Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg haben am heutigen Mittwoch Verhandlungen über die Adoption eines Burschen durch ein in Österreich lebendes lesbisches Paar begonnen. Er ist der Sohn von einer der Frauen, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind wurde 1995 geboren und entstammt einer unehelichen Beziehung. Die Partnerin der Mutter will den Buben adoptieren, österreichische Gerichte verweigerten ihre Zustimmung.
Die beiden Frauen berufen sich nun auf das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Antrag bereits 2006 abgelehnt
Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass das österreichische Recht zwar keine genaue Definition von "Eltern" enthält, aber darunter doch deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts verstehe. Solange ein Kind, wie im vorliegenden Fall, beide Elternteile habe, gebe es auch keinen Bedarf, einen von beiden durch Adoptiveltern zu ersetzen. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht fest, dass das Kind einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater unterhält.
Im September 2006 wies der Oberste Gerichtshof in Wien eine Berufung des lesbischen Paares ab. Es ist offen, ob der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in diesem Fall noch heuer ein Urteil spricht.
(APA)
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