"Wir bearbeiten derzeit so viele Anträge wie nie zuvor", erzählte ein Beamter es aus dem Wiener Verkehrsamt. Seit Jahresbeginn stürmen Autofahrer regelrecht die Behörde: Von 1. Jänner bis 30. September wurden rund 35.000 Anträge gestellt, berichtete Manfred Reinthaler von der Wiener Landespolizeidirektion. Ein Grund: Ab Jänner 2013 tritt die 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft. Viele Autofahrer denken, sie müssen ihren Schein noch rechtzeitig tauschen. Ein Irrtum: Denn, alle Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben auch noch die nächsten 20 Jahre gültig.
"In Spitzenzeiten haben wir bis zu 500 Leute am Tag da gehabt", meinte Reinthaler. Die Steigerung bei den Anträgen beläuft sich derzeit auf plus 25 Prozent im Vergleich zum Jahr davor.
Mittlerweile gibt es einen "Nummernstopp". Ab dem 200. Antrag, der an einem Werktag gestellt wurde, ist Schluss. Ein Nummerator im Verkehrsamt weist die Tauschwütigen darauf hin, wie viele Anträge an einem Tag noch bearbeitbar sind. Viele Führerscheinbesitzer müssen dann oft unverrichteter Dinge wieder gehen. "Bei Diebstahl, Verlust oder Verlängerung der Führerscheinklasse machen wir natürlich eine Ausnahme." In diesen Fällen wird der Antrag (über die Kapazität von 200 hinaus, Anm.) dennoch bearbeitet.
"Nur tauschen, wenn notwendig!"
Die Hälfte der Führerscheine, die getauscht werden, sind noch gültig. Das heißt, die Identität der Person ist klar erkennbar, der Schein ist nicht beschädigt. "Unser Appell lautet: Nur dann zu tauschen, wenn es notwendig ist", sagte Reinthaler.
Vermutlich ein Missverständnis lässt die Führerscheinbesitzer zum Verkehrsamt pilgern. Viele Autofahrer fürchten, dass sie ab dem kommenden Jahr zu einem Gesundheitstest müssen, wenn sie erst dann den Führerschein tauschen. Das stimmt aber definitiv nicht. "Auch in Hinkunft sind keine Gesundheitstests vorgesehen", beruhigt Reinthaler. Andere wiederum glauben, dass sie, wenn sie jetzt noch schnell tauschen, dann einen unbefristeten Scheckkarten-Führerschein bekommen. Auch das ist falsch: Ab 2013 ist die Lenkberechtigung 15 Jahre gültig.
(APA)
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