Salzburg/Apa. Ein Salzburger ist im September in U-Haft genommen worden, obwohl kein richterlicher Beschluss vorlag. Der Beschuldigte saß rund zehn Tage zu Unrecht in der Justizanstalt Salzburg hinter Gittern. Erst danach erfolgte die formelle Verhängung der Untersuchungshaft. Gegen den zuständigen Strafrichter am Landesgericht Salzburg wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Verletzung der Freiheit eingeleitet.
Dem Häftling waren gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme hätte die Verhängung der U-Haft erfolgen müssen. „Die Untersuchungshaft ist nach mehr als einer Woche verhängt worden“, sagt Dietmar Gutmayer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz. Das Ermittlungsverfahren gegen den Richter wurde nach Linz ausgelagert, um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Auch gegen eine Kanzleimitarbeiterin des Richters wird ermittelt.
Salzburger wurde enthaftet
Einige Tage nach der nachträglichen Verhängung der U-Haft sei der mehr als 20-mal einschlägig vorbestrafte Salzburger von dem Richter aber wieder enthaftet worden, sagt der Verteidiger des Richters – weil Angehörige des Mannes, die von diesem gefährlich bedroht worden seien, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückgezogen hätten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2012)
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