Wien. Der Fall des Sextäters, der wegen Vergewaltigung einer Jugendlichen nur sechs Monate unbedingte Haft erhielt und die Strafe zu Hause – überwacht durch eine Fußfessel – absitzen soll, könnte nun zu einer Verschärfung der Hausarrest-Regel führen: Künftig soll es für verurteilte Sextäter schwerer werden, eine Fußfessel zu bekommen. Auch wird die Fußfesseltechnik auf permanente GPS-Überwachung umgestellt. Eine öffentliche Ausschreibung hält das Justizressort „nicht für erforderlich“. Obgleich der Rechnungshof schon an der ursprünglichen Vergabe heftige Kritik übte.
Noch ist offen, ob dem eingangs erwähnten Vergewaltiger das Gefängnis tatsächlich erspart bleibt. Der Verwaltungsgerichtshof wird dies Ende Oktober entscheiden. Fix ist aber, dass sich Justizministerin Beatrix Karl (VP) für eine Aufrüstung der bisher eingesetzten Fußfesseltechnik einsetzt.
Im Frühling 2010 (Amtszeit Claudia Bandion-Ortner, VP) führte die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) ein Vergabeverfahren durch. Damals stand die Fußfessel-Einführung (1.September) bevor. Die Zeit drängte. Die Ausschreibung richtete sich an Firmen, die entsprechendes Equipment anboten. Der damalige Auftragswert für eine Vertragsdauer von 36 Monaten laut Amtsblatt der EU: 1,5 Millionen Euro.
Eingesetzt wurde schließlich Radiofrequenz-Technologie, das heißt, der Fesselträger muss sich immer in der Nähe eines Basisgeräts (in der Wohnung oder am Arbeitsplatz) aufhalten. Tut er das nicht, wird Alarm ausgelöst.
Wo sich ein Täter genau aufhält, wenn er die Wohnung verlässt, kann derzeit nicht gesagt werden, da die seit 2010 eingesetzte Technik darauf nicht ausgelegt ist. Künftig sollen Sextäter per GPS permanent überwacht bzw. lokalisierbar werden. Jedoch soll es für die neue Technik keine Ausschreibung geben. Denn: „Der Rechnungshof hat den Vergabeprozess ausdrücklich gelobt und festgestellt, dass der Bestbieter zum Zug kam. Der Vertrag von der BBG und der Firma 3M, von der wir die Fußfesseln beziehen, läuft noch bis Ende 2013, mit Verlängerungsoption um zwei Jahre.“ Das teilt der Sprecher der Justizministerin, Christian Wigand, der „Presse“ mit. Und: „Schon in der damaligen Ausschreibung war die Möglichkeit der technischen Aufrüstung der Geräte (also GPS) ein wesentliches Kriterium.“
Für die Fußfesselauftrags-Vergabe soll es also ausdrückliches Lob des Rechnungshofes (RH) gegeben haben? Im entsprechenden RH-Bericht vom März dieses Jahres liest sich das anders: „Zum Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest bestand keine gesetzliche Grundlage für dessen Anwendung.“ Klar: Als die Ausschreibung lief, war das Fußfesselgesetz noch nicht in Kraft.
„Wettbewerb eingeschränkt“
Der RH weiter: „Entgegen dem Vorschlag der BBG ließ das BMJ (Justizministerium, Anm.) statt fünf nur drei Bewerber zur Anbotslegung zu. Dies schränkte den Wettbewerb unnötigerweise ein.“ Und: „Das BMJ und die Vollzugsdirektion dokumentierten ihre Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, wodurch eine Nachvollziehbarkeit nicht vollständig gegeben war.“ Hier kritisiert der RH, dass etwa die Zusammensetzung und Tätigkeit des vom BMJ eingerichteten „Lenkungsausschusses“ nicht nachvollziehbar gewesen seien.
Der RH hatte sogar eine Stellungnahme vom Ministerium eingeholt. Diese fiel laut RH selbstkritisch aus: „Laut Stellungnahme des BMJ sei das Projekt zur Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests unter einem enormen Zeitdruck gestanden; einige Entscheidungen hätten zur zeitgerechten Abwicklung in rasch einberufenen Besprechungen erfolgen müssen. Unter dem vorhandenen Zeitdruck habe das Erfordernis der Dokumentation in den Hintergrund treten müssen.“
Was sagt die Konkurrenz zum Festhalten des Justizressorts an Produkten von 3M (das Unternehmen hatte übrigens 2006 auf Betreiben des ÖVP-Gesundheitsressorts unter Maria Rauch-Kallat Grippemasken in großer Stückzahl geliefert)? Matthias Wechner, Chef der Österreich-Niederlassung des Sicherheitsunternehmens G4S, sagt: „Ich erwarte mir im Hinblick auf die Einführung dieses in Österreich neuen technischen Standards eine umfassende Neuausschreibung.“ Seine Begründung lautet: „Da bei der Ausschreibung des heute schon praktizierten elektronischen Hausarrests die mögliche GPS-Tauglichkeit nur eine optional zu erbringende war, ist ein neues Vergabeverfahren für GPS-Modelle erforderlich.“
Fußfessel. In der Amtszeit von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP, links im Bild) wurde die Fußfessel-Technik angeschafft, der Rechnungshof kritisierte die Vergabe. Die derzeitige Ressortchefin Beatrix Karl (ÖVP) will eine neue Technik, allerdings soll es keine Neuausschreibung geben. Dies kritisieren Anbieter. [APA]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2012)
Der American Dream platzt an der Grenze
Liu Bolin Der ''unsichtbare Künstler''
WienDie Votivkirche, eine ewige Baustelle
SpeiseplanErobern Würmer die Teller Europas?