Wien. Der Bub ist zwölf Jahre alt, floh mit seinen Eltern aus dem vom Bürgerkrieg gebeutelten Syrien und wurde dann von seiner Familie allein am Westbahnhof zurückgelassen. Für die Weiterreise mit den Menschenschleppern fehlte ihnen das Geld (DiePresse.com berichtete).
Schicksale wie dieses sind kein Einzelfall. Wie „Die Presse" aus dem Innenministerium erfuhr, leben derzeit in der Traiskirchener Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge 13 Kinder, deren Eltern - zumindest momentan - nicht auffindbar sind. Acht von ihnen sind nach derzeitigem Wissensstand schon ohne Vater und Mutter nach Österreich gekommen. Bei den übrigen fünf konnten die Behörden die genauen Umstände für das Fehlen der Eltern noch nicht feststellen.
Doch wie geht der Rechtsstaat mit Minderjährigen um, für die - in Bezug auf das Aufenthaltsrecht - eigentlich dieselben Regeln wie für Erwachsene gelten, denen andererseits aufgrund ihres Alter aber ein besonderer Schutz zusteht?
Grundsätzlich gibt es zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung, das Kindeswohl über ein eventuell fremdenpolizeiliches Verfahren zu stellen. Das bedeutet, dass die Betroffenen zunächst in die Obhut des jeweils zuständigen Jugendamts übergeben werden, das dann anstatt der Eltern das Asylverfahren führt.
Diese Kooperation, so Norbert Ceipek von der Einrichtung „Drehscheibe", die sich um genau solche Fälle kümmert, funktioniere „sehr gut". Während seiner langjährigen Arbeit mit zurückgelassenen Kindern aus dem Ausland sei ihm bis heute auch noch kein Fall untergekommen, in dem der betroffene Minderjährige in sein Heimatland abgeschoben wurde.
Eltern tauchen oft wieder auf
Durch die internationale Vernetzung tauchen die Eltern der Kinder - spätestens dann, wenn sie einen Asylantrag stellen - wieder auf. Die Chance, die Zurückgelassenen wieder in ihre Obhut nehmen zu können, ist gering. In der Regel übergeben die österreichischen Jugendämter das betroffene Kind den Kollegen aus dem Ausland, damit sie wenigstens in der Nähe der Eltern sind. Die Obsorge jedoch bleibt in den allermeisten Fällen bei den Behörden oder bei Pflegeeltern, die für die Jugendwohlfahrt arbeiten.
Der zwölfjährige Syrer vom Westbahnhof ist inzwischen in der Obhut des Jugendamts und besucht bereits die Schule. Seine Eltern sind noch nicht aufgetaucht, allerdings konnte inzwischen ein in Wien lebender Verwandter ermittelt werden.
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