechten Zorn konstruktiv kanalisieren. Einzelne RichterInnen, SozialarbeiterInnen oder andere zu attackieren ist, meines Erachtens, eine Sackgasse. Eine möglichst breite, konstruktive, gemäßigte Interessengemeinschaft bilden, mit den Verantwortlichen freundlich, geduldig und beharrlich reden, PR betreiben, Bewusststein schaffen. EU-Partner reinholen. Die Mütter ins Boot holen. Ein Vater, der daheim voll mithilft, verschafft gestressten Müttern doch auch viel mehr Luft. Dann die Politik reinholen. Nicht Eskalation, sondern Mäßigung wird Fortschritte bringen. Denn der europäische Mainstream hat die "neuen Väter" längst erkannt. Auch in Österreich wird das einsickern. Klar, das wird die Geduld mancher überfordern. Oder hoffentlich wachsen lassen, denn sowas geht realistisch nicht über Nacht.
Ich glaube fest, es gibt wesentlich mehr gute, gescheite Frauen, die auch sehen, dass man gerade bei Kindern und Eltern nicht so an der Realität vorbei judizieren darf. Konkrete Härtefälle, würd ich sagen: Der Justiz ausweichen, wo es nur geht. Was zwischen 2 Menschen schon schlimm ist, wird vor Gericht nur zur Katastrophe. Alles selbst erlebt. Und wer das Unglück hat, eine Hardlinerin als Kindsmutter zu haben, wird auch in einer konstruktiven Familienorganisation mehr Hoffnung und Kraft finden, als im nächsten Antrag vor Gericht, denn Mann zieht da momentan sowie NOCH den kürzeren. Meine ich jedenfalls.

Zu wünschen

Dem Buben ist nur zu wünschen, dass diese Frau nie mehr das Sorgerecht für ihn bekommt.Dem Vater und dem Buben wünsche ich alles Gute.

Unfassbar

Diese Frau hat das Kind damals aus Dänemark entführt und in Österreich das Sorgerecht bekommen.Unfassbar, welch Unrechtsstaat Österreich ist.

Antworten Gast: ricky
30.09.2012 11:33
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Re: Unfassbar

Das stimmt natürlich nicht. Frau Weilharter hatte von Geburt an die alleinige Obsorge für Oliver, und ist als alleine Obsorgeberechtigte auch nach dänischem Recht völlig legal in ihr Herkunftsland übersiedelt.
Den Vater hat vorher die Obsorge niemals interessiert, erst danach plötzlich.

Antworten Antworten Gast: BPN 2
02.10.2012 10:33
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Im OGH-Entscheid

steht, dass Vater und Mutter gemeinsame Obsorge hatten. Selbige wurde zuletzt wegen massiver Verfehlungen der Mutter auf alleinige Obsorge des Vaters abgeändert.

Antworten Antworten Gast: GenauGelesen
01.10.2012 08:35
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Re: Re: Unfassbar

Auch wenn hartnäckig falsch gepostet wird: Hier wurde nicht "völlig legal übersiedelt". Aus diesem vorgetäuschten "Urlaub" nicht nach Dänemark zurück zu kehren, während schon ein Obsorgeverfahren läuft, war illegal, das hat das dänische Gericht ja sofort, schon im ersten Obsorgebescheid deutlich gemacht.
Zweitens hat der Vater rechtzeitig einen Obsorgeantrag gestellt. Dass er das vorher nicht gemacht hat, erklärt sich ja von selbst: es war nicht nötig, der Bub war ja daheim und konnte bei beiden Eltern sein.
"in ihr Herkunftsland": Die Wortwahl ist verräterisch genug. Denn für den Buben und den Vater ist Österreich de fakto Ausland. Diese Familie wurde in Dänemark gegründet, dort wurde ein Kind in die Welt gesetzt, dort wäre die Mutter auch geblieben, wem es um das Wohl des Kindes gegangen wäre. Den Vater dann per Bescheid auszusperren, immer extra aus Dänemark anreisen zu lassen etc. etc. - alles das ist ein menschlicher Skandal, den die Mutter allein zu verantworten hat.
Die mediale Unterstützung der Mutter in diesem konkreten Fall - und die hartnäckigen FalschposterInnen - haben sich aber ohnehin selbst ins Out geschossen. Dänemark hat gut und richtig entschieden. Auch der strafrechtliche Quengelversuch der steirischen Justiz wird vor dem EuGH zerbröseln. Wie vorher die steirische Obsorgeentscheidung zerbröselt ist. Zu recht.

Antworten Antworten Gast: Gert25
30.09.2012 22:33
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Re: Re: Unfassbar

Der dänische Obsorgeentscheid hat hier ohnehin Klarheit geschaffen. Was die fleissigen Poster pro Weilharter immer schön verschweigen ist, dass vor und nach der rechtlichen Frage die moralische kommt. Ein Kind einzupacken, in eine anderes Land zu ziehen, heißt dem Kind den Vater zu rauben und damit mutwillig zum Halbwaisen zu machen. Das war ein Verbrechen. Der Vater möchte bis heute die Mutter in die Obsorge einbinden, hält ihr trotz allem die Tür offen. Das ist es, was ihn zu einem echten Vorbild macht.

Hoffentlich

Hoffentlich bekommt diese Frau niemals mehr diesen Buben.

Gast: Verwundert
28.09.2012 17:33
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Sehe ich das richtig?

Österreich hat einer Kindesentführerin die alleinige Obsorge gewährt? Ohne sich zu informieren?

Was, wenn der Fall umgekehrt gewesen wäre? Was, wenn der Vater so gehandelt hätte wie die Mutter, und das Kind aus Dänemark nach Österreich entführt hätte? Hätte man ihm auch ladida die alleinige Obsorge gewährt, ohne sich zu informieren wie die Rechtslage in Dänemark ist?

Würde mich echt interessieren.

3 0

Gesetze von Frauen die Männer sein wollen aber sie hassen

Ich frage mich wie es dazu kommen konnte das die Hälfte des Volkes derart entrechtet wird.
Die Abgeordneten müssen wirklich bewusstlos gestimmt haben, wie kann nur eine Männermehrheit sich selbst derart entrechten.
Erklärung: Man vertritt keine Wähler sondern unterwirft sich den Interessen dem Partei. Wer aufmuckt kommt nicht mehr auf die Liste.
Nur so kann das Gesetz vegana Fundi Mansvaiba die im Mann die Ursache allen Ybls sehen aber in ihren kampflesbischn Beziehungen gerne aussehen und sich geben wie ein Mann auf den Weg gekommen sein. Der Ö-Parlamentarier kann nicht mehr sein als ein ParteiClaqeur dessen einzige Rebellion die Korruption oder Postenschacher ist.

Gast: Max Kuckucksvater
28.09.2012 07:27
2 0

Selbstjustiz

Die Frau sagt aus, dass er Selbstjustiz ausgeübt habe, doch wie sieht es mit ihr aus, die ihm das Kind entzogen hat? Das ist tagtägliche vom Staat legitimierte Selbstjustiz!

Schande

Dieses Urteil ist eine Schande und beweist einmal mehr, dass Österreich ein Unrechtsstaat ist.Warum wird dieser Mann verurteilt? Die Mutter hat den Buben damals aus Dänemark entführt und macht sich jetzt halt wichtig.Hoffentlich darf der Bub beim Vater bleiben.Und aufgrund welcher Tatsachen kann die Anwältin der Mutter behaupten, der Bub sei traumatisiert?Hat sie dafür Beweise?Es gibt zum Glück auch Länder in denen Väter nicht rechtlos sind wie in Österreich.Der Mutter geht es sicher nicht ums Kindeswohl, sondern um ihr eigenes.

Gast: gast55
27.09.2012 17:01
1 0

österreich ist nicht allein auch die schweiz urteilt in derartigen fällen skuril

http://www.antifeminismus.ch/

Das Drama nimmt 2003 seinen Anfang. Ruperta H. will sich von Ihrem Mann, Martin H trennen. Die beiden haben drei Kinder
Im Juni 2004 wird ein Trennungsentscheid
gefällt. Er zahlt ihr monatlich 1000 Franken
je Kind und 1550 Franken für die Mutter, Die Kaution für die neue Wohnung
von Frau und Kindern von
3‘300 Franken bezahlt er ebenfalls.

Anfang März 2006 verschwindet Ruperta mit
den Kindern fast spurlos - Eine einzige Spur
wird aufgefunden. Ihre Einreise in Boston, Massachusetts, USA kann nachgewiesen werden. Das Einverständnis des nach wie vor mit Ruperta verheirateten Vaters wurde
nie eingeholt. Die Wohnung wird teilgeräumt vorgefunden. Ruperta hat Verwandte in der
Dominikanischen Republik. Sie könnte also dort sein.

Am 01. Februar 2011, vier Jahre und 11 Monate später, kommen alle viere um 08:30h am Flughafen Zürich-Kloten an. Dort werden sie von der Flughafenpolizei in Empfang genommen und festgesetzt.

Noch am gleichen Tag um 14:11h wird Ruperta von der Staatsanwältin Nicole B. im Hauptgebäude der Luzerner Polizei nochmals verhört.
Sie hat bereits eine provisorische Wohnadresse in Luzern und auch bereits einen Verteidiger


Antworten Gast: gast55
27.09.2012 18:48
0 0

Re: österreich ist nicht allein auch die schweiz urteilt in derartigen fällen skuril

da geht es weiter

Zusätzlich zu den bereits gemachten
Aussagen erklärt sie sinngemäß:
- Zum Vorwurf der strafbaren Entführung: „Ich habe mir schon gedacht, dass das nicht gut ist, aber ich musste es machen wegen der Kinder.“
- Sie berichtet, dass sie von Martin geschlagen wurde. Auf Rückfrage ihres Verteidigers!, wann das denn gewesen sei (und nachlesen in ihrem Pass) nennt sie das Jahr 2002!
- Ja, sie habe gelogen als sie neue Pässe beantragt habe.
- Sie bestätigt, dass die Kinder in den USA mit falschen Namen zur Schule gegangen seien.

Entschieden wird, dass Ruperta aus der Haft entlassen wird,.. Innerhalb von 12 Stunden wurden die Luzerner Kantonspolizei, die Fremdenpolizei, die Staatsanwältin des Kantons und auch noch der Sozialdienst der Gemeinde synchron in Marsch gesetzt. Das ganze muss von langer Hand vorbereitet gewesen sein. der Vater weiß davon nichts. Das ganze passiert nur wenige Wochen vor Ablauf von 5 Jahren. Dann wären einige Forderungen verjährt.

Im Juli 2011, 5 Monate nach Rückkehr in die Schweiz stellt das Gericht fest, die Kinder können beim Vater sein. Bei ihm herrschten stabile Verhältnisse, obwohl der Gegenanwalt verlangte, des Vater geistige Verfassung müsse durch eine psychiatrische Untersuchung überprüft werden. Das große Hurra weicht bald einer großen Ernüchterung. Außer Fernsehgucken und rumhängen fällt den Kindern nichts ein. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist gegen Null.
Die schulischen Leistungen sind durchschnittlich.


Gast: gast55
27.09.2012 17:00
1 0

österreich ist nicht allein auch die schweiz urteilt in derartigen fällen skuril

da geht es weiter

Er achtet pingelig darauf, dass das Besuchsrecht bei der Mutter nach dem bestimmten Plan einhalten.
In Gesprächen mit dem Richter stellt er fest, dass dieser der Meinung ist, Kinder gehören immer zur Mutter. und so kommt es auch

Immer noch ist eine Strafklage gegen Ruperta hängig wegen Entziehung Unmündiger (Art. 220 StGB), Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB), Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht (Art. 219 StGB), und Entführung (Art. 183 StGB). Das Urteil steht aus.
Seit Rückkehr der Kinder in die Schweiz zahlt er wieder Kinderalimente und Kinderzulage von 3‘300 Sfr. Während der Zeit als die Kinder bei ihm waren zahlte die Mutter keinen Rappen.
Ruperta erhebt Anspruch, es solle das Kindergeld (450 je Monat) nachgezahlt werden, da Martin dieses während der Entführungszeit nicht bezogen habe. Das macht etwa 27‘000 Franken.
Für die 2 Jahre bis zur Sistierung der Kinder-Alimente fordert sie ca. 90‘000 Sfr Nachzahlungen.
Für die Zeit ab der Entführung bis zur Scheidung fordert sie nochmals 17‘000 Sfr an entgangener Frauenalimente.
Darüber sind bereits Zahlungsbefehl und Rechtsöffnungsverfahren hängig.
Die Hälfte seiner Pensionskasse von ca. 116‘000 Sfr stehen ihr ohne wenn und aber zu.

Daneben hat er über 130‘000 Sfr ausgegeben für die Suche nach Frau und Kindern, für Rechtsdienste seiner Anwälte im In- und Ausland und Gerichts- und Verfahrenskosten. Ruperta genießt das Privileg der unentgeldlichen Prozessführung.

so schauts aus

Gast: gast55
27.09.2012 16:59
1 0

österreich ist nicht allein auch die schweiz urteilt in derartigen fällen skuril

da geht es weiter

Fazit
Eineinhalb Jahre nach bisher strafloser Rückkehr einer Entführerin dreier Kindern für 5 Jahre, spaziert diese auf freiem Fusse in der Schweiz herum. Ein Urteil in der Strafsache ist nach wie vor nicht in Sicht. Die Kinder sind wieder bei der Mutter.
Sofern alle Forderungen gestützt werden, stehen der Mutter insgesamt etwa 134‘000 Franken an Nachzahlungen zu. Sie beziehen sich auf die Zeit während der Entführung.
Der Mutter stehen ca. 116‘000 Franken an Pensionskassengeldern zu.
Der Mutter stehen bis zum Alter von 18 Jahren der Kinder Kinderalimente von 3‘300 Franken monatlich, einschliesslich Kinderzulagen, zu.

Ruperta ist eine Frau.
Sie hat die Kinder.
Sie ist eine unverurteilte
Straftäterin.
Der Vater hockt auf ungedeckten Kosten von 130‘000 Franken.
Wenn er Frauen- und Kinderalimente während der Entführungszeit nachzahlen muss, kostet ihn das weitere über 107‘000 Franken.
Martin ist ein Mann.
Er sieht die Kinder nicht.
Er ist kein Straftäter.
In einem anderen Entführungsfall, Issam O., wurde der entführende Vater vom Flughafen weg eingelocht und anschließend zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt.
Issam O. ist ein Mann.

 
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