Das Zivilverfahren eines ehemaligen Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Zisterzienser-Kloster Mehrerau am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag zum dritten Mal vertagt worden. Alt-Abt Kassian Lauterer, der wegen einer Erkrankung beim vergangenen Termin nicht erschienen war, sagte bei seiner Befragung vor Gericht nun aus, er habe von den Missbrauchsvorwürfen gegen den Pater gewusst. Dass dieser aber wegen eines Vorfalls im Jahr 1967 rechtskräftig verurteilt worden war, habe er erst 2004 erfahren.
Der heute 46-jährige ehemalige Heimzögling verklagt das Kloster Mehrerau auf 135.000 Euro Schmerzengeld und Verdienstentgang. Er soll in den 1980er Jahren von einem als pädophil bekannten Pater des Klosters missbraucht worden sein. Die Eltern des 46-Jährigen hatten den damaligen Mehrerau-Abt Kassian Lauterer über den sexuellen Missbrauch ihres Sohnes durch den Pater informiert. Daraufhin wurde dieser aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Im Gegenzug verzichteten die Eltern auf eine Anzeige gegen den Pater.
Was war im Kloster bekannt?
Alt-Abt Lauterer wurde vor allem zu der Frage einvernommen, was klosterintern von den sexuellen Neigungen des Paters bekannt war. Lauterer räumte ein, gewusst zu haben, dass der Mann 1967 einen Buben im Glashaus des Klostergartens missbraucht habe. Dabei habe es sich aber nicht um einen Schüler, sondern um einen Buben aus dem Bregenzer Stadtteil Vorkloster gehandelt. Er habe auch gewusst, dass der Mann deshalb von der Polizei befragt wurde. Von einer rechtskräftigen Verurteilung des Paters in der Sache habe er aber erst 2004 erfahren.
Dass er den Mann damals weiter mit Jugendlichen arbeiten habe lassen, sei ein Fehler gewesen, bekannte Lauterer. Von der generellen Gewaltbereitschaft des Paters habe er nie etwas gehört. Dass Kinder geohrfeigt wurden, sei früher öfters vorgekommen. "Das war eine andere Zeit", so der Alt-Abt. Lauterer hatte bereits im März 2012 erklärt, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger mögliches Wissen über eine Verurteilung nicht an ihn weitergegeben habe, und sich entschuldigt, dass sein damaliges Vorgehen gegen den Pater nicht ausreichend gewesen sei.
Prozess geht weiter
Auch der heutige Verfahrensabschnitt brachte kein Ende des Prozesses. Die Klägerseite beantragte zwei weitere Zeugen, einen ehemaligen Mehrerau-Schüler und eine Frau, die damals als Sekretärin im Kloster arbeitete. Sie sollen Auskunft darüber geben, welche Position der Pater damals im Kloster innehatte. Diese Frage wird zentral sein bei der Entscheidung, ob die Ansprüche des 45-Jährigen verjährt sind oder nicht. Der Prozess wird vermutlich erst um den Jahreswechsel fortgesetzt.
(APA)
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