Ein ehemaliger Mitarbeiter einer oberösterreichischen Justizanstalt muss sich seit Montagvormittag vor dem Landesgericht Linz wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verantworten. Er soll sich an vier weiblichen Ex-Häftlingen vergangen haben. Zum Prozessauftakt dehnte der Staatsanwalt die Anklage auf ein fünftes Opfer, eine Revierinspektorin, aus. In den meisten Fällen sollen K.o.-Tropfen zum Einsatz gekommen sein. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
Der 52-jährige Sozialarbeiter sei unbescholten, so der Ankläger. Vier der Opfer hingegen seien vorbestraft gewesen. Dennoch seien ihre Vorwürfe glaubwürdig. In einem Fall gibt es sogar eine Laboruntersuchung, die das angeblich verwendete Betäubungsmittel im Blut und im Urin einer Frau sowie in einer Filmdose aus dem Besitz des Beschuldigten nachweist. Zudem wurden DNA-Kontaktspuren an der Unterwäsche der Frau sichergestellt. Der Staatsanwalt berichtete auch von Vorwürfen gegen den Angeklagten, wonach er eine 17-jährige Kollegin belästigt habe. Die Sache sei aber strafrechtlich nicht relevant. Die junge Frau schilderte vor Gericht, der Sozialarbeiter habe sie zum Whisky-Trinken zu sich nach Hause eingeladen und gesagt, wenn sie 18 sei, könne sie als Domina arbeiten.
Fünfter Verdachtsfall
Bei vier der Opfer aus der Anklage handelt es sich um ehemalige Gefangene, zu denen der 52-Jährige auch nach ihrer Entlassung noch Kontakt hielt. Das sei unüblich, sagten einige seiner Kollegen aus. Zu Prozessbeginn wurde ein fünfter Verdachtsfall bekannt: Der Mann soll eine Revierinspektorin bei einer Weihnachtsfeier begrapscht haben, während sie starr neben ihm saß. Die Beamtin berichtete später von einem "Filmriss". Im Zuge der Ermittlungen wurde der Vorfall, den ein Arbeitskollege beobachtet hatte, bekannt und angezeigt.
Der Angeklagte bekannte sich in allen Fällen nicht schuldig und präsentierte für jeden Sachverhalt eine weitgehend andere Versionen als die Opfer. Er leugnete strikt, den Frauen etwas angetan zu haben, und wies sehr häufig auf seiner Ansicht nach falsche Zeit- und Ortsschilderungen in den Angaben der Geschädigten hin.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Ob dann bereits ein Urteil gefällt wird, war vorerst nicht klar. Bei einem Teil der Verhandlung ist mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen.
(APA)
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