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Adoption: Lesben-Paar ruft Menschenrechtsgericht an

03.10.2012 | 10:45 |   (DiePresse.com)

Die Frauen klagen in Straßburg gegen die Weigerung österreichischer Gerichte, der Adoption eines Buben durch die Partnerin der Mutter zuzustimmen.

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Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg haben am heutigen Mittwoch Verhandlungen über die Adoption eines Burschen durch ein in Österreich lebendes lesbisches Paar begonnen. Er ist der Sohn von einer der Frauen, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind wurde 1995 geboren und entstammt einer unehelichen Beziehung. Die Partnerin der Mutter will den Buben adoptieren, österreichische Gerichte verweigerten ihre Zustimmung.

Die beiden Frauen berufen sich nun auf das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Antrag bereits 2006 abgelehnt

Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass das österreichische Recht zwar keine genaue Definition von "Eltern" enthält, aber darunter doch deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts verstehe. Solange ein Kind, wie im vorliegenden Fall, beide Elternteile habe, gebe es auch keinen Bedarf, einen von beiden durch Adoptiveltern zu ersetzen. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht fest, dass das Kind einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater unterhält.

Im September 2006 wies der Oberste Gerichtshof in Wien eine Berufung des lesbischen Paares ab. Es ist offen, ob der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in diesem Fall noch heuer ein Urteil spricht.

(APA)

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9 Kommentare
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Eine Adoption gegen den Willen des Vaters?

Da fordert jemand Respekt ein und respektiert die Existenz des Vaters nicht?

Sollte die Stiefkindadoption für gleichglechtliche Paare möglich sein?

Beispiel: 2 Frauen, langjährige eingetragene Lebenspartner. Das leibliche Kind einer der Frauen (hat alleiniges Sorgerecht) lebt langjährig mit beiden zusammen. Zwischen beiden Frauen & dem Kind herrschen Eltern-Kind ähnliche Beziehungsverhältnisse. Alle drei stimmen der Adoption durch die Lebenspartnerin zu. Leiblicher Vater verstorben. Klare Sache? Warum nicht gesetzlich ermöglichen?

Würden lesbische Frauen eine entsprechende Rechtslage ausnutzen, um vermehrt absichtlich von anonymen Vätern Kinder zu bekommen (anonyme Samenspende, absichtliche Nichtnennung des Vaters) mit der Konsequenz, dass Kinder lesbischer Frauen mit höherer Wahrscheinlichkeit auf Väter gänzlich verzichten müssten? Anonyme Väter können die Zustimmung zu Adoptionen nicht verweigern = mögl. Hindernis aus dem Weg. Und, hat die derzeitige Rechtslage den Lenkungseffekt, dass lesbische Frauen, da sie ihren Kindern den gewünschten zweiten weiblichen Elternteil im rechtlichen Sinn nicht bieten können, ihrem Kind eher nicht zumuten wollen auch auf den leiblichen Vater verzichten zu müssen? Würden IVF & Kindesadoptionen für lesbische Paare vermehrt zu vaterlose Kinder in der Gesellschaft führen? Es gibt Psychologen, Pädagogen die sagen, dass die Vaterbeziehung für Kinder wichtig ist. Matthias Beck: "Wollen wir die vaterlose Gesellschaft .. zur Norm machen?" Auch Interessen zukünftiger Kinder unserer Gesellschaft müssen berücksichtigt werden. Ich persönlich wünsche, dass Kinder eine Mutter & einen Vater haben

Hier die OGH Entscheidung von 2006:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20060927_OGH0002_0090OB00062_06T0000_000/JJT_20060927_OGH0002_0090OB00062_06T0000_000.html

§182 ABGB berücksichtigt - mMn aus gutem Grund - das Prinzip der Verschiedengeschlechtlichkeit bei Adoptiveltern.

Ein Kind kann nur leibliches Kind von einer der zwei Frauen eines lesbischen Paares sein. Der andere leibliche Elternteil ist der Vater. Nach österreichischem Recht muss der lebende leibliche Elternteil, der durch die Adoption seine elterlichen Rechte verlieren würde, der Adoption zustimmen. D.h. In diesem Fall muss der Vater zustimmen (und der annehmender Elternteil muss männlich sein). Wenn der leiblicher Vater einer Adoption nicht zustimmt und solange keine schuldhafte Pflichtverletzungen vorliegen, ist die rechtliche Situation mMn glasklar. Aus dem Text der OGH Entscheidung geht hervor, dass das Kind regelmässigen Kontakt mit dem Vater pflegt, und der Vater der Adoption nicht zustimmt.

Ich finde Erwachsene sollten generell danach streben Lebenssituationen für ihre Kinder zu schaffen in denen diese die Freiheit haben sich an eine primäre weibliche
Bezugsperson bzw. Identifikationsfigur oder an eine männliche primäre Bezugsperson / Identifikationsfigur zu wenden (oder an beide) - umso besser, wenn es sich um die leiblichen Eltern handelt. Das ist mMn nach eine Frage von Respekt für die Würde, die Bedürfnisse und Freiheit des Kindes und von der vorrangigen Berücksichtigung der Kindesperpektive.
Auch die Rechte des leiblichen Vaters sind zu berücksichtigen.


Gast: Eyjaffjallalljoekul
03.10.2012 17:48
2 0

Wenn zwei verantwortungsvolle biologische Elternteile vorhanden sind,

die sich auch um das Kind kümmern wollen & können, dann ist es auf jeden Fall sinnvoller das auch zu ermöglichen als dem Kind einen Ersatzelternteil aufzudrängen. Ganz generell, unabhängig davon ob die Adoptiverltern gleichgeschlechtelich sind oder nciht.

Gast: hausverstand1
03.10.2012 16:25
2 5

Unvoreingenommene Sicht

Wer sich informieren möchte, wie Kinder das Großwerden in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erleben der möge jegliche Voreingenommenheit kurz ausblenden, diesen Link anklicken und lesen:
http://www.thepublicdiscourse.com/2012/08/6065

Gast: yoshi1
03.10.2012 13:26
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Angst?

Jede noch so marode, verschiedengeschlechtliche Partnerschaft hat das Recht auf Elternschaft solange dem Kind nicht eindeutig geschadet wird. Warum sollte eine gleichgeschlechtliche, wo das exakte Gegenteil nachgewiesen werden kann dieses Recht nicht haben? Noch dazu wenn es sich um leibliche Kinder handelt?

Vor was genau hat man denn eigentlich Angst? Dass das großgezogene Kind ebenfalls homosexuell wird? Mir jedenfalls wurde immer und überall eingetrichtert, dass Homosexualität angeboren ist.

"leibliche Kinder"

Ein Kind kann nur leibliches Kind von einer der zwei Frauen eines lesbischen Paares sein. Der andere leibliche Elternteil ist der Vater.

Antworten Gast: mens sana
03.10.2012 17:02
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Re: Angst?

yoshi, ich glaube, Sie haben's einfach nicht verstanden: das Kind soll dem natürlichen Vater (der Alimente für es zahlt und auch sonst keinerlei Anlass gibt, an seiner Eignung als Vater zu zweifeln) weggenommen und stattdessen einer wildfremden Lesbe anvertraut werden, nur weil diese mit der Mutter eine "Beziehung" unterhält.

Meines Erachtens sollte der EGMR über den Anwalt, der diese frivole Beschwerde eingebracht hat, eine saftige Ordnungsstrafe verhängen, und dann den Akt schliessen. Mit Menschenrechten hat das einfach überhaupt nichts zu tun.

Gast: dreamerinvienna
03.10.2012 11:26
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es wird zeit

dass das verstaubte österreichische rechtssystem modernisiert wird und jenes eines modernen gesellschaft adäquat widerspiegelt